Meldung Verkaufsverbot 2021 nach Forderung von CDU-Ländern

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von KlopskoffeR, 2. Dezember 2021.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Antwort ist ganz einfach, Reste aus dem letzten Jahr, da kann Dir keiner was nachweisen, bzw. es wird sich vermutlich niemand die Mühe machen bei welchem Händler bestellt wurde, ob ne Rechnung vorhanden ist etc.
     
    Harry01 gefällt das.
  2. #4377 ViSa, 22. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 22. Dezember 2021
    Kopfschüttel ... eine Lüge reiht sich an die andere ...
    Wenn man das liest könnte man meinen er ist Kriegsberichterstatter.
    Nothing more then bullshit fake news ..
     
  3. DieEngel, BR2020 und Quinzy gefällt das.
  4. Die Fotos sprechen schon ziemlich für Dummheit...
     
    BR2020, Quinzy und ViSa gefällt das.
  5. Die Kommunen legen die Verbotsbereiche fest, hier als Beipiel Weimar. Sie können aber auch das Feuerwerk auf öffentlichen Plätzen komplett untersagen.
     

    Anhänge:

  6. So wie jetzt auch in Fulda geschehen. Nach der neuen Allgemeinverfügung, wird nun das abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 komplett verboten. Ich sehe da einen Trend. Sollte das Verkaufsverbot tatsächlich gekippt werden, verbieten die Kommunen einfach per neuer Allgemeinverfügung das abbrennen von Feuerwerk.
     
    Quinzy, Tibola und Bleischter1988 gefällt das.
  7. BW bastelt auch schon wieder an einer neuen Verordnung. Diese soll noch vor Weihnachten kommen und nach den Feiertagen gelten….. Ich ahne Böses.

    Aber im Endeffekt ist es dann doch eh egal was da steht, wenn der Landkreis es ja eh per Allgemeinverfügung auf allen öffentlichen Plätzen verbieten kann…..

    mit welchem Recht eigentlich? Normalerweise doch nur auf puplikunsträchtige Plätze und doch nicht allgemein komplett.
     
    böllerfan, Quinzy und Tibola gefällt das.
  8. Ich habe auch so ne böse Ahnung irgendwie das Region Hannover das auch verbieten wird auch wenn alle sagen, das wird nicht passieren oder die haben nichts geändert!.
    Ja bis jetzt noch nicht würde mich nicht wundern wenn die auch noch mit ziehen dann war es das!.
     
  9. Bleischter1988 gefällt das.
  10. Also so wie ich gerade gelesen habe gibt es in Bayern keine härteren Massnahmen. Da ist Sachsen und BW z.b auf härteren Kurs. Sprich sie möchten es weil zuvor, waren wohl keine Massnahmen nötig:rofl:.
     
  11. BW hat es schon vorher so gehabt. Aber Kretschi jammert rum weil er ohne epidemische Lage keine Ausgangssperren verhängen kann.
     
  12. Was soll die Frage? Schnitzel geht IMMER!
     
  13. Dafür bekomme ich bestimmt einen Strike, vom Kollegen damals vor den Wahlen
     

    Anhänge:

  14. Meine Güte wie oft willst du das noch schreiben anstatt endlich mal abzuwarten.
    Gefühlt schreibst du das 3-4 mal am Tag, sorry aber es nervt mich gerade.
     
    oppfa, Onejah, reyzix und 5 anderen gefällt das.
  15. Dann guck drüber weg!!!
     
    Quinzy und PapaDigi_08 gefällt das.
  16. Nein. Vegetarisches Raclette bitte. Nicht, dass Du an der Panade erstickt oder einen Cholesterin-Schock erleidest und unser Gesundheitssystem überfordert.

    Die zahlreichen Toten gehen dann auf Deine Kappe. Lass doch mal Vernunft walten!! :rules:
     
  17. Haferschleim. Wir wollen nicht dass du dich verschluckst.
     

  18. Nenne es bitte Porridge, damit die Anti Feuerwerks-Hipster es verstehen :narr:

    Werde nie folgende Abzocke vergessen aber gut trifft ja die richtigen Haferflocken: Edeka verkauft gleiches Produkt zu dreifachem Preis

    Silvester bleibt bunt und es gibt Raclette :crazy:
     
  19. Weiß einer, worauf sich diese Allgemeinverfügungen gründen? Wer ermächtigt die dazu? Steht das nicht im Widerspruch zur 1. SprengV?
     
    Bleischter1988 gefällt das.
  20. Das wüsste ich ja auch gerne. Normalerweise nur auf ausgewählten Plätzen
     
    Bleischter1988 gefällt das.
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden