Bestimmung Klage 2021 - HAMBURG - gegen das Abbrennverbot

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Teddygaengsta, 4. Dezember 2021.

  1. Sorry mein Fehler, war zu schnell
     
  2. SendNukez, Feuerwerk134 und DirtyHenri gefällt das.
  3. 1336 neue Corona-Fälle in Hamburg – Senat verkündet schärfere Maßnahmen


    13.50 Uhr: Zu Silvester dürfen sich maximal zehn Menschen zu Ansammlungen in der Stadt treffen, geböllert werden darf nicht. Innensenator Andy Grote (SPD) erwartet eine schwierige Nacht für die Polizei. „Wir erwarten einen äußerst intensiven Einsatz“, sagte er. Anders als im vergangenen Jahr sei die Gastronomie geöffnet, sodass „durchaus eine Menge Menschen in der Stadt unterwegs sein“ würden. Man könne nicht flächendeckend Hamburg überwachen, aber „wo größere Gruppen zusammenkommen, werden wir das auflösen“, so Grote.
     


  4. Irgendwie schreibt jede Seite was anderes. Hat jemand die PK gehört und kann wiederholen was genau gesagt wurde?
     
  5. Die Polizei hat nur viel zu tun weil der Andy das SEK auf Leute hetzt die ihm im Netz als "Pimmel" bezeichnen.

    Der Typ wird das Pimmelgate nie wieder los
     

  6. Schau mal einer an, der Herr erwartet also einen äußerst Intensiven Einsatz wobei doch gar kein Feuerwerk gezündet werden darf?
    Ich denke dann ist alles soviel ruhiger und entspannter :)
     
    BMWM3, DirtyHenri und Feuerwerk134 gefällt das.
  7. Also ich lese nur folgendes: "Darüber hinaus ist es vom 31. Dezember um 15 Uhr bis 1. Januar um 9 Uhr nicht erlaubt, Feuerwerk und Böller (Pyrotechnik) auf öffentlichem Grund zu zünden und bei sich zu haben". Bedeutet für mich komplett im Hamburg, außer im eigenen Garten? Toll das es so viele Wohnungen ohne Grünfläche gibt :mad:
     
  8. Kontaktbeschränkung, Sperrstunde und Tanzverbot ab 24.12.

    "Zudem beschloss der Senat die bereits angekündigten Einschränkungen zu Silvester. So darf auf öffentlichem Grund kein Feuerwerk gezündet werden; auch darf man Böller, Raketen und andere Pyrotechnik nicht dabei haben. Außerdem gilt ein Ansammlungsverbot."
     
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  9. Das ist es genau das was ich meine. Auf der einen Seite steht das und auf der anderen was anderes deswegen wäre es wichtig zu wissen was genau gesagt wurde.
     
  10. Also so wie ich es verstanden habe, darfst du Feuerwerk nur auf privatem Grund abbrennen und ab 15 Uhr an Silvester auch nicht mehr mit dir führen, sprich keinen Nachschub irgendwo holen oder zu einer Party mitbringen...wenn du dein FW schon in deinem Garten/Schrebergarten aufgebaut hast ist es wiederum kein Problem. Ich weiß nun noch nicht genau, ob z.b. der Innenhof als öffentlich zählt, dürfte er jedoch nicht, da er ja dem Vermieter gehört und du als Mieter ja auch eine Nutzungsgebühr quasi mit entrichtest. Sollte dort also auch gehen, nur auf Stadtbereich dürfte man entsprechend nicht... ich lese es mir aber nochmal genau im Amtsanzeiger durch.
     
    Kintaro87 und Pyro_corso gefällt das.
  11. Nicht dabei haben :D:D:D Wenn ich aber nach Schleswig-Holstein fahren wollen würde um da Freunde zu besuchen, was ich ja eigentlich nicht will, dann muss ich meine Sachen doch mitnehmen dürfen. Das hat doch kein Bestand :D
     
    Feuerwerk134 gefällt das.
  12. Ha, ich sehe mich schon auf der Flucht bis zur Stadtgrenze. Dann Vollbremsung, die Vivaldi rausgeholt und den auf der anderen Seite lauernden Ordnungshütern mit ner Cola zuprosten und nen guten Rutsch wünschen :)
     
  13. Habs 6km bis Barsbüttel in Schl.Ho. Dann werde ich da halt Mittags eskalieren müssen...noch jemand dabei?:D
     
  14. Kommt jemand mittags bis abends mit nach Norderstedt ;) ?
     
  15. Transportieren darfst Du es nach meinem Verständnis trotzdem. Wobei man bei dem pimmlischen Duo von Andy und Peter nie weiß, was die sich so ausdenken.
     
    Pyro_corso gefällt das.
  16. Ausnahme ist, wenn du die Böller vom Fahrrad schmeisst. Dann darfst du es, weil du dann ein Bessermensch bist. xD Ach das es denen nicht selber peinlich ist, jedes Jahr ihren Feuerwerkshass mit so unsinnigem gelogenen Quatsch auszuleben. Jetzt mal ganz ehrlich...Nur ganz kurz und rational gedacht. Wenn ich in einem kleinen engen Garten zünde und die Bombette denkt sich auf 1,80m umzusetzen, dann stehe ich warscheinlich dichter als an der Straße. ABER laut Peter, seines Zeichens Mediziner, wird mir dann ja kein behandlungsnötiger Schaden entstehen, anders wäre es an der Straße. Das muss doch jeder Richter direkt merken, dass das grober Unfug ist.
     
  17. In dem Fall müsste ich tatsächlich mal widersprechen, in deinem Garten solltest du weiterhin die Sicherheitsabstände einhalten, außerdem hast du hier ja einen Überblick, wer auf deinem Grundstück ist. Auf öffentlicher Straße hast du nur sehr wenig Einfluss, wer dir zu Fuß, mit Auto oder Rad in dein Feuerwerk läuft/fährt. Ein Verbot finde ich aber immernoch überzogen, zumal jeder, der an Silvester draußen unterwegs ist aufmerksam sein sollte...
     
  18. Ich denk drüber nach ;)
     
  19. In Hamburg gab oder gibt es ziemlich viele Privatstraßen. Wäre da nicht ein zünden möglich ? Oder wie sieht es eigentlich mit Bundesstraßen aus ? Wäre ja mal ein Gedankengang, die B4 durch Hamburg (Kieler Str. etc) gehört ja rechtlich dem Bund.
     
    elRon gefällt das.
  20. #295 Teddygaengsta, 21. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 21. Dezember 2021
    Es herrschen leider noch viele unsichere Meinungen, und solange die Verordnung nicht veröffentlicht wurde blickt ohnehin niemand durch.

    Wir sitzen ja an der Quelle, jetziger Stand 17:00 Uhr:

    / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / /

    "Lieber Herr Teddy,




    ich habe unseren Juristen gebeten, mir die Lage konkret zu erläutern, damit ich Ihnen schnellstmöglichst antworten kann. Vielen Dank für Ihre Geduld.




    Mit freundlichen Grüßen




    Marcel Schweitzer


    Senatssprecher


    ------------------------------------------------------------------------


    Senat der Freien und Hansestadt Hamburg


    Senatskanzlei | Pressestelle des Senats"



    [​IMG]

     
    Nils_Fuchs gefällt das.
  21. Das ist alles öffentlicher Verkehrsgrund und daher kein eigentlicher Privatgrund.

    Hab da mal eine bessere Frage; Meine Familie besitzt ein Haus und wohnt auch im Oberen Bereich in mehreren Wohnungen und im unteren Bereich sind zwei Ladengeschäfte. Vor diesen Geschäften befindet sich eine Asphaltierte Fläche die öffentlich genutzt werden kann, aber zum Grundstück selbst gehört. Wenn ich da jetzt Schilder aufhänge das es sich um einen Privaten Grund handelt, was gesetzlich vorgeschrieben ist damit es sich um ein Privatgrundstück handelt, ist es mir dann erlaubt in diesen Bereich direkt an der Straße zu zünden? :Do_O
     
  22. Hmm das ist doch Kacke... fraglich ist auch ob man als Inhaber eines 27er dennoch Feuerwerk transportieren darf? wir wollten eigtl bei Freunden mit Garten feiern und wir wollten um 17uhr Auto packen und dann los Fahren...
     
  23. Ich bin mir nicht ganz sicher,
    aber ich glaube der Privatgrund muss
    A) gekennzeichnet sein mit Schildern &
    B) abgegrenzt bzw. eingezäunt und vor unbefugten betreten verboten sein...



    [​IMG]
     
  24. Muss das nicht " umfriedet " sein ?
     
  25. Joa, schon ähnlich. Lassen wir mal die Bundesstraße weg, das war nur mal so ein Gedankengang. Aber wer weiß, de jure ist ja vieles möglich. Bei mir ist es quasi ähnlich. Ich habe eine 25 Meter lange Auffahrt/Einfahrt, wie auch immer, aber frei zugänglich. Trotzdem mein Grundstück. Ist ja trotzdem kein öffentlicher Raum bzw. Grund
     
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