Firmen & Shops Alternative, legale Bezugsquellen - falls Abgabeverbot 2021

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von 90erBöller, 20. November 2021.

  1. Hast du da auch mal mehr als einen Satz gelesen?
     
    etea138 gefällt das.
  2. Was ich noch ganz interessant finde ist §15 Abs.1 SprengG. Dort heißt es:
    „Wer explosionsgefährliche Stoffe einführen, durchführen oder verbringen oder durch einen
    anderen einführen, durchführen oder verbringen lassen will, hat nachzuweisen, dass er zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen oder zum Erwerb dieser Stoffe berechtigt ist. Der Einführer oder Verbringer hat auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen, dass für die explosionsgefährlichen Stoffe eine auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 25 dieses Gesetzes vorgeschriebene
    Lager- und Verträglichkeitsgruppenzuordnung durch die zuständige Stelle erfolgt ist…“
    Das heißt beim Verbringen nach Deutschland ist zu beachten, dass eine Lagergruppenzuordnung erteilt wurde.
     
  3. Die Lagergruppenzuordnung ist nur für gewerbliche Lagerung relevant (*), als Privatperson zählt bei der Aufbewahrung die Gefahrgutklasse (Verträglichkeitsgruppe).
     
  4. Danke. Gibt es denn überhaupt F2 mit CE in Dänemark? Das sieht mir alles eher nach größeren Kaliber aus. Mir geht es nur um legale Ware.
     
  5. Wie kommst du denn auf so einen Quatsch. Für Privatpersonen richtet sich die Aufbewahrung auch nach der Lagergruppe und der Verträglichkeitsgruppe. Die Gefahrgutgruppe für den Transport nach ADR kann eine andere sein.

    Btw. ist das Problem für den Versand aus Österreich das Überlassen durch den Transporteur in Deutschland, sofern an Verbraucher ohne Schein überlassen wird.
     
  6. Das gilt für explosionsgefährliche Stoffe, aber nicht für pyrotechnische Gegenstände.
     
  7. pyrotechnische Gegenstände sind explosionsgefährliche Stoffe nach §3 Abs 1 Nr. 1b SprengG
     
  8. Nein, zumindest nicht in diesem Zusammenhang. §3 Abs4 SprengG: Feuerwerkskörper: pyrotechnische Gegenstände für Unterhaltungszwecke.
     
  9. Das ist die Definition von Feuerwerkskörper nicht die Definition von explosionsgefährlichen Stoffen.

    Pyrotechnische Gegenstände sind nach §3 Abs 3 SprengG Gegenstände die explosionsgefährliche Stoffe nach §3 Abs 1 Nr. 1a SprengG enthalten und sind damit selbst explosionsgefährliche Stoffe nach §3 Abs 1 Nr. 1b SprengG.

    Das wird auch im Gesetz deutlich, sämtliche Erlaubnisvorbehalte z.B. § 27 SprengG, sprechen immer nur von explosionsgefährlichen Stoffen.
     
    Flashpowder gefällt das.
  10. #36 lotusXback, 21. November 2021
    Zuletzt bearbeitet: 21. November 2021
    Es sei gesagt das Österreich ab nächste Woche 10 Tage Lockdown hat und falls es hart auf hart kommt nochmal 10 Tage sprich bis Anfang Dezember. Theoretisch würde das dann auch noch da danach gehen aber die werden Mühe haben die aktuellen Bestellungen zu bewältigen.
     
  11. In der Anlage 7 zur 2. SprengV ist aber explizit die Rede von Lagergruppen. Woher nimmst du deine Information? Stand jetzt sehe ich deinen Beitrag nur als Behauptung an. Solltest du diesen belegen können sieht das natürlich anders aus.
     
  12. Die "zentrale" von Mohl Feuerwerk befindet sich in Laupheim, doch es gibt mehrere Anlaufstellen in Deutschland. Vielleicht wär auch das etwas für dich.
     
  13. Das ist ja letztendlich das was ich meinte. Auch wenn der Transport nach Deutschland möglich wäre darf dir das Feuerwerk ohne Schein ja nicht vorher Überlassen werden, auußer eben an den letzten Tagen, was durch das "Verkaufsverbot" auch nicht ginge
     
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  14. Ganz genau, das ist der springende Punkt.
    Sollte es wie letztes Jahr ein Abgabeverbot geben, darf auch an den Verkaufstagen nichts an Nicht-Scheinis rausgegeben werden. Und wenn man es dreimal bezahlt hat, das Gesetz ist da eindeutig und lässt keinen Spielraum zu. Ein Verkaufsverbot vom 29. bis 31. ist was anderes, da kannst Du Deine Bestellung höchstwahrscheinlich noch bekommen wenn der Kauf vor diesen Daten stattgefunden hat.
    Sollte es wieder ein Abgabeverbot geben, darf auch Versanddienstleister nichts an Dich abgeben aka "dir überlassen". Da Fwk ja Gefahrgut ist und dementsprechende Kennzeichnungen hat, kann der Versanddienstleister auch nicht behaupten nichts gewußt zu haben.
    Erinnert Euch an letztes Jahr, da war es doch genauso.
     
  15. Danke dir.
    Bei Mohl liegt noch meine Bestellung vom letzten Jahr.
    Wollte da jetzt noch mal nachbestellen. Aber er hat die Bestell Liste am 07.11. vorrübergehend entfernt.
    Naja, mal sehen wie es dieses Jahr ausgeht.
     

  16. Also kürz gesagt,ohne schein wird mann da bestellen können,aber warscheinlich nichts bekommen,weil das überlassen ohne schein/gewerbe bevor die normale 3 verkaufstagen nicht gestattet ist?
     
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  17. Die Abgabe an Personen mit Gewerbeschein ist - meines Wissens - auch nur zum Zwecke des Wiederverkaufs erlaubt und nicht zum Eigenbedarf.
    Das wird oftmals seitens der Händler nicht so genau gesehen, weil sie ja kein/kaum Risiko eingehen.
     
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  18. Jain, es muss nicht zwingend für den Wiederverkauf sein aber es muss schon einem Zweck dienen für dein Geschäft bzw für das Gewerbe. Z.b für ein Feuerwerk zu jubiläumszwecken (wenn das nicht grade auf den 31.12 fällt allerdings mit Genehmigung) oder was vielleicht auch noch ginge wäre z.b ein Feuerwerk für Kunden als Dank für ein erfolgreiches Geschäftsjahr am 31.12. Zumindest letzteres wäre aber schwer zu vermitteln bei einer Nachfrage diesbezüglich, wenn wir grade schwer mit Corona zu kämpfen haben und es Kontaktbeschränkungen oder gar Ausgangssperren gibt (wie z.b im letzten Jahr).
    Daher würde ich grundsätzlich auch abraten den Gewerbeschein dafür zu nutzen wenn es ein Abgabeverbot gibt, sowas lässt sich halt schwer vermitteln.
    Unter Normalbedinungen sagt in der Regel niemand was so lang man nicht an fängt wild unterm Jahr zu zündeln interessierte das vor Corona auch keine Sau. Sollte es kein Abgabeverbot geben wird das auch wieder so sein das es niemanden interessiert ob der Gewerbetreibende das Feuerwerk über seinen Gewerbeschein schon vorher oder ganz normal gekauft hat. Nur wenn es sonst nicht legal abgegeben werden darf dann ist es nur logisch das die natürlich hier und da auch etwas genauer hin schauen und auch mal nachfragen. Und wenn man dann keine Erklärung parat hat dann wirds eng und kann sogar bis zum entzug des Gewerbescheins gehen. Letzteres wünscht sich natürlich kein Gewerbetreibender der damit seinen Lebensunterhalt bestreitet ;)
    Daher ist hier vorsicht geboten und sollte man dies lieber unterlassen. Da wäre es deutlich einfacher uns sicherer einfach selbst über die Grenze nach Polen, Tschechien oder Österreich zu fahren und ein wenig hier zu lande legales Feuerwerk zu erwerben und regel konform hier her zu überführen. Der Weg mag für Menschen die nicht in Grenznähe Wohnen etwas abschreckend sein aber immer noch günstiger als eine däftige Strafe zu bekommen oder gar den Gewerbeschein dadurch zu verlieren.
     
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  19. Gab es tatsächlich irgendjemanden, der seinen Gewerbeschein verloren hat, weil er ohne es bei der Behörde anzugeben Feuerwerk gekauft hat? Wäre mir im Moment nicht bekannt.
    Kleinere Geldstrafen gab es durchaus, jedoch würde mich der Hintergrund zu dieser Information interessieren.

    Beste Grüße
    RSpyro
     
    reyzix gefällt das.
  20. Das ist nicht richtig.

    DPD versendet F2 !!!!
     
    Planlos1988 gefällt das.
  21. Bekannt ist mir da auch nichts, habe dahin gehend aber auch nicht weiter geforscht. Denke mal abnehmen würde man den Schein wohl auch nur wenn es öffters auffällt oder man groben Unfug damit anstellt oder schlimmer. Das die einem den beim Ersten mal gleich entziehen denke ich auch nicht aber es ist durchaus möglich ;)
     
  22. DPD versendet absolut offiziell 1.4S.. Vorher informieren.
     
    matzeW gefällt das.
  23. Als Chuck Norris letztes Jahr bestellt hat, haben sie auch 1.3G geliefert, und das trotz Überlassungsverbot.

    (Sorry der müsste jetzt raus):D
     
  24. In NRW (wo sonst...) gab es Probleme bzgl. Gewerbeschein, aber keine Ahnung, was daraus geworden ist. Irgendwas mit 150 € Geldstrafe schwebt mir noch im Kopf, möchte Ich aber nicht mehr garantieren. Es gab ein Thema dazu.
     
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