Dafür gibt's ja noch zusätzlich eine Personzahlbeschränkung: „§ 6 Zusammenkünfte (1) Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen mindestens eine nicht geimpfte oder nicht genesene Person teilnimmt, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens eine Person eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie persönliche Assistenten der Menschen mit Behinderungen sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben." (2) An privaten Zusammenkünften, an denen ausschließlich geimpfte und genesene Personen teilnehmen, dürfen höchstens 20 Personen teilnehmen. Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. Es wird dringend empfohlen, sich vorher zu testen oder testen zu lassen. (Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Änderung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung Vom 12. Dezember 2021)
Es ist dringend notwendig sächsische corona Verordnung richtig zu verstehen. Angeblich Abrennverbot gilt nur in Landkeisen mit Inzidenz ab 1500. Und in Sachsen sind nur wenige drüber, so wie hier in Artikel von saechsusche.de steht. Also ich verstehe so, dass nicht überall in Sachsen Feuerwehrk zu Silvester verboten ist und zwar in meinem Landkreis ist erlaubt. Politik in Sachsen – Die Morgenlage
Nein, die Inzidenz von 1500 ist nur auf die Gastromie bezogen. Siehe Paragraph 1a der neuen Verordnung
So. Kurzer Zwischenstand: Wir - der Anwalt und ich - werden die Sitzung am 17. abwarten. Falls da noch irgendwelche Faxen bzgl. SprengG/SprengV kommen. Man weiß ja nie. Nicht das wir noch jemand auf dumme Gedanken bringen... Die Klage ist in mehrere Richtungen soweit vorbereitet und ich wage aufgrund des Zeitfensters und ner vernünftigen Vorbereitung ne positive Prognose. Wie gesagt, wenn sich ein Sachse beteiligen möchte - geht los. Entweder als Sammel- oder anhängige Einzelklage. Würden wir live nach Beteiligung entscheiden... Auf jeden Fall sind wir in den Startlöchern.
In einer Mail. Dort steht, dass die gesuchte Person aus Sachsen kommen muss und 3000€ übrig haben soll
Wir suchen einen Sachsen Für die Klage gegen das Zündverbot im Freistaat Sachsen. Gegen das Zündverbot in Sachsen muss eine betroffene Person aus Sachsen klagen, dies kann kein Verband oder auch wir als Röder-Feuerwerk nicht. Was musst Du mitbringen: Ruhe und Verstand 3000€ für die Klage Zuverlässigkeit Das können wir bieten: Unterstützung durch unsere Anwälte. D.h. Du musst Dir nicht selbst einen Anwalt suchen, wir haben schon alles vorbereitet! Bei Interesse bitte dringend per email melden! Jeder Tag zählt! mail an [email protected]
Wäre vielleicht auch was fürn Spendenaufruf. Schade das Röder nicht auch direkt hier im Forum mit gefragt hat. Aber die Mail habe ich auch bekommen.
Komme zwar nicht aus Sachsen, wäre aber dennoch dabei und auch was dazu geben wenn sich ernsthaft jemand findet dazu. Wirft Röder auch was mit in den Topf? 3000€ oder zumindest ein sehenswerter Teil davon sollten für einen der (wenn nicht den) größten Feuerwerk Onlineshop ja stemmbar sein.
Bin zwar Sachse, aber 3000€ hätte ich dann doch nicht übrig.. Wenn sich ein anderer findet gebe ich gerne etwas dazu
Ich weiß was ne Normenkontrollklage bzw. Verwaltungsklage kostet - wie Röder auf 3000 € kommt ist mir schleierhaft... Bei der Summe kann ich 2000 wegnehmen und fröhlich für 2000, FWK bestellen.
3000 Ocken sind nicht grad ein Pappenstiel und dafür hab ich's dann doch nicht. Hoffe, dass das doch irgendwie klappt. Alles verbieten, einschließlich auf Privatgrund geht doch nicht, die haben doch ne Meise...
Soweit ich informiert bin, wird es rechtliche Schritte gegen das Abbrennverbot in Sachsen geben. Etwas Geduld noch. Weitere Informationen sowieso Möglichkeiten für Spenden werden zeitnah bekannt gegeben. Aeroteufel