Bestimmung AKTIVE Gesetzesänderungen/Verordnungen 2021, keine Diskussion

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von SeltsamSeltsam, 12. Dez. 2021.

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  2. Wie ist das zu verstehen die angegebenen Plätze dort darf nicht abgebrannt werden wo anders darf man? IMG_20211222_165206.jpg IMG_20211222_165206.jpg IMG_20211222_165206.jpg
     
  3. Stadtkreis Darmstadt:

    Corona in Darmstadt: Darmstadt

    "Der Covid-19-Krisenstab der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich am heutigen Mittwoch, 22. Dezember, mit der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens in der Stadt, dem Fortschritt bei den Impfungen sowie mit dem von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen sogenannten „Böllerverbot“ an Silvester beschäftigt. Hier wird die Stadt für den Zeitraum vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis zum 1. Januar, 24 Uhr, also 48 Stunden, ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern für das gesamte Stadtgebiet per Allgemeinverfügung festlegen. Diese wird voraussichtlich am kommenden Montag, 27. Dezember, öffentlich bekanntgemacht und gilt nicht für private Grundstücke."

    Verordnung verlinke ich dann.
     
    Z-MANN und DerFeuerwerker yt gefällt das.
  4. 1234567 gefällt das.
  5. Pahh die gleichen wie letztes Jahr und ich wohne mitten drin. Aber ich kenne meinen Kiez, hier wird geböllert! Und auch ich lasse es ein wenig krachen.
    Die Ham doch alle eine Meise. Nur weil hier viele Hochhäuser stehen, infizieren sich alle an der frischen Luft oder was, wenn gleich doch die wenigsten überhaupt Fwk haben :mad:
     
    ThiefRainbow gefällt das.
  6. #33 Phantomsirup, 23. Dez. 2021
    Zuletzt bearbeitet: 23. Dez. 2021
    Berlin:

    Erste Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - Berlin.de

    "Es wird für den Jahreswechsel 2021/2022 an bestimmten, in einer neuen Anlage zur Verordnung* definierten Orten ein Verbot der Ansammlung von Menschen und des Abbrennens von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen aufgestellt. Ausnahmen von dem Verbot sind nur für bestimmte behördlich angezeigte bzw. genehmigte professionelle Feuerwerke vorgesehen."

    *,Anlage zur Verordnung:
    1. Bereich Alte Frankfurter Allee/ Siegfriedstraße/ Bahnhof Lichtenberg, begrenzt durch Siegfriedstrasse 212, Kreuzung Frankfurter Allee/ Gudrunstrasse sowie Frankfurter Allee 233
    2. Bereich Altstadt Köpenick, begrenzt durch Lange Brücke, Dammbrücke, Katzengrabensteg, Amtsstraße sowie Müggelheimer Straße
    3. Bereich Altstadt Spandau, begrenzt durch Am Juliusturm, die Havel, Stabholzgarten sowie Altstädter Ring
    4. Bereich Annemirl-Bauer-Platz, begrenzt durch die Kreuzung Sonntagstraße/ Lenbachstraße, die Kreuzung Neue Bahnhofstraße/ Simplonstraße, den S- und Regionalbahnbahnhof Ostkreuz, die Kreuzung Lehnbachstraße/ Revaler Straße, die Kreuzung Lehnbachstraße/ Simplonstraße
    5. Bereich Bahnhofstraße/S-Bahnhof Köpenick, begrenzt durch die Kreuzung Mahlsdorfer Straße/ Am Bahndamm, Borgmannstraße, Puchanstraße, die Kreuzung Bahnhofstraße/ Annenallee, Hämmerlingstraße
    6. Bereich Brandenburger Tor/ Tiergarten, begrenzt durch Scheidemannstraße, Ebertstraße, Lennéstraße, Tiergartenstraße, Hofjägerallee, Großer Stern, Spreeweg, John-Foster-Dulles-Allee (Ausgenommen von dem Aufenthaltsverbot in diesem Bereich sind die jeweils zugelassenen Mitwirkenden, Teilnehmenden und Gäste der Veranstaltung „Celebrate at the Gate – Silvester am Brandenburger Tor (Berlin Welcome 2022)“)
    7. Bereich Breitscheidplatz, begrenzt durch Budapester Straße, Europa-Center, Tauentzienstraße, Kurfürstendamm, Geschäftsgebäude Kurfürstendamm 11, Kantstraße
    8. Bereich Drachenfliegerberg (Kleiner Teufelsberg), begrenzt durch die Kreuzung Tannenbergallee/Heerstraße, Teufelsseechaussee, den Grunewald
    9. Bereich Falkenhagener Feld, begrenzt durch Radelandstraße, Hohenzollernring, die Bahntrasse der Deutschen Bahn AG, Wolfshorst, Reckeweg, die Landesgrenze Berlin/Brandenburg
    10. Bereich Frankfurter Tor, begrenzt durch Petersburger Straße 2/4, Frankfurter Allee 1/2, Warschauer Straße 7/8, Karl-Marx-Allee 140/143
    11. Bereich Gesundbrunnen, begrenzt durch Badstraße 6, die Kreuzung Badstraße/ Brunnenstraße, Behmstraße 28, Swinemünder Brücke, Hanne-Sobeck-Platz, Brunnenstraße 105
    12. Bereich Heerstraße Nord, begrenzt durch Cosmarweg, Maulbeerallee, Blasewitzer Ring, Kleingartenanlage Hasenheide, Meydenbauerweg, Meesterweg, Feldgebiet Aufstall
    13. Bereich Hermannplatz, begrenzt durch die Kreuzung Urbanstraße/Sonnenallee, die Kreuzung Hasenheide/Karl-Marx-Straße
    14. Bereich Hermannstraße, begrenzt durch die Kreuzung Hermannstraße/ Allerstraße, die Kreuzung Hermannstraße/Siegfriedstraße
    15. Bereich Huttenkiez, begrenzt durch Rostocker Straße 13/41, Beusselstraße 27/61 bis 12/78, Turmstraße 58/63, die Kreuzung Huttenstraße/ Rostocker Straße
    16. Bereich Johannisthaler Chaussee/Fritz-Erler-Allee (Gropiusstadt), begrenzt durch Fritz-Erler-Allee 50/53, die Kreuzung Fritz-Erler-Allee/Lipschitzallee, die Kreuzung Lipschitzallee/Kölner Damm, die Kreuzung Kölner Damm/ Johannisthaler Chaussee, Johannisthaler Chaussee 263
    17. Bereich Karl-Marx-Straße, begrenzt durch Hermannplatz, U-Bahnhof Neukölln
    18. Bereich KottbusserTor/Kottbusser Damm, begrenzt durch die Kreuzung Kottbusser Tor/Adalbertstraße, die Kreuzung Kottbusser Tor/Skalitzer Straße, die Kreuzung Kottbusser Tor/Reichenbergerstraße, die Kreuzung Kottbusser Damm/Hermannplatz/Urbanstraße/ Sonnenallee, Hohenstaufenplatz
    19. Bereich Leopoldplatz, begrenzt durch Maxstraße, Schulstraße, Müllerstraße, Nazarethkirchstraße
    20. Bereich Lichtenberger Brücke, begrenzt durch Frankfurter Allee 248/gegenüber bis 263/266
    21. Bereich Märkisches Viertel, begrenzt durch Calauer Straße, die Kreuzung Calauer Straße/Senftenberger Ring, Senftenberger Ring, Uhlandstraße, Wilhelmsruher Damm, die Kreuzung Wilhelmsruher Damm/Finsterwalder Straße, Finsterwalder Straße, die Kreuzung Finsterwalder Straße/Clauer Straße
    22. Bereich Mauerpark, begrenzt durch Gleimstraße, Gleimtunnel, Am Falkplatz, Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark, Eberswalder Straße, Wolliner Straße, Graunstraße
    23. Bereich Mehrower Allee (Marzahn Nord), begrenzt durch die Kreuzung Mehrower Allee/Blumberger Damm, die Kreuzung Mehrower Allee/Märkische Allee
    24. Bereich Modersohnbrücke, begrenzt durch die Kreuzung Modersohnstraße/Revaler Straße, Modersohnstraße 33/34
    25. Bereich Monbijoupark/James-Simon-Park, begrenzt durch Oranienburger Straße, Kleine Präsidentenstraße, die Spree, Monbijoustraße
    26. Bereich Oranienplatz/Oranienstraße, begrenzt durch die Kreuzung Moritzplatz/Prinzenstraße, die Kreuzungen Oranienstraße/Dresdener Straße, die Kreuzung Oranienplatz/Legiendamm, die Kreuzung Oranienplatz/Leuschnerdamm, die Kreuzung Oranienplatz/Naunynstraße, die Kreuzung Oranienstraße/Skalitzer Straße, die Kreuzung Oranienplatz/Erkelenzdamm, die Kreuzung Oranienplatz/Segitzdamm
    27. Bereich Potsdamer Platz, begrenzt durch die Kreuzung Ebertstraße/Voßstraße, die Kreuzung Bellevuestraße/Auguste-Hauschner-Straße, die Kreuzung Leipziger Straße/Leipziger Platz, die Kreuzung Ebertstraße/Alte Potsdamer Straße, die Kreuzung Potsdamer Straße/Varian-Fry-Straße
    28. Bereich Potsdamer Straße/Kurfürstenstraße, begrenzt durch Potsdamer Straße 105/116 bis 117/130, Kurfürstenstraße 26/155 bis 33/149
    29. Bereich Potsdamer Straße/Lützowstraße, begrenzt durch Potsdamer Straße 65/80 bis 79/92, Lützowstraße 20/95 bis 25/88
    30. Bereich Potsdamer Straße/Pohlstraße, begrenzt durch Potsdamer Straße 93/102 bis 105/116, Pohlstraße 46/53 bis 62/75
    31. Bereich RAW-Gelände, begrenzt durch Revaler Straße, Modersohnstraße, Bahngelände der Deutschen Bahn AG, Warschauer Straße
    32. Bereich Reinickendorfer Straße 84 (Maxhöfe), begrenzt durch Reinickendorfer Straße 79 bis 87, den öffentlich zugänglichen Hof der Häuser Reinickendorfer Straße 82 bis 87
    33. Bereich Roederplatz, begrenzt durch Weißenseer Weg, Herzbergstraße, Möllendorfstraße, Paul-Junius-Straße
    34. Bereich Rosenthaler Platz, begrenzt durch Weinbergsweg 2/27, Torstraße 118/119 bis 131/132, Rosenthaler Straße 1/72A bis 2/196
    35. Bereich der Skateranlage Falkenberger Chaussee/Vincent-van-Gogh-Straße, begrenzt durch Falkenberger Chaussee, Vincent-van-Gogh-Straße, Warnitzer Straße
    36. Bereich Simon-Dach-Kiez, begrenzt durch Grünberger Straße, die Kreuzung Modersohnstraße/Gärtnerstraße, Revaler Straße, Warschauer Straße
    37. Bereich Sonnenallee, begrenzt durch Hermannplatz, Treptower Straße
    38. Bereich Spandauer Neustadt, begrenzt durch Hohenzollernring, Falkenseer Damm, die Havel
    39. Bereich Sparrplatz, begrenzt durch Sprengelstraße, Sparrstraße, Lynarstraße
    40. Bereich Thermometersiedlung, begrenzt durch Celsiusstraße, die Kreuzung Celsiusstraße/Fahrenheitstraße, die Kreuzungen Réaumurstraße/Celsiusstraße, die Kleingartenanlage Celsiusstraße
    41. Bereich Traveplatz, begrenzt durch Travestraße, Jessnerstraße, Oderstraße, Weichselstraße
    42. Bereich Treptower Park, begrenzt durch die Spree, die Kreuzung Alt Treptow/Bulgarische Straße, Bulgarische Straße, Am Treptower Park, Elsenstraße
    43. Bereich U-Bahnhof Eberswalder Straße, begrenzt durch die Einmündung Schönhauser Allee/Topsstraße, Pappelalllee 5A/88, die Kreuzung Danziger Straße/ Knaackstraße/Lychener Straße, die Einmündung Schönhauser Allee/Kastanienallee, Kastanienallee 9/100, Eberswalder Straße 19/31
    44. Bereich U-Bahnhof Nauener Platz, begrenzt durch die Kreuzung Reinickendorfer Straße/Liebenwalder Straße, Schulstraße 40/103 bis 41/ gegenüber Reinickendorfer Straße 52/74
    45. Bereich U-Bahnhof Seestraße, begrenzt durch Müllerstraße 135/ gegenüber bis 40B/138, Seestraße 43/95 bis 46/93A
    46. Bereich Volkspark am Weinbergsweg, begrenzt durch Veteranenstraße, Brunnenstraße, Weinbergsweg, Fehrbelliner Straße
    47. Bereich Warschauer Brücke, begrenzt durch die Einmündung Helsingsforser Straße/Warschauer Straße, den U-Bahnhof Warschauer Straße
    48. Bereich Warschauer Straße, begrenzt durch die Einmündung Helsingsforser Straße/Warschauer Straße, die Kreuzung Warschauer Straße/Revaler Straße, den U-Bahnhof Frankfurter Tor
    49. Bereich Wasserstadtbrücken, begrenzt durch Rauchstraße, Daumstraße, Pohleseestraße, Hugo-Cassirer-Straße
    50. Bereich Weitlingstraße, begrenzt durch Frankfurter Allee, Lückstraße
    51. Bereich Werner-Düttmann-Siedlung, begrenzt durch Urbanstraße, Jahnstraße, Hasenheide, Graefestraße
    52. Bereich Wismarplatz, begrenzt durch Weserstraße, Gryphiusstraße, die Kreuzung Wismarplatz/Boxhagener Straße, die Kreuzung Wismarplatz/Grünberger Straße
    53. Bereich Wrangelkiez/ Görlitzer Park, begrenzt durch Skalitzer Straße, May-Ayim-Ufer, Am Oberbaum, Schlesische Straße, Vor dem Schlesischen Tor, Cuvrystraße, Görlitzer Ufer, Görlitzer Straße, Wiener Straße
    Ebenso verboten ist das Abrennen von Feuerwerk in ausgewiesenen Pyrotechnikverbotszonen auf dem Alexanderplatz, im Steinmetzkiez/Pallasstraße sowie im Bereich der JVA Moabit. Diese drei Verbotszonen basieren auf dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG).

    Amsonsten: Feuer frei!
     
    Lexxx, SpyroBln und BR2020 gefällt das.
  7. #34 YouTube MEsc, 24. Dez. 2021
    Zuletzt bearbeitet: 24. Dez. 2021
    Hallo ;) Bei diesem Thema geht es um das Feuerwerksverbot. Ich möchte so viele Infos wie möglich zu allen Bundesländern sammeln, um herauszufinden wo man Feuerwerk zünden darf und wo nicht! Wenn ihr Infos habt schreibt sie gerne unter diesem Thema.

    Bisher:

    Baden Württemberg: Dort ist das zünden erlaubt. Jedoch können die Kommunen Sperrzonen festlegen. In Stuttgart ist es nur im Innenstadtring verboten.

    Sachsen: Komplettes Feuerwerksverbot im öffentlichen Raum.

    Bayern: Das zünden von Feuerwerk ist grundsätzlich erlaubt. Jedoch dürfen die Kommunen belebte Straßen als Sperrzonen kennzeichnen.

    Bremen: Das zünden von Feuerwerk der Klasse F2 ist überall an Silvester verboten.

    Nordrhein Westfalen: Genau wie in Bayern ist das zünden erlaubt und die Kommunen legen Sperrzonen fest in denen das zünden verboten ist.

    Saarland: Das Zünden von Feuerwerk ist überall erlaubt außer bei gekennzeichnet Verbotszonen.

    Hessen: Auf belebten öffentlichen Plätzen kein Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Nur Kleinstfeuerwerke wie Wunderkerzen oder Knallerbsen erlaubt. Festlegung der Plätze durch Kommunen.

    Mecklenburg-Vorpommern: Das Zünden von Feuerwerk ist auf öffentlichem Grund erlaubt. Es obliegt den Gemeinden Verbotszonen zu benennen.

    Rheinland Pfalz: An- und Versammlungsverbot. Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen.
     
    pyrokracher1 und pr72 gefällt das.
  8. In Baden Württemberg ist das zünden erlaubt. Jedoch können die Kommunen Sperrzonen festlegen. In Stuttgart z.B ist es nur im Innenstadtring verboten. Anders als letztes Jahr:)
     
  9. In Sachsen ist es verboten.
     
  10. Zum Glück darf man im westlichen Teil der K. & K. Monarchi diesmal außerhalb des eigenen Grundstücks zünden.
     
  11. In Bayern ist es erlaubt, doch die Kommunen legen Sperrzonen fest.
     
  12. In Bremen bis auf Kat1 verboten! :(
     
  13. NRW ist auch erlaubt, die Kommunen legen auch hier Sperrzonen fest:)
     
    1234567 und Genadj_Andrenov gefällt das.
  14. Hallo,
    Im Saarland ist es erlaubt zu zünden. die Landkreise legen verbotszonen fest

    lg

    Schöne Weihnachten euch allen
     
  15. Also das heisst soweit verstanden:
    Bayernweit in JEDEN Ort erlaubt, AUCH z.B. auf einer öffentlichen Straße und NICHT NUR im eigenen Grundstück begrenzt. Die üblich Verdächtigen Verbotszonen sind Altstädte/Innenbereiche, München Fußgängerzone, nähe Altenheimen etc. ?
     
  16. Meine Aussage bezieht sich jetzt nur auf Niederbayern. Regensburg - Kehlheim - Regenstauf z.b
     
  17. Hier in Hessen gilt folgendes:

    Zitat aus dem hr-text Seite 157:

    Böllerverbot: Auf belebten öffentlichen Plätzen kein Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Nur Kleinstfeuerwerke wie Wunderkerzen oder Knallerbsen erlaubt. Festlegung der Plätze durch Kommunen.

    Auch von mir ein herzliches Willkommen in diesen Forum und frohe Weihnachten. :):)
     
  18. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Zünden nach jetzigem Stand im Vergleich zum Vorjahr auch auf öffentlichem Grund erlaubt. Es obliegt den Gemeinden Verbotszonen zu benennen.
     
    PÜRO und Extremfireworks96 gefällt das.
  19. Noch besser fände ich es, wenn der Ersteller gleich eine Infografik mit Deutschlandkarte erstellt, wo farblich markiert direkt deutlich zu erkennen ist, wo was im Groben gilt. Dann weiß man auf den ersten Blick was Sache ist.
     
  20. Ja, das sollte alsbald getan werden, um die Übersicht zu wahren.
    Wäre perfekt, wenn dann im Ausgangspost einfach alle Fakten ohne Ausuferungen für alle 16 Bundesländer stehen.
     
  21. Berlin
    Neues Amtsblatt erschien glaube nicht wirkliches was neues:

    LINK:

    Amtsblatt für Berlin - Berlin.de

    Direkt link zum PDF Seite 45:
    23.12.2021 Nr. 57 S. 5513-5592

    https://www.berlin.de/landesverwalt...-fuer-berlin/abl_2021_57_5513_5592_online.pdf
     
    Phantomsirup gefällt das.
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