Bestimmung Bußgeldverfahren: F2 per Gewerbeschein erworben (NRW)

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Feuerwerk.News, 29. Apr. 2021.

  1. Falsch. Er impliziert, dass Metro (oder "die Metro") ab dem 29.12. "für den Zweck des privaten Verbrauchs" abgeben darf.
     
  2. Oder so. Kommt ja aber im Endeffekt aufs Gleiche raus.
     
  3. Na dann alle ab dem 29.12 zur Metro und das Comet Feuerwerk zum doppelten Preis kaufen xD
     
  4. #329 XStevie, 10. Dez. 2021
    Zuletzt bearbeitet: 10. Dez. 2021
    Metro darf nicht an mich verkaufen vor dem 29.12., wenn der Zweck privater Verbrauch sein soll.

    Ich kann mir aber trotzdem vorher was kaufen und dann privat verbrauchen. (EDIT: Natürlich Silvester bzw. mit Genehmigung privat verbrauchen.)
     
  5. Das treffe doch wenn überhaupt Firmen mit Angestellten zu, oder nicht? Sonst hat man nur 2-3 Geschäftspartner zur kleinen Feier eingeladen.

    Andere Idee: Als Gewerbetreibender hat man ja durchaus das Recht gekaufte Ware ausgiebig zu testen, bevor man sich entscheidet, sie in Zukunft evtl. mal selbst weiterzuvertreiben.
     
  6. Wenn Du sie weitervertreiben willst, bist Du in diesem Falle anzeigepflichtig.
     
  7. Wäre man bei einer Geschäftsfeier ja auch.
     
  8. Ich sags mal so, ich gehe mal davon aus wenns Hart auf Hart kommt würde einem findigen Anwalt einen sicher irgendwie da heraus wühlen können sofern es jetzt nur um den Kauf über Gewerbe ging.
    Allerdings lohnt sich das für niemanden (wenn man nicht grad selbst Anwalt ist xD) dagegen vor zu gehen wenn man nur ein Bußgeld zwischen 150€ und 500€ bekommt. Vermutlich hat desshalb wohl auch keiner was gegen das 150€ Bußgeld bei manchen im letzten Jahr gesagt und es einfach Zähne knirschend hin genommen auch wenn (jedenfalls so wie man ließt) dieses für den nicht angezeigten Kauf ausgesprochen wurde obwohl (so habe ich es verstanden) im SprengG bzw der SprengV nur etwas über eine Anzeigepflicht für den Vertrieb steht. Zim Vertrieb kommt es beim bloßen Kauf aber ja garnicht wenn man es mal darauf bezieht das es ja vielleicht für besagte Firmenfeier oder sonstwas sein hätte können die man ja nun nicht veranstalten konnte wegen der strengen Corona regeln.
    Natürlich läge man dann eventuell in der Beweislast ob die Ware noch vorhanden ist oder Fachgerecht entsorgt wurde aber dabei ging es in diesen Bußgeldbescheiden ja nicht, hier ging es ja tatsächlich nur um den Kauf selbst und zumindest so wie ich es verstanden habe muss dieser eigentlich nicht angezeigt werden. Daher denke ich das ein findiger Rechtsverdreher da sicher was hätte reissen können, es sich bei diesen geringen Bußgeldern aber einfach nicht lohnt und es den Stress nicht wert ist.
    Was nicht heißen soll das man desshalb bedenkenlos zu schlagen sollte und es nicht trotzdem Verboten ist dieses an Silvester Privat ab zu brennen bzw ohne es an zu Zeigen ;)
     
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  9. Ich habe mein Feuerwerk, welches ich 2020 auf Gewerbe gekauft habe, auf einer Firmenveranstaltung in Österreich verschossen.
     
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  10. Was macht man, wenn die einem hinterher aber unterstellen, das Verkaufsverbot an privat umgangen zu haben und das mit der "Firmenfeier" nicht abkaufen? (das Gegenteil beweisen können die einem jedenfalls nicht)
     
  11. #336 XStevie, 10. Dez. 2021
    Zuletzt bearbeitet: 10. Dez. 2021
    Dann bist Du dran wegen "Erschleichung der Abgabe von Feuerwerk an Verbraucher vor dem Silvesterverkauf." Ganz üble Nummer.
     
  12. Wenn ich besagter findiger Rechtsverdreher wäre dann könnte ich dir das sagen. Daher sagte ich ja auch das entsprechender einem da sicher raus wühlen könnte, ne Garantie ist das aber nicht. Ich schätze die Chance aber sehe gut ein. Allerdings ohne Anwalt der da Ahnung von hat oder sie damit ausgiebig beschäftigt hat wird das natürlich nichts werden. Sowas ist teuer und ob das eine Betriebsrechtschutz zahlt ist auch nochmal son Ding, zur not müsste man das selber Zahlen aber das lohnt sich eben keineswegs wenn wir hier von Strafen von 150-300 oder gar 500€ reden. Da müsste es schon un mehr gehen ;)
    Desshalb hat es wohl auch im letzten Jahr keiner Versucht wobei da ja auch der Kauf der Grund war anscheined. Letztlich wüsste man es nur wenn man es durch zieht. Für son paar Euro (im Bezug zu den Kosten des Anwalts usw.) Wird das aber niemand tun.
     
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  13. Wissen wir was da los war?

    Wissen wir, inwiefern die Leute "ewerbsmäßig, selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes oder bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern" "mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen" wollten oder "den Verkehr mit explosionsgefährichen Stoffen betreiben" wollten? (Und das nicht nur auf dem Papier, das sie beim Kauf unterzeichneten, sondern tatsächlich?)

    Bzw.: wissen wir, warum irgendeine Behörde davon ausgehen konnte, dass die Käufer das Feuerwerk nicht selbst verbrauchen wollten? (Wie es legal ist für gewerbliche Käufer ab dem 29.12.21. - wie auch Metro schreibt.)

    Nein, oder?
     
  14. Oha. Dann hast Du Pyrotechnik gewerblich exportiert? Hast Du Dich mit den entsprechenden Gesetzen vertraut gemacht? :D:p;)
     
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  15. Natürlich nicht, allerdings war aus den Beiträgen dieser schon ein wenig zwischen den Zeilen heraus zu lesen das es sich wohl nicht um entsprechende Gewerbe handelte die üblicherweise auch mit Pyrotechnik umgehen. Und von einem der Bescheide wurde hier ja auch ein Bild hochgeladen wo draus erkennbar war das es sich um ein Verfahren wegen des Kaufes ohne es an zu zeigen ging. Und das wäre, zumindest wie ich es in der SprengG/V heraus lesen, falsch da das Anzeige für den Verkauf bestimmt ist und nicht für den Kauf selbst. Aber wurde hier ja nun auch des öffteren schon beschrieben.
    Nur, für 150€ machst du da kein Larry von und Zahlst.. Das ist wie nen Bußgeld weil man 10kmh zu schnell gewesen sein soll obwohl man sich sicher ist das man es nicht war (vor allem Blitzer aus Autos heraus sind nur so genau wie der Fahrer sein Auto und den Blitzer ausgerichtet hat, dies aus zu richten wird nämlich in 95% der Fälle falsch vorgenommen z.b durch Messung zum Kantstreifen statt zur Fahrbahnmitte (vor allem bei Mehrspurigen Fahrbahnen und viel Befahrenen Straßen wird dies praktisch nie gemacht) nur Kantstreifen können durch die Jahre auch schief werden und da dies so genau wie möglich gemessen werden muss ist ein Kantstreifen dafür ungeeignet. Nur wegen glaub 20 oder 30€? Für 10kmh zu schnell geht auch kein Mensch dagegen an und Zahlts einfach.. Ich gehe stark davon aus so verhielt es sich auch bei den Bußgeldern wegen des Gewerbekaufs von Feuerwerk. Ob das Rechtens so war oder nicht kann man nur mit einem Anwalt klären und selbst wenn die Chancen sehr gut stünden würde keiner für 150€ ohne weitere repressalien dagegen an gehen und es lieber Zahlen statt das Risiko ein zu gehen auf die deutlich höheren Verfahrens und Anwaltskosten auch noch sitzen zu bleiben bzw überhaupt erst den Stress zu haben.
     
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  16. Jo. In der EU kein Problem.
     
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  17. Es sei denn, der Käufer hatte eben die Absicht, nicht zu verbrauchen oder man musste von dieser Absicht ausgehen. Warum auch immer. Wenn er die Absicht nicht hatte und das belegen kann (weil er nix verkauft hat oder im Rahmen einer selbständ.....), kann man ihm auch kein Bußgeld auferlegen.

    Also: Ich habe einen Rechtsverdreher, der das Feuerwerksverbot idiotisch findet. Wenn ich Bußgeld zahlen soll, dann schreibt er bestimmt einen Brief. Den kann ich dann gerne hier veröffentlichen!
     
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  18. Das war jetzt von mir nicht ernst gemeint. Aber gut, dass Du Dich auskennst. ;) Dann hast Du auch einen guten Grund.
     
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  19. In wie weit kann den nachverfolgt werden, dass Ich über einen Gewerbeschein gekauft habe? Muss ich eine Kopie des Gewerbescheines beim Händler hinterlegen? Oder wird in deren Unterlagen dann vermerkt, dass Bestellung XY mit Gewerbeschein abgeholt wurde? Fragen die Ämter dann solche Daten an/ab?
     
  20. Gewerbeschein und Perso mußt du dort als Kopie lassen. Ob das Amt dann dort eine Prüfung durchführt, weiß keiner.
     
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  21. So publik wie das mittlerweile gemacht wurde, Händler die damit werben und dämliche YouTuber die darüber Videos machen. Wer da nicht zu 100% erwartet das er ein Bußgeld oder schlimmeres bekommt dem ist auch nicht mehr zu helfen.
     
  22. Genau deswegen bin ich gerade am abwägen, ob ich das Risiko eingehen möchte...

    Alles klar, danke für die Antwort :)
     
  23. eine frage, wie hast du den einkaufwert deines nachbarns von mindestens 2.500 euro ermittelt?
     
  24. Wenn ich jetzt am Montag mit dem Gewerbeschein Feuerwerkskörper einkaufe. Kann ich dann das Feuerwerk, welches ich zu Silvester abbrenne, bei meinem Ordnungsamt als Jubiläumsfeuerwerk als Überraschung anzeigen. Wo und wie muss ich das machen? Oder geht das überhaupt?
     
  25. das habe ich bei allem hier auch noch nicht verstanden.
    Ich kaufe als Gewerbetreibender F2 Feuerwerk und möchte es am 31.12 für meine Kunden zünden. Den Erwerb muss man „anzeigen“. Und das Verwenden? Ich hatte hier immer wieder gelesen, dass man es sich selber überlassen muss- das Zünden (am 31.12!) soll dann auch angemeldet werden?
    Bin wohl zu doof das zu kapieren;)
     
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