Bestimmung Bußgeldverfahren: F2 per Gewerbeschein erworben (NRW)

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Feuerwerk.News, 29. April 2021.

  1. reyzix gefällt das.
  2. Das man den Verkauf von normalem F2 nur anzeigen muss aber keinen 7er braucht.
     
  3. Den Bußgeldbescheid würde ich mal gerne sehen, welche Strafvorschrift soll es denn geben für den Erwerb?
     
    Firework4Night gefällt das.
  4. Oha, eine Ordnungswidrigkeit. :dontthinkso:

    Mache ich hier auch ständig, im privaten Bereich: Schränke falsch eingeräumt, Schuhe nicht richtig abgestellt, Tisch nicht sauber gemacht... Ich bekomme aber statt der Zahlungsmöglichkeit nur Einläufe von meiner Frau.

    Für 150 Euro Bußgeld würde sie nicht mal drei Monate Ruhe geben, auch wenn es mir das wert wäre:(
     
    DerEr, 3112, Blast Maniac und 5 anderen gefällt das.
  5. Aussage von einigen war doch, dass dieser Bußgeldbescheid vor Gericht niemals standhält?
     
  6. Gewöhnlich ja aber wenn man etwas unterschreibt (war doch so oder?) sollte man auch sicher was man da vor sich hat.. Wenn die in der Metro F2 an Personen ohne Gewerbe oder Genehmigung verkaufen und der Kunde auch nichts unterschreiben muss etc, ist nicht der Käufer sondern der Verkäufer belastbar - war aber wohl anders.
     
  7. Laut Artikel "dass der Gewerbetreibende den Einkauf von Feuerwerkskörpern beim Großhändler bei der Bezirksregierung anzuzeigen hat." ... DERWESTEN scheint mir aber auch so ein Revolverblatt zu sein. Mir ist bekannt, daß man den Verkauf anzeigen muss, aber schon den Einkauf. Kann sein, kann auch nicht sein. Wenn das so sein sollte, dann lassen aber viele Feuerwerkshändler nun ihre Kunden ganz schön ins Messer laufen mit dem Tipp die Bestellung an einen Gewerbe treibenden liefern zu lassen. Welcher Gewerbliche, der sich nicht mit Feuerwerk beschäftigt, kennt diese Vorschrift falls es sie wirklich geben sollte?

    Aber die Metro hätte doch gar nicht außerhalb der berühmten Tage an private Hinze und Kunze verkaufen dürfen. Welche Strafe bekommt die Metro?
     
  8. Juckt scheinbar kaum einen der Verkäufer da sie dadurch nicht unbedingt die Probleme bekommen.
    Röder sichert sich aber sogar extra ab. Wird wohl nicht ganz grundlos sein.
    https://shop.roeder-feuerwerk.de/images/dokumente/Feuerwerk-Gewerbe.pdf
     
  9. Wenn man jetzt aber gar keinen Handel treiben will, sondern rein zufällig an Silvester/Neujahr auch 10jähriges Jubliläum seiner Pommes Bude hat und das mit einem Feuerwerk feiern will? Dann hätte man doch wegen gewerblichen Bedarf gekauft und nicht für den privaten Bedarf. Vermutlich auch schon ganz Dunkelgrau.
     
  10. Da bin ich dann auch überfragt ob es evtl als Privatentnahme behandelt wird oder bspw zur Firmenfeier zulässig ist.
    Ganz sauber scheint mir das aber nicht zu sein.
    Hat meist Gründe wenn sich jemand etwas auf Papier bestätigen lässt. o_O

    Ist bei uns leider oft so das man gesagt bekommt das etwas nicht in Ordnung ist aber niemand weiß wieso nun genau. :D
     
    chr gefällt das.
  11. #212 Mopar, 5. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 5. Dezember 2021
    *Dünnpfiff geschrieben* sorry
     
  12. 1. ich bin kein Anwalt
    2. ich habe lediglich den Post komplett gelesen.

    Meines Verständniss nach war nie das Problem wo das Feuerwerk geblieben ist. Sondern lediglich dass, das Abholen nicht angekündigt wurde (das lässt sich Herr Röder ja auch hier bestätigen: "Der gewerbliche Umgang und Verkehr mit Feuerwerksartikeln ist nach §14 SprengG der zuständigen Behörde zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich anzuzeigen.")
    Wird dieses nicht getan, begehst Du eine Ordnungswiedrigkeit.

    Das jemand bestraft wurde, weil das Zeug weg ist, habe ich noch nicht gelesen.
    Grade wegen dieser "grau Zone" ob es nicht für deine Firmenfeier oder ähnlich benutzt wurde (welches sicher aber auch angezeigt werden müsste).

    Ich sehe ja es sind 9 Seiten aber wenn euch das Interessiert lest doch mal den ganzen Post durch.
     
  13. So ein Quatsch. Mit dem 20er dürfte er gar nix selbstständig machen.
    Für normales F2 zu verwenden braucht man keinen 7er.
    Die Aufnahme des Betriebes ist nach §14 SprengG 2 Wochen vorher anzuzeigen, darunter fällt auch der Erwerb.
     
  14. Wie ist die Sache eigentlich letztendlich ausgegangen? Habe jetzt beim Überfliegen der 9 Seiten nichts gelesen ?
     
  15. Das ist tatsächlich bei F2 über die Ausnahmen nach §20 Abs 4 geregelt.
    Du hast Recht, mein Fehler
     
  16. Gibt es eigentlich auch belegbare Fälle außerhalb des Regierungsbezirks Düsseldorf?
     
    DieEngel gefällt das.
  17. Wenn ich es richtig verstanden habe, muß es nach Paragraph 14 explizit angezeigt werden. Die Shops rufen doch förmlich dazu auf ,bestellt doch per Gewerbeschein.Also doch nicht so unbedenklich wie sie immer so tun.
     
  18. Sind mir nicht bekannt.

    Bei der Bezirkstrasse Düsseldorf, hat eine gewisse Person im zuständigen Dezernat angeblich persönliche Befindlichkeiten, wenn es ums Thema Feuerwerk geht.

    Zur Info, Handelshof Köln (fragt mich bitte nicht bei welchem ich war), hatte gestern nichts mehr im Verkauf.

    Ob die Container auch leer sind konnte, oder wollte man mir nicht mitteilen.

    Nur hat man mir mit einem wahrscheinlichen Verkaufsverbot ab kommender Woche berichtet.

    Also entweder hat Handelshof nichts mehr aus den Containern nachgelegt, oder sie wurden tatsächlich komplett leer gekauft.
     
    Pyro tha dragon und Maro gefällt das.
  19. Als Kölner sag ich ja schon immer, es kommt einfach nichts gutes aus Düsseldoof :D Da arbeiten auch nur Bekloppte in den entsprechenden Stellen! :D
     
    Flet123 und Pyro tha dragon gefällt das.
  20. Ich wäre "vorsichtig"... Das ganze spricht sich natürlich über das entsprechende Ministerium herum. Und dann haben alle fünf Regierungsbezirke auf Erlass dem nachzugehen.

    Ich würde jedem Käufer mit Gewerbeschein (ohne Zusammenhang mit Pyrotechnik etc.) raten, paar Euros für eine Ordnungswidrigkeit zur Seite zu legen. Wenn ich schon lese, wie manche bei Online-Bestellungen auf den letzten Cent kalkulieren, kann es hier böse enden.

    Am Ende muss es jeder für sich selbst abwegen.
     
  21. Ich weiß nur, dass der Handelshof in Hamburg restlos leergekauft wurde:eek:
     
  22. Dann wird es wohl in meiner Filiale auch so gewesen sein.
     
    Feuerwerksfreak 96 gefällt das.
  23. :D
    Das ist einfach erklärt.:D
    In Deutschland ist alles verboten, was nicht explizit erlaubt ist.
    Betrachtet man die Welt durch diese Brille, so erklärt sich vieles :rolleyes:
     
  24. Der Witz an der Sache ist doch eher, dass es die ganzen Jahre zuvor scheinbar kein Amt dafür intressiert bzw. das ganze kontrolliert hat. Erst wenn Leute irgendwelche Verbote umgehen wollen wird dann aufeinmal ein Auge darauf geworfen.
    Ich schätze es ist einfach Pech, wenn bei den jeweilig zuständigen Ämtern schlafende Hunde geweckt wurden.
     
    PeonyMontana gefällt das.
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