bvpk BVPK klagt gegen Verkaufsverbot - Diskussionen

Dieses Thema im Forum "bvpk: Mitteilungen & Fragen" wurde erstellt von 90erBöller, 27. Dezember 2021.

  1. Ich denke es läuft darauf hinaus das die Gerichte auf das laufende verfahren verweisen. Dort wird es nächstes Jahr eine Entscheidung geben. Aber mein Vertrauen in Rechtsstaat, Gerichte und Politik sind komplett weg.

    Für uns kleinen Händler ist es einfach Irrsinn. Die Frage wird nämlich sein, wie man im nächsten Jahr an alles rangehen soll. Verkauf planen? Shop zu lassen? Ware bestellen oder nicht?

    Diesen Stress und die Ungewissheit werden sich einige sicher nicht antun.
     
    Pfälzer, ViSa, Mr Bla und 16 anderen gefällt das.
  2. @BVPK:
    "Das Gericht ist der Ansicht, dass das Verbot notwendig und angemessen ist, um die von der Verordnungsgeberin definierten Ziele zu erreichen. Weiterhin scheint für das Gericht unerheblich zu sein, wie wenige Verletzungen durch das Verbot tatsächlich verhindert werden können und wie wenig schwerwiegend die Mehrzahl dieser Verletzungen ist."

    Schon bitter...
     
    Bender242, ViSa, Mr Bla und 9 anderen gefällt das.
  3. Ich glaube das wir alle das Vertrauen verlieren. Oder schon verloren haben.
    Stellt sich nur die Frage: Was machen wir dagegen, in der Zukunft ?
     
    Tibola, ViSa, GuildoESC1998 und 2 anderen gefällt das.
  4. Karlsruhe...

    Diesen Weg bin ich mit Pyro Rob letztes Jahr gegangen. Erfolglos... wie bereits bekannt.
     
    Pyro tha dragon und Tim1994 gefällt das.
  5. Mein Vertrauen in die Politik war sowieso schon weg. Aber gerade in den letzten zwei Jahren (ja davor auch schon) kommt es so gehäuft zu aus meiner Sicht völlig unverständlichen Entscheidungen, sodass es mir mittlerweile unmöglich erscheint dieses wieder herzustellen. Und das was für die Politik am alarmierendsten sein sollte ist, dass ich damit kein Problem habe, Bzw. ich mich damit abgefunden habe.
     
    ViSa gefällt das.
  6. Ich raffe echt nicht was Ihr immer mit Euren Wahlen habt!

    In faktisch jeder Partei gibt es Politiker die für Feuerwerk sind, genauso wie es in jeder Partei Politiker gibt die dagegen sind, letztendlich entscheidet so ein Verbot nicht eine Partei, sondern wird abgestimmt!
     
    Saiph, Powerball, Werderfan1997 und 4 anderen gefällt das.
  7. Abgestimmt wird hier nix mehr alles von Vorhinein geplant gewesen
    Wer dagegen ist wird abgesägt
    Siehe neue Richter am OVG
     
  8. war ja abzusehen das Urteil.
    KEINE ÜBERLASSUNG 2021 an das VOLK :( ob die Pyrotechnischen Gegenstände 2022 an das VOLK überlassen werden "dürfen" steht in den Sternen.
    Ich sehe tiefschwarz dafür-Bestellung aus 2020 und 2021 werde ich nie erhalten:( sind immerhin 1300€
    Werde AG beantragen in 2022 das ganze Jahr-falls es nicht bewilligt wird dann werde ich wohl oder übel stornieren müssen-so leid es mir auch für meinen Shop tut
     
  9. Nicht bitter.
    Das ist quasi ein Elfmeter aufs leere Tor in der nächsten Instanz.

    Weil der (Wirtschaftliche) Schaden deutlich höher ist als die paar leichten Verletzungen die dadurch angeblich vermieden werden.

    Tatsächlich wirds womöglich sogar mehr schwere Verletzungen geben, da im Ausland eingekauft wurde.
    Weil der Eigenimport aus dem Ausland nicht unterbunden wurde, wird die Verletzungsbilanz nicht besser ausfallen.

    Daher ist das Verbot nicht geeignet das eigentliche Ziel zu erreichen und deswegen ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit der Händler.

    Wie gesagt, für einen guten Anwalt sollte das ein Elfmeter ohne Torwart sein. Natürlich kann auch der daneben gehen, aber die Chancen stehen gut!
     
  10. So hört sich das gut an
    Hoffentlich lesen das auch die BVPK
     
    ArisingPage gefällt das.
  11. Wird nächstes Jahr auch nicht besser werden. Besorgt euch wenn ihr keinen 27er habt euer Feuerwerk im Ausland.

    Sehts ein die brauchen fürs nächste auch wieder nur eine neue Virusvariante und das wars dann wieder.
     
    pflo, Wavescape81 und joschy gefällt das.
  12. Ich denke, deren Anwälte wissen schon, wie das geht. Da brauch nicht ich mit 2 Semestern Studium daher kommen und Klugscheißen...
     
    ViSa und Maro gefällt das.
  13. Die Gerichte werden wohl schön auf Zeit spielen... Aber wie KaptnWhistle schon gesagt hat, was danach kommt, ist entscheidend für das Feuerwerken dürfen an sich...
     
  14. Dein Wort in Richters Ohr!

    Ich glaube allerdings dass es in diesem Spiel eher um Abseitsfallen geht als um Elfmeter... ;)

    Trotzdem hoffe ich auch auf eine gerechte Entscheidung!
    Auch wenn sie erst nach Silvester gefällt werden sollte...
     
    SaschaBlitz, DoppelBlitz, Sandy und 4 anderen gefällt das.
  15. Denkt an den Videobeweis!!!o_O
     
    Nils_Fuchs und Pyro Pirate gefällt das.
  16. @Rykersfire: Wenn die AG nicht in deinem Wohnort genehmigt wird, beantrage sie doch irgendwo, wo sie genehmigt wird....Ist doch völlig Schnuppe, Hauptsache du bekommst die...
     
  17. Notwendig = "in Zusammenhang mit etwas nicht zu umgehen"
    Angemessen = "den gegebenen Umständen entsprechend"

    Das Überlassungsverbot soll die Kliniken entlasten. Das ist die Ausgangsmaxime. So weit so gut. Entsprechend wird das Überlassungsverbot als notwendig und auch angemessen erachtet. Die Anzahl und die Schwere möglicherweise verhinderter Verletzungen spielt in der Betrachtung keine Rolle.

    Die Notwendigkeit der Ausgangsmaxime gebietet es aber einer Legislative und Judikative auch, alle Daten und Fakten in die Entscheidung mit einzubeziehen. Dazu gehören seelische und psychische Faktoren (2 Jahre Daueralarmierung zehren am Nervenkostüm der Bundesbürger, da wäre ein "normales" Silvester Balsam für die geschundenen Seelen). Alkoholmissbrauch und häusliche Gewalt aufgrund Frustration können der Ausgangsmaxime entgegen stehen. Dazu gehören Abwägungen: Personal auf einer Notfallstation ist dort immer gebunden, so dass kein Personal bzw. Fachpersonal (ITS) "zusätzlich" belastet wird. Dazu gehören Alternativszenarien: Wenn geprüftes, in Deutschland zugelassenes Feuerwerk nicht zur Verfügung steht, besteht eine deutlich erhöhte Gefahr der Verwendung von nicht in Deutschland zugelassenen PTG´s. Das wiederum ist konträr zu der Ausgangsmaxime. Das Thema Corona scheint in der Urteilsbegründung nicht gewürdigt worden zu sein (Feuerwerk=draußen=positiv), daher gehe ich darauf nicht ein.

    Zusammenfassend muss man sagen, es ist gut gemeint (Entlastung der Kliniken) aber schlecht gemacht. Eine Entlastung würde mehr Personal bringen. Personalaufbau benötigt aber Zeit (oh, es gab ja seit Anfang 2020 ausreichend Zeit für Neueinstellungen...). Entlastung würde auch eine ausreichende Zahl von mit Personal betreibbaren (Intensiv)Betten bringen-man möge sich hier selbst ein Bild machen, was hier passiert ist.
    Ein Abgabeverbot ist öffentlichkeitswirksam und "einfach" umzusetzen, bringt aber in der Quintessenz keinen wirklichen Nutzen-Q.E.D
     
    Bender242, eastfighter, Mr Bla und 7 anderen gefällt das.
  18. Seht es doch ein, es gibt eben kein Grundrecht auf böllern! Selbst Schulschließungen und Ausgangssperren sind mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, von den Tausenden Berufsverboten mal ganz abgesehen.
     
  19. Es geht auch nicht um Grundrechte, sondern um das Übermaßverbot.
    Das auf das bestehende Verfahren verwiesen wird halte ich auch nicht für wahrscheinlich, denn dieses Jahr ist eine ganz andere Situation als letztes Jahr.
     
  20. Tibola gefällt das.
  21. Ganz einfach mal alle geschlossen dagegen vorgehen. Zeigen das es so nicht weiter gehen kann.Über unnötige Verbote hinwegsetzen.
     
    Tibola, Mr. Blitzschlag, Tisie und 2 anderen gefällt das.
  22. Aus dem Artikel:

    1. sie gehen davon aus, dass die Menschen pauschal damit nicht umgehen können. Das ist erstmal ein Unterstellung und so könnten man jegliches Verbot rechtfertigen, z.B. Autos fahren demnächst nur noch mit Schritttempo durch die Gegend, weil Autos unsachgemäß benutzt werden und Menschen verletzt werden könnten.
    2. letztes Jahr war alles dicht und viele sind einfach zuhause geblieben. Ergo heißt es überhaupt nichts, wenn ein Verbot kommt. Es fehlt der Zusammenhang. Warum waren die Leute wirklich in der Notaufnahmen? Besoffen über die eignen Füße gefallen?
     
  23. #98 Blue Jack, 28. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 28. Dezember 2021
    Ein Verbot/Gebot etc. muss folgende Kriterien erfüllen:

    - Geeignet:
    Die Maßnahme muss für den jeweiligen Zweck geeignet sein.

    - Erforderlich:
    Notwendige Maßnahme um etwas zu erreichen/bezwecken.

    - Angemessen:
    Es muss das mildeste Mittel herangezogen werden. Stichwort "Verhältnismäßigkeit".


    Aber das wissen die Juristen des BVPK. Da müssen wir hier nichts zu ausführen.
     
  24. Nur leider intressiert das die Justiz nicht
     
  25. Zumal das diesmalige Verbot hauptsächlich von der CDU initiiert wurde .. (obwohl ich das von denen am wenigsten erwartet hätte..)
    Ich meine die Grünen, Sozen und Linke werden ohnehin nie meine Freunde aber das betrifft die Gesamtpolitische Situation.
    In Sachen Feuerwerk ist es wirklich Latte welche Partei man bevorzugt. Selbst ein Politiker der AfD hatte noch vor 2 oder 3 Jahren gegen FWK gewettert und sich für Verbote stark gemacht.

    Für mich hat sich hier nur eines ganz klar offenbart:
    Unsere Justiz geht mit der Regierung Hand in Hand oder genauer die Justiz untersteht der Regierung.

    Ab nächstem Jahr ist für mich feiern in PL angesagt.
    Werde mich damit über das Jahr 2022 intensiv beschäftigen.
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden