2021 Feuerwerkswelt.de - Euer Onlineshop mit Versand

Dieses Thema im Forum "Prospekte, Werbung" wurde erstellt von Feuerwerkswelt.de, 13. Mai 2021.

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  1. Ich zaehle leider auch nur 1+1 zusammen. Diese Woche sollte die letzte Versandtour werden, daher wird vermutlich die volle Konzentration, auf die Versand-27iger liegen.
     
  2. Das wird auch so sein, aber dann sag doch nicht ab Montag werden Abholer gepackt. Das klang so, als ob du was offizielles vom Shop gehört hast....genau wie mit dem Gewerbescheinis. Es wurde auch vom Shop selber anders gesagt (Abholung in KW50) Wenn erst ab Montag gepackt wird, könnte das ja auch schon knapp werden. Ich warte dann doch lieber auf offizielle Infos, alles andere sind Schei*hausparolen. Sorry für den Ausdruck
     
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  3. Wenn das so rueber kam, tut es mir leid.
    Aber jetzt mal im Ernst, du bist vermutlich Baujahr 1975, sollte man dann nicht soweit sein, um sich um ein 27iger zu kümmern? Sorry fuer die weitere Schei*hausparole!
     
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  4. Der Fokus sollte doch dann eigentlich bei den Gewerbescheinkunden liegen, um bis Freitag noch soviele Bestellungen wie logistisch nur möglich weg zu bekommen. Sollte das wirklich am 10. so entschieden werden.
     
  5. Ich hab einen 27er und warte auf einen Abholtermin.
     
  6. Die Abgabe an Gewerbe und 27er wird politisch nicht untersagt und ist ohne weiteres ja auch nicht möglich. Dazu müsste man den Handel in D dauerhaft komplett verbieten.

    Die Leute mit diesen Behauptungen, dass diverse Shops das so umsetzen, sollen das bitte mal belegen inkl. Grund warum der Shop das tun sollte.

    Meine einzige Befürchtung wäre, dass die Versanddienstleister schon ihr Angebot für den Silvesterversand zurückgezogen haben.
     
  7. Laut einem anderen Foristen war dieser persönlich mit Gewerbe am Montag vor Ort und es wurde nichts mehr raus gegeben.
     
  8. Es wurden wohl etwas mehr als 2900 Bestellungen im Feuerwerkswelt-Onlineshop getätigt. Die Bestellnummer ist eine fortlaufende Zahl mit einer führenden "10". Ich habe meine letzte Bestellung unmittelbar vor dem Zeitpunkt getätigt, an dem nur noch "Einlagerung 2022" möglich war. Damit konnte ich die Information von meiner Bestellnummer ablesen.
     
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  9. Die 27er sind save, da braucht der Shop nichts zu befürchten. Und die meisten 27er haben schon teils Monate vorher zur unterjährigen Lieferung bestellt. Die meisten Gewerbekunden hingegen werden wohl erst seid dem Verbot Gewerbescheinkunden sein. Das wollen sie rechtlich abklären.

    Unterjähriges überlassen mit Gewerbeschein (Abholung und Versand)

    Zum Schutz unserer Kunden sehen wir uns in der Pflicht die rechtliche Situation zu prüfen.

    Deshalb bitten wir euch, Ruhe zu bewahren und vorerst von weiteren Anfragen und Anrufen (betreffend Gewerbeschein) abzusehen, es wird weiterhin alles gepackt und wir benötigen dafür einfach viel Zeit.

    Wir kämpfen für euch an allen Fronten und halten euch auch weiterhin auf dem aktuellsten Stand. Verfolgt bitte weiterhin die Informationen die auf unserer Website oder mit dem nächsten Newsletter im Laufe dieser Woche bereitgestellt werden.
     
  10. "Nicht mehr gemacht wird" bedeutet ja nicht, dass es von der Politik seit Montag untersagt ist. Das ist dann eine eigene Entscheidung des Verkäufers aufgrund der wackeligen rechtlichen Lage bei der Abgabe an Gewerbetreibende, siehe letztes Jahr.
     
    ColonelZ, reloop27 und Excalibur75 gefällt das.
  11. Korrekt, das ist ne Entscheidung vom Shop bzw. von den Shops. Hier ist halt das Problem das man als Shop einiges beachten muss, um nicht nachher selber am Pranger zu stehen. Nicht jedes Gewerbe ist auch berechtigt, Feuerwerk zu kaufen. Dann bräuchtest vom Käufer noch eine Bestätigung, dass er die Waren nur an den erlaubten Verkaufstagen an Endkunden abgibt. Alles nur kleine Beispiele, die aber zeitraubend sind. Wenn du eh schon am Limit bist, muss man halt abwägen, diesen zusätzlichen Aufwand zu betreiben, um nicht nachher wegen ein paar "Flüchtigkeitsfehlern" nachher eine Strafe zu zahlen, die höher als dein Ertrag waren.
     
  12. Was bringt mir ein Gewerbe wenn ich das Feuerwerk dann zu Hause habe und ich es bei einem evtl. Überlassungverbot nicht weitergeben darf. Selbst wenn ich es privat nutze überlasse ich es ja dann eigentlich mir als Privatperson, was zum einen eine Überlassung wäre und zum anderen wäre ich da auch vorsichtig, denn Gewerbe heißt auch Steuererklärung machen und da es bei vielen dann zwar eine Ausgabe gibt aber keinen ersichtlichen Gewinn kann es je nach Auslegung auch auf Steuerhinterziehungen hinauslaufen.
     
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  13. Danke für die Aufklärung. Mich hatte es verwundert das plötzlich der 10. bzw der 11. erwähnt wurde.
     
  14. Ja, das Problem hätte man auch, wenn es kein Überlassungsverbot gibt/gäbe. Dann kannst höchstens noch mit Firmenfeier oder Kundenveranstaltung argumentieren. Beides schwierig dieses Jahr.
     
  15. Es wäre dann aber zumindest noch möglich es weiterzuverkaufen. Was ja auch der Sinn hinter einem Gewerbe mit Pyrotechnik ist
     
    Excalibur75 gefällt das.
  16. Der Versand für 27er soll ja diese Woche laufen ,wäre es nicht möglich die gepackten Gewerbeschein Kunden direkt mit zu versenden ?
     
  17. Weil das Verbot ist ja noch nicht vor Versand
     
  18. Unterjähriges überlassen mit Gewerbeschein (Abholung und Versand)

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    Deshalb bitten wir euch, Ruhe zu bewahren und vorerst von weiteren Anfragen und Anrufen (betreffend Gewerbeschein) abzusehen, es wird weiterhin alles gepackt und wir benötigen dafür einfach viel Zeit.

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  19. Schätze auch das das der Hauptgrund ist, wer eine Firmenfeier geplant hat hätte das ja direkt über Gewerbe gemacht, bei den ganzen Umschreibungen von Privat auf Gewerbe färbt sich die Grauzone dann doch etwas dunkler;)
     
  20. Wie ist das wenn man bei Feuerwerkswelt ein Gutschein bestellt kommt der per Post oder als pdf zum ausdrucken?
     
  21. Hier steht auf den letzten 20 Seiten gefühlt überall das Gleiche. Das bringt doch eh niemanden irgendwas, das sollte eig jeder schon mitbekommen haben. Ich warte morgen den Newsletter ab und wenn da nicht alles drin steht was ich/wir wissen wollen, bzw. die dann noch offenen Fragen nicht direkt im Anschluss geklärt werden, dann dürfen so langsam die Gemüter überkochen. :shutup:

    Was für mich aber aus den letzten Seiten deutlich hervor ging ist, dass sich anscheinend bei Feuerwerkswelt momentan heftig ins Zeug gelegt wird, denn Unvirtual hat kaum bis garkeine Zeit mehr hier zu antworten. Das nehme ich für mich in der jetzigen Situation als positiv auf.
     
    matze08, schnix, PyroNetWorker und 3 anderen gefällt das.
  22. Ein Umgang und Verkauf von Feuerwerk muss 14 Tage VOR Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Amt angemeldet werden. Das ist der springende Punkt an der Sache. Welcher Gewerbetreibende meldet HEUTE diese Tätigkeit an damit er in 2 Wochen kurz vor Weihnachten Feuerwerk zum Wiederverkauf einkaufen darf? Und dann wohin weiterverkaufen?

    Ich habe aus sicherer Quelle das morgen Ware versendet wird. Was und wie viel weis ich nicht.
     
    Mr. Blitzschlag, dvldr und Noerm gefällt das.
  23. Das weiterverkaufen sehe ich als kleineres Problem. Da gibt es genug Möglichkeiten wenn es denn erlaubt wäre.wie du schon sagst das mit dem rechtzeitig anzeigen ist eher das was nicht gemacht wird.
     
  24. Außer es ist eine Firmenfeier, die dann ganz Coronakonform mit viel Abstand (jeder Angestellt bekommt einen Teil und zündet diesen vor der eigenen Haustür) stattfindet. Quasi die Silvesterfeier-homeoffic Variante:D
     
    mfxmfx gefällt das.
  25. OK - das ist richtig gut! "Silvesterfeier-homeoffice Variante" :good::applause::friendsdrink:
     
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