Bestimmung Sicherstellung Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von EsKi-MoE, 22. Dezember 2021.

  1. Hallo liebes Forum,

    ein Kumpel :)rolleyes:) hatte neulich eine nicht ganz so schöne Zusammenkunft mit dem Zoll.
    Da ich das Polenthema nicht zumüllen möchte erstelle ich dazu mal einen eigenen Thread.

    Kurz zum Hintergrund:
    Einkauf im Funkestore und verbringen nach Deutschland.
    Im Grunde war es eine überschaubare Anzahl an F2 (1.4G, 1.3G) und ein paar Schallerzeuger in P1 (alles 1.4G).

    Natürlich hatte man sich eingehend informiert was man darf und was nicht und wo es evtl. Probleme geben könnte. (nicht vorhandene LGZ etc.)
    Sprich alles war (vermeintlich) zu 100% Legal in DE und jegliche Voraussetzungen für den Transport nach "1.1.3.6 ADR" waren gegeben. (bzw. sogar noch mehr mit Beförderungspapieren, Unterweisungspapieren, größere Feuerlöscher etc.)
    Nun kam es wie es kommen musste und der Zoll meldete sich nach der Grenze.

    Alle Kartons wurden ausgeladen und die Beamten kontrollierten die einzelnen Artikel.
    Von den Cuckoo Fontänen bis hin zur Vivaldi (hier waren die Beamten schon etwas überfordert hatte man den Eindruck) war alles soweit in Ordnung und es konnte wieder eingeladen werden.
    Nebenbei wurde eine Familie kontrolliert welche u.a. einen Schinken Funke A dabei hatten. Nun nahm das Unheil seinen Lauf. Anscheinend wusste man nicht so recht was man damit anfangen sollte, da P1.
    Die drei Beamten kamen Zusammen (u.a. auch der Sachgebietsleiter Zoll) und schienen sich dahingehend zu beraten.

    Das Ende vom Lied war also, dass sowohl die Familie als auch der Kumpel die Schallerzeuger abgeben mussten.
    Entsprechend wurden ein Schinken "Funke A" und ein paar Packungen "Funke Honey Badger" sichergestellt.
    Auf die Begründung war man natürlich sehr gespannt.

    So hieß es in etwa, dass P1 eigentlich für technische Zwecke (Airbag, Vögel vertreiben) gedacht sind und auch entsprechend so aussehen müssen. Diese Schallerzeuger sehen jedoch wie F2 Böller aus und sind demnach falsch deklariert worden. Sprich P1 zählt hier nicht und der Aufdruck entsprechend gefälscht/was auch immer. Man verwies auch darauf, dass vieles aus Polen ja sowieso gefälschte Kennzeichnungen hat etc..
    Jegliche Erklärungsversuche (das ist kein Silvesterfeuerwerk, sondern zur Vorbereitung von Filmaufnahmen gedacht, man kann die gleichen Artikel auch jetzt noch ganzjährig bei deutschen Händlern beziehen) wurden mehr oder weniger links liegen gelassen. Das man diese so kaufen könne glaube man nicht usw..
    Auf die Frage was mit der Ware nun passiert, auch in Hinblick darauf, dass das ganze ja nun nicht wirklich rechtens sein kann, konnte oder wollte man nicht antworten. Zudem sei das ganze auf jeden Fall rechtens, da es ja sonst nicht eingezogen werden würde. :rolleyes:
    Ob die Kennzeichnung in irgendeiner Weise geprüft wurde (BAM, Tellefon, Internet) weiß ich nicht.

    Schlussendlich ist das Zeug nun weg und man ist beschuldigter in einem Verfahren. (Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz)
    Mehr als die Pflichtangaben wurden natürlich nicht gemacht.
    Auf dem Sicherstellungsprotokoll ist unter "Anlass der Sicherstellung" komischerweise auch das "Steuerstrafverfahren" angekreuzt. :eek: Was soll das nun wieder bedeuten? (es wurde dazu nichts weiter erläutert)

    Nebenbei erwähnt, wurde das ganze natürlich draußen in der Kälte durchgeführt und auch jegliche Unterschrift etc. im stehen an einer Ablage. Also wirklich keine guten Voraussetzungen um diese Schachtelsätze da auch nur in irgendeiner weise zu verstehen.

    Beim aushändigen der Papiere betonte der Kumpel nochmals das er das ganze nicht nachvollziehen kann.
    Man informierte sich umfangreich, hielt alle Auflagen zum Transport ein, kaufte nur 100% legale Artikel und dann werden einem trotzdem solche Steine in den Weg gelegt.
    Komischerweise bestätigten die Beamten dann wie toll das doch ist.

    Neben der Information fürs Forum würde ich einfach mal in die Runde fragen, ob euch schon mal ein ähnlicher Fall bekannt geworden ist?
    Wie verhält man sich nun am besten? Selber Einspruch gegen die Beschlagnahmung erheben oder einen Anwalt beauftragen? (ohne Rechtsschutz sicherlich nicht so sinnvoll)
    Bekommt man seine Ware oder zumindest das Geld zurück?
    Was muss man hier an Strafe erwarten? Man ist doch eigentlich voll im Recht?
    Kann man in irgendeiner Weise gegen die Beamten vorgehen? (Dienstaufsichtsbeschwerde)

    Außerdem würde mich mal Interessieren was @Funke zu den Anschuldigungen sagt, dass die P1 Deklaration ja nicht rechtens sein soll? (außer natürlich das es Blödsinn ist :D)
    Kann der @BVPK hier Rechtsbeistand liefern?

    Viele Grüße!
     
  2. Widerspruch einlegen und Schallerzeuger im neuen Jahr wieder abholen.
     
    lotusXback, DirtyHenri und ViSa gefällt das.
  3. Uhh... Dexters Lieblingsthema :whistling:
     
  4. #4 ViSa, 22. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 22. Dezember 2021
    Ich wusste das sich das mit dem P1 früher oder später irgendwann zum Boomerang entwickeln würde ..
    Soweit ich weiß/ verstehe:
    Ja, P1 ist legal. Aber es ist halt kein Silvesterfeuerwerk. (Allerdings gehen hierzu die Meinungen deutlich auseinander..)
    Das man kurz vor Jahresende mit P1 Ware angetroffen wird nun ja ... möglicherweise ist die Beschlagnahme rein rechtlich nicht ganz sauber ... aber "Vorbereitung für Filmaufnahmen" kurz vor Silvester und dann auch noch einen ganzen Schinken davon (wie viele Vorbereitungen für Filmaufnahmen wolltet ihr denn machen?), du die schlafen auch nicht auf dem Baum .. :narr:

    Bin gespannt was andere dazu sagen.
     
  5. D/BAM-2849/18 Schallerzeuger, Art.-Nr.: 460, 480, 490, 500, 510, FHB6 1008-P1-69256651 1.4G Verpackungsmethode:
    Versandverpackung

    Die Dinger sind sogar bei der BAM gelistet. Widerspruch einlegen - hier ist nichts illegal.
     
    lotusXback, BMWM3, DoppelBlitz und 6 anderen gefällt das.
  6. Wie meinen?
     
    ViSa gefällt das.
  7. Mal abgesehen davon, dass ich nicht davon ausgehe das die Beamten hier irgendwelche Verknüpfungen hergestellt haben, ist es doch für das Verbringen ziemlich egal was ich damit vorhabe?
    Vielleicht braucht man diese Artikel gar nicht für Filmaufnahmen an Silvester, sonder für Aufnahmen im restlichen Jahr?

    mfg
     
  8. Hier mal die Rechtsauslegung der EU bezüglich P1, die wohl hauptsächlich von deutschen Spezialisten formuliert wurde. Dies betrifft Neuzulassungen. Die alten Zulassungen behalten aber ihre Gültigkeit, solange sie nicht per EU-Gerichtshofurteil annuliert werden.
     

    Anhänge:

    DerMichel, Mathau, Pyro Pirate und 5 anderen gefällt das.
  9. #9 ViSa, 22. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 22. Dezember 2021
    Du verstehe mich bitte nicht falsch ... ich finde das alles ohnehin höheren Blödsinn.
    Aber es ist wie es ist, dich / euch haben sie mit dem F1/F2 Kram ja durchgelassen, selbst mit dem fetten Vivaldi-Verbund.
    Ich und andere die P1 skeptisch betrachtet hatten wurden dafür hier im Forum mehr oder weniger in der Luft zerissen. Für P1 gibt es genau definierte Verwendungszwecke. Den habt ihr auch auch angegeben, aber die Glaubwürdigkeit lässt sehr zu wünschen übrig.
    Das klingt jetzt so als wäre ich auf der Seite der Beamten, nein ich betrachte das ganze nur aus diesem P1 Blickwinkel.
    Und sei dir versichert das man damit immer Ärger haben wird. Ob berechtigt oder nicht.
     
  10. P1 darf man das ganze Jahr kaufen ohne einen Verwendungszweck angeben zu müssen. Warum sollte es vor Silvester anders sein? Dann ist es nicht mehr legal weil man die Dinger mutmaßlich Silvester als Böller wie früher verwenden könnte? Natürlich werden die Dinger zu 99% so verwendet werden. Ein Handy zum eventuellen Filmen hat wahrscheinlich jeder dabei.
    Also hast du keine Strafe zu erwarten. Vielmehr sollten sich die offiziellen nennen wir es mal Organe besser informieren und nicht so lächerlich machen.
    Erstmal abwarten und wenn nichts kommt einen netten Brief schreiben mit der eindringlichen und nachdrücklichen Bitte um umgehende Rückgabe der zu Unrecht entwendeten Schallerzeuger.
     
  11. Das betrifft natürlich deinen Kumpel...
     
    PyroRick81 gefällt das.
  12. Nein ich habe das schon Verstanden keine Sorge. :)

    Ich sehe die P1 Geschichte auch kritisch und habe darum wurde ja auf diese ganzen Artikel ohne LGZ oder mit BKS verzichtet. (im Grunde ist das ja nun F2 in P1 deklariert)
    Aber die Gesetze sind im Moment natürlich recht eindeutig.
    Und da sollte sich auch kein Beamter drüber hinwegsetzen können.

    mfg
     
    Pyro Pirate, JonnyThunderkong und ViSa gefällt das.
  13. @EsKi-MoE
    Ich würde mich freuen wenn du uns über den weiteren Verlauf auf dem laufenden halten würdest.
    Dir viel Glück bei der Sache.
     
  14. Kann man in solchen Situationen nicht einfach den Vorgesetzten verlangen oder wenigstens jemand der sich überhaupt auskennt?
    Man hört in letzter echt abenteuerliche Geschichten mit dem Zoll...
     
    JonnyThunderkong gefällt das.
  15. nein.
    wir und ich nutzen schallerzeuger gemäß der vorgegeben verwendung.
     
  16. Möchte ich mal sehen, wie das jemand mit den Cobra P1 beim Paintball oder Airsoft macht... wo idR. nur Zeug ohne Flamme erlaubt ist und man den Sicherheitsabstand wohl auch kaum einhalten kann...
     
  17. hm, bei den Schallerzeigern von Funke steht doch als Verwendungszweck "Nachstellung historischer Silvester" drauf wenn ich mich recht entsinne....
    Auf jeden Fall sind die Zollbeamtne hier komplett im Unrecht, die Beschlagnahme war widerechtlich.
     
    PineOfFire, Pyro Pirate und pyrofan360 gefällt das.
  18. Steht nicht auch zur Tierabwehr drauf. Wer kennt es nicht, wenn er durch die heimischen Wälder wandert. Ständig wird man von Bären und Wölfen angegriffen.
     
  19. Nein. Zur Simulation bei Airsoft-, Paintball und Polizei Übungen. (Sind im Keller, müsste ich nachschauen. Bin mir aber ziemlich sicher)
     
  20. Ich dachte ich hätte das mal irgendwo gelesen. P1 habe ich gerade nicht zur Hand. Bei PyroUntion steht in der Landwirtschaft, im Gartenbau, bei der Jagd, beim Nachstellen von Schlachten, beim Paintball, zu traditionellen Zwecken, ...
     
  21. "Abschreckvorrichtung zur Verwendung in Landwirtschaft, Jagd, Schienenverkehr, Flughäfen, Paintball- und Softair-Übungen, historische Nachstellungen, bei Einsatzübungen von Polizeikräften."

    Cobra P1 DE Version
     
  22. Gerade nachgeschaut "Zur Verwendung bei Paintball- und Softair-Übungen, bei Einsatzübungen von Polizeikräften". Mehr steht nicht drauf. Spannend...
     
    Pyro Pirate und F1 und F2 Zündler gefällt das.
  23. Der Großteil der P1 Schallerzeuger sind einfach umgelabelte F3 Böller siehe Klasek DumBum sowie auch diverse Funke, Privatex und Tropic artikel
     
    ViSa, FroXlor und F1 und F2 Zündler gefällt das.
  24. Man dürfte dann doch höchstens bei „falscher“ Verwendung den Verstoss ahnden und nicht proaktiv.
    Ein Bekannter von mir ist Jäger- der wirft die Dinger ins Maisfeld um die Schweine rauszutreiben.
    Bei uns wurden schon oft Wölfe im Wald gesehen- ich habe vorsichtshalber immer P1 Reiber zur Tierabwehr dabei wenn ich zB mit den Kindern Pilze sammle
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden