Bestimmung Bußgeldverfahren: F2 per Gewerbeschein erworben (NRW)

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Feuerwerk.News, 29. Apr. 2021.

  1. Wann lernen die Leute das der Gewerbeschein nicht für den eigenen Bedarff genutzt werden darf. Wenn du online über den gewerbeschein bestellst wird keiner der shops dir ans bein pissen wenn du es in der Metro kaufst musst du den erwerb anzeigen so wie wenn du mit dem 27ger unter dem jahr ballern willst. Die Metro bzw der händler muss den kauf von dir Melden weil explosionsfähige stoffe ptgs nicht einfach so weiter verkauft werden dürfen denn davon gehen die bei der behörde aus das du es weiter verkaufen willst. Da muss dann erst mal dein lager gescheckt werden mengen verkaufsraum und so weiter!

    Auf deutsch heißt das eigentlich du sitzt in der ******e! Entweder du zahlst ein bußgeld und entrichtet alles nachweiße oder du sagst du hast es privat gekauft für dich dann gibts aber ne dicke anzeige steuerbetrug und du verlierst dein gewerbe und wenn du pech hast kannst du nie wieder eines anmelden! Wie @Funke schon sagte lasst die ******e mit dem gewerbeschein und fahrt lieber an die grenze oder lasst euch was mitbringen
     

  2. Ich habe mit meinem eigenen Schein auf die selbe Adresse bestellt. Da Kleingewerbe, ist Steuerbetrug schonmal raus, da keine USt gespart wurde.
    Da ich das Gewerbe eh zum 31.12. schließen möchte, denke ich es wäre am sinnvollsten der Gemeinde einen Antrag auf gewerbe feuerwerk zu stellen, quasi als Firmenfeier zum Schließen.

    Ich habe jetzt verstanden, dass es nicht erlaubt ist privat zu kaufen mit dem Schein
     
  3. Erstmal, sofern du deine Bestellung stornierst oder umschreiben lässt auf einlagern und von dem gebrauch des Gewerbescheins bzw dem Bestellvorgang über diesem zirück trittst, also deine Bestellung auch nicht bekommst kann dir da eigentlich keiner etwas vorwerfen.
    Ob die deinen Gewerbeschein da haben oder nicht ist erstmal egal, da du in dem moment des Rücktritts keine Ware über diesen Bezogen hast sondern quasi lediglich ein Konto einrichten lassen hast kann dir auch keiner etwas da die Anzeigepflicht erst in Kraft tritt 14 Tage bevor du deine Ware bekommst. Ein Konto kannst dir dur trotzdem überal damit machen, so lang du nichts darüber kaufst (und das hast du in dem Moment des Rücktritts bzw der Stornierung ja nicht) kann dir da auch keiner was.
    Die Frage ist natürlich in wie weit das ganze abgewickelt ist, liegt deine Ware berreits beim Versanddienstleister wird es vermutlich schwierig, ist sie allerdings noch bei Pyroland und noch nicht abgegeben worden sollte dies kein Problem sein.
    Ich würde diesbezüglich eine Mail dahin schreiben in der erstmal steht das du von dem gebrauch des Gewerbescheins zurück trittst und sie bitte eine normale Bestellung für den Endkunden daraus machen.
    Wurde dir dies bestätigt dann kannst du immer noch entscheiden ob du einlagern willst oder stornieren. Du musst natürlich im Falle des Storno damit rechnen das es etwas dauert bis du dein Geld bekommst da momentan natürlich sehr viel zutun ist diesbezüglich aber bei Pyroland kannst du dir sehr sicher sein, du bekommst es wieder.
    Wenn Sie schon beim Versanddienstleister ist und eine Rückabwicklung damit nicht mehr möglich, dann kannst du immernoch die Annahme verweigern und der Kram geht zurück an Pyroland und in dem Moment tritt dann auch dein Rücktritt vom Gewerbeschein in Kraft so oder so hast du dann ja nichts bekommen und es bestand keine Anzeigepflicht, ich denke daraus wird dir auch keiner einen Strick drehen. Im schlimmsten Falle werden dir die Rückversandkosten vom Kaufpreis abgezogen.

    Anders könnte es aussehen wenn du das Gewerbe vor kurzem erst extra desshalb aufgemacht hast und es auch schnell wieder beendest ohne irgendwie jehmals den Verdacht erweckt zu haben damit auch Gewinne zu erzielen, dann könnte man noch zwecks Scheingewerbe auf dich aufmerksam werden, was da für Bußgelder drauf liegen bzw ob überhaupt, das kann ich dir so nicht sagen aber zwecks Pyrotechnik solltest du raus sein. Bist du aber eh schon eine weile Selbständig und erzielst damit auch gewinne dann hat sich aber auch das mit den Scheingewerbe erübrigt.
    Wenn alle Stricke reißen, du deine Bestellung bekommst und dann wirklich so hart kontrolliert wird ubd sie dich erwischen dann bekommst du ein Bußgeld für eine Ordnungswiedrigkeit. Diese kann zwar (jeh nach Bundesland) z.b bis zu 10.000€ betragen allerdings geht es hier dann auch um die Verhältnissmäßigkeit. Wenn du für 500€ Feuerwerk bestellt hast wirst du wohl kaum den Höchstsatz als Bußgeld bekommen, vor allem wenn du damit auch keinen Handel betrieben hast und es auch nicht an Silvester verwendest, es also z.v gekauft hattest für ein kleines Firmenfeuerwerk für Stammkunden zu Silvester oder so du es aber ja nicht vollziehen konntest zwecks ansammlungsverbot usw. (sprich gut weg legen bis sich das Drama nächstes Jahr hoffendlich nicht wiederholt und dann kannst du es ja im Rahmen eines Firmenfeuerwerks verwenden. Ob da nun Kunden zu geschaut haben oder nicht kann man dir ja schlecht nachweisen)
    Von denen wo man letzted Jahr etwas hörte das sie ein Bußgeld bekommen haben belief sich das in den meisten Fällen auf ca. 150€, sofern du wie gesagt nicht für zig tausende Euro gekauft hast (wo man dir sicher dann such Handel vorwerfen könnte) wird es wohl in einem ähnluchen Rahmen ein Bußgeld geben können, also nichts was einen Ruiniert, ist höchstens ärgerlich :)
    Vor allem wenn es das erste mal ist.
    Dafür steht dort ja extra "bis zu xxxx€" damit die Behörden eben jeh naxh schwere des vergehens einen entsprechenden Spielraum haben. Niemand wird dir für 500€ Feuerwerk z.b gleich den Höchstsatz auf brummen sofern du nicht schon öffters erwischt wurdest :)

    Natürlich sind die Angaben ohne Gewähr aber es würde mich schon wundern wenn bei normalen Bestellungen über ein echtes Gewerbe (kein Scheingewerbe das vorsätzluch dafür gemacht wurde) die keine Handelsabsicht erkennen lassen gleich jeder die Höchststrafe bekäme :D
     
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  4. Danke für deine ausführliche und sachliche Antwort! Ich sehe es ähnlich, ich werde es auf keinen Fall annehmen. Pyroland ist ja derzeit völlig überlastet und die Gefahr, dass meine Mail nicht mehr gelesen wird ist leider hoch. Ein Scheingewerbe ist es auch nicht, dieses Jahr jedoch keine Umsätze, weshalb Ich es schließen werde.

    Habe für 135€ Feuerwerk bestellt, denke also auch dass im zweifel die Strafe beim Mindestmaß liegt. Im schlimmsten Fall Lehrgeld, in allen anderen Fällen alles noch glatt gelaufen.
     

  5. Könntest Du evtl. bitte deinen bekannten Anwalt nochmal "nerven" und zwar zu den jeweiligen Verjährungsfristen?
    Also 1. Versäumnis der Anmeldung 14Tage vor Erwerb und 2. Überlassung an privat trotz letztjähriger Änderung des §22 d.1.SprengV.
    Oder anders gesagt: Wenn tatsächlich dieses Jahr es massiver verfolgt wird und im neuen Jahr die Händler aufgefordert werden die entsprechenden Unterlagen vorzulegen - können dann auch noch Fälle aus 2020 nachgeholt werden zu verfolgen? Hatte mal was von 6 Monaten gelesen, aber sicher weiß das dein Anwalt besser.
     
  6. In der Metro würde ich auch kein Feuerwerk kaufen, wenn es meine einzigste und letzte Option wäre.................
     
  7. Wie kommst du darauf das keine Erlaubnispflicht nach §7 vorliegt? Du brauchst eine Erlaubnis für den Umgang (Verwendung, Aufbewahrung - siehe §3) und den Verkehr (Ankauf, das Überlassen, etc - siehe §3).

    Beides sollte hier vorliegen. Ich würde mir darüber auch deutlich mehr sorgen machen. Ein Verstoß gegen §14 ist eine Ordnungswidrigkeit, Verstoß gegen §7 stellt eine Straftat dar.

    Sollte mich nicht wundern wenn der Threadersteller nochmal Post bekommen sollte. Dann sind die 150€ die kleinste sorge.

    Ich editiere das hier morgen nochmal, mit besserer Begründung.
     
  8. Weil wir von normalem F2 reden.
     
  9. Bei derart detaillierter Rechtsberatung stellt sich mir ernsthaft die Frage ob das hier mehr den Fragenden oder den stillen "Mitlesenden" dient...
     
  10. Es gibt auch Shops, die nur noch an Scheininhaber Ware ausgeben siehe Info auf Startseite hier:

    Feuerwerk Hamburg

    Das wird schon seine Gründe haben, genauso wie die Formulare von Röder und Co. mit der Bestätigung, dass du nach §14 SprenG den Umgang mit Feuerwerkartikeln bei der zuständigen Behörde angezeigt hast.

    Wir können davon ausgehen, dass die Händler wissen was erlaubt ist und was nicht.
     
  11. §7 unterscheidet nicht zwischen F1, F2, F3, etc. Woher weißt du also das eine Erlaubnis nicht auch für F2 erteilt werden muss?
     
  12. Ich möchte zu diesem Thema auch mal meinen Senf dazu geben.

    Klar, die Shops wollen Ihre Ware loswerden, aber ich bin wirklich fassungslos wie penetrant manche Shops (Ich meine ganz besonders einen aus Ostdeutschland, damit meine ich nicht den Shop, der dieses Jahr durch Fusion neu entstanden ist) versuchen einen davon zu überzeugen noch schnell ein Gewerbe anzumelden.

    Die Shops wissen doch genau, dass es für jemanden, der das macht ,rechtliche Probleme geben wird.

    Für mich steht fest, dass ich nächstes Jahr nicht mehr bei den Shops bestellen werde, die versucht haben mich von der Anmeldung eines Gewerbes zu Überzeugen.
     
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  13. es gibt kaum shops, die das nicht machen.
     
  14. Ja, das finde ich auch etwas unschön. Gab und gibt ja einige Shops, die das gemacht haben.
    Feuerwerkswelt darf ja scheinbar auch nicht mehr an Gewerbe ausliefern bzw. scheint das zum Teil auch auf freiwilliger Basis zu sein, um sich und eben auch die Kunden zu schützen. Aber auch unabhängig davon haben sie das vorher schon nicht aktiv beworben und meine ich auch einmal darauf hingewiesen, dass diese Methode unsicher für den Kunden ist.
    Sollte man es also aktiv bewerben, sollte man genau so aktiv auf die Risiken für den Kunden hinweisen.
     
  15. Mein Gott, das sind echt basics, glaubst du Aldi hat eine 7er Erlaubnis.
    §4 Abs 1 1. SprengV

    "Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2, die §§ 23, 27 sowie § 28 des Gesetzes, soweit er sich auf § 22 Absatz 1 und 2 und § 23 bezieht, sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1, 2 (Feuerwerk)"
     
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  16. Sehe ich etwas anders: Wer ein Gewerbe eröffnet ist a: voll Geschäftsfähig und sollte b: Sich wie jeder Selbstständige vor so etwas über die gesetzl. Vorschriften/Risiken etc. informieren.
    Geht halt halt auf die eigene Kappe, nicht wie der Endverbraucher/ Kunde.

    Will ich kein Risiko, bleibe ich Endverbraucher und werde vom Gesetzgeber besonders geschützt. Verzichte aber auch auf Vorteile.


    By the way: Hat man jetzt ein Gewerbe angemeldet und den Verkauf richtig angezeigt, kann man dieses Jahr nichts verkaufen/ abgeben.:(.

    Sollte man jetzt das Gewerbe in der ersten Januarwoche wieder abmelden wollen, spricht -in meinen Augen- nichts gegen das fachmännische Vernichten der Lagerbestände am 31.12 gegen 0.00 Uhr. :good:
     
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  17. Ich würde auch daraus schließen das lediglich der Verkauf bzw das Überlassen entsprechend 14 Tage vorher angezeigt werden muss da dies ja schon die Gewerbeordnung vor schreibt, was ja auch Sinn ergibt damit das Gewerbeaufsichtsamt ggf prüfen kann ob man die Sicherheitsbestimmungen erfüllt. Kauft man aber z.b nur im kleinen Rahmen für ggf ein Firmenfeuerwerk (also nicht für zig tausende Euro wo man durchaus von Verkaufsinteressen ausgehen könnte) welches nun ja durch das Ansammlungsverbot usw. Ausfallen dürfte und somit eine Vernichtung angebracht wäre. Was es da für Richtlinien gibt bezüglich des Nachweises der fachgerechten Vernichtung weis ich jetzt nicht, aber ggf würde da die Argumentation ausreichen mangels Lagermöglichkeiten für entsprechende Stoffe das man es in Wasser unbrauchbar gemacht hat und dann im Restmüll entsorgt wie es auch für Privatleute gilt z.b bei Blindgängern etc. aber da ich kein Jurist bin kann ich das natürlich nicht bestätigen. Wäre nur meine Annahme des ganzen.
     
  18. Darum geht es ja, dass die Verantwortung auf den Kunden umgewälzt wird. Es ist doch kaum gutzuheißen, dass die Shops etwas ermöglichen bzw. aktiv bewerben, von dem sie genau wissen, dass es Probleme kann und so wie es aktuell aussieht in diesem Jahr auch geben wird.
    Meines Erachtens ist es mindestens mal die moralische Pflicht darauf hinzuweisen.
     
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  19. Das stimmt so generell aber nicht. Kauft man etwa in der METRO ein, dann bezahlt man erstmal immer die MwST mit. Die kann man sich dann bei gewerblicher Verwendung der eingekauften Ware wieder erstatten lassen. Tut man das auch bei privater Verwendung, wird dann (und erst dann) ein Steuerbetrug draus.

    Stellt sich dann noch heraus, dass man ein Scheingewerbe angemeldet hat, also das Gewerbe existiert eigentlich nur, um bestimmte Waren einkaufen zu können - und vielleicht noch Steuern zu prellen - dann wird's natürlich böse. Wer aber „nebenbei“ auch mal was für Privat bei METREO und Co. einkauft, und dabei auch brav die MwSt auf die Waren zahlt, der sollte wenig Probleme bekommen.

    Die Vorteile bei Einkauf bei METRO halten sich heute ja sowieso in Grenzen, um jetzt mal von Waren jenseits von Ptg‘s zu sprechen: Sparen tut man eigentlich nichts mehr, gegenüber anderen Endkunden-Großhändlern - erst recht nicht gegenüber Discountern. Lediglich das Angebot kann interessant sein. Wer etwa eine größere Party schmeisst und größere Mengen Fleisch benötigt, profitiert ggf. von einem guten Angebot. Wer mag kann sich auch einen großen Sack Reis kaufen, und selbst wenn der dann zu Hause (analog in China) umfällt, interessiert das niemand.

    Feuerwerk ist da natürlich noch eine ganz andere Kiste, und er erscheint mir nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber da ein Auge drauf hat. Wenn sich ein Friseur palettenweise Feuerwerk bestellt - UND sich dann noch wegen angeblich gewerblicher Verwendung die MwSt erstatten lässt…

    Thomas
     
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  20. Ich frage mich, ob man sich nicht sogar auf ein gewisses Gewohnheitsrecht berufen kann.
    Fakt ist doch, daß die entsprechende Gesetzgebung seit Jahrzehnten nie verfolgt wurde.

    Es wurde quasi "stillschweigend" hingenommen, daß sich "Otto-Normal-Kleinunternehmer" ab Anfang Dezember bei der Metro, Fegro/Selgros, Handelshof etc. Feuerwerk für Privat mitgenommen hat - genauso wie andere Waren für den privaten Gebrauch, was man natürlich auch nicht darf.

    Für Wiederverkäufer sind die Preise dort eh nicht wirklich Konkurrenzfähig - es sei denn man hat gesonderte Großabnehmerkonditionen.

    Früher (tm) gab es für diese Läden noch den Vorteil der erheblich längeren Öffnungszeiten ggü. dem normalen Handel.
    Heutzutage sehe ich da nur noch einen Vorteil : GV Verkaufseinheiten, die bekommt man im normalen Handel nur gaaaanz selten. (Mir fällt da gegenwärtig nur Citti ein)
     
  21. Hihi! Ja! Ich erinnere mich da an die 70er und 80er Jahre, als einem Öffnungszeiten bis 20:00 oder sogar bis 22:00 Uhr höchst exotisch erschienen, denn für Normalsterbliche war spätestens 18:30 Uhr Schicht!
    Und in den Großmärkten soll es nochmal untereinander abgesperrte Bereiche gegeben haben: In die Lebensmittelabteilung dürfte z.B. nur derjenige, der auch ein entsprechendes Gewerbe hatte, etwa Oma Eusebia mit ihrem Tante-Emma-Laden. Ich frag mich dagegen heute oft, wer da alles z.B. Lebensmittel einkauft, seitdem es kaum noch diese kleinen Wiederberkäufer gibt. Soviele Kioske gibts ja gar nicht. OK: Die Gastronomen darf man nicht vergessen, aber trotzdem.

    Und zumindest die METRO war im Frühjahr 2020 genauso vom Mangel an Klopapier und Desinfektionsmitteln betroffen wie jeder andere Händler auch.
     
  22. #297 Thomas123xyz, 10. Dez. 2021
    Zuletzt bearbeitet: 10. Dez. 2021
    Jetzt ist mir zumindest klar auf welche Weise im letzten Jahr ein Nachbar diese Unmengen F2 Feuerwerk bezogen hat , ich hatte eigentlich die Vermutung daß er in ein Lager eingebrochen ist bei diesen Mengen . Es waren wirklich unmengen die er gezündet hat über mehrere Stunden und mindestens 2.500 Euro Einkaufswert.
    Zumindest habe ich hier gelernt daß es eigentlich nicht OK ist bei Selgros für mich privat einzukaufen was ich bisher eigentlich immer gemacht habe gerade bei Gastronomie Artikeln . Feuerwerk habe ich dort eigentlich noch nie gekauft.
    Allerdings ist es auch logisch und mit normalen Menschenverstand nachvollziehbar.
    Natürlich muß die Lagerung von F2 Feuerwerk angezeigt werden und wenn es dieses Jahr wieder nicht offiziell verkauft werden kann muss es halt gelagert bleiben, zurück gegeben werden oder offiziell vernichtet.
    Ich selbst bin Vorderlader Schütze und habe dafür den sogenannten Böller Schein.
    Mein Schießpulver lager ich im Keller in einem speziellen Pulver Schrank und nur bis zu 1 kg.
    Der Standort des Schrankes ist bei dem Ordnungsamt und der Feuerwehr gemeldet und extra mit Exp Aufklebern an den Kellertüren gekennzeichnet.
    Beim Schießpulver habe ich mir darüber nie Gedanken gemacht und halte auch immer die 1 kg Regel ein da ich ja beim Böller Schein auch gelernt habe daß Schwarzpulver ab 1kg nicht mehr verdämmt sein muss um zu explodieren.
    Silvester werde ich es wieder so halten wie letztes Jahr ich gehe nicht vor daß Haus sondern auf die Terrasse und damit "befriedeten" Grundstück (eingezäunt) gebe einen Schuß mit dem großen Handböller Vorderlader ab und dann verschließen ich mit der SSW Feuerwerk es ist zwar mühselig ständig die Ratter Patronen etc einzeln abzufeuern und auch nicht so schön wie richtiges Feuerwerk aber ich bewege mich im korrekten rechtlichen Rahmen.
    Aber ich freue mich auch darauf irgendwann wieder große Batterien zu Silvester auf der Straße zu zünden.
    Nachtrag :auch sogenannte Salut Schüsse mit einer Vorderlader Waffe müssen im Vorfeld bei dem Ordnungsamt angemeldet und genehmigt werden z. B. für Hochzeiten, Traditionsschützen, Veranstaltungen oder eben mein Handböller Schuß zu Silvester. Aber eigentlich gibt es da nie Probleme wenn alles passt und nicht gerade ein Altersheim, Krankenhaus, Friedhof oder eine Kirche in der Nähe ist :)
    Gruß Thomas
     
    keineanung, F1 und F2 Zündler und Tisie gefällt das.
  23. Oder er hat/hatte ne andere Erlaubnis, z.B 27er oder AG. Vielleicht war auch jemand zu Besuch, der einen Schein hat. Recht spekulativ
     
    matzeW, Planlos1988 und Thomas123xyz gefällt das.
  24. #299 Planlos1988, 10. Dez. 2021
    Zuletzt bearbeitet: 10. Dez. 2021
    Auf jeden Fall hat da einer richtig aufgedreht und quasi für alle drumherum mit gezündelt. Wie der an die Ware gekommen ist spielt doch keine Rolle. Wichtig ist, es wurde getan :rolleyes:
     
    Condomino und Maro gefällt das.
  25. Genau, so sollte es zwischen den Zeilen eigentlich rüber kommen.
    Mit spekulativ meinte ich den Beitrag vorher, wenn man eine illegale Handlung vermutet.
     
    Planlos1988 gefällt das.
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