Firmen & Shops Alternative, legale Bezugsquellen - falls Abgabeverbot 2021

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von 90erBöller, 20. Nov. 2021.

  1. Muß ich das alles lesen, oder kannst du es zusammenfassen , sorry bin etwas lesefaul
     
  2. Immerhin macht sich mit diesem Thread jemand die Mühe nach Alternativen zu suchen statt nur zu jammern.
    Allerdings wäre so ein Thread wohl gleich nach dem Desaster vom letzten Jahr nötig gewesen oder spätestens dieses Frühjahr.
     
    vronex gefällt das.
  3. Um mal wieder zur Fragestellung zurückzukehren:
    Mal beim Cora Markt in Forbach/Frankreich gucken.
    Dann soll es wohl auch Fachgeschäfte geben, zB in Grosbliederstroff.
    In F gibts allerdings auch F3 Ware für Normalos. Aufpassen…
     
    CrYyOo126 gefällt das.
  4. Ich dachte in Frankreich ist Privatfeuerwerk seit Jahren komplett verboten? Oder bezieht sich das nur aufs (ohne Genehmigung) Abbrennen, nicht aber aufs Kaufen?
     
  5. Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk muss mindestens 14 Tage vorher bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Das war es dann auch. Ein paar Tage nach der Anzeige sollte eine Broschüre mit allen wichtigen Infos ins Haus flattern. Die Anzeige braucht man nur einmal tätigen und ist ab dann für den angezeigte Standort bis auf Widerruf gültig und muss somit nicht jedes Jahr neu gestellt werden. Mit Kontrollen ist jedoch zu rechnen. Der Verkäufer/Händler/Gewerbetreibende muss seinem Großhändler gegenüber diese Anzeige nicht vorlegen.
     
    kingcarl und Phantomsirup gefällt das.
  6. Das Cora in forbach hat erst ab ca 15. Dezember etwas ausliegen und dort fast nur F1+F2
    Der Laden in großbliedersdorf öffnet am 10.Dezember. Der hat alles im Angebot ausgenommen F4 Ware.
    ich selbst kaufe dort fast jedes Jahr. Ist nur ein Kartensprung entfernt
    Lg.
     
  7. Was ist denn mit der Möglichkeit, ein Feuerwerk anzumelden für F2 und dann den Einkauf dafür im Vorfeld (vor dem 29.12.2021) zu tätigen? Ist das halblegal oder ganz legal?
     
  8. Ich würde schon fast darauf wetten, daß der Kauf des Materials an dieses angemeldete Fwk gebunden ist. Wer also dann für 1000€ einkauft und für das Fwk nur 200€ einsetzt und den Rest für Silvester bunkert kommt im Falle der Fälle wahrscheinlich in Teufels Küche. Okay, die Frage "Wer kontrolliert das schon?" ist nicht unberechtigt, kommt aber doch einer auf die Idee (gerade jetzt bei drohendem Verbot) haste aber die Ka.ke am dampfen.
     
  9. Moin zusammen ...
    War heute in der Metro Hamburg Rahlstedt, dort kann man Feuerwerk mit Gewerbe kaufen !
    Überteuert wie immer !!!
    Bin mir nicht sicher , ob das hier reingehört . Ist nur zur Info !!!
     
  10. Meine Alternative als Angehöriger der Nischengruppe der "Schreckschuß-Artilleristen" ist keine wirkliche Alternative, sondern der Waffenhändler meines Vertrauens in meiner Heimatstadt.

    Gut, letztes Jahr war freilich auch dessen Laden von den Corina-Lockdown-Regeln betroffen.


    Aber das hat der recht clever gelöst:


    - Ladenfront dicht gemacht und mit Brettern davor verrammelt.

    - Hinweisschild aufgestellt, daß und wann man ihn via Treppenhaus im Hinterhof in den oberen Geschäftsräumen antreffen kann.


    Hat mich erstmal etwas verwundert, das Ganze.

    - Beim Munitionseinkauf hab' ich dann mal nachgehakt, wieso das so funktioniert und weshalb er dann nicht auch gleich regulär den Laden öffnet.


    :sneaky: sagt der Waffenhändler so ganz verschmitzt in meine Richtung, daß er dies nicht dürfe.

    - Da ich allerdings die Tage zuvor telefonisch Kontakt zu ihm aufgenommen hätte um meine Artikel vorzubestellen, und jetzt zur Abholung und Bezahlung vorbeischauen, sei das ein legaler Vorgang.

    Ich hab' dann auch gleich geschaltet und erwidert, daß das ja klar sei und es mir kurzzeitig entfallen sein müsse. :rolleyes:
     
  11. Stimmt, Metro ist ein Notfalloption! Hab auch Pyromunition allerdings muss man da schon ordentlich becher um solide Effekte in den Himmel zu pusten.

    Gibt es "legale" Shops die aus dem Ausland liefern?
     
  12. Ist so...!
     
  13. Ich war gestern im Zena Store Maasmechelen und bin sehr zufrieden, tolles Einkaufserlebnis und dank Rabatten sehr annehmbare Preise für Belgien- für Leute aus der Nähe zu Belgien zu empfehlen!

    Das Risiko sind wohl die 1kg-Regel in Belgien, also würde ich eher vor einem potentiellen Verbot dort einkaufen wo wahrscheinlich kaum kontrolliert wird.
    Mir ist das lieber gewesen, als über Gewerbeschein eines Freundes liefern zu lassen, da hätte ich nicht das beste Gefühl.

    Halte mich sonst immer an Regeln aber da ich niemanden schade, wenn ich 1x im Jahr meinem Hobby nachgehe, bin ich gestern sehr erfolgreich das kleine Risiko eingegangen ....
    PS: Dort gibt es aktuell die 3 funke Raketenorgeln für jeweils 60 Euro mega!! :D
     
  14. Die haben ja Samstag und Sonntag auf. GEILE SACHE.
     
  15. Bin mir da auch nicht so sicher hab zwar eine Karte für Selgroß aber kann mir gar nicht vorstellen das das einfach so geht aber ich werde es nächste Woche einfach mal probieren
     
  16. Um ganz ehrlich zu sein, die beste Methode wird wohl eine Fahrt nach Österreich, Belgien oder Polen sein. Und dann entweder UN Kartons, Aufkleber und einen Feuerlöscher mitnehmen, oder unter 50KG bleiben und die Finger von 1.3G lassen.
     
  17. Naja 50KG NEM muss man ja auch erstmal erreichen oder geht es da um das Gesamtgewicht ich glaube eher nicht oder?
     
  18. Wie soll das denn bei einem C+C Markt denn gehen?
    Habe zwar eine Metro-Karte, aber deren Angebot interessiert mich nicht und ist ausserdem total überteuert.
     
  19. Doch, es geht um Bruttogewicht. max. 50KG Brutto 1.4G oder 5KG Brutto 1.3G meine ich.
     
  20. Das das Angebot schlecht und überteuert ist darüber brauchen wir uns nicht zu unterhalten. Wenn das klappt würde ich mir allerdings trotzdem 2× die 10€ Raketen Sets mitnehmen, dann hätte ich wenigstens schon mal was für den Himmel,Böller habe ich genug
     
    ViSa gefällt das.
  21. Nein.
    Bitte 1.000Punkte ADR Transport in der Suchfunktion suchen. Wurde schon 3.489,54 mal diskutiert.
     
  22. Schau doch mal hier:
    Anlage 2 GGVSEB - Einzelnorm

    Wie verstehst du dann folgendes?

    Zitat:
    "Regelung zu den Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 ADR/RID:
    a)
    Für die Anwendung des Buchstaben a gilt folgende Regelung:
    Bei explosiven Stoffen der Klasse 1 Unterklasse 1.1 bis 1.4 darf die Gesamtnettoexplosivstoffmasse je Beförderungseinheit/Wagen 3 kg nicht überschreiten. Bei Gegenständen mit Explosivstoff der Klasse 1 Unterklasse 1.1 bis 1.3 darf die Bruttomasse je Beförderungseinheit/Wagen 5 kg und bei Unterklasse 1.4 50 kg nicht überschreiten. Selbstzersetzliche feste und flüssige Stoffe, desensibilisierte explosive feste Stoffe und mit selbstzersetzlichen Stoffen verwandte Stoffe der Klasse 4.1, Stoffe der Klasse 4.2 und Stoffe der Klasse 4.3, jeweils Verpackungsgruppe I und II, Stoffe der Klasse 5.1 Verpackungsgruppe I und Stoffe der Klasse 5.2 dürfen je Stoff 1 kg Nettomasse nicht überschreiten. Für die in den Sätzen 1 bis 3 nicht genannten Stoffe und Gegenstände der Klassen 1 bis 9 dürfen die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR/RID nicht überschritten werden.
    b)
    (weggefallen)
    c)
    Für die Anwendung des Buchstaben c gilt folgende Regelung:
    aa)
    Bei explosiven Stoffen der Klasse 1 Unterklasse 1.1 bis 1.4 darf die Gesamtnettoexplosivstoffmasse je Beförderungseinheit/Wagen 3 kg nicht überschreiten. Bei Gegenständen mit Explosivstoff der Klasse 1 Unterklasse 1.1 bis 1.3 darf die Bruttomasse je Beförderungseinheit/Wagen 5 kg und bei Unterklasse 1.4 50 kg nicht überschreiten. Selbstzersetzliche feste und flüssige Stoffe, desensibilisierte explosive feste Stoffe und mit selbstzersetzlichen Stoffen verwandte Stoffe der Klasse 4.1, Stoffe der Klasse 4.2 und Stoffe der Klasse 4.3, jeweils Verpackungsgruppe I und II, Stoffe der Klasse 5.1 Verpackungsgruppe I und Stoffe der Klasse 5.2 dürfen je Stoff 1 kg Nettomasse nicht überschreiten."
     
  23. Ich gebe auf.
    Das was Du nennst ist die Kleinstmenge nach GGVSEB.

    Wir wollen doch aber mehr transportieren, so war ja die Frage.
    Also 1.000 nach ADR ausnutzen. Bitte Suchfunktion nutzen.
     
    Elroh gefällt das.
  24. Keine Ahnung was dein Problem ist, aber worüber ich gesprochen habe war:

    Und da ging es eben ganz eindeutig um entweder mehr mitnehmen (und dann auch 1.3G) nach ADR ODER die Kleinmengen, dann aber Finger weg von 1.3G weil nur 5KG Brutto.
     
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