Bestimmung Dubiose F2 Online-Bestellung aus Polen

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von TeaTea, 11. Dezember 2021.

  1. Hallo zusammen,

    mal angenommen, ich hätte Feuerwerk in einem polnischen Onlineshop, welcher auch nach Deutschland versendet, hierher bestellt.
    Bei den georderten Artikeln würde es sich natürlich ausschließlich um F2 (ohne Plus) sowie P1 handeln, alles mit CE und LGZ. Und der Shop gäbe auch noch an, ADR-konform als Gefahrgut zu versenden!
    Das tut er letztendlich aber nicht:rolleyes:und versendet als Standard UPS-Paket. Jetzt bekommt der Zoll das Paket in die Finger.

    Die Sitaution ist rein hypothetisch, ich habe mein FWK für dieses Jahr bereits mit weißer Weste bezogen ;)

    Aber könnte einem als Käufer hier ein Strafverfahren drohen, oder liegt der Shop in der Verantwortung?
     
  2. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Thread kann zu. Danke :D
     
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  3. Du Fragst für einen Freund, richtig?:rolleyes::rofl:
     
  4. Könntest noch versuchen den Schaden zu minimieren und das Paket ablehnen aber Rechtsbeistand sollte schon vorhanden sein.;)
     
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  5. Mit so einer 1. Antwort habe ich schon gerechnet :) Bin trotzdem auf die weiteren Beiträge gespannt!
     
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  6. Definitiv kann es sein, dass Du ein Strafverfahren bekommst, da Du nach ADR-Recht mit in der Verantwortung stehst.

    Aber mit Sicherheit gibt es erstmal eine Hausdurchsuchung, weil man auch "illegales" Feuerwerk bei Dir vermuten wird.
     
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  7. Als Empfänger wird vermutlich gegen dich ermittelt, sehe da aber gut Chancen sich raus zu reden, da kommt ein Packet ( vielleicht hast du auf mehrere Packete gewartet), dachtest das wären die langen Unterhosen aber beim öffnen bemerkst du, oh Feuerwerk! Rennst dann natürlich direkt nach draußen um dem UPSmann zu bitten das Packet wieder mit zu nehmen, weil du es so nicht annehmen darfst, aber der ist schon weg.
    Wenn man allerdings vorher weiß das dort falsch versendet wird, Ist es natürlich extrem assozial einen unterbezahlten Packetboten mit Gefahrgut hantieren zu lassen von dem er nix weiß, und was für ihn ein Gesundheitliches Risiko darstellen kann, besonders wenn man sich mal anschaut wie mit den Packeten teils umgegangen wird, könnte das auch für dich beim zünden zum Problem werden, wenn der Treibsatz plötzlich über dem Effekt liegt in so einer Batterie.
     
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  8. Nein, ich frage für mich! Ich bin heute auf einen solchen, eher unseriös wirkenden Shop gestoßen. Ob dieser nun tatsächlich sein Versprechen hält und als Gefahrgut verschickt, das weiß (und glaube) ich nicht. Die o.g. Frage ist mir dennoch aufgekommen und ich war mir für den Thread nicht zu schade. Lyncht mich ruhig, ich kann das ab;)
     
  9. Wenn der shop schreibt er versendet als gefahrgut und es nicht macht ist das nicht deine Schuld.
    Wie sollst du denn Kontrollieren wie ein Onlineshop seine Pakete versendet.
     
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  10. Ich glaube die Antwort von @Onejah sagt schon alles. Das Moralische spielt eben auch eine Rolle. Wie es rechtlich aussieht, kann ich gar nicht sagen. Aber alleine deshalb, wenn man sich selbst schon recht sicher ist, dass das "dubios" ablaufen wird, ist das doch ein bisschen heikel und bringt eben auch andere Menschen in Gefahr.

    Ich weiß, alle hier würden dieses Jahr gerne Feuerwerk haben, aber nicht um jeden Preis.
     
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  11. Ist halt die Frage, was der Versand kosten soll. Wenn da zb. nur 5,99€ aufgerufen werden, wird es am Ende schwer plausibel darzustellen, dass man von einem sicheren Versand ausgegangen ist.
     
  12. #12 localhost, 11. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 11. Dezember 2021
    Eigentlich eine interessante Frage, wie ich finde.
    Mal abgesehen davon, das der vermeintliche Hergang ein wenig gestellt zu sein scheint: Kann der Besteller und Empfänger der Ware denn wirklich dafür mitverantwortlich gemacht werden, wenn der Versender sich nicht an geltende (Versand-)Gesetze gehalten hat?
    Angenommen, der Shop hat wirklich plausibel versichert, mittels Gefahrgut zu versenden und auch die dafür dem Kunden berechneten Transportkosten waren in dem dafür zu erwartenden Rahmen:
    Wieso sollte der Kunde/Empfänger dafür verantwortlich gemacht werden können, wenn der Versender "geschlampt" hat?

    Vor gut zehn Jahren habe ich meine erste FWK-Bestellung von einem - auch heute noch bekannten, großen deutschen Versender in DE zugelassener Pyrotechnik - per Internet durchgeführt. Das Paket kam iirc zwei Tage zu früh - also irgendwann am 27.12. Entgegen genommen hat es damals meine Freundin, die zwar von einer Bestellung wusste, aber nicht von einem Liefertermin und auch den Absender nicht kannte.
    Der obigen Logik zufolge hätte sie sich ja durch die Annahme strafbar gemacht.
    Mein Menschenverstand sagt mir: Wenn bei der Bestellung und Bezahlung keine "unüblichen" Auffälligkeiten zu bemerken sind, bin ich als Käufer raus aus der Transport-Nummer.
     
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  13. Mal eine Geschichte die sich genau so zugetragen hat....Paket aus Polen abgefangen beim Zoll Dresden, bestellt im März, abgefangen im April und der Brief kam Mitte Juni. Namen, Shop usw...werde ich hier nicht nennen, aber um zum Thema zu kommen.

    Es wird erstmal ein Verfahren eingeleitet im Anhang direkt der Tatvorwurf und ein Fragebogen. Da kommt es jetzt genau drauf an was du in dem Fragebogen angibst. Shopname nennen und angeben das sie auf der Seite angeben per Gefahrgut zu liefern (prüfen die). Versandkosten angeben z.b. 20€ (schienen dir angemessen). Dann wird die Frage nach einer Ersatzlieferung kommen, da sie das Paket ja abkassieren und es erstmal Wochen dauert, eh die sich bei dir melden. In der Zeit denken ja viele Paket ist weg und schreiben mit dem Shop der dann oft Ersatz schickt, wenn du dann schreibst ja hast du, bist du am Ar***...denn dann hast du ein Paket angenommen wo du spätestens dann gesehen hast, das es nicht per Gefahrgut kam. Solltest du keine Ersatzlieferung bekommen haben und in dem Paket nur Ptg's die hier zugelassen sind, wird das Verfahren ziemlich schnell eingestellt und das wars.
     
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  14. Verstehe die Argumentation mit den Versandkosten 0. Schon mal geschaut was Pyroweb und Pyroland für Versandkosten verlangen?
     
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  15. An den Versandkosten kann man sich nicht unbedingt orientieren. Es soll ja auch Shops geben, die ihre Versandkosten mit den Artikelpreisen oder dem Ordervolumen "subventionieren".
     
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  16. Wie sieht das den aus wenn man in östereich bestellt? Shop biet versand an nach D fuer 39,95 und ab ein bestimmten wert versandkostenfrei..
    Ich meine sowas hier schon irgendwo im Forum gelesen zu haben kann es aber leider nicht wieder finden.
    Oja der shop kommt mir nicht dubiös vor
     
  17. Hängt alles vom Shop und der LGZ ab. Ich musste für nen Versand aus Österreich neulich 60€ springen lassen. Absolut seriöser Shop, kam mit nem Spezialunternehmen. Ein "kleines" Paket als einzige Ladung auf nem 7,5 Tonner.
    Es darf natürlich nicht alles aus Österreich nach Deutschland importiert werden, die Shops achten darauf. Und der Zoll kontrolliert dort weniger stark.
     
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  18. habe auch neulich bei einen Shop in Ö bestellt Versand abhängig vom Warenwert.. von ~60€ bis 0€ Gestaffelt. kam sicher verpackt und per Gefahrgut an.
     
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  19. Es gibt nur 3 Shops aus Österreich die mit Gefahrengut Transport liefern. Es gibt keinen Shop in Polen / Tschechien der so etwas macht. Ende aus
     
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  20. Das stimmt nicht, es gibt durchaus Shops welche sogar 1.3g korrekt versenden, die haben nur (idr) keinen deutschen/englischen Onlineshop (wenn überhaupt, ein Katalog), da muss man direkt anfragen per email. F4 wird auch nicht von jedem Shop einfach so verkauft wie man es von den Marktberichten kennt, man sollte nicht sofort alle über einen Kamm scheren..
     
  21. Danke für eure Antworten!

    Genau das ist auch meine Vermutung.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die allein deswegen einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss veranlassen können. Nach dieser Denkweise müssten ja auch alle F2-Käufer, die auf dem Rückweg von Slubice angehalten werden und Ärger für Nichteinhaltung der ADR-Transportvorschriften bekommen, eine Hausdurchsuchung befürchteno_O
     
  22. #22 Saul.Goodman, 14. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 14. Dezember 2021
    Kommt stark auf das Bundesland bzw den Staatsanwalt/Richter an.
    Meine Wohnung wurde um 2005 umgekrempelt weil man die Samen von japanischem Hopfen für Hanfsamen gehalten hat.

    Mal ne Schulklasse wegen 5€ nackig machen ist in Bayern auch nicht ausgeschlossen.
    Bayern: Polizisten nötigen Schulklasse zum Ausziehen

    Als Berufspendler wurde mir an der niederländischen Grenze auch mehr als einmal an den Klöten rumgedrückt und das Auto beschädigt.
    Wenn du in deren selbst erdachtes Profil passt musst du leider mit allem rechnen.
     
  23. yep als damals noch die polnische Grenze kontrolliert wurde, hatte ich bei der Fahrt nach Polen keine Lust mit rüber zu kommen und bin ca 500 Meter vor der Grenze vorher ausgestiegen und wollte an einen Bus Häuschen warten

    keine gute Idee, der Zoll kontrollierte die Umgebung großflächig und befahl mir mit gezogener Waffe auf dem standstreifen ohne abzuweichen zur Kontrolle mit zu kommen , meine Anfrage ob ich nicht einfach meinen Ausweis zeigen soll wurde verneint mit Klappe halten

    seit dem stehe ich dem Zoll etwas skeptisch gegenüber , selber wenn die in Berlin mal den Bahnhof kontrollieren

    mein Vertrauen in die Polizei ist seit Silvester 2020 dahin als mehrfach Jugendgruppen mit dem Einsatz Fahrzeug auf dem Gehweg mit hoher Geschwindigkeit verfolgt wurden in unserem Wohnviertel, aber bloß keine Fälle wegen Feuerwerk in den Krankenhäusern, da kann man ruhig Passanten halb tot fahren
     
  24. Doch können sie und sie werden.
     
  25. insbesondere Hamburg Andy schmeißt ja gern mit Durchsuchungen um sich
     
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