Bestimmung F2 und F3 Anzeige zu Silvester

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Pixopax, 30. November 2021.

  1. Als 27er Scheininhaber muss ich ja ein Feuerwerk für F3 2 Wochen vorher bei der Stadt anzeigen.
    Silvester ist da keine Ausnahme, F3 muss man da auch vorher anzeigen.

    Wie macht ihr das zum Jahreswechsel, zeigt ihr F2 und F3 für Silvester an? Oder nur F3?
    Man muss zumindest bei uns auch angeben was man da anzünden will, das ist bei F2 ja nun nicht so einfach auflistbar, wenn man abends draußen zündeln will :)

    Wenn es ein Verkaufsverbot gibt macht es aber vielleicht Sinn dieses Silvester das Abbrennen von F2 und F3 anzuzeigen, um auf der sicheren Seite zu sein.

    Wie seht ihr das? Überflüssig, da nur Verkaufsverbot, oder sinnvoll?

    (Ja, ich glaube fest daran dass das Verkaufsverbot kommt, das ist so gut wie sicher)
     
  2. Auch wenn du F2 an Silvester natürlich nicht anzeigen müsstest, schadet es doch nicht es einfach mit in die Anzeige für das Feuerwerk, in dem du F3 schießt, aufzunehmen. Erhöht ja auch den Aufwand etc. nicht.

    Zum anderen Punkt: Als Scheininhaber kann dir das Verkaufs- oder Überlassungsverbot ja erstmal egal sein, da es dich nicht betreffen wird. Daher macht es unter dem Aspekt keinen Unterschied, ob F2 mit in deiner Anzeige drin ist oder nicht.
     
  3. Als ich mein Feuerwerk Silvester 19/20 geschossen habe, habe ich lediglich die F3 Sachen angegeben.
     
    Condomino gefällt das.
  4. Ich habe - in vorsichtiger Voraussicht - mein FWK für Silvester schon im Mai angezeigt... ;)
    Alle F3 Effekte schön säuberlich aufgelistet plus dem zusätzlichem Hinweis auf nicht anzeigepflichtige F2 Artikel...
    Alles sauber durchgegangen - hoffentlich ist das längst in Vergessenheit geraten. :whistling:
     
    Christoph gefällt das.
  5. Ich glaube das nicht!

    Aber mir kann es ebenfalls, dank 27er, erst einmal egal sein.
     
  6. Hast du evtl eine Beispiel Anzeige für die Stadt? Bräuchte mal Vordruck wie es auszusehen hat.
     
  7. F2 brauchst du überhaupt nicht in der Anzeige erwähnen.
    F3 eintragen reicht vollkommen aus, denn F2 darf eh jeder benutzen.
    Und ein Überlassungsverbot hat nichts mit dem Abbrand zu tun.

    Ich persönlich gebe nur F3 an und das reicht auch. Wenn du noch ne ne ganze Seite F2 dazu einträgst, kann es dir mal passieren das jemand gucken kommt zwecks Ordnung, Lagerung usw.
    Das willst du ja bestimmt nicht. ;-)
     
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