Besucher Feuerwerk-Einfuhr nach Deutschland

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Skip2Win, 25. Dez. 2021.

Schlagworte:
  1. Hallo
    Ich hätte mal eine Frage bezüglich der Feuerwerk-Einfuhr nach Deutschland.
    Ich habe ein Freund vom Zoll und er hat mir gesagt, dass es auch notwendig ist, dass eine deutsche Anleitung auf dem Feuerwerk versehene ist.
    Da man ja jetzt Feuerwerk aus dem Ausland kaufen muss, ist das Feuerwerk ja nicht in Deutsch, sondern in einer Fremdsprache.
    Wie sehr ihr das?
    Vielleicht ein bisschen naiv einem Zollbeamten nicht glauben, aber ich will dieses Jahr Feuerwerk.
     
  2. Es muss nicht zwangsläufig Deutsch sein, es heißt die Gebrauchsanweisung muss verständlich sein, ist natürlich außlegungs Sache, aber mMn google-translate sollte reichen.
    Kann der Zollbeamte aber anders sehen.
     
  3. Meiner Meinung nach, bedarf es einer deutschen Anleitung, wenn man die Sachen als Händler in D verkaufen möchte. Sonst reicht es aus, wenn man die Anleitung versteht.
     
    smoker1990 gefällt das.
  4. Ist die Anleitung im Grunde nicht sowieso immer Inhaltlich gleich? Ich meine hatte man eine Batterie, kennt man die richtige Anwendung für alle in F2. Kann sein, dass der eine Importeur einen Mindestabstand von 8m schreibt und ein anderer von 15m aber im Grunde sollten auch Laien wissen, wie man den jeweiligen PtG richtig verwendet. Feuerwerk gibt es ja mittlerweile lange genug.
     
  5. Eine Anleitung muss für Privatpersonen nicht zwingend in deutscher Sprache verfasst sein, aber er muss die Anleitung verstehen können.

    Gehen wir jetzt aber mal wirklich von dem Laien aus, der sich ein Bombenrohr kauft. Der Verkäufer auch nur das nötigste Deutsch spricht und einem Laien in gebrochenen Deutsch erzählt es handelt sich um ein Römisches Licht...

    Der Laie drückt es dann zu Silvester seinen 8 jährigen Kindern in die Hand... Naja vielleicht etwas überspitzt, aber möglich wenn der Verkäufer das Wort Bombenrohr nicht kennt, dafür aber Römisches Licht...

    Deswegen sollte sich jeder Laie auch die Beschreibung nochmals übersetzen...
     
  6. Und was ist jetzt an einem römischen Licht anders als an einem Bombenrohr?
    Beides hält man nicht in der Hand und 8 jährige schon gar nicht.
     
  7. Der Fall des Laien war angesprochen ;)

    Ich glaube du weißt ziemlich genau, was ich damit Aussagen möchte...
     
  8. #8 schneiper, 26. Dez. 2021
    Zuletzt bearbeitet: 26. Dez. 2021
    Naja,das Beispiel beruht auch auf Vorsatz... Wir können uns nicht erlauben alles auf "Vorsatzabsicherung" auszulegen. Als nächstes fordert man eine gesetzliche Aufklärungspflicht seitens des Verkäufers/Überlassers.

    So wie in der Schweiz bei F4 für Normalos. Dann halt bei uns F2- für Normalos.

    F2- weil wir hier nicht mal normales F2 haben ;)

    Bzw: Versteht ihr die Anleitung, seit kein Händler, dann steht euch wohl frei das Ding zu importieren. Wenn dann der Zöllner meint das geht nicht weil "man" das in Deutsch verständlich lesen können muss, habt ihr wohl IQ-mässig einiges dem Zöllner voraus. Das zauberwort sollte wohl nichtweitergabe lauten. Das beweisen müsste man aber auch nicht, denn Kippen Importieren darf man auch obwohl man 2 der 3 Stangen an 13jährige verticken könnte. Also um was geht's hier ausser Gesetzesübertreueachtsamkeitsprofilierung seitens eines verbeamtungsgegeilten Hobbydetektivs?
     
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