Bestimmung Anzeige eines Feuerwerk - weitere Regulierung (Schifffahrt/Luftfahrt)

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Bang!, 17. Dezember 2021.

  1. Hallo,

    dieses Jahr brenne ich erstmals Feuerwerk bis F3 ab, welches ich auf den §27er erworben und letzte Woche bei der Behörde angezeigt habe.

    Mittlerweile kam die Bestätigung mit dem Kostenbescheid (30,- EUR) und darauf werden weitere Pflichten erläutert. Hierzu gehören unter anderem:

    - Durch diese Bestätigung werden nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Anzeigen (z.B. Anzeige bei der Wasserschutzpolizei, etc.) oder Rechte Dritter nicht berührt.

    und

    - Die Sicherheitsmaßnahmen gemäß der Anlage 1 zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz (SprengVwV) sind einzuhalten; hierbei ist insbesondere die Einhaltung der Schutzabstände zu beachten.

    und

    - Jedes Feuerwerk ist der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin- Brandenburg (Flugsicherung), Mittelstraße 9, 12529 Schönefeld schriftlich anzuzeigen.

    Nun ist Berlin ja gerne mal übermäßig restriktiv was Erlaubnisse angeht, eine Verpflichtung auf die SprengVwV, Anlage 1 kommt mir aber komisch vor. Da stehen neben der oben erwähnten Anzeigepflicht bei der Luftfahrtbehörde noch andere Sachen drin, die kaum umsetzbar bzw. überprüfbar sind, z.B.:

    - Klasse III nur abbrennen, wenn von der Bundesanstalt zugelassen (die EU war damals noch kein Thema)
    - nur noch Bodenfeuerwerke bei Windgeschwindigkeiten ab 9 m/s
    - es müssen mindestens zwei Personen anwesend sein (steht auch als Auflage im §27er)
    - unrealistischer Schutzabstand von bis 200 Metern (der Behörde reichen scheinbar zum Glück die üblichen 15m)
    - Schutzabstände je nach der Windstärke nochmals erhöhen
    - mindestens zwei Handfeuerlöscher für die Brandklasse A mit 12 kg Inhalt oder vier mit Wasser gefüllte Eimer
    - Verbandsmaterial zur Behandlung von Verbrennungen bereithalten
    - Tragen von Schutzhelmen

    Was mich wundert ist, dass die SprengVwV von 1987 kaum online auf offiziellen Servern gefunden wird. Meist ist sie kostenpflichtig zu erwerben, bei der DIN z.B. für 106 EUR. Sie scheint zudem offensichtlich veraltet zu sein ... hat das Schriftstück tatsächlich noch rechtlich bindende Wirkung?
    Ich weiß, manchmal sollte man -bei aller Rechtstreue- einfach weniger Nachfragen und mehr Machen. Dennoch stört mich diese stetige, latente Verunsicherung. Daher frage ich doch nach:
    Meine größte Rakete ist ne 909, die geht auf 100m. Die anderen Raketen max. 80m. Soll ich jetzt echt noch der Luftfahrtbehörde Bescheid geben, obwohl ich meine Drohne sogar noch höher steigen lassen dürfte? Und muss ich 4 Eimer mit Wasser befüllen und Schutzhelme besorgen? Und wie messe ich die Windgeschwindigkeit in 100m Höhe?

    Sorry für den langen Text. Wäre interessant zu wissen, ob bzw. welche Auflagen andere Bundesländer noch so stellen und wie diesbezüglich in der Praxis verfahren werden sollte?

    Danke und mfG
     
  2. Sicher das das für F3 gilt? Klingt mehr nach Maßnahmen für ein Großfeuerwerk.
    F3 ist immernoch irgendwo Konsumentenfeuerwerk :rolleyes: Deswegen ist die Behörde auch fein mit 15 statt 200m denke ich mal.

    Vorallem 30Euro nochmal verlangen für die Anzeige, außer du wolltest explizit die Bestätigung? Eine Anzeige kostet ja nur den der sie Schreibt etwas.

    Mir hat man gesagt ich darf nicht über 100m Steighöhe haben und ne ptG Liste mitschicken. Nach 2h war die Anzeige dann gemacht.

    Verbandsmaterial/Feuerlöscher ist schon fein, lieber haben und nicht brauchen als brauchen und nicht haben. PSA, ja wer auf nummer Sicher gehen will. Persönlich maximal ne Schutzbrille, nen Helm würde ich mir dafür nicht extra zulegen wollen. Genauso wenig ein Messgerät um Windgeschwindigkeiten zu bestimmen, dafür gibts auch den Wetterdienst.

    Wenn in deinem Schein ein extra Helfer drinsteht wirst da nicht drumherum kommen.
    So ein bisschen fehlt hier die Verhältnismäßigkeit.
     
  3. Solche und ähnliche Vorgaben können auch in Österreich vorgeschrieben werden. Die Behörden werden was Feuerwerk bewilligen anlangt immer sensibler.
     
  4. Die SprengVwV ist ziemlich veraltet aber die Maßnahmen gelten auch für F3, die Neufassung ist nie verabschiedet worden, allerdings sind die geplanten Änderungen in den Leitfaden der BAM für F4 eingeflossen.
    Allerdings entfaltet die Verwaltungsvorschrift selbst keine Außenwirkung, aber die Behörde hat dich ja dazu verpflichtet dich daran zu halten, das beantwortet doch die Frage ob du das machen musst.
    Ansonsten findet man die doch problemlos:
    https://gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16497/4_1.pdf

    Und wenn du ernsthaft 15m Sicherheitsabstand für ne 909er benutzen willst, kann ich die Bedenken der Behörde verstehen.
     
    Mr. Blitzschlag gefällt das.
  5. Eine Anzeige ist nicht immer kostenfrei. Sie kann es sein, muss aber nicht. Das ist aus der Gebührenverdordnung der Behörde ersichtlich:

    Die aufgeführten Anforderungen sind legitim, sowal was den Eigenschutz (Helm, Verbandmaterial,) als auch die Abstände betrifft.
    Helm und Augenschutz ist immer gut, spätestens wenn dir der Leitstab, evlt. noch mit Antrieb dran auf die Rübe haut, ziehtst du denn nächstesmal freiwillig an und Augen hat man auch nur 2 Stück davon.
    Achso, ein Gehörschutz, selbst wenn es nur dies Propfen sind, ist ne feine Sache. Merkt man zwar nicht direkt, das man nicht mehr so gut hört, aber so bildet sich über die Jahre unter Umständen eine Fehlhörigkeit aus.

    Deine 909 ist angegeben mit 100mtr Steighöhe, wenn die blöd aufsteigt und quer geht, bist du froh um jeden Meter zwischen der Rakete und dem Publikum, deswegen sind die "bis 200mtr. Abstand" gar nicht so abwegig und auch sinnvoll. Bei anderen Effekten dann entsprechend weniger Abstand.
    Bei den 15mtr. aufpassen! Es gibt Artikel, bei denen 25, 30 oder mehr auf der Verpackung steht. Wenn da was passiert, bist du mit den 15mtr. Vorgabe der Behörde angeschmiert. --> Gebrauchsanleitung nicht beachtet, Versicherung aus der Haftung raus etc.

    2. Mann am Platz ist immer gut und wichtig.--> Es braucht doch nur mal im Dunkeln jemand umknicken, bewusslos werden und dann hat man ein Problem, wenn man da im Feld liegt und hilflos ist.

    Flughafen: die möchten halt gerne wissen, was im Umkreis passiert. z.b. Einflugschneisen oder viel wichtiger, z.b. Rettungshubschrauber. Die finden es nicht so toll, wenn die unter Umständen über deinen Abbrennplatz fliegen und plötzlich beschossen werden. Schick halt ne Kopie der Anzeige mit Mailverteiler an die Flugbehörde und gut ist. Wenn die weiteres wollen melden die sich, aber nichts machen ist doof und ergibt nur Ärger für das nächste Feuerwerk.
    Es gibt für RLP eine Übersichtskarte, wo welche Flugplätze (auch Kleinflugplätze, Sportflugplätze) liegen und man dort ersehen kann, ob man sich da in Berührung kommt.

    Windmesser: So ein einfacher kostet im Versandhandel um die 20€. Da wäre es mir nicht wert, den nicht zu haben und im Fall der Fälle hast du einen Nachweis, das du gemessen hast (in 2mtr. Höhe). Kannst du ja übrigens auch für den Drohnensport verwenden.

    Was als Auflage auch gerne kommt: Unterrichtung der Anwohner, Bauernhöfe, Pferdeställe etc. in der Nähe

    Müssen F3er eigentlich ein Aufbauprotokoll führen?
     
    Strobe gefällt das.
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