Bestimmung Klage 2021 - HAMBURG - gegen das Abbrennverbot

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Teddygaengsta, 4. Dez. 2021.

  1. Von mir auch wieder einen kleinen Beitrag. Zwanziger wird mit in den Topf geworfen.
     
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  2. Also grundsätzlich bin ich dabei - wie auch im letzten Jahr. Allerdings hege ich Zweifel, da die DUH schon im September genervt hat und die Bürgerschaft in Hamburg Anfang November dem Silvesterfeuerwerk per se zugestimmt hat mit der Einschränkung, dass im März 2022 die Umweltbelastung ausgewertet werden muss und geprüft werden soll, ob nicht "Lasershows" (was für ein Schwachsinn und Relikt aus den 80ern) als Alternative in Frage kämen. Also wenn Hamburg sich FÜR Feuerwerk entschieden hat und nun wegen der MPK GEGEN Feuerwerk ist, frage ich, ob wir da noch einen Fuß in die Tür kriegen? Da bitte ich um eine realistische Antwort, ansonsten bin ich mit 100 EUR dabei.
     
  3. Ich sage mal so, Feuerwerk zu Silvester ist eine Tradition, und irgendwelche lasershows können die gerne in der Innenstadt machen vo viele Menschen sich treffen und Feuerwerk gefährlich wäre. Aber das private Feuerwerk an Silvester ganz verbieten können Sie nicht, es gibt da ja tatsächliche Zahlen was die feinstaubbelastung angeht. Klar um Mitternacht ist sie kurzzeitig leicht erhöht. Aber ich schätze unsere Chancen dieses Jahr besser ein als letztes Jahr, einfach weil wir Zahlen haben und weil auch die Medien ja inzwischen Druck machen und nicht zu letzt weil ein Großteil geimpft ist.
    Außerdem arbeitet die DUH mir falschen Zahlen.
     
  4. Privat auf Nachfrage;

    Abgeordneter der Hamburgischen Bürgerschaft; CDU;

     
  5. Heißt jetzt was? Hat das Auswirkungen? Bestimmen die mit?
     
  6. Es wird Zeit das man Regierungen auch abwählen kann
     
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  7. Die MPK Hamburg war heute mit dem Ergebnis wie schon angekündigt:

    Hamburg plant ein exakt gleiches Vorgehen wie letztes Jahr.
    Neben dem vom Bund beschlossenen Vorgaben erfolgt in Hamburg wieder ein gleiches Silvester mit einem Stadtweiten Abbrennverbot Öffentlich wie auch Privat.


    Wir müssen für Maßnahmen auf das Papier warten, wie gehabt.
     
  8. Die gehen mir echt ordentlich auf den Sack
     
  9. Ok, dann müssen wir halt wieder Klagen. Hatte man sich mal mit dem Anwalt ausgetauscht der letztes Jahr das Verbot in Niedersachsen gekippt hat? Vielleicht kann der noch den einen oder anderen Tipp geben??
     
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  10. Das nennt sich Revolution ;-)

    Von mir kommen auch 20,-€ in den Topf.
     
  11. Von mir aus auch Revolution :)
     
  12. Die Gerichte in Hamburg fällen schon oft sehr spezielle Urteile, die dem common sense vieler wiedersprechen. Deshalb ist meine Hoffnung sehr gering, sollte Hamburg ein Abbrennverbot erlassen. Im letzten Jahr wurde ja behauptet, die Eingriffsintensität sei von geringer Intensität. Zu so einer Meinung kommt man sehr leicht, wenn man Feuerwerk nicht versteht; keinen Bezug zu diesem hat. Ich persönlich sehe nicht, warum es dieses Jahr anders sein sollte. Finde die Aktion hier aber trotzdem schon aus Prinzip sehr gut.
     
  13. Lese oft, dass die Klage abgewiesen wurde weil "geringer Eingriff", " Im Kampf gegen Corona erforderlich " .
    Wie hat sich das Gericht letztes Jahr denn zur Rechtsgrundlage (die mmn ja nicht besteht) geäußert? Oder gibt's wo nen Link zu dem Urteil?
     
  14. Unser Urteil
    1.) VG: https://justiz.hamburg.de/contentbl...erbot-von-feuerwerkskoerpern-an-silvester.pdf

    2) OVG: https://justiz.hamburg.de/contentblob/14846996/0c21a13bb633954a3fac4fe22a0c4516/data/5bs246-20.pdf
     
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  15. Bin dieses Jahr auch wieder dabei! Logo!!
     
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  16. Da weiß man auch nicht von wem man sich mehr verarscht fühlen soll.
    Erst heißt es laut bvpk das die SPD gegen ein generelles Verbot ist, nun wollen die nun genau das durchdrücken?
    Die CDU beschließt das Verkaufsverbot, welches völlig willkürlich und ohne jegliche Faktengrundlage ist und die Branche an sich zerstört ... und dann wollen sie gegen ein generelles Verbot sein?
     
  17. Dad Problem hierbei ist das in Niedersachsen sowohl F1 wie F2 verboten war. Was als Unverhältnissmäßig durch ging und desshalb aufgehoben. Daran haben sich Bremen und Hamburg orientiert und nur F2 Verboten, was dann wohl (zumindest im letzten Jahr) als verhältnissmäßig abgetan wurde. Allerdings ist zum einen die Situation dieses Jahr eine andere. Todeszahlen im Vergleich zur Inzidenz zeigt ja sehr schön das die Impfungen helfen, wenn auch nicht perfekt sind und zugleuch gibt es auch mehrere Auswertungen bzw Aussagen großer Krankenhausgesellschaften usw. die belegen das nicht Feuerwerk das Problem ist. Ansammlungen sind so oder so verboten und an der Luft ist die Anstekungsgefahr geringer.
    Klar sind das Dinge die wir auch im letzten Jahr wussten aber nun hat man diesbezüglich eben zumindest such Argumente mit Nachweisen in der Hand.
    Natürlich ist dad kein Garant für einen Sieg aber ich denke die Chancen stehen deutluch besser als letztes Jahr. Zumindest was das Abbrandverbot an geht.
     
  18. Muss ich einmal kurz korrigieren,

    in HH war ebenfalls F1, F2 verboten. Durch die Klage in erster Instanz wurde jedoch F1 JugendFW erlaubt.
     
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  19. Ok, oder so, ändert aber letztlich nichts an F2 xS.. bei uns in Bremen war desshalb nur F2 verboten bzw ist es wieder. Steht seid Montag so in der Verordnung.
    Der Witz ist, ich habe heute eine Mail vom Bürgermeister aus Bremerhaven bekommen in der steht das für Bremerhaven nur die normalen Verbotszonen gibt. In der Verordnung für Bremerhaven steht aber das selbe wie im letzten Jahr. Entweder wissen die selbst nicht was in Ihrer Verordnung steht oder sie passen die noch an (was ich nicht glaube) hab aber nochmal per Mail nachgehakt und auch direkt gefragt ob sich das Abbrandverbot von F2 wirklich nur auf den bekannten Verbotszonen gilt und er mir das bestätigen kann. So hab ich wenigstens einen Ansatz für meinen Anwalt sollte das SEK an Silvester meinen Garten stürmen weil ich paar F2 Raketen und Batterien sow Knaller zünde :rolleyes:
     
  20. Moin Teddy,

    bin auch wieder dabei! Schon aus Prinzip :cool:
     
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  21. Ich denke auch das die Lage etwas besser ist als letztes Jahr. Auch schon durch die impf QUOTE und in Hamburg ist die Hospitalisierungsrate nicht so hoch wie anderswo. Ausserdem gab es in letzter Zeit viel Kritik von Wissenschaftlern an dem Feuerwerk Verbot weil draußen keine oder geringe ansteckungsgefahr Ist. Diese Wissenschaftlichen Aussagen sollte man vielleicht auch in der Klage mit aufnehmen.
     
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  22. Ich habe mir gerade mal die Pressekonferenz angesehen bei 1:11:27 wir gesagt die streben das genauso an wie vor einem Jahr denn so kenn die Bürger das ja schon. Was für eine Begründung. :dontthinkso: spricht aber vorher noch das das impfen gut voran kommt und das wir gut da stehen mit der Krankenhaus Belegung und den Inzidenzen.
    Ich sehe da dieses Jahr tatsächlich ne Chance und dieses Mal soll das Gericht bitte auch die Fakten ansehen und durchlesen.
     
  23. Zumal diese Art der Begründung auch echt schwachsinn ist "die Bürger kennen das" ja die Bürger kennen das sogar noch viel besser mit Verkauf und ohne Abbrandverbot :rolleyes: welches Argument is da wohl besser hehe. In der Verordnung wird aber wieder irgendein geschwurbel von Krankenhausentlastung stehen.
     

  24. Auch wenn ich die Entscheidungen von Herrn Tschentscher von 2020 und wohl 2021 bzgl. Silvester nicht100% teile, sollte man sich trotzdem an die Fakten halten. Wir fordern das ja auch von unserer Feuerwerks-Opposition. Großveranstaltungen können bis max. 5000 Personen im Innenbereich abgehalten werden. Das Theater hat "nur" eine Kapazität von 3500. Daher ist die "volle Hütte" auch in Ordnung und es ist noch kein perfider Plan erkennbar. ;)
     
  25. Ist trotzdem pervers, dass Familienfeste eingeschränkt werden, aber Großveranstaltungen mit mehreren tausend Menschen kein Problem sind. Da sieht man mal wieder die Prioritäten in Deutschland und in Hamburg.
     
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