Bestimmung Vierte SprengÄndV

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Nemo Tenetur, 14. Dezember 2021.

  1. Hallo!

    Heute wurde der Entwurf der Vierten Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz notifiziert, Notifizierungsnummer 2021/853/D.

    Wie erwartet wird "2020" durch "2021" ersetzt.

    Immerhin wird Verbringen und Verwenden anscheinend nicht bundesweit verboten.
     

    Anhänge:

    Charly, JonnyThunderkong, Maro und 25 anderen gefällt das.
  2. Mein gefällt mir bezieht sich nicht auf den Anhang, sondern auf die Info.
    Danke dir.
     
  3. hat man vielleicht noch das "selbe" dukument vom letzten jahr irgentwo parat um das mal 1 zu 1 zu vergleichen ? vielleicht ergibt das noch intressante infos oder angriffspunkte für klagen
     
  4. Genau 1zu 1 wie letztes Jahr. Habe auch nichts anderes erwartet. Danke ihr Politiker wieder diese sinnlose Aktion. Meine Reste als Protest dieses Jahr werden trotzdem den Himmel erleuchten.
     
    SvenPyro, matze08, Rocketboy25 und 6 anderen gefällt das.
  5. 8. Inhaltszusammenfassung Das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 an Privatpersonen ohne sprengstoffrechtliche Erlaubnis wird wie bereits im Jahr 2020 im Jahr 2021 auch für den Zeitraum vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember untersagt. In diesem Zeitraum war es in den Jahren vor 2020 in der Bundesrepublik Deutschland ansonsten zulässig.

    Hier taucht nur "scheininhaber" auf - bedeutet das gewerbe käufe wären damit ausgeschlossen ?
     
  6. Mit Gewerbeschein ist man keine Privatperson. Das Verbot bezieht sich auf Privatpersonen.

    Kleiner Hinweis: Ein Verwendungsverbot hat keine direkte Auswirkung auf den Handel, somit muss eine solche Änderung auch nicht dort notifiziert werden.
     
  7. Nö, die Änderung (sofern sie denn wieder extakt so kommt wie letztes Jahr) betrifft ausweislich des Gesetzestext nur Verbraucher:

    § 22 1. SprengV - Einzelnorm

    Edit: PeonyMontana war schnller
     
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  8. "Unfälle in der Silvesternacht sowie Einsätze von Notärzten und Rettungsdiensten waren zu Silvester 2020, in welchem ein Überlassungsverbot für Feuerwerk galt, im Vergleich zum Vorjahr erheblich zurückgegangen. Das generelle, temporäre Überlassungsverbot ist ein geeignetes Mittel, eine Reduzierung der Unfälle und damit eine Schonung der Krankenhauskapazitäten zu erreichen, da die Nutzung von pyrotechnischen Gegenständen durch Verbraucher zum Jahreswechsel, sofern diese im Jahr 2021 kein Feuerwerk erwerben können, rein quantitativ auf ein Minimum gesenkt wird."

    Dafür haben die sicherlich auch Belege?

    Oder lag es doch eher an der Ausgangssperre? Oder dem Verkaufsverbot von Alkohol ab 22 Uhr?
     
    heat1q, Wookiee, FroXlor und 13 anderen gefällt das.
  9. Die SprengV hat doch auch schon letztes Jahr lediglich die Abgabe bestimmt.

    Ein Mitführ/Abranndverbot wurde doch durch die Länder aufgrundlage der Corona-Maßnahmen erlassen.
     
    Böllerfreak gefällt das.
  10. Was mich bei dem Dokument wundert,es ist ein Entwurf auf einem EU Blatt, heißt das es gibt kein Deutschland mehr,sondern nur das Vereinigte Staaten von Europa?
    Desweiteren hab ich auch gesucht,weil ich der Politik ja eine lange Absicht des Verbotes unterstelle.
    Für das EU Ausgangsstoffgesetz ist das BMI zuständig,dieses Gesetz trat 2019 in Kraft,etwa zu dem Zeitpunkt,wo die Hetze gegen Feuerwerk richtig losging.
     
  11. Schön blöd, wenn man zugelassen hat, dass innerhalb von einem Jahr 3.000 Intensivplätze abgebaut werden mussten, da man das Personal mitten in einer Pandemie nicht wert geschätzt. Wer sind die Dummen? Wir, die sich größtenteils auch brav haben impfen lassen und einfach wieder normal leben möchten.
    Fehlen bis 2022 dann wieder 3.000 Betten und die Kapazitätsgrenze ist dann noch eher erreicht? Oder wird Feuerwerk für immer verboten, damit die weiter sinkenden Kapazitäten nicht weiter ausgereizt werden?
    Als wäre eine Nacht im Jahr das größte Problem, hier zeigt sich einfach nur diese Symbolpolitik, die betrieben wird. Es macht einen so wütend...
     
    Mulchhüpfer, Maro, heat1q und 31 anderen gefällt das.
  12. habe dazu vorhin dieses bild gesehen : man weiss nicht ob man weinen oder lachen soll

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    Kooikerfreund, Flet123, AirWolf und 10 anderen gefällt das.
  13. Das ist eine Notifizierung. Für den grenzenlosen Handel ohne Barrieren innerhalb der EU Staaten, braucht man eine zentrale Sammelstelle, wo hinterlegt wird was in welchem Staat geht und was nicht. So einfach ist das.
     
    KPutt, Knall-Labor und KaptnWhistle gefällt das.
  14. Genau hier liegt auch der Fehler !
    Wer sich in Polen mit Feuerwerk eindeckt der sollte mal den örtlichen Weihnachtsmarkt besuchen *Zwinkersmily*.;)
     
    Dragon Fire, Rocketboy25 und zarchie1 gefällt das.
  15. Klar das es letztes Jahr weniger war... Aber nicht wegen Feuerwerk sonder weil keine Partys/kein Alkohol und hier in BW sogar Ausgangssperre.....
     
  16. Na wer weiß ob das überhaupt echt ist. Klingt eher nach was zusammengeschusterten von Querdenkern und ungeimpften.
    Und corona mit Grippe zu vergleichen ist auch ziemlich dämlich.
     
    DerEr, Bani, to-bv und 4 anderen gefällt das.
  17. Ich kann natürlich nicht sagen was der ersteller bezweckte aber mir gehts hier nicht um den vergleich Grippe --> corona ( was auch reichlich sinnlos wäre) sondern darum das das gesundheitssystem und die intensiv betten reserven schon seid jahren am limit arbeiten. etwas das auch seitens der intensiv pfleger immer wieder gesagt wurde : das die situation schon vor corona so war. in so fern denke ich sind die artikel tatsächtlich echt. man sollte das ja auch einfach googlen können
     
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  18. Krankenhäuser übefüllt - Patienten liegen auf Pritschen in den Gängen - Panorama - Gesellschaft - Tagesspiegel
    2000
    Kliniken schlagen Alarm: Notaufnahmen sind überlastet
    2016
    Grippewelle sorgt für überlastete Kliniken
    2017
    Grippe in Halle (Saale): An der Uniklinik geht nichts mehr
    2017
    Pflegenotstand im Krankenhaus: Auf Intensivstationen fehlen tausende Pfleger
    2017
    Wohin mit den vielen Patienten? - Grippewelle sorgt für überfüllte Krankenhäuser: Alarmstufe Not
    2018

    auf die schnelle

    EDIT: das Internet vergisst nicht - wenn es echt ist kann man auch schnell finden wonach man sucht. Lediglich sollte man schauen auf welchem Portal.
     
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  19. Die Übersterblichkeit bei Covid 19 ist nicht von der Hand zu weisen. Kurzfristige regionale Überlastungen bei Grippeclustern gab es immer wieder.
    Seid ihr euch bewusst dass ihr dem Staat unrechtmäßiges Verhalten unterstellt um das diesjährige Verbot unrechtmäßig zu machen, damit ihr rechtmäßig F2 erwerben könnt?
    Das ist dann legal illegal, ****** egal. Was rafft ihr nicht? Ich mach mir eher Sorgen um die Omicronwelle, als um ein sehr unwahrscheinliches Bußgeld an Silvester. Wer nichts macht, macht nichts falsch. Genesen, doppelt Biontech geimpft, Moderna geboostert, Vogelschreck geballert. Bon voyage. :cool:
     
  20. Falsch aufgestanden?
    Ich habe lediglich Quellen für das Bild hinterlegt. Was mit Omikron nun kommt oder nicht hat rein nichts mit dem zu tun was ich geschrieben habe.
     
    Snajdan, psymon und Freakiii gefällt das.
  21. Wenn du die Quellen für komplett hanebüchene Vergleiche raussuchst, macht es die Sache auch nicht besser.
     
    Phantomsirup gefällt das.
  22. Es ging lediglich darum ob es wahr ist oder nicht, dem ist ja so. Was ist daran dann bitte falsch? Habe ich mich in irgendeiner weise geäußert dazu was ich davon persönlich halte - denke nicht!
     
    Maro gefällt das.
  23. Du musst den Kontext sehen auf den du dich bezogen hast. „man weiß nicht ob man lachen oder weinen soll“
    es wird damit ein komplett willkürliches handeln des Staates unterstellt um eine Agenda durchzusetzen. Dem ist aber nicht so. Das ist nun mal ein Thread. Hier gibt es einen roten Faden.
     
    Phantomsirup gefällt das.
  24. Belassen wir es nun dabei - steh dazu wie Du willst. Ich habe mich dazu genug geäußert.
     
    Bruno86 gefällt das.
  25. Der Entwurf der Verordnung ist so zum K…

    Ich habe mal direkt an die Frau Bundesministerin geschrieben.


    Sehr geehrte Frau Faeser,

    als Bundesministerin des Innern und für Heimat ist ihr Ministerium federführend für den Entwurf zur 4. Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz verantwortlich.

    Diesen kann ich so nicht nachvollziehen und würde um eine Erläuterung bitten.

    Ihre Begründung zur Notwendigkeit:
    Durch die Nutzung von Silvesterfeuerwerk durch Verbraucher und die in diesem Zusammenhang in vielen Fällen entstehenden Verletzungen besteht absehbar das Risiko eines erhöhten medizinischen Behandlungsbedarfs.

    Meine Frage:
    Von wie vielen Fällen sprechen wir überhaupt?
    Eine Anfrage beim Bayerischen Landtag ergab z.B. für den Jahreswechsel 2019/2020 (also einem Jahr ohne Einschränkungen) 25 Verletzungen. Dabei sind aber alle Arten von Verletzungen mit Aufgeführt.
    Quelle:
    http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche Anfragen/18_0006877.pdf
    Wie definieren Sie also die „vielen Fälle“?
    Auch im Hinblick auf die weiterhin geöffneten Skigebiete? Hier verletzen sich jährlich 40.000 Menschen! 1,68 je 1.000 Skifahrer*innen wurden in der Saison 2019/2020 nach Verletzung stationär im Krankenhaus behandelt.
    Quelle:
    ASU-Unfallanalyse

    Ihre weitere Begründung zur Notwendigkeit:
    Vor dem Hintergrund der infolge der fortschreitenden Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der hierdurch verursachten Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) ohnehin sehr hohen Auslastung der medizinischen Behandlungskapazitäten wurde zur Vermeidung einer weiteren Belastung dieser Kapazitäten durch Unfälle mit Feuerwerkskörpern zu-nächst einmalig für das Jahr 2020 ein Überlassungsverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 an Verbraucher ohne eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis geregelt. Unfälle in der Silvesternacht sowie Einsätze von Notärztinnen und Notärzten sowie Rettungsdiensten waren daraufhin zu Silvester 2020 im Vergleich zum Vorjahr erheblich zurückgegangen.

    Welchen Einfluss hatte das Alkoholverbot, sowie die verhängten Ausgangssperren auf die Einsätze der Rettungskräfte?
    Ist es nicht so, dass z.B. lt. dem Klinikbetreiber Vivantes nur etwa 5 % der behandlungsbedürftigen Fälle auch Pyrotechnik zurückzuführen sind? Und 95 % auf Grund von Verletzungen unter Alkoholeinfluss, Schlägereien etc.?
    Die Deutsche Krankenhausgesellschaft sieht den übermäßigen Konsum von Alkohol zu Silvester als größeres Risiko für volle Notaufnahmen als das Abfeuern von Böllern. „Diejenigen, die sich beim Böllern verletzen, machen in der Regel nicht die hohen Zahlen in den Notaufnahmen aus, es sorgen eher diejenigen für Krankenhauseinweisungen, die zu viel Alkohol trinken und dann in Streit geraten oder sich in anderer Weise verletzen“, sagte etwa der Präsident der Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“

    Wäre es also nicht ein milderes Mittel, wenn es ein Alkoholverbot und Ansammlungsverbot an ausgewiesenen Plätzen geben würde?


    Ihre Begründung zur Alternativlosigkeit:
    Ein bloßes Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände wäre nicht ausreichend, da die Erfahrung immer wieder gezeigt hat, dass viele Verbraucher auch bisher unter Verstoß gegen das Verwendungsverbot an anderen Tagen als dem 31. Dezember und 1. Januar Feuerwerkskörper abgebrannt haben.

    Meine Frage:
    Wie wird diese Aussagen belegt? Welche Daten liegen dieser zugrunde? Ist dies an einer Unfallstatistik erkennbar?
    Oder wird hier subjektives Empfinden zur Begründung von Grundrechtseinschränkungen herangezogen?

    Ihre weitere Begründung zur Alternativlosigkeit:
    Auch teilweise Überlassungsverbote oder Auflagen sind vergleichsweise weniger effektiv in Bezug auf die Reduzierung von Unfällen.

    Meine Frage:
    Wurden Überlegungen angestellt, ob ein Verwendungsverbot in Sperrzonen nicht ausreichend wäre? Woran machen Sie die mangelnde Effektivität an einer solchen Auflage fest?
    Und auch hier sei die Frage erlaubt, wäre es nicht ein milderes Mittel, wenn es ein Alkoholverbot und Ansammlungsverbot an ausgewiesenen Plätzen geben würde?

    Mit freundlichen Grüßen
     
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