Meldung Verkaufsverbot 2021 nach Forderung von CDU-Ländern

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von KlopskoffeR, 2. Dez. 2021.

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  1. Kurz vor Silvester steht da bestimmt mindestens eine 5 oder 6 davor:D
     
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  2. Wie lange gibt es den Thread ? Seit letzte Woche Donnerstag 02.12.
    Könnte klappen mit der 5 oder 6.
     
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  3. "
    Der vorbeugende Rechtsschutz ist im Verwaltungsprozessrecht gegen ein zukünftiges Verwaltungshandeln gerichtet, der einstweilige oder vorläufige Rechtsschutz sichert dagegen eine Rechtsposition bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache.[1]

    Mit dem vorbeugenden Rechtsschutz soll der Eintritt eines nicht wiedergutzumachenden Schadens verhindert werden, wenn der nachgängige Rechtsschutz – einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes – mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre.[2] Der vorbeugende Rechtsschutz setzt mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot effektiven Rechtsschutzes dieses besondere, qualifizierte Rechtsschutzbedürfnis voraus.[3][4]

    Statthafte Klageart ist je nach Rechtsschutzziel die vorbeugende Unterlassungsklage oder auch eine vorbeugende Feststellungsklage.[5][6] Diese kann sich gem. Art. 19 Abs. 4 GG sowohl gegen drohende Verwaltungsakte als auch gegen künftige Realakte richten.[7][8]"

    nennt mich gerne blöd aber kann mal ein hersteller oder händler uns erklären warum das nicht getan wird ? hatte vorhin den begriff " vorläufiger rechtschutz" gennant meinte aber den "verbeugenden rechtsschutz" trifft in der sache zu 100% zu. wieso wird also darauf gewartet das erst am 18-19-20 was beschlossen wird und damit alles zu spät ist?
    @Funke @weco @pyroland.de @Röder Feuerwerk


    ich mein sorry @Pyro lösch das folgende gerne wenn du es als unangemessen empfindest aber da frag ich mich allen ernstes - wenn mir ein anwalt das nach 5 min sagt - wieso wird das nicht getan , kann man doch schon bevor es in kraft tritt - wieso machen es dann die händler nicht ? sind da angebotene Entschädigungen im spiel allá haltet mal die füße still wenn ihr was wollt?
     
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  4. "Mit dem vorbeugenden Rechtsschutz soll der Eintritt eines nicht wiedergutzumachenden Schadens verhindert werden, .."

    Ich nehme an, da liegt der Hase im Pfeffer. Am "nicht wiedergutzumachenden Schaden". Denn der Schaden durch ein Verkaufsverbot wäre rein finanzieller Natur, und das ist (theoretisch) wiedergutmachbar.
    Anders wäre es zum Beispiel, wenn ein Hausabriss droht, durch einen Verwaltungsakt. Das wäre schon eher "nicht wiedergutzumachen".
    Just my 2 cents.
     
  5. Würde man das jetzt überstilisieren, ist es nicht das extrem erhöhte Risiko, welches schnellstmöglich beseitigt werden muss. Schließlich möchte der Überlastung von Kliniken entgegenwirkt werden. Sondern blinder Opportunismus? Immerhin hat man ja noch Zeit. Ist nicht das Wohl jedes Einzelnen, dass am höchsten geschützte Gut? Scheinbar nicht. Also entweder, oder. Demnach ist entweder die Priorisierung falsch gesetzt, oder das Wohl der Menschen, die sie beschützen wollen, ist ihnen egal. Letztlich wird das Verbot ja aus dem Vorwand heraus gefordert, weil uns ohne Verbot, des Silvesterfeuerwerkes, der apokalyptischste, Endzeit Verlauf nehmende Kollaps zu drohen scheint.
     
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  6. nein das ist rechtlich nicht die definition von nicht wiedergutzumachenden schaden.
     
    #Nyttårsaften1977# gefällt das.
  7. Ja da stimme ich dir vollkommen zu irgendwas stimmt nicht das müssen denen ihre Anwälte doch auch gesagt haben! Wenn sie abwarten wird es bestimmt schon eine Entschädigung geben!
     
  8. ich will jetzt auch nich um 360 grad ausholen aber um nur mal EINEN einzelnen raus zu greifen " auch ein vorläufiger liquiditätsverlust der zur einer zahlungsunfähigkeit führt oder dazu rechts verbindlichkeiten nicht zahlen zu können " ist zb ein nicht wiedergutzumachender schaden
     
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  9. Immerhin lernt man in diesem Thread viel.
    Ich habe schon gelernt "Alles was man nicht versteht oder nachvollziehen kann muss eine Verschwörung sein". :crash:
     
  10. So sprach einst der EuGH: "Ein finanzieller Schaden wird grundsätzlich nur dann als ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden angesehen, wenn er im Falle eines Obsiegens des Antragstellers im Hauptsacheverfahren nicht vollständig ersetzt werden kann."
    (andere Thematik)

    Durch die erfolgte Zusicherung der Ausfallzahlungen eher wacklige Füße.
    Aber man wird sehen.
     
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  11. Die werden doch niemals Ausgleichszahlungen leisten. Wie letztes Jahr. Da heißt es wieder „ihr habt doch 10% Umsatz mit F1 und Einlagerungen gemacht, gebt euch mal zufrieden ihr gierschlunde!!“. Außerdem ist euer Lager doch voll, könnt ihr aaaaaalles nächstes Jahr verkaufen.

    PS: ich kotz grade selber beim Schreiben, weil genau das wird wieder kommen :shutup:
     
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  12. Sind denn di Schließungen von Firmen Firmen Werken oder Mitarbeitern wieder reversibel? Wohl kaum. Und vermutlich gibt's noch ne Reihe mehr Sachen die eben nicht durch eine Entschädigung wieder gut gemacht werden können. Keiner kann das logisch abstreiten. Das bedeutet wir haben einen nicht wieder gut zu machen den Schafen was bedeutet sie können den vorbeugenden Rechtsschutz nutzen
     
  13. Wenn sich der insolvente Firmeninhaber aus Verzweiflung aufhängt, oder Amok läuft, kann das auch keiner mehr rückgängig machen.
     
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  14. #3014 John Mc Clane, 10. Dez. 2021
    Zuletzt bearbeitet: 10. Dez. 2021
    Ich kapiere das alles eh nicht mehr.
    Wenn die Omikron - Variante wirklich so ansteckend ist,
    dann müssten sie sofort die 50 - Personen - Regel für doppelt Geimpfte rückgängig machen und jedem eine Kiste Feuerwerk hinstellen, der sich bereiterklärt, von 18.00 Uhr - 06.00 Uhr durchzuzündeln. :D
     
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  15. Fragt sich halt was jetzt zutrifft ...

    1) gibt's was verwaltungs rechtliches was wir als leihen nicht sehen was das verhindern es zu nutzen ? In dem Fall wäre es schön wenn sich hier Mal nen Hersteller oder Verkäufer meldet und das erklärt
    2) bin ich wirklich durch Zufall auf den Jackpot gestoßen und werde den Rest meines Lebens gefeiert von euch
    3) wollen Händler und Verkäufer das aus dann objektiv unbegreiflichen Gründen nicht nutzen . ...

    Sieht noch einer ne Option 4 ?
     
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  16. am besten du schreibst mal dem BVPK eine PN, die antworten immer recht schnell und haben ja bestimmt auch Ahnung vom juristischen Kram
     
  17. Die Antwort auch gerne hier rein dann :)
     
  18. @BVPK siehe meine letzten 2-3 posts "verbeugender rechtsschutz" könnt ihr dazu was sagen ?
     
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  19. Moin Pyros,
    Jetzt muss ich mich doch auch mal zu diesem Thema äußern:
    Ich finde es total unverantwortlich, was mit der Feuerwerksbranche passiert.
    Ich kann dieses Verkaufsverbot überhaupt nicht nachvollziehen.
    Trotzdem werde ich probieren zu kämpfen, wo es nur geht. Ich teile jeden positiven Feuerwerkspost auf Twitter. Ich weiß, damit kann ich alleine nicht viel erreichen, aber wenn ihr das auch alle so macht, geht vielleicht noch irgendwie etwas.
    Ich bin ein totaler Optimist.
    Nur mal zum Vergleich, als meine Borussia letzten Samstag gegen Bayern hinten gelegen hat, habe ich bis zuletzt an unseren Sieg geglaubt. Naja, hat nicht ganz funktioniert.
    Teilt alles positive, wo ihr und was ihr nur könnt. Vielleicht können wir da irgendetwas reißen.
    Gruß, euer luftheuler.
     
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  20. Darf ich vorstellen: die neue Bundesinnenministerin

    https://twitter.com/NancyFaeser/status/1469360642004066314?t=NrFNOtrciNgxpkk2pU3lzA&s=19


    Über ein Jahr versagt die Politik. Handelt zu spät oder gar nicht. Ignoriert wissenschaftliche Fakten und Meinungen. Frei nach dem Motto "Wir schaffen das schon - irgendwie. Alles wird gut".

    Und jetzt, wenn die Lage auf den Intensivstationen, nicht zuletzt auch aufgrund politischer Fehlentscheidungen, so dramatisch ist, wird die symbolpolitische, populistische Feuerwerkskeule geschwungen.

    Ich könnte kotzen.
     
  21. Wenn das mit den Gängeleien und der Bevormundung so weitergeht, werden wir hier bald noch ganz andere Probleme haben. Auch das größte Fass ist irgendwann voll...
     
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  22. Ich habe meine Klageschrift bald an 100 Politiker gemailt. Ich glaube zwar auch nicht das es was bringt, habe aber festgestellt, daß es mir gut tut. Wusste teilweise echt nicht, wie ich mit meinem Frust umgehen soll und bin manchmal fast durchgedreht. :crash::bleye:
    Also ein Tip an alle, die 5 vor Amok unterwegs sind: E-Mails schreiben hilft. :nerd:
     
  23. Du hast sicherlich trotz der Wut sachliche und gute Argumente gefunden?

    Danke für deine Arbeit :)
     

  24. Leider wird ein Gemeinderat nicht ernst genommen werden!!!:(
     
    Quinzy gefällt das.
  25. Ich habe meinen Text so sachlich und seriös wie möglich geschrieben und mich auch am BVPK Positionspapier orientiert. Aber noch ein bischen die persönliche Tränendrüse mit eingeflochten. :)
     
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