Signalmunition Wo genau ist das Schießen an Silvester erlaubt?

Dieses Thema im Forum "Waffen, Geräte, Bestimmungen" wurde erstellt von Falkner, 29. Oktober 2006.

  1. Hallo,

    kann mir vielleicht jemand sagen wie es rechtlich mit dem Schießen an Silvester aussieht?

    Auf öffentlichen Straßen ist es verboten, das ist mir klar. Aber wie sieht es mit dem so oft genannten "befriedeten Besitztum" aus? Was genau ist das?
    Ich hatte vor an Silvester in unserem Schrebergarten zu schießen. (Dieser ist gepachtet) Wie sieht es damit aus? Wo schießt ihr an Silvester so?

    Gruß
    Falkner
     
  2. Also ich schieße meistens an einer öffentlichen Wiese, die gerade so weit abgelegen ist, dass mir keiner auf dem Abbrenner herumlaufen kann ;)

    Wie das mit der Rechtslage aussieht, wenn man von einem gepachteten Schrebergarten aus schießt, weiß ich leider nicht.

    Gruß
    GoldenRain
     
  3. Der Besitzer des Grundes muss dir aber auch seine Einwilligung geben. Wenn Ihr selber Pächter seid, is das natürlich kein Problem ;)

    @GoldenRain: Also von öffentlichen Wiesen sollte man aber nicht schiessen, bin mir ziemlich sicher, dass des nicht ok ist. Schon auf der Strasse vorm Haus isses kritisch. Die Geschosse dürfen den befriedeten Besitz ja auch nicht verlassen (man darf ja eh nur senkrecht nach oben schiessen).

    cya Tobi

    PS: Gibts eigentlich ne max. Höhe die als befriedet gilt?
     
  4. Ich denke, das war einfach ein Verständnissfehler.. In dem Thread wurde net erwähnt das es um SSW´s geht, und GoldenRain redet von Abbrenner.. Evtl meint GR FEUERWERK schiessen ??
     
  5. Also ich meine das Schießen mit einer SSW in unserem Schrebergarten an Silvester. Den Garten haben wir (meine Eltern) selbst gepachtet, also dürfte es da keine Probleme geben denke ich. Und von aussen rein kann auch keiner, da die Tür abgeschlossen ist.
    Na dann dürfte Silvester ja nix mehr im Wege stehen... :eek:)

    Gruß
    Falkner
     
  6. Hallo Falkner,

    ließ doch mal in den FAQs zu Signalwaffen und -munition: LINK
    Gruß
    *Stardust*
     
  7. Hmm...

    Was heisst denn das die Geschosse das Gelände nicht verlassen KÖNNEN dürfen?
    Wenn ich die Signalsterne nach oben wegschieße dann landet "der Rest" doch auch wieder im Garten... Bzw. selbst wenn, dann halt im Nachbarsgarten. (Die haben dagegen jedoch auch nichts, denn die schießen ja selber)

    Oder soll das quasi heißen mit Knallpatronen darf ich schießen aber keine Signalsterne hochjagen?

    Gruß
    Falkner
     
  8. Eigentlich war die frage:
    Wann ist das schiessen an Silvester erlaubt???
    Am 31.12 und am 1.01. den ganzen Tag, nur kann der ort/die Stadt das noch weiter einschränken, oder ganz verbieten.Ausserprts müsste das erlaubt sein. o_O
     
  9. Tipp:
    Blätter mal nach oben, lies dir die Überschrift und den ersten Post durch und überdenke dann noch mal deine Antwort...;)

    Nix für ungut ;)
     
  10. Hi!
    "Nicht verlassen können" heißt: Ein Sachverständiger muss im Zweifel zu dem Ergebnis kommen das wenn du an der Stelle des befriedeten Besitztums deine SSW schießt es praktisch unmöglich ist, das irgendwelche Rückstände (Metallhülse eines Leuchtsterns, ..) das Grundstück verlassen. Dabei kommt es dann z.B. auch auf die Windgeschwindigkeit an. Wie bei Feuerwerken können auch bei der SSW Rückstände durch den Wind schon ein paar hundert Meter weg"geweht" werden, vor allem bei der niedrigen Masse der Rückstände wäre das durchaus anzunehmen.

    Ob bei der Einschätzung berücksichtigt wird das du wirklich nur senkrecht nach oben schießt oder nicht ist dann sicherlich auch nochmal eine Auslegungsfrage, die ich hier (weil ich kaum Ahnung von der Materie SSW habe) nicht beantworten kann.

    - Tobi
     
  11. Stimmt, aber da es hier um das Schießen mit einer Schreckschusswaffe geht, darf er damit auf befriedetem Besitztum theoretisch sogar das ganza Jahr über schießen ! ;)
    Er muss dabei nur auf die eventuelle Ruhestörung achten !
     
  12. Irre ich mich, oder ist die Aussage:

    Senkrechtes schießen auf befriedetem Besitztum ist erlaubt oder
    Schießen auf befriedetem Besitztum ist erlaubt, falls das Geschoß das Besitztum keinesfalls verlassen kann
    jeweils vom Bundesland abhängig, in dem man verwendet ?

    ???
    Thomas
     
  13. Hallo,

    zunächst ist Waffengesetz ist ein Bundesgesetz und damit gilt es in jedem Bundesland.
    (Bundesrecht bricht Landesrecht)

    Als Jura-Laie könnte man hier durchaus denken, dass die Einschränkung (sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können) nicht für zugelassene Schreckschusswaffen gilt, da diese zunächst Kartuschenmunition (Platzpatronen) verschießen.

    Die Rechtsprechung sieht das aber wohl anders, wenn ihr mit der Waffe pyrotechnische Munition (Geschosse ;) ) verschießt.

    Ich persönlich denke, dass dies auch dem Sinn der Norm entspricht.
    Es soll halt nix im öffentlichen "Luftraum" umherfliegen und Unbeteiligte gefährden.

    Ich möchte weder ein 4,5mm Diabolo noch eine Ratterpatrone abbgekommen.

    Im Zweifel sollte jeder den Rechtsanwalt seines Vertrauens konsultieren.

    Gruß
    *Stardust*
     
  14. Danke für den Rat; ich erachte ihn nicht für wirklich hilfreich und wenig praktikabel, da die Verläßlichkeit eines jur. Hüftschusses schon vorher feststeht und "die" Rechtssprechung nicht existent ist.

    Falls man von einem Anwalt eine bindende - oder wenigstens eine verläßliche Aussage erhalten würde ... aber meine persönlichen Erfahrungen mit Fachleuten im Allgemeinen ergeben ein anderes Bild, besonders wenn es um Freiberufler geht.
    Die Tatsache, dass jemand ein paar Staatsexamen oder sonstige Stempel eingesammelt hat, garantiert nur eins: die "angemessene" Kostennote /Rechnung :cry: . JEDE erfolgreiche Berufung/ Revision beweist, dass sich selbst juristische Profis oftmals verlaufen.

    Grade bei "peanuts" wie diesem Themen hier, wenn etwas prophylaktisch vom Vorfeld bewertet werden soll, (ohne die Motivation horrender Streitwerte oder Haftstrafen) ist eine fundierte Diskussion unter ökonomischen Aspekten mit mehr Tiefgang verbunden als ein Wald- und Wiesenratschlag.
    Ich folgere aber aus der Aussage, (und der Resonanz anderer User ob der schweren Kost) dass weitere Meinungen zu Interpretationsmöglichkeiten und Quellenangaben des WaffG nicht im gewünschten Definitionsbereich dieses Nichtwaffenforums liegen.
    Scheininhaber interessiert das Thema wenig und "Normalverwender" wollen schnelle, vorverdaute Infos saugen.
    Falls es doch jemanden interessieren sollte, schaue man sich dieses Urteil des BGH an und differenziere zusätzlich am WaffG die Begriffe Geschoss, PM, (patronierte) Munition, Schußwaffe, einer Schußwaffe gleichgestellt, und führe sich den Unterschied zwischen §7 (-> "f" im Fünfeck) und §8 (->ptb-Zeichen) des Beschußgesetzes und dessen Zusammenhang von a) und b) (des §12 (4) Nr.1 WaffG) vor Augen.
    Die Sache ist nämlich gar nicht so klar (oder eben doch :p ) wie manche Behörden, Verbände es meinen.

    Selbst ein "fachfremder" Jurist schaut sich aus aktuellem Anlaß gerne mal eine Diskussion i. S. eines Thesenkatalogs an, falls er ein gewisses Niveau vorfindet, anstatt sich ausschließlich durch Kommenarsammlungen zu wühlen ...
    ... dass dabei der ein oder andere User mangels Motivation nicht mitgehen will/ kann, liegt in der Natur der Sache; letztlich fruchtbar kann eine Diskussion aber nur mit mehreren Teilnehmern werden.


    LG
    Thomas
     
  15. Hallo Thomas,

    ich wollte nur deutlich machen, das mein Beitrag keine Rechtsberatung darstellt, sondern nur als Hinweis zu verstehen ist.

    Eine Rechtsberatung steht nur entsprechenden Juristen o.ä. zu.
    http://www.rechtsberatungsgesetz.info/gesetzgebung/aktuell.html

    Siehe auch einen entsprechenden Hinweis in der Wikipedia :
    http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hinweis_Rechtsthemen

    Tatsächlich hast Du aber recht, dass ein Anwalt auch nicht die letzte Instanz ist.
    Vielen Leuten ist der Unterschied zwischen "herschender Meinung" und "Rechtsprechung" schwer zu vermitteln, von der Meinung der "Literatur" und der "Mindermeinung" ganz zu schweigen.

    Frei : Zwei Juristen - drei Meinungen.

    Gruß
    *Stardust*
     
  16. (eine Frage von einem Kumpel) Ich habe mal ein Komplexe frage die ich hier nicht richtig schließen kann und zwar befriedigtes besitztum wir haben ein eigentumshaus. Und ja darf ich von da aus Schiessen? wenn ich sozusagen das tor offen habe? oder muss ich mich 1m von der Strasse entfernen und vor mir das gartentor schließen? Muss das Garten tor gennerell zu sein wenn ich vom garten aus schiesse der ca 50m von der einfahrt entfernt ist (das offen ist)?

    gruß
     
  17. ;) Das ist relativ einfach::eek:

    Def.: Befriedetes Besitztum

    Jeder Ort, der gegen das willkürliche Betreten durch Dritte gesichert ist


    Jetzt stell Dir die Frage ob das der Fall ist bei Dir oder nicht....wenn ja darfste schiessen, wenn nein dann eben nicht;) (natürlich nur wenn auch die anderen Anforderungen des WaffG erfüllt sind.....)
     
  18. Naja sagen wir es so das tor vorne ist nicht abschliessbar also kann jeder reinkommen :p Also schiesse ich im Haus das ist meinem Vater mal passiert :p
     
  19. Tor zu und man muß es öffnen um reinzukommen - befriedetes Besitztum, da es durch eine Absperrung für andere Personen kenntlich ist, daß sie hier nix zu suchen haben!
    Offenes Tor langer Weg in den Garten? Rechtsfrage - entscheidet der Richter!
    Auffahrt zur Garage ohne Abgrenzung - kein umfriedetes Besitztum, insofern nicht drauf *******en!

    Schießen im Haus - na ja, heiß entsorgen nennt man das glaube ich auch!
     
  20. Hehe naja das war ein versehen von ihm :rolleyes: hehe aber es klingt echt leise hätte ich nciht gedacht. war auch kein effekt drin. Naja auch wenn habe es sowieso gesehen die polizei drückt an silvester ein auge zu sogar wenn 14 jährige vor ihr auto eine vs schiessen ... Aber naja ich schiesse eh im garten und an Silvester darf das projektil das grundstück auch nicht verlaasen? (ist kein problem) aber das dämlichste was ich je gehört habe im somemr oder so ja gut ok da kann ich es dachvollziehen aber an silvester liegen bei uns auch immer raks im garten ^^
     
  21. Wenn ich jetzt bei mir im Vorgarten stehe und die Gartenpforte zu ist darf ich dann schießen? ja oder weil ist ja mein besitz
     
  22. Am besten noch Schilder aufstellen "Achtung, hier wird geschossen!" :D

    Solange es dein Besitz ist, kannst du rumballern, egal ob da jetzt eine Pforte oder ein Tor ist.

    Anders sieht es aus, wenn du z.B. ohne Führerschein, ein Fahrzeug auf deinem Besitz bewegen willst, dann musst du dafür sorgen, dass keiner in den Gefahrenbereich Zutritt hat.
     
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