Meldung Feuerwerksverbot zu Silvester in Sachsen?

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Heino80, 13. Nov. 2021.

  1. Gebe auch was dazu
     
  2. Also ich kann dich schon Verstehen!

    Geht es dir mittlerweile wieder besser?
    .
     
  3. Trotz Privatgrundstück wird was reingeworfen in den Topf. Je mehr legal zünden dürfen, umso besser.
     
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  4. Das ist korrekt! Ich habe heute mit Felix vom BVPK telefoniert... ;) Es wird im Hintergrund auf Hochtouren gearbeitet - falls ich irgendwann seine versprochene Mail noch bekomme, habe ich auch noch Futter...
    Wenn sich irgendeiner der Pyros aus Sachsen - die nach Felix`s Aussage zusammenarbeiten und auch seeeehr aktiv bzgl. Klage sind - mal bei mir melden könnte? So wegen anwaltliche Schritte koordinieren usw. Gern erstmal per PN damit wir Telefonnummern/Mailaddys tauschen können... Würde vieles vereinfachen. :)
     
  5. Das mit der Unterkunft hat sich wohl ein ganz Cleverer einfallen lassen!?

    Unterkunft ist ja da wo ich quasi Wohne.
    Aber wenn z.B. jemand einen Riesen Acker besitzt und der ist wo anders z.B. 20 Km weiter, könnten die das dann so auslegen das es zwar Privatgrundstück ist aber nicht deine Unterkunft.
     
  6. Laut Wikipedia zählt als Unterkunft auch das eigene Auto. So gesehen kann ich mein Feuerwerk vor der Tür ins Auto laden und in den eigenen Garten fahren.:rofl:
     
    Z-MANN gefällt das.
  7. Dann schnell noch ein Cabrio besorgen, dann kann man wie gewohnt überall zünden:cool:
     
  8. Morgen wie ist denn der stand der dinge in sachsen ? Soweit ich das bis jetzt sah war es " nur auf privaten gründstück abbrand erlaub ?
     
  9. #309 Zup 7, 16. Dez. 2021
    Zuletzt bearbeitet: 16. Dez. 2021
    Ist auch noch so in Sachsen.
     
  10. Mag ja sein, dass auf privatem Grund erlaubt ist, hat aber nicht jeder! Ich z.B. hab kein Privatgrundstück zur Verfügung, möchte aber doch wenigstens etwas abbrennen können. Auf weniger belebten Plätzen und Straßen zu erlauben würde ja schon reichen. Sonst kann ich schon das dritte Silvester in Folge nix zünden. :wall:
     
  11. Momentan hast nur 4 Möglichkeiten eine werde ich aber nicht aufführen.
    Du wartest ob es durch ein Gericht gekippt wird.
    Du hast die Möglichkeit bei Familie ,Bekannten in einem anderen Bundesland zu feiern wo es erlaubt ist oder F1+P1 zünden.
    P1 ist halt eher eine Grauzone falls dich einer Kontrollieren sollte was du zündest.
     
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  12. #312 Firebird, 16. Dez. 2021
    Zuletzt bearbeitet: 16. Dez. 2021
    Ich bezweifle das es ruhig bleibt trotz Abrennverbot, hat ja zb.in Hamburg niemanden groß Interessiert. Ist aber auch nicht Sinn der Sache und würde mir so auch kein Spaß machen,weil man ja immer aufpassen müsste zwecks Polizei .Ich bleibe Optimistisch das es noch gekippt werden kann.
     
  13. Hier der Link zur "Schutzverordnung": https://www.coronavirus.sachsen.de/...naNotVO-2021-11-19-Lesefassung-2021-12-13.pdf

    Was die SZ da wieder schreibt, ist sprachliches Kauderwelsch, darin werden sie immer besser.

    -------

    Ich bin nicht betroffen, das Grundstück gehört der Familie, deshalb kann ich nicht klagen. Etwas zur Klage dazugeben kann ich aber, ich kenne eine Menge Leute, die betroffen sind.
    Vielleicht will da auch noch jemand etwas dazugeben.

    Wenn sich hier einer findet, der klagen will, soll sich bitte bei mir melden.
     
  14. Meiner Meinung nach würde "nur" ein Verstoß gegen die Corona Verordnung zu treffen. Da das Sprengstoffgesetz/Verordnung ja nicht was das Zünden angeht geändert wird da es in anderen Bundesländern ja Erlaubt ist.
    Aber keine Ahnung was der Spaß dann kosten würde auf alle Fälle günstiger als beim Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz/ Verordnung.
     
  15. Ja und nein.
    Die CSV setzt sich über geltendes (Bundes) Recht hinweg. Gegen EU Recht übrigens auch. Von daher ist ein generelles Abbrennverbot weder verhältnismäßig noch sinnvoll... Dort liegt auch einer der Ansätze. Rest später wenn es soweit ist. ;)
    Auf jeden Fall läuft hier einiges an. In vielfacher Hinsicht.
     
  16. Leider habe ich KEINE dieser Möglichkeiten. Außer natürlich, F1 zu zünden, in der Hoffnung, ich find noch welches. Ich selbst hab nämlich fast nix mehr, bis auf Wunderkerzen... Besser als nix, wa?
     
  17. Das macht ja doch etwas Hoffnung.
     

  18. Untermauer das doch mal mit Beispielen und Quellen.
     
  19. Klar, damit jeder mitlesen kann...läuft...
     
    Zup 7 und Condomino gefällt das.

  20. Naja es ist wäre mir schleierhaft wie sich die CSV über Bundesrecht hinwegsetzen kann, da sie sich auf ein Bundesrecht bezieht und zwar das Infektionsschutzgesetzt. Gleizeitig steht im Bundesrecht aka. in dem SprengG keine Abgabezeiten bzw. Abbrennzeiten. Dies ist in der zweiten SprengV festgehalten und niedergeschrieben. Gleiche wurde auch geändert und damit ist ein Verkaufsverbot rechtmäßig und steht in keinen Zusammenhang mit einem Bundesrecht geschweige den EU-Recht. Es muss immer beachtet werden, nur weil es eine Verordnung ist und damit eine vermeintlich "schwächere" Gesetzeslage heißt es noch lange nicht das über etwas steht. Es bezieht sich nur auf eine gleichwertige Verordnung und nimmt seine Legitimation aus dem Gesetzt, hier das Infektionsschutzgesetz.

    Deswegen interessiert es mich, wo hier EU-Recht gebrochen werden soll.

    Die Argumentation, nach Zuständigkeit wird nämlich nach nach Sekunden von jedem Gericht kassiert, bzw würde eine Prüfung viel zu lange dauern.
    Es muss eine Argumentation nach Sachlage her. Da verweise ich mal auf das Urteil vom OVG Niedersachsen:
    13 MN 568/20.

    Hier im Klartext:
    Rechtsprechung | Nds. Landesjustizportal - Dokument: OVG Lüneburg 13. Senat | 13 MN 568/20 | Beschluss | Corona-Krise; Verbot des Verkaufs, der Abgabe, des Mitführens und des Abbrennens von Feuerwerkskörpern; Niedersachsen; CoronaVInfSchMaßnV ND 4 i.d.F.v. 15.12.2020 | Langtext vorhanden

    PS: Einfach kein Bock auf so Coronaleugnerscheiße, welche in die Richtung geht:
    dAS InFektIoNSSchuTZgEseTz iST GegEN daS GrUNDgesetz.

    Ne is es nicht. Mach deine Hausaufgaben und argumentiere richtig und fall nicht auf irgendwelche Rattenfänger rein.
     
  21. Ist wie mit dem mittigen Loch in der Fliegenklatsche.
    "Gib der Fliege eine Chance..."
     
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  22. Dann ab Mittwoch wenn du hast ab zu Norma.
     
  23. #323 Condomino, 16. Dez. 2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. Dez. 2021
    Irgendwie ist mein letzter Post scheinbar wegen verbalradikal, dem Besen zum Opfer gefallen... :whistling:
    Egal.
    suse hat seine Meinung und gut.

    ****
     
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  24. #324 suse, 16. Dez. 2021
    Zuletzt bearbeitet: 16. Dez. 2021

    Ich hab nicht dich als Rattenfänger bezeichnet sondern, habe dein Argument auseinander genommen und dich gebeten dazu Stellung zu nehmen. Ein kleiner Seitenhieb zu Menschen welche gerade mit total unwissenschaftlichen Argumenten versuchen habe ich mir erlaubt, weil es mich anstinkt eine scheinbare Diktatur herbeizufaseln. Dies hilft weder unserem Hobby noch der aktuellen Situation.

    Also prüf bitte dein Argument ob du wirklich einfach nur Ignorieren willst, oder an einem Austausch interessiert bist und vllt auch eine andere Meinung anhören musst.

    Edit: Da fehlte ein Gedankengang. Hupsi :)
     
    leinadx. und Jeinser gefällt das.
  25. Hab ich, danke für die Info. Sonst noch wo? Das ist bei mir schon JWD und nicht den größten Bock auf so ne Strecke, aber wenn's sein muss, dann nehm ich die natürlich in Kauf. Habe: Rossmann, Aldi, Lidl, Kaufland, Netto (nicht mit Scotty). Tedi und Kik auch, oder zumindest Kik, aber im gleichen Gebiet wie die Norma... Ach und Wreesmann.
     
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