Bestimmung AKTIVE Gesetzesänderungen/Verordnungen 2021, keine Diskussion

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von SeltsamSeltsam, 12. Dezember 2021.

  1. Keine Böller, keine Raketen: Landkreis Hersfeld-Rotenburg verbietet Feuerwerk zum Jahreswechsel | Kreisteil Rotenburg
     
  2. Bei uns gilt nur ein Abbrandverbot in der Innenstadt, aber das ist schon viele Jahre so wegen der Fachwerkhäuser.
     
    9mm deluxe und Sandy gefällt das.
  3. Hat Jemand ne Ahnung wo ich erfahren kann , wo genau die Verbotszonen (falls definiert) in meiner Gemeinde liegen ? Komme aus Peißenberg (Oberbayern) und weder über die TAgespresse noch Rathaus ist iwas zu erfahren ....Anfrage per Email bleib unbeatwortet !!! Ist es rechtlich nicht so , des ein Abrennverbot und die Orte öffentlich kommuniziert werden müssen damit es wirksam ist ? Was bringt ein Verbot, wenn Niemand was davon weiß, mal abgesehen von jeder Menge Ärger und Diskussion mit Nachbarn und Behörden etc ?

    Ich hab noch genug Zeug, aber Bock auf Besuch von der Heilsarmee an Silvester habe ich auch nicht !!
     
  4. Dann wird es bei dir auch keine Verbotszonen geben.
     
    mfxmfx gefällt das.
  5. @Pyro
    Könnte man dem Thread bzgl der Diskussionen bereinigen?
     
    Amonshie und Pyro gefällt das.
  6. #57 Pyro-X, 27. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 27. Dezember 2021
    Schau mal im Amtsblatt deines Landratsamts nach.

    Dort stand es bei mir letztes Jahr (in der Ausgabe vom 22.12.20), dieses Jahr wurde aber auch bei mir noch nichts diesbezüglich veröffentlicht.

    In der bayrischen Verordnung steht glaub ich auch ein Passus, dass die Verbotszonen "ortsüblich", d.h. in gewohnter Art und Weise zu veröffentlichen sind.
     
  7. Wäre eigentlich auch lieber auf der sicheren Seite und schaue ständig auf den Gemeindeseiten(bin an verschiedenen Orten) zwecks Bekanntmachungen. Aber nachfragen auch schwierig, wenn du dann den falschen Mitarbeiter erwischt. Werde wohl die Landesverordnung zum Verweisen dabei haben.

     
  8. Naja, deswegen wollte ich hier ja nur ne Info Seite (Ohne Diskussion) mit einer festen "Ordnung", hätte mir denken können das es nicht klappt. Also dann halt so weitermachen ... von mir aus auch mit Diskussion.

    Was ich rauslese, noch hat keiner komplett den Abbrand verboten, sondern nur auf öffentlichen Bereichen.
     

  9. In Bayern müsst Ihr bei Städten und Gemeinden nachfragen, da Verbote auf besonders publikumsträchtigen Plätzen erlassen werden können.

    Hier mal die Allgemeinverfügung für München. Man liest deutlich, dass sie mehr machen wollen würden. Sie kennen aber die rechtlichen Rahmenbedingungen.
    Vereinfacht gesagt: innerhalb des Mittleren Rings keine Effekte mit reiner Knallwirkung. Alles andere F2 Silvester Feuerwerk schon. Außerhalb des Mittleren Rings ist alles an F2 Silvester Feuerwerk möglich. Feuer frei.

    Keine Ahnung, warum Hamburg und Bremen das nicht kapieren...

    Quelle: muenchen.de
     
  10. Hab jetzt die Info des wohl im letzten JAhr das Amtsblatt am letzten Tag vor Silvester veröffentlicht wurde .......Besondere zu definierende Plätze waren dann tatsächlich alle Plätze,Strassen,Wege,Wiesen innerhalb des Gemeindegebietes die nicht privat sind ...Was willst da machen ??? Nix wenn die Behörden die nach Recht und Ordnung handeln sollen, selbiges nach Belieben beugen !

    Ich war letztes Jahr auf nem sehr großen Privatgrund in Sseshaupt unterwegs, musste dann da wegen der blödsinnigen Regel des Ausgangsverbotes dann dort im Auto nächtigen . MAcht doch Alles kein Spass mehr ...aber des wolllen sie ja auch !
     
  11. Kreis Offenbach:

    Amtliche Bekanntmachungen

    Pro Ort Verbotszonen. Aber KEIN Abbrennverbot im kompletten öffentlichen Bereich.
     
  12. Ist schon eine blöde Aussage.
    Auf Publikumsträchtigen Plätzen.
    Das kann natürlich vieles sein.aber genau genommen müssen diese Plätze eigentlich von der Stadt/Gemeinde genau festgelegt werden.daher kann man ja auch außerhalb von Privat loslegen, oder?
     
  13. So sehe ich das auch. Solange nichts festgelegt ist spricht nichts dagegen auf die Straße vorm Haus zu gehen.
     
    pyrokracher1 gefällt das.
  14. Anders kann man es schon nicht deuten.
    Wohne nur aufm Dorf, keine Stadt.
    Ansonsten Bürgermeister anrufen, die müssten sowas eigentlich wissen ;)
     
  15. Ich wüsste bei uns in der Gemeinde (4 Dörfer) keinen einzigen publikumsträchtigen Platz. Von daher hat es letztes Jahr schon keine gegeben und dieses Jahr auch nicht.
     
  16. Bei uns kenne ich jetzt so auch keinen.
    Unser Dorf zb hat grade mal knapp 300 Einwohner:)letztes Jahr gab's auch keine.
    Gut,in einer Stadt ist es schon eher der fall.also gut Schuss
     
  17. Frankfurt und Darmstadt rüsten sich laut Radio für einen großen Polizeieinsatz in den Innenstädten, um Verbote und Einschränkungen zu ahnden.
     
  18. Eine überlegung wäre es ein neues Thema auf zu machen für 2022

    2022
    Amtsblatt für Berlin

    So eben raus gekommen das Amtsblatt für Berlin falls jemand sie die Zeiten aus Drucken will für die Muggels.

    ZUSAMMENFASSUNG: 31.12 18uhr bis 1.1 7uhr kann man F2 alles zünden. Und davor und danach mit Einschränkung keine "ausschließlicher Knallwirkung" .


    Amtsblatt für Berlin - Berlin.de

    https://www.berlin.de/landesverwalt...-fuer-berlin/abl_2022_53_3721_3860_online.pdf


    Seite 98

    PS. Die üblichen Verbotszonen sind glaube im Amtsblatt davor.
     
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