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Dieses Thema im Forum "Prospekte, Werbung" wurde erstellt von Feuerwerkswelt.de, 13. Mai 2021.

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  1. kurzgesagt: Ja, siehe Newsletter. Ist aber mit einiger Wartezeit zu rechnen, da jede Unterjährige Bestellung momentan gepackt wird
     
  2. Ich kopiere mal von der Feuerwerkswelt.
    Der Termin darf nach meinem letzten Stand frühestens in den Tagen vor Weihnachten liegen. Sprich wenn du da jetzt einen Termin nächste Woche einträgst wird das nicht gehen.

    Bitte:


    Liebe Pyros,

    nach dem letztem Newsletter kamen noch einige Fragen bzgl. der unterjährigen Lieferung / Abholung auf. Wir möchten natürlich alle Wünsche hierfür entsprechen und wer eine Erlaubnis/Gewerbe besitzt, soll natürlich auch seine Ware früher erhalten können, am Ende profitieren ja alle davon.

    Leider werden erst alle im Shop erhältlichen Artikel bis Anfang Dezember am Lager sein, so dass es durchaus Bestellungen gibt die noch nicht vollständig gepackt werden können. Dennoch, eine Abholung ist ggf. auch kurzfristig möglich, schreibt uns euren Terminwunsch und das Lager schaut, was realistisch ist und wird sich mit euch in Verbindung setzen.

    Wir wissen, viele haben das schon getan und wir haben diese Mails auch gesammelt, möchten aber ausschließen am Ende jemanden zu übersehen.

    Daher, Mailt uns bitte noch einmal an [email protected] und sendet uns bitte das Formular was ihr unter folgender URL finden könnt:


    https://feuerwerkswelt.de/media/2a/c7/da/1637159135/unterjaehrig.pdf


    im Anhang zur Email ausgefüllt mit. Das macht uns die Arbeit leichter und sichert euch mehr ab, dass wir nichts vergessen. Ihr könnt auch gerne direkt auf diese Email antworten.
     
  3. Ich bin nachher im Laden von BR und berichte was ich an F1 Artikeln gefunden habe. Eventuell auch mit Bild :) Hoffe das noch was da ist wenn ich um 14 Uhr da erscheine ;)
     
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  4. Aber das Transportieren ist ja ebenfalls verboten, was bringt dir ein Überlass wenn du es nicht da weg bekommst da du es nicht herum schleppen darfst.
     
  5. In dem oben verlinkten Artikel steht: "Feuerwerk der Kategorie F2 darf weder getragen noch abgebrannt werden."

    Es im Auto zu fahren, sollte also kein Problem sein :p:D
     
    mfxmfx, Planlos1988 und Feuerwerk134 gefällt das.
  6. Guter Einwandt :D mam abwarten was am Montag in der Verodnung genau steht.
     
  7. Weiß jemand von euch ob ich mit einem Gewerbeschein jetzt noch ganz neu bestellen kann und das ganze noch vor Silvester ankommt ?
    Vielen Dank
     
  8. Aber die Abholung findet ja jetzt in Delmenhorst statt. Das ist ja nicht Bremen. Wenn Niedersachsen das dann auch macht, ist es natürlich blöd.
     
  9. Gilt erstmal nur für vor dem 29., letztes Jahr konnte da ja auch noch abgeholt werden.
     
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  10. Bestellungen sind nur noch zur Einlagerung 2022 möglich, Lieferung/Abholung mit 27er ist alles in Vorbereitung, bzgl Gewerbeschein weiß ich noch keine aktuellen Stand, 27er gehen wohl erst mal vor. Aktuell ist Wochenende da muss ich dann auch leider sagen, mehr Infos folgen wohl am Montag. Ausserdem, noch ist das Verkaufsverbot nur angekündigt, offiziell ist ja noch gar nichts...
     
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  11. Moin ich habe schon Bestellungen bei Postenhandel und wollte nun bestellen und für 2022 Einlagen lassen. Wenn ich im Warenkorb bestellen und bezahlen will kommt immer die Fehlermeldung durch fehlende Telefonnummer! Bei Postenhandel ist sie korrekt hinterlegt, hab alles abgesucht und weis nicht wo ich die bei der feuerwerkswelt eingeben kann.
    Wenn ich auf Paypal gehe kommt immer son Raten Mist mit Zinsen!

    Kann mir bitte jemand helfen das ich zum Abschluss der Bestellung komme
    Danke und Gruß Timo
     
  12. Kundenkonto - Adressen - Telefonnummer
     
  13. Moin ,
    Ist f1 für dieses jahr noch möglich, oder alle Produkte nur noch zum einlagern ?
    Das hab ich noch nicht ganz rauslesen können
     
  14. #3539 MichaSarstedt, 4. Dez. 2021
    Zuletzt bearbeitet: 4. Dez. 2021
    Interessanter Punkt... wird sich wohl Dienstag/Mittwoch nächster Woche entscheiden. Dann wissen wir, welche "Überraschungen" denen hier in Hannover noch einfallen. Ich rechne mit irgendwelchen "Taschenspieler-Tricks". Allerdings hoffe ich mal auf ein Nachwirken des letztjährigen OVG-Urteils... aber ich traue denen auch das wieder zu machen. Dann würde ich mich sogar an einer Klage beteiligen... hatte Kontakt zu dem Anwahl der letztes Jahr in Lüneburg geklagt hat.

    Allerdings steht da "getragen" in Bremen... im Auto ist doch befördern bzw. verbringen wenn ich richtig liege!?

    Update: wie ich gerade im Bremen-Thread las, plant Niedersachsen kein flächendeckendes Abbrennverbot wie im letzten Jahr, weil das ja per Gericht gekippt wurde. Das hat MP Weil gesagt gestern. Sehr schön, funktioniert das Resthirn wohl doch noch mal...
     
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  15. Und überlassen muss man auch dürfen:rolleyes:
     
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  16. Aber verstehe ich das jetzt richtig ?
    Ich kann mit meinem Gewerbeschein jetzt keine Bestellung mehr für dieses Jahr machen ?
     
  17. Also ich weiß nicht ob schon alles an F1 im Laden stand,aber heute Früh hat gefühlt JEDER der eingekauft hat auch Feuerwerk mitgenommen.Glaube es wird sich schnell lichten,und es war auch nicht so viel das Aus lag.Hab mich über die Happy Stars von Rubro gefreut und ansonsten von allem etwas eingepackt.


    Hier meine Ausbeute:

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    Die Affenzahn und die Pyrogiochi Artikel habe ich auf dem Rückweg bei Deko Fun gekauft.Der Rest ist von B&R .
     
  18. Richtig. Vorerst nicht mehr, so verstehe ich das.
     
  19. Das ist ja echt bitter , da habe ich jetzt einen Gewerbeschein und bei keinem Händler kann ich mehr bestellen.
     
  20. Richtig so geht es mir auch, da ich so einkaufen gehen wollte, habe ich nichts bestellt und nun die Arschkarte.
     
  21. Guck mal bei lokalen Fachhändlern, da solltest du über den Gewerbeschein noch was bekommen. Die großen online Shops hatten für den Versand eh alle schon bestellschluss, unabhängig von dem ganzen.
     
  22. Wer sich an letztes Jahr erinnert, weiß genau, wieso das nicht gut für Gewerbeschein-Inhaber aussieht. Ich erinnere nur an die Dokumentationspflicht und die im Anschluss folgenden Verfahren gegen entsprechende Gewerbetreibende.

    Auch, wer sich ein wenig mit dem Gesetz auseinandersetzt, sollte wissen, dass der Gewerbeschein nicht zum privaten Einkaufen von Feuerwerk genutzt werden kann/darf. Gewerbeschein ermöglicht dem Gewerbetreibenden einen Einkauf von Feuerwerksartikeln für den gewerblichen Weiterverkauf. Privates Abbrennen ist dabei natürlich nicht enthalten.

    Falls das Verkaufsverbot wie im vergangenen Jahr umgesetzt wird, dann ist jegliches Überlassen an eine Privatperson unzulässig. Das gilt sowohl für Gewerbetreibender->Privatperson als auch 27er->Privatperson und natürlich auch Feuerwerksshop->Privatperson.

    Ist natürlich ******e. Aber das war es im vergangenen Jahr genauso.
     
  23. #3548 Amonshie, 4. Dez. 2021
    Zuletzt bearbeitet: 4. Dez. 2021
    falsch --> "Satz 1 gilt nicht für Verbraucher, die eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 oder einen Befähigungsschein nach § 20 des Gesetzes oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Absatz 1 besitzen."
     
    Jacki99, Noerm, DocTorHL und 3 anderen gefällt das.
  24. @Unvirtual Gibt es an den Abholstationen dann noch die Möglichkeit für Spontankäufe ? Könnte mir vorstellen, dass das ein oder andere noch mitgenommen wird
     
    Ogdium und rocket_star gefällt das.
  25. Gab es in Velten sonst nicht, aber ich wäre definitiv dafür.
    Allerdings denke ich das es logistisch und personell nicht funktionieren wird.
     
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