Meldung Feuerwerksverbot zu Silvester in Sachsen?

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Heino80, 13. November 2021.

  1. Ich hab sowas nie gemacht.
     
  2. Tja, dann hast du was verpasst...
     
  3. #378 Prozessor, 20. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 20. Dezember 2021
    marb75 und Reddick333 gefällt das.
  4. Mit 14 haben wir alles mögliche gezündet, nur kein Kat.2. Da kamen wir gar nicht ran. Aber Tschechien war nicht weit :whistling:
     
  5. Aeroteufel gefällt das.
  6. Ich bin zwar in Bayern beheimatet, spende aber dennoch....
    Blicke iwie ned mehr durch , war der Betrag für Klage in Sachsen nicht schon erreicht, oder war des n anderer Kläger mit anderem Ansatz in Sachsen , auch hier im Forum ?

    ...Wobei: Je mehr Gegenwind bundesweit, umso besser ist es !!!!
     
  7. #383 Al ex76, 20. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 20. Dezember 2021
    ......Wie geil ist das denn ? Erstmal n paar m2 Laminat im Garten verlegen um problemlos zündeln zu können :cool:

    Den militanten Ökos sollte des eigentlich auch gut gefallen : Rasen wird vor der "Feuersbrunst" geschützt und Kleinstlebewesen wie Regenwurm und Wühlmaus werden nicht nachhaltig in Ihrer Nachtruhe gestört......also zumindest dann nicht, wenn DU zusätzlich Trittschalldämmung drunter machst :D
     
  8. Da ist nichts mehr Übrig also die Nachtruhe wird auf jeden gestört wobei die Bienen und Feuerringe ja kaum Geräusche machen.
     
  9. Spende ist raus, ich hoffe das wird was. Wobei, wenn man so die Nachrichten schaut und die Pläne für nach Weihnachten sieht....na dann Prost-Mahlzeit.
     
  10. Sag ich ja auch...
     
  11. Toll, jetzt gibt es auch noch ne Ausgangssperre an Silvester, da hat sich das ja wohl völlig erledigt, dass F2 Abbrand erlaubt wird. Auch wenn man eigentlich den ganzen Tag zünden dürfte, aber was wissen unsere Hirnis schon?
     

  12. Aber nicht bei uns in Sachsen!
     
  13. Darf ich denn in Sachsen in meinem Schrebergarten F2 zünden? Oder ist das kein privater Raum?
     
  14. Wenn du Pacht/Miete bezahlst wirds schwierig..aber so oder so, Feuer frei. Mehr als deinen Garten verlieren oder ein wenig Bußgeld kann nicht kommen (wobei erstgenanntes eher passieren wird als zweiteres)
     
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  15. Wenn Euch der Schrebergarten gehört oder ihr ihn gepachtet habt kannst Du zünden. Es sei denn in der Vereinsordnung ist ein Verbot von Feuerwerk verankert. Der Schrebergarten ist kein öffentlicher Grund oder darf jeder bei Euch in den Garten;)
     
    Huber und Zup 7 gefällt das.
  16. Da wäre nur die Frage im Raum, wie die Polizei in den Garten kommen will ohne Einverständnis des Pächters bzw wie überhaupt in den KGV wenn man die Tore abschließt :D
     
    Mr. Blitzschlag gefällt das.
  17. #393 cheekky, 22. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 22. Dezember 2021
    Als ob die zur jetzigen Zeit ein Einverständnis bräuchten.. wird doch alles unter dem Deckmantel 'Gefahrenabwehr für die Allgemeinheit' gehalten. Aber natürlich, wie schon im ersten Post, werden die Beamten einen Teufel tun und durch die Parzellen gehen um jmd damit zu konfrontieren.. im Gegenteil, die werden sich eher bei einem schönen Feuerwerk selber erfreuen und vielleicht für ne Minute mal nicht an die Arbeit denken und als ausführende Kraft der Arsch zu sein. Die sind auch nur Menschen ;)

    P. S. : Die sächsische Coronaverordnung weißt darauf hin, dass das mitführen und abbrennen außerhalb der persönlichen Unterkunft untersagt ist. Heißt, wenn du keinen Zweitwohnsitz im Schrebergarten angemeldet hast, oder zumindest mal ein Zelt hinstellst, bzw erkennbar ist das du dort leben könntest, könnte es zu Problemen kommen. Aber wie gesagt, die Beamten werden sich eher am Feuerwerk erfreuen, solange es im Rahmen bleibt.
     
    Bangzilla gefällt das.
  18. Na dann wirds 1-2 Tage vorher zum Garten gefahren :D
     
  19. Genauso sieht es aus. Verordnung lesen und verstehen und dann steht zumindest der Tradition zum Jahreswechsel, wenn auch in einem anderen Rahmen nichts im Wege, sei es mit F4, F3, F2, T1, P1 oder F1 (es wird in der Verordnung auch nur von F2 geredet, alles was höher ist, ist demzufolge auch "erlaubt")
     
  20. Viel interessanter wird ja eher die Thematik, dass ich noch nix vom Sachbearbeiter meiner Anzeige auf einer öffentlichen Wiese gehört habe.
     
  21. Ach nicht? Dann besteht noch minimale Hoffnung?? Andernfalls schau ich, dass ich mir wenigstens noch ein wenig F1 hole, sollte ich welches finden.
     

  22. Für Sachsen, besteht noch minimale Hoffnung! Bis jetzt darf man nur auf del Privatgrundstück F2 zünden. F1 ist davon nicht betroffen. Bin gespannt, was das Gericht entscheidet.
     
  23. In der Vereinsordnung ist Feuerwerk nicht aufgeführt. Da steht nichts drin. Werde trotzdem mit dem Vorstand in Verbindung treten.
     
  24. Wer viel fragt, geht viel irr...
     
    Zup 7 gefällt das.
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