Meldung Verkaufsverbot 2021 nach Forderung von CDU-Ländern

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von KlopskoffeR, 2. Dezember 2021.

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  1. naja das ergebniss des letzten jahres erklärt uns hier die gesetzeslage : es war durch das überlassungsverbot nicht möglich vorbestelle ware zu bekommen da die lieferung eine überlassung darstellt. es handelt sich hierbei zwar zum teil um rechtlich umstrittene grauzonen was die definierung in diesen zusammenhang angeht aber die tatsache das sich letztes jahr alle händler daran hielten... ihr wisst schon.

    indessen. DE recht ist DE recht. ausland ist ausland. bestellst du legal im ausland und er liefert legal zu dir - wird es ihm ziemlich schnuppe sein ob du es nach DE recht haben darfst im verbotsfall. will sagen : vom verkäufer im ausland her.. kein problem und alles legal , nimmst du es aber an wärend das überlassungsverbot herrscht begehst du eine ordnungswiederigkeit.

    natürlich kann es durchaus sein das einzelne händler sagen " ne du ich will nicht das deutsche behörden mich auf dem kieker haben "... aber das sollte eher der einzelfall sein
     
  2. #3527 Saul.Goodman, 14. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 14. Dezember 2021
    Ich habe noch kein Gefahrgutpaket bekommen wo eine Artikelliste oä drauf war. Mehr als die Gefahrgutklasse ist da mMn nie erkennbar.
    Wenn ich mir manch Darknet-Dokus anschaue wäre DHL sonst wohl auch schon als der größte Drogendealer verknackt worden. :D

    Der Händler überlässt dir vermutlich die Ware in dem Moment wo er sie abschickt. Daher auch keine Auslieferung.
    Da es zB in Polen kein Überlassungsverbot gibt, macht sich dort auch niemand Strafbar.
    Die Annahme der Lieferung ist mMn nie Verboten gewesen. Ebenso wie das verbringen aus dem Ausland. Es geht doch immer nur um ein Verkaufsverbot. Der Verkauf kann nur auf Händlerseite stehen.
     
  3. Aber man weis ja nicht was bei dem Kurierdienst alles angegeben werden muss. Denke aber da läufts nur auf die Gefahrgutklasse, das Gewicht und die gesammt NEM hinaus.
     
  4. Exakt der Lieferschein liegt immer noch im Paket. Die Spedition wie Emons weiß nur wie viele Pakete sie hat. Selbst die NEM ist ja bei über 300 kg in 1.4G an sich Banane wenn es nicht gerade ein 40 Tonner ist der da Anliefert.
     
  5. Geht man bei Gefahrguttransport nicht sowieso nach dem Bruttogewicht? Gefahrgutklasse und Gewicht erfahren sie ja.
     
  6. Das dürfte unter EU-Recht fallen - zumindest bei Direktvertrieb!
    -freier Warenverkehr innerhalb des Schengenraums
     
  7. Mein Plädoyer für das Feuerwerk...


    Hätte mir vor fünf Jahren jemand gesagt , daß mein geliebtes Feuerwerk an Silvester 2020 verboten ist ,ich hätte es nicht für möglich gehalten .
    Hätte mir jemand gesagt , daß Klohpapier zum umkämpften Gut wird und wir uns einer Pandemie stellen müssen ,
    auch das hätte ich nie erahnen wollen .
    Die Vorstellungskraft hätte dafür nicht ausgereicht .

    Fünf Jahre zurück... Vor- Silvesterzeit 2016...
    Ich las jeden Abend im Forum mit . Einige eifrige Enthusiasten hatten weder Kosten noch Mühen gescheut und sich an die Entwicklung der ersten Oldshoolböller gewagt . Ein Traum schien greifbar . Böller wie früher...

    Wie früher zu der Zeit als ich das erste mal mit Feuerwerk in Kontakt kam . Die 80er Jahre , also die Zeit in der mein kleines Kinderherz anfing für Feuerwerk zu schlagen , boten eine große Vielfalt an bunten Feuerwerksartikeln .

    Ob es schöne Luftheuler , Feistel Kanonenschläge , mächtige Chinaböller D oder die goldfarbenen Ätna Vulkane waren ...

    All diese PTG,s prägten in mir eine romantische Liebe zum Feuerwerk .

    Die damals gefühlten Emotionen waren Vorfreude und Spannung auf den jeweiligen Effekt , Hoffnung , Glaube und Zuversicht ein Jahr hinter sich zu lassen und ein neues zu beginnen . Und das mit einem angemessenen fröhlich arglosen Zünden von Knallern ...

    ja ich habe es Knallern genannt . und es hatte damals nichts anrüchiges oder abwertendes .

    Silvester bedeutete Freude . Ich konnte damals niemanden wahrnehmen der sich durch Feuerwerk bedroht fühlte .
    um null Uhr waren alle draussen und man wünschte sich ein euphorisches ,,Frohes Neues Jahr,,

    Feuerwerksnebel ,grelle Blitze das obligatorische Ausrücken der Feuerwehr kurz nach Mitternacht haben sich eingebrannt . Unschuldig und unbeschwert eingebrannt , vielleicht weil ich ein Kind war.
    Oder vielleicht weil die Gesellschaft allgemein ein anderes Bewusstsein hatte .

    Für mich bedeutet das Feuerwerk am Jahresende einen schönen Abschluss und einen gleichzeitigen Neubeginn .
    Für mich bedeutet es schöne Erinnerungen an Menschen die zusammen gekommen sind .
    Für mich bedeutet es leuchtende Kinderaugen .
    Für mich bedeutet es mal für einen kurzen Augenblick seine eigene unbeschwerte noch im Erwachsenen verbliebene Kindlichkeit zu spüren.

    Nur leider bedeutet Feuerwerk das nicht für Alle :

    Kann man es einem Polizisten der in seiner Laufbahn garantiert mehr wie einmal im Leuchtraketenhagel stand verdenken ein Verbot zu fordern ?

    Kann man es einem Chirurgen der an der Hand des 11 jährigen Julian nur zwei Finger retten kann übel nehmen ,daß er Feuerwerk ablehnt , da Julian am dritten Januar einen illegalen Böller gefunden hat der ihn schwer verletzte?

    Was hält man jemand entgegen , der die Schönheit der Natur ,und die unversehrtheit der Umwelt Durch Pyrotechnikemissionen bedroht sieht ? Hat er eventuell Recht wenn er behauptet , daß es ein Martyrium für die Tiere darstellt?


    Die Argumente gegen Feuerwerk wiegen schwer .

    Wenn eine Polizeigewerkschaft ein Totalverbot fordert drängt sich die Frage auf ,
    ist es nicht generell verwerflich Polizisten und Rettungskräfte zu attackieren unabhängig davon ob es mit Feuerwerk oder eben etwas anderem gemacht wird?
    Sollte nicht das Strafmaß für solche hinterhältigen und verwerflichen Handlungen erhöht werden ?
    Wäre das der Sache nicht zuträglicher ?

    Wen trifft denn so ein Totalverbot noch ? doch nicht nur die Störer?

    Vielen Bürgern die sich an der schönen Kunst des Feuerwerks und der Tradition erfreuen würde es empfindlich wehtun ,wenn die Silvesternacht dunkel und leise bleibt. Es muss nicht jedem gefallen ,aber Fakt ist auch Feuerwerk ist eine Art künstlerischen Ausdrucks . Wie es Kunst allgemein so ansich hat kann sich nicht jeder an jeder ihrer einzelnen Facetten erfreuen ,was aber nicht bedeutet , daß eine Art der Kunst eine geringerwertige Daseinsberechtigung hat wie eine andere .

    Jeder Unfall mit Feuerwerk ist eigentlich ein Unfall zu viel .

    Man sollte mit der Umwelt und seinen Mitlebewesen angemessen und respektvoll umgehen ganz klar...
    Da gibt es eigentlich keine zwei Meinungen .


    Aber dennoch stellt sich die Frage : Ist es zum Wohle der Welt sinnvoll das Feuerwerk für immer zu verbieten?

    Nein , denn es ist einmal im Jahr ...
    nein denn es bedeutet Existenzen und Jobs...
    nein denn gerade in schwierigen Zeiten kann es ein Ventil darstellen um aufgestauten Druck zu entspannen...
    nein , denn es liegt in der Natur des Menschen zum Feuer zu gehen...
    nein auch Feuerwerk ist Kunst und im Stande Menschen tief in ihrem innersten zu berühren...
    nein denn einmal im Jahr Feuerwerk zu erleben stellt keine unzumutbare Härte dar...
    und zu letzt ein ganz klares Nein , weil die Mehrheit der Menschen in Deutschland tendiert zum Feuerwerk (Indikator hierfür sind die starken Umsatzzahlen zu jedem Jahreswechsel) die Verkaufszahlen sind durchaus repräsentativ .

    ich verbleibe in der Hoffnung , daß das Feuerwerk diese tiefe Tal hinter sich lässt und mit einem fulminanten Comeback zurückkehrt in die Herzen der Menschen .
    und in der Hoffnung , daß Feuerwerksfreunde und -ablehner in friedlichem miteinander leben können .

    P.S. wäre diese Jahr verkauft worden , es wäre unbeschreiblich geworden
    da bin ich mir sicher
     
  8. Hier mal die Antwort vom Büro des Ministerpräsidenten von NRW.
    Ich denke ebenfalls standartisiert automatisiert....

    Sehr geehrter Herr H.....,

    vielen Dank für Ihr Schreiben vom 7. Dezember 2021 an Ministerpräsident Hendrik Wüst.

    Die Lage in unserem Land ist sehr ernst, denn die Infektionszahlen sind weiterhin zu hoch und die Belastung der Krankenhäuser gerät vielerorts an ihre Grenzen. Ärzte und Pflegekräfte sind am Limit und arbeiten teilweise schon lange darüber hinaus. Deshalb hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Regierungschefinnen und –chefs der Länder eine gemeinsame Linie abgestimmt und umfangreiche Verschärfungen und Vereinheitlichungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Ziel ist es, die Infektions-zahlen wieder zu senken und das Gesundheitssystem zu entlasten.

    Zu den Maßnahmen gehört auch ein Feuerwerks-verbot auf publikumsträchtigen Plätzen, die von den Kommunen definiert werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird – auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems – dringend abgeraten. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist, wie im vergangenen Jahr, eine entsprechende Kompensation im Rahmen der Wirtschaftshilfe vorgesehen.

    Die getroffenen Entscheidungen sind schwer-wiegend – besonders für Nicht-Geimpfte –, aber der Gesundheitsschutz für die Menschen ist jetzt das Allerwichtigste – auch mit Blick auf das Weihnachts-fest, das die Familien gemeinsam verbringen möchten. Bund und Länder wollen einen erneuten Lockdown für Alle vermeiden. Daher kommt es darauf an, dass die Beschlüsse vom 2. Dezember schnell und konsequent umgesetzt und streng kontrolliert werden. Nur durch Impfen und Boostern sowie Reduzierung von Kontakten kann diese vierte Welle durchbrochen werden. Für diese solidarische Aufgabe müssen alle einen Beitrag leisten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag


    An... Ni.....






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    13.12.2021

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    BC-2021-2382617

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  9. Wo besteht bei Feuerwerk eigentlich diese hohe Verletzungsgefahr von der die immer sprechen?
     
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  10. Hier die Antwort der Staatskanzlei des Landes Brandenburg:

    das geplante Verkaufsverbot ist nur ein Teil der Maßnahmen, die Bundes- und Landesregierungen vereinbart haben.
    In dem Beschluss vom 02.12.2021 heißt es vollständig:
    „Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der Wirtschaftshilfen vorzusehen.“

    Das Verkaufsverbot selbst ist eine Bundesregelung (Verordnung zum Sprengstoffgesetz).
    Die Länder selbst können (nur) das Thema Versammlungen und lokales Feuerwerksverbot regeln.

    Hier dauern die Beratungen in Brandenburg noch an.

    Die Meinungen zum Thema Silvesterfeuerwerk gehen seit jeher auseinander – ganz unabhängig von der Corona-Situation – da es eine Vielzahl von Gründen zum Für und Wider gibt.
    Die Politik ist wie im vergangenen Jahr davon überzeugt, dass das Maßnahmenpaket insgesamt geeignet ist einen Beitrag zur Eindämmung zu leisten.
    Das überzeugt – wie viele andere Maßnahmen auch – beileibe nicht jedermann.

    Leider kann ich Ihnen keine anderslautende Botschaft übermitteln.

    Freundliche Grüße aus Potsdam
     
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  11. naja nach ADR dürfte das brutto Gewicht ja keine Rolle spielen, gute Frage hätte ich mal so einen Schein aufgeben müssen der außen am Paket klebt, wenn denn müsste der Versender aber die NEM zusammen rechnen
     
  12. Bei den Österreichischen Shops war es angeblich ja auch immer legal und rechtens, wenn die einem unterm Jahr versendet haben. Wurde so zumindest immer kundgetan, da die ja auch tatsächlich mit Gefahrgut versenden.
     
    Planlos1988 gefällt das.
  13. viele denken die Anleitung steht oben drauf und schauen nach dem anzünden drauf ….

    ne Spaß beiseite, es gibt ein paar Verletzungen nur sind die für die Krankenhäuser nicht relevant, am ehesten betrifft es wohl die Augenkliniken, hier gibt es tatsächlich eine Statistik. Nur ist diese nicht relevant für die Intensivstation da es sich ja um Augenkliniken handelt. Diese Zahlen wurden letztes Jahr genommen für das verbot. Außerdem ist nach wie vor offen welches Feuerwerk das verursacht hat und in wie vielen Fällen Alkohol eine Rolle spielt. Ich würde sogar behaupten wenn man diverse Videos auf YouTube anschaut das auch die Anleitung mangels sprach Kenntnisse nicht gelesen wurde. Da gibt es immer wieder Spezialisten die Batterien in den Händen halten als Zeichen der Männlichkeit.
     
    SaschaBlitz und leski gefällt das.
  14. "Überlassen an andere ist jedes Einräumen der tatsächlichen Gewalt über einen explosionsgefährlichen Stoff an einen an deren, d. h. dass der andere die Möglichkeit erlangt, über den explosionsgefährlichen Stoff nach eigenem Willen zu verfügen."
    "Das Befördern umfasst auch das Überlassen explosionsgefährlicher Stoffe an andere und die Empfangnahme dieser Stoffe von anderen durch den Beförderer."
     
  15. Sagt mal .. was leicht positives : Mir kam so beim Kaffee trinken die Idee das die das verbot vielleicht gar nicht erst am 17.12 beschließen damit die keine zeit haben zu Klagen.. sondern möglicherweise weil es in den letzten tagen medial sehr viel Gegenwind gab .. die vermutlich hunderte anrufe und Emails bekommen haben.. den eilantrag der FDP.. usw. Möglicherweise wartet man deswegen bis zum 17.12 um weiter die Tendenz der Infektionen und intensiv betten Belegung zu beobachten... um dann entsprechend zu entscheiden. Klar nur ne Idee schon klar aber mitnichten keine unlogische denke ich. Naja mal sehen ^^
     
    Bakadu, Feuerwerkslife und Skeepz gefällt das.
  16. Habe gerade wieder einen Bericht gesehen, der den Schwachsinn mit dem Verkaufsverbot verdeutlicht.
    Krankenhausbehandlungen rückläufig: Mehr Intensivbetten (msn.com)

    Alleine in BW wurden demnach 2020 ca. 1.880.000 Menschen vollstationär im Krankenhaus behandelt.
    Das sind mehr als 5000 pro Tag
    Durch das Verkaufsverbot erhofft sich die Regierung ja "Druck" von den Krankenhäusern nehmen zu können.
    Bei geschätzt 30-50 Menschen, die in BW nun weniger ins KH müssen ist das mal echt eine dolle Maßnahme!
     
  17. Solche Ideen kommen mir in letzter Zeit auch immer mal in den Kopf :D

    Schön wär's natürlich..
     
  18. (Ich habe nicht ansatzweise das Ganze Thema gelesen.)

    Der Termin 17.12.2021 ist aber schnell erklärt. Es handelt sich dabei um die nächste (und letzte) Plenarsitzung des Bundesrates in 2021. Dort müsste eine solche Verordnung verabschiedet werden. Allein durch eine "Erklärung" der Bundesregierung kann das SprengG nicht geändert werden.

    2021:
    17.12.2021 | 1014. Sitzung des Bundesrates

    2020:
    Tagesordnungen & Termine (TOP 44)

    Freitag ab 09:30 Uhr gibt es einen Livestream der Sitzung auf Startseite.

    Auch wenn Feuerwerk noch nicht auf der Tagesordnung steht, gehe ich davon aus, dass das Verbot kommt. Die Tagesordnung kann auch im letzten Moment ergänzt werden.

    Gruß
    *Stardust*
     
    xFlumpi gefällt das.
  19. Ich denke mal bei uns wird man da erst am 27.12 mit rum kommen was erlaubt ist in meiner Region ...
     

  20. Es wird nicht das SprengG geändert, sondern wieder § 22 1.SprengV.
    Die Zustimmung im Bundesrat genügt und wird so leider auch kommen…
     
    MaSaNRW, Stardust und DieEngel gefällt das.
  21. Mir erschließt es sich nur nicht, warum der Punkt so kurz vor knapp auf die Liste kommen sollte, wenn ihn alle obrigen doch eh durchsetzen wollen und es ja schon so sicher ist, dass das Verbot kommt.
     
  22. Ich kann mir nicht vorstellen das das Verbot tatsächlich noch gekippt wird, bzw. Feuerwerk zum Beispiel schon noch bei Aldi, Lidl etc. verkauft wird, dafür wäre die Zeit zu knapp.

    Toll wäre es wenn zumindest die Onlinehändler doch noch liefern dürften, auch das dürfte zumindest den Feuerwerksverbrauch senken im Vergleich zu 2019, sprich es gäbe weniger Verletzte und auch kein großes Problem in den Innenstädten, Verbotszohnen kann man ja auch noch zusätzlich einrichten.

    So würden zumindest die Onlinehändler überleben, denn ich kann mir gut vorstellen das es für den ein oder anderen Shop nach zwei Jahren in Folge eng werden könnte!
     
    Skeepz gefällt das.
  23. Was war das noch mal Verkauf und überlassen oder ?. Hab das gerade nicht im Kopf.
     
    equilibrium gefällt das.
  24. Wie sieht denn momentan die Tendenz aus? Wird eher zu einem komplett Verbot einschließlich des Zündens geneigt oder nur zu Verbotszonen wie letztes Jahr? Komme einfach kaum mehr hinterher bei diesen unfassbar vielen Nachrichten.
     
    Tibola, Ant und Keller~Feuerwerker gefällt das.
  25. Das dachte ich mir auch beim lesen. Wenn das doch angeblich so so wichtig ist die Krankenhäuser vor der Überlastung zu schützen.
    Wie war es denn letztes Jahr?
     
    Tibola gefällt das.
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