News Feuerwerk in Mecklenburg Vorpommern

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von batterieinferno, 14. Dezember 2020.

  1. für MV gilt die aktuelle Corona Landesverordnung...

    das Abbrennen von PTG wird nicht empfohlen.
    öffentliche Feuerwerke bzw. für die Öffentlichkeit veranstaltete Feuerwerke sind verboten...

    Abbrennen von "Silvesterfeuerwerk" sind an " ...durch Kommunen festzulegenden Orten" untersagt.

    auf privatem Grund ist es erlaubt...
     
    Paul_1909 gefällt das.

  2. Stimmt genau...
     
  3. Also druck ich mir die Verordnung aus und hab dann was in der Hand falls die Blauen Jungs kommen sollten! Bzw. Bin am überlegen ob ich mit dem Text mal zu den blauen gin gehe und nochmal frage! Was denkt ihr?
     
  4. Was sollen die dir sagen? Müssen auch erst lesen...geh' mit dem Text lieber zur zuständigen Behörde, welche Verfasser der ganzen Verordnung ist. Und das ist nicht die Polizei...
     
  5. Immernoch falsch…
     
    smoker1990 gefällt das.
  6. Na dann haben die Nachrichten ja was gebracht, aber LOL dass sie es immer noch falsch schreiben…. Jemand meinte auch im Radio wieder falsch gesagt und auch auf einer mdr Übersichtsseite falsch geschrieben. Denen habe ich auch geschrieben…
     
  7. Auf Privatgrund erlaubt - so wie es auch in der MV Verordnung herauszulesen ist?

    Öffentliche Plätze, wo es verboten sei, muss jede Stadt selbst festlegen?

    (So war mein Stand der Dinge)
     
  8. Ja genau.
    Auf privat erlaubt.
    Jedoch im öffentlichen Raum
    auch, es sei denn, die Gemeinde schränkt es ein.
     
    xFlumpi gefällt das.
  9. Die denken alle wir sind blöde und wissen nicht wo wir uns zu informieren haben und nachlesen können! Ist schon lächerlich! Und die Schreibweisen verwirren einen ja auch was die Landesverordnungen angeht! Aktuell ist auf Rügen noch alles safe und ich hoffe das bleibt auch so!! Dann wird hier die Nacht zum Tag gemacht
     
  10. vielen Dank für Ihre E-Mail und Anfrage.

    Es ist derzeit geplant, dass der Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen eine öffentliche Bekanntmachung in der 52. Kalenderwoche machen wird, auf denen diese besagten öffentlichen Straßen, Flächen und Plätze im Landkreis konkret bekannt gemacht werden.

    Aufgrund der derzeitigen dynamischen Situation im Rahmen der epidemiologischen Lage kann ich Ihnen bedauerlicherweise keinen genaueren Zeitpunkt benennen.
    Daher möchte ich Sie darum bitten ab der kommenden Woche die Medien, wie unsere Homepage aufmerksam zu verfolgen, um diese Bekanntmachung nicht zu verpassen.
    Sofern dort entsprechende Orte nicht auftauchen sollten, liegen Sie dahingehend völlig richtig, dass dort - nach derzeitiger Rechtslage - die jeweils erlaubte Pyrotechnik abgebrannt werden dürfte.

    Erlauben Sie mir bitte jedoch noch zuletzt den Hinweis, dass unabhängig vom Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen, es auch den örtlichen Ordnungsbehörden frei stünde (mithin dem Bürgermeister der Stadt Sassnitz) selbst von der Möglichkeit einer solchen Bekanntmachung Gebrauch zu machen.

    Bis dahin wünsche ich Ihnen allerdings frohe und besinnliches Weihnachtsfeiertage und verbleibe,

    mit freundlichen Grüßen



    ***************************************
    Landkreis Vorpommern-Rügen
    Der Landrat
    Fachdienst Ordnung
    Fachgebiet Allgemeine Ordnung
    Lindenallee 61
    18437 Stralsund


    -----Ursprüngliche Nachricht-----
    Gesendet: Montag, 20. Dezember 2021 20:46
    An: FG31.10
    Betreff: Abbrennen von Feuerwerk 2021/22

    Sehr geehrte Damen und Herren,




    In der Corona-LVO M-V vom 23.11.21 Paragraph 6 1a Zum Jahreswechsel 31.12.21 bis 01.01.22 sind öffentlich veranstaltete Feuerwerke sowie die Verwendung von Pyrotechnik auf von den zuständigen Behörden zu bestimmenden öffentlichen Plätzen, Flächen und Straßen untersagt.
    Ich habe mich im Internet auf der Seite der Kommune Landkreis Vorpommern Rügen und auch Sassnitz informieren wollen wo denn nun das Abbrennen von Pyrotechnik der Kategorie F2 untersagt ist. Ich habe dazu keinerlei Informationen gefunden und daraus ergibt sich für mich das es nach wie vor erlaubt ist Feuerwerk der Kategorien F2 ab zu brennen.
    Bitte bestätigen Sie mir ob dies zutrifft und nennen Sie mir auch bitte die bezüglichen Quellen.




    Mit freundlichen Grüßen
     
  11. klingt doch gut.
     
  12. Ja das macht Hoffnung
     
  13. Sehr schön, es gibt doch noch vernünftige Regelungen!

    In unserer Kleinstadt wollen sie für Silvester keine Extra Verordnung ausschreiben - also gilt die normale MV Verordnung für uns.

    Freut mich aber für Euch Rostocker! :crazy:
     
    Extremfireworks96 gefällt das.
  14. Ja genau Glückwunsch an die Rostocker!
    Von wo bist du wenn ich fragen darf?
     
  15. Jetzt muss endlich Stralsund mal ne Info abgeben!
     
  16. Böllerverbot an Silvester: So teuer wird es bei Verstößen - Berliner Morgenpost

    Bei dem "Bußgeld" kann's dir egal sein ob du in einer Verbotszone zündest oder nicht.:D
     
  17. Landkreis Vorpommern Rügen macht es scheinbar spannend bis zum Schluss! Oder es kommt nix , das wäre super!
     
  18. Irgendwie haben viele noch nichts veröffentlicht.
     
  19. Also in Neubrandenburg gibt es keine Verbotszonen. Aber ich wohne 400m entfernt von NB im KREIS MSE und irgendwie finde ich für die Gemeinde Wulkenzin nichts. Weil das Wetter ist gerade so matschig, das mein Grundstück keine Gute Idee ist und ich gerade überlege doch auf die Straßenkreuzung zu gehen für meine 2 x Gold Blauer Himmel- Finale.

    Andere Frage: Irgendwie hab ich kein Matchtape oder Visco. Hat jemand was in der Nähe? Würde gern die Springteufel 2 in mein Finale einbinden als Starter, da schon meine ganze Ware nicht gekommen ist, dann wenigstens ein kleines.
     
  20. Würde gerne aushelfen aber is leider zu weit weg. Gut Schuss
     
    binuu gefällt das.
  21. Der Landkreis vorpommern rügen hat heute die Verbotszonen bekannt gegeben! Sieht gut aus für uns.
     
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