Bestimmung Klage 2021 - HAMBURG - gegen das Abbrennverbot

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Teddygaengsta, 4. Dez. 2021.

  1. Der zieht das durch. Aber sowas von unverfroren wie man sieht. Das so offenkundig zu tun ist schon ne Ansage. Ich würde mir so wünschen, dass ihm genau das auf die Füße fällt! Glaube aber nicht daran.
     
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  2. Ich würde auch dieses mal wieder was dazugeben :D
     
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  3. Wir sind eben in der Minderheit da kannst sowas schon machen, willst ja wieder gewählt werden. Ohne Worte.
    Hier wird alles verboten aber in Bundesländern wo sowohl die Inzidenzen als auch die Hospitalisierungsrate höher ist
    da ist dann kein Verbot zum Abbrennen.
    Da fehlen einem doch die Worte.
     
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  4. Wird Zeit diese Stadt zu verlassen solange Panik Peter noch Bürgermeister ist.
     
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  5. Einfach mal ein paar Mails schreiben an die Hamburger Politik. Habe ich auch gerade mal wieder gemacht. Und mal die Frage gestellt ob die keine Wähler Stimmen mehr brauchen. Und was die Da in Hamburg machen zu Feuerwerksturistmus führt. Und habe noch mal darauf hingewiesen das Sogar Wissenschaftler das Verbot für Unnötig halten.

    Aber ich vertraue da diesmal voll auf den Anwalt, diesen Artikel wo er das So öffentlich macht, den sollte man Speichern und auch das dem Anwalt mit ins Rennen geben. Ich glaube ich gehe jetzt erstmal ein wenig mit dem Hund spazieren Ich muss erstmal wieder runter kommen.
     
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  6. Kommt eigentlich hier jemand aus Bergedorfer Ecke?
     
  7. Ich eher aus dem Nordwesten Grenze SHH
     
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  8. Und genau das hab ich hier für Niedersachsen auch schon gelesen
     
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  9. Habe mal 2-3 Meinungen eingeholt zwecks Klageaussichten bei ausrufen einer Epd. Lage in HH.
    Ich nenne es mal vorsichtig "Generalvollmacht" könnte mir vorstellen dass es wenig bzw. weniger Möglichkeiten dagegen gibt.
     
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  10. Aber die Epidemische Notlage bei unseren Zahlen in Hamburg, das ist zu Kippen genau so wie ein Abrennverbot
     
  11. Jetzt hilf nur abwarten. Kann man sagen wie sicher das ist das er damit durch kommt die Epidemische Notlage zu verhängen?
     
  12. Da diese ja auf Bundesebene nicht verlängert wurde müssen bzw können nun die einzelnen Bundesländer diese ausrufen. Damit können sie dann den Katalog an Maßnahmen voll abrufen. Macht die Sache sicherlich nicht einfacher. Frage mich nur wo die Verhältnismäßigkeit liegt wenn hier in HH alles verboten wird und in anderen Bundesländern wo es weit schlimmer ist nichts gemacht wird.
     
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  13. Problem ist nur die Zeit.

    Es gibt noch immer kein offizielles Verkaufsverbot.
    Es gibt noch immer kein offizielles Abbrennverbot in HH.

    Du müsstest dann wahrscheinlich erst gegen die Notlage vorgehen, was dauern kann !
    Im Anschluss dann mit Angriffsfläche gegen ein Abbrennverbot......

    Würde sagen damit macht man es unnötig kompliziert.

    Und hier ist dann die Frage wie viel Geld man ausgeben will oder kann. Die Kosten würden explodieren.
     
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  14. Und man hat ja gelesen das die Maßnahmen welche letztes Jahr als auch dieses Jahr verhängt worden sind durch den BGH bestätigt worden sind.
     
  15. Das ist richtig, aber mit der Aussage das es kein Freibrief ist, da die Lage sich durch impfen verändert hat.
     
  16. Aber mit welcher Begründung bei uns in Hamburg? So dramatisch ist die Lage in Hamburg nicht, wer entscheidet dieses? Tschetscher selber? Und dann ist die Frage in wie weit man eventuell die Aussage in dem Zeitungsartikel nutzen kann bei einer eventuellen Klage gegen ein Abbrandverbot? In meinen Augen ist mit dem Artikel ja schon mindestens einmal mehr bestätigt das die Epidemische Lage nur ausgerufen wurde um ein Abbrandverbot was wiederum keinen Sinn und Keine Standfestigkeit hat durchzusetzen. Das müsste das Gericht nur auch noch sehen.
     
  17. Aber wenn die Epidemische Lage dazu dient die Sachen aus dem Infektionsschutzgesetz zu nutzen, da ist ja nicht das Feuerwerk geregelt. Ein Abbrandverbot müsste auf Grundlage unserer guten Zahlen im Gegensatz zu anderen wo es kein Abbrandverbot gibt trotzdem gut begründet sein. Epidemische Lage berechtigt ja wohl nur dazu die Sachen aus dem Infektionsschutzgesetz zu nutzen wenn ich das nu richtig verstanden habe.
     
  18. Jetzt habe ich tatsächlich noch eine Frage. Man sagt ja immer Bundesrecht steht über landesrecht. Und auf Bundesebene wurde entschieden KEIN komplettes Abbrandverbot, es sollen Verbotszonen eingerichtet werden und eben nicht komplett verbote. Da müsste sich doch auch Hamburg dran halten oder? Könnte man doch auch darauf hin mit anfechten oder?
     
  19. Ich denke da kommt so einiges zusammen woraus man sowas verbinden könnte:

    u.A.
     
  20. Mit Abbrandverbot wird aber nicht corona verhütet, das wäre mir neu. So ein Blödsinn finde ich. Na mal abwarten was überhaupt drin steht wenn es rechtskräftig ist.
     
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  21. Die Maßnahmen sind immer ein „Mindestmaß“. Kommunen, Städte, Landkreise etc. können die Plätze genau definieren. Man hat dann in der Großstadt mit entsprechender Politik das „Pech“ als eine Zone gesehen zu werden. So winken die das durch.
     
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  22. :confused: Ein Grund aus Hamburg wegzuziehen.
    Egal was kommt Ich baller trotzdem und ganz zur Not stelle ich mich direkt an die Landesgrenze zu Schleswig Holstein.
     
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  23. Im Fall einer Klage bin ich natürlich dabei und Pack was in Topf.
     
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  24. Genauso wurde es letztes Jahr in HH und HB praktiziert. Als Bundesland das Abbrandverbot auf das Stadtgebiet auszuweiten.
     
  25. Das Stimmt, da gebe ich dir vollkommen Recht. Nur dieses Mal haben wir Zahlen und Fakten vom BVPK zur Verfügung gestellt bekommen und es sind viele Menschen geimpft. Deshalb habe ich die Hoffnung noch nicht aufgegeben.
     
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