bvpk BVPK klagt gegen Verkaufsverbot! Jetzt unterstützen!

Dieses Thema im Forum "bvpk: Mitteilungen & Fragen" wurde erstellt von bvpk, 17. Dez. 2021.

  1. Also hat der Staat es zum zweiten Mal geschafft unsere dritte Gewalt durch seine gezielten Verzögerungen auszuschalten. Wer hätte vor zwei Jahren gedacht, dass es in kurzer Zeit so weit kommt.
     
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  2. Vermutlich haben die 933 Seiten als Gegenbegründung des BMI den Richter verschreckt, das mal eben "kurz" zu lesen ist ja faktisch unmöglich. Gut durchdacht vom BMI, das muss man denen lassen. Zu erst das Zeitspiel dann mal eben ne 933 Seitige Begründung wesshalb das Verbot sinnvoll sein soll.. Tja.. Jedenfalls merkt man daran das die Regierung zumindest noch angst hat und weis das sie im Unrecht sind.. Sonst müsste man ja nicht mit faulen Tricks spielen.. Bringt uns zwar nichts dieses Jahr aber naja, ich hoffe es wird nach Silvester weiter geklagt mit mehr Zeit. Eine Rückwirkende ungültigkeit des Verbotes würde zumindest in der Zukunft hilfreich sein.. Aufgeben ist nicht!
     
  3. OVG bestätigt Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk - 35/21 - Berlin.de

    OVG bestätigt Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk - 35/21
    Pressemitteilung vom 28.12.2021

    Nach der am 23. Dezember 2021 in Kraft getretenen Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz dürfen auch im Jahr 2021 – wie schon im letzten Jahr – pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (z.B. Raketen und Böller) zu Silvester nicht an Privatpersonen überlassen werden. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte Anträge von Pyrotechnikherstellern bzw. -händlern sowie einem Käufer, diese Vorschrift vorläufig außer Vollzug zu setzen, zurückgewiesen.

    Die hiergegen eingelegten Beschwerden der Antragsteller blieben ohne Erfolg. Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass auf Grund der besonderen Eilbedürftigkeit der Entscheidungen eine hinreichend verlässliche Einschätzung der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Regelung nicht möglich sei. Die deshalb vorzunehmende Folgenabwägung gehe zulasten der Antragsteller aus. Zwar greife das Verbot in deren Grundrechte ein. Der mit der Regelung verfolgte Zweck, eine weitere Belastung insbesondere der pandemiebedingt stark ausgelasteten Krankenhäuser zu verhindern, überwiege aber. Erfahrungsgemäß führten Unfälle beim Gebrauch von Silvester-Feuerwerk zu akut behandlungsbedürftigen Verletzungen. Niedergelassene Ärzte seien zum Jahreswechsel in der Regel nicht erreichbar. Die medizinische Versorgung der Verletzten würde somit das derzeit ohnehin in besonderer Weise in Anspruch genommene Krankenhauspersonal zusätzlich treffen und die Behandlung der zahlreichen COVID-19-Patienten potenziell beeinträchtigen.

    Diese Beschlüsse sind unanfechtbar.

    Beschlüsse vom 28. Dezember 2021 – OVG 6 S 59/21, 60/21 u. 61/21 -
     
  4. Unsinnige Verbote sind dazu da, sie dann irgendwann zu ignorieren und nun erst recht aus allen Rohren zu feuern. Juristische Zwecke sind sinnlos in einem Unrechtssystem, vielleicht erkennt die Masse dies nun langsam auch.
     
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  5. Tjo was soll man sagen ... Bananenrepublik Gesetze so ausrichten das sie nur einem dienen das einzige was man da noch machen kann ist es einfach durchzuziehen …
     
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  6. Oh man, abgesehen davon, daß ich wenig Hoffnung hatte, was die Klagen angeht...es kann doch echt nicht sein, daß wir uns wieder in der damaligen DDR, sogesehen, befinden. Der Staat sagt und dann ist gut...danke abtreten. Kann da mitreden, da selbst aus der DDR.

    Sorry Admins...ist für Euch auch schwer...Ihr seid momentan sehr moderat, was Löschungen angeht, wenn´s nicht passt, dann raus damit...

    Ich kann es einfach nicht fassen, der BVPK argumentiert mit beweisbaren Fakten und das OVG sagt einfach nur...ja, ja, können wir so schnell nicht klären, von daher lassen wir es so, wie VG und Regierung es sagen...wo ist da bitte die Unabhängigkeit?!

    Sorry, ich bin raus aus dem Thema BRD...Demokratie...etc.

    Als Abschluß noch...danke an den BVPK, daß Ihr versucht habt, sich gegen Goliath aufzulehnen...ich werde bzw. habe auch schon meine Schlüsse daraus gezogen.

    Möge dieses Silvester noch viel mehr leuchten, als das letzte Silvester. Zeigt allen, daß unser Feuerwerk nicht aussterben wird.

    In diesem Sinne wünsche ich allen Forums-Mitgliedern, den Forums-Mod´s und Co-Mod´s gut Schuß und nen guten Rutsch ins neue Jahr.
     
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  7. Danke für den Versuch. Aber jetzt mal im Ernst, ihr habt doch nicht geglaubt, dass das OVG euren Antrag enspricht ?
    Es werden jegliche Art von Klagen deutschlandweit gegen FW abgeschmettert.
    Ich finde es super , dass ihr alle nahezu rund um die Uhr dafür gearbeitet habt, aber es war zu erwarten.

    Recht haben und Recht bekommen...Verschwörung hin oder her, da muss ich nur logisch denken. Wenn der Staat nein sagt, heißt es nein. Was denkt ihr was passiert wäre wenn auch nur irgendein Gericht anders entschieden hätte....
    Die sitzen nun mal am längeren Hebel. Das was hier Mühevoll gespendet wurde für die Klagen, sind für die Portokosten.

    Bin gespannt was nächstes Jahr passiert... Gut Schuss Freunde!
     
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  8. Nützt nichts da hilft nur eins, aus allen Rohren ballern dieses Jahr einfach ignorieren den Staat er hat es so verdient!.
     
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  9. Also es war ja eigentlich klar, das genauso von Seitens der Gerichte Verfahren und geurteilt wird!!!

    Um Feuerwerk komplett zu behalten, müssen sich alle Verbände, Firmen und die Pyro-Gemeinschaft in 2022 zusammen tun und kämpfen um unser Recht und diese lange Tradition!!!

    Gehen wir jetzt in den Winterschlaf und machen 2022 nicht direkt weiter, wird unsere Leidenschaft bis 2024/25 meiner Meinung nach komplett verboten sein!

    Ich wünsche nun allen, das ihr die Ihr noch feuerwerk habt, aus allen Rohren zündelt und wir zeigen, das die das mit uns nicht machen können!
     
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  10. #636 KaptnWhistle, 29. Dez. 2021
    Zuletzt bearbeitet: 29. Dez. 2021
    In dem Moment als die klage vom vorbeugenden rechtsschutz in ein reguläres verfahren geändert wurde war der drops gelutscht. Ich errinere mich noch an das telefonat mit dem BVPK. Als sie mir ihre pläne mit der eilklage erzählten. Wisst ihr was ich geantwortet hatte ? Ich sagte gibt es auch nur einen grund warum es anders laufen sollte als letztes jahr ? und sie die klage einfach abweisen mit der selben begründung das keine zeit ist ? Nein sagte der BVPK. Deswegen haben sie dann auch die idee des vorbeugenden rechtsschutzes aufgenommen. leider eben erst am 21.12 - und somit viel zu spät. Ich hatte die herren viele tage davor informiert ..

    nun endergebniss ist : alle regulären eilklagen wurden abgewiesen. egal ob pyroland oder der BVPK. Es ist exakt das eingetreten was ich denen sagte.

    Ich meine es nicht böse .. und ich verstehe auch das man da irgent einen dahergelaufenen typen nicht direkt vertraut aber hätte der BVPK das ganze schon ne woche früher gestartet - hätten wir nun ein anderes ergebniss

    edit : eigentlich hätte es wohl eher so laufen MÜSSEN das diese dutzenden anwälte bei den händlern und BVPK drauf hätten kommen müssen und nicht eine privat person im forum die nicht mal studiert hat. dann hätte die klage nach dem MP konferenz am 2.12 per vorbeugenden rechtsschutz loslegen können. Stattdessen haben sie alle das selbe getan wie letztes jahr. mit den exakt selben ergebnissen. ich bin schwer enttäuscht.

    wisst ihr was wahnsinn ist ? das selbe immer wieder zu tun aber verschiedene ergebnisse zu erwarten.
     
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  11. Der Ausgang wäre auch dann identisch. Es ist einfach nicht gewollt, die Ausrede lautet jetzt einfach nur „Zeit“, ist aber beliebig austauschbar.
     
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  12. möglich. wird man nie wissen. es wäre aber als gericht sicher schwer gewesen zu sagen keine zeit wenn man noch 2-3 wochen hat - statt wie jetzt 2-3 tage.
     
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  13. Nächstes Jahr dann...;)
     
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  14. Belgien: Bühne der Corona-Anarchie
    Einmal ein Beispiel an Belgien nehmen und lächerliche staatliche Anordnungen ignorieren. In Deutschland großflächig leider eher unwahrscheinlich.
     
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  15. Ich hoffe es ist ironisch gemeint, deute ich mal so durch dein Smiley. Macht euch nicht all zu viel Hoffnungen.
     
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  16. Dafür ist der Deutsche viel zu Obrigkeitshörig und bückt sich lieber gaaaaanz tief.
    Hut ab vor den Belgiern :haehae::applause:
     
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  17. Ich wünsche jedem, der so eine Sch... schreibt, dass er mal ein paar Jahre in einem echten Unrechtssystem verbringen darf (natürlich auf der "falschen" Seite).

    Hier leiden doch so einige unter völligem Realitätsverlust.
     
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  18. Was würde eigentlich passieren wenn unsere Pyrohändler einfach versendet hätten? Droht Gefängnis? Millionen an Strafe? Nur mal so gefragt.
    Grüße
     
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  19. Bei der Menge an polemischem schwurbel Unfug den dieser Beschluss hier zu Tage befördert bekomme ich gleich noch mehr Kopfschmerzen ...

    Die Entscheidungen der Gerichte gegen Feuerwerk lassen sich meiner Vermutung nach im Kern so erklären:
    Niemand will der Schuldige sein wenn etwas schief geht.

    Wir müssen immer bedenken:
    Die Corona Pandemie ist für alle neu. Neu für uns Bürger, die Wirtschaft, die Politik und eben auch die Gerichte. Im Verhältnis zu anderen Sachverhalten gibt es sehr wenig Erfahrungen und Daten. Für diese Situationen gibt es keinen x-fach erprobten Blueprint.

    Im öffentlichen Recht geht es im Grunde darum die Interessen Einzelner (Feuerwerk) gegenüber der Öffentlichkeit (BMI) abzuwägen. Und solange auch nur die theoretische Möglichkeit besteht, dass die Öffentlichkeit unter Feuerwerk leiden könnte, wird eben zu Gunsten der Öffentlichkeit entschieden. Eine Instanz wie das OVG will am Ende auch nur Ausschließen, eine falsche Entscheidung zu Lasten der Allgemeinbevölkerung getroffen zu haben - und dann nimmt man halt in Kauf eine falsche Entscheidung zu Lasten einer (verhältnismäßig) kleinen Gruppe zu treffen.
     
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  20. @Venuum
    Was ja auch grundsätzlich so richtig ist.

    Es wurde aber mehrfach nachgewiesen das in DE legal erhältliches Feuerwerk eben NICHT zu erhöhtem Aufkommen in KH oder genauer ITS führt.

    Würde man das was du geschrieben hast wirklich sinnvoll durchführen wollen hätte man Alkohol und Versammlungsverbote aussprechen müssen. Das hätte locker gereicht.
    Jetzt bedienen sich die Leute halt im Ausland mit möglicherweise viel stärkeren PTG welche ein viel höheres Verletzungspotenzial vor allem bei unsachgemäßer Anwendung/ unter Alkoholeinfluss innehaben.
     
  21. Ich hoffe das Ihr weiter klagt, selbst wenn im Nachhinein gewonnen wird ist das sehr viel für uns wert :)
     
  22. Ja ganz genau. Und an dieser Stelle auch einmal ganz vielen herzlichen Dank an alle Beteiligten ob Spender oder Anwälte, Planer, Social Media Team etc. Die Klage wurde wirklich toll durchgezogen und gut begleitet. Einfach Spitzenmäßig, danke euch :)
     
  23. #649 Venuum, 29. Dez. 2021
    Zuletzt bearbeitet: 29. Dez. 2021
    Meines Wissens nach gibt es diesen Nachweis eben nicht. Es gibt vereinzelte Zahlen von Klink-Verbünden und viele Aussagen von Ärzten die nahelegen, dass die Zahl der Verletzten nicht so groß ist wie die Politik annimmt - aber es gibt eben keinen allumfassenden Datensatz dazu. Beispiel: Bei Corona-Patienten wird in jedem Krankenhaus in DE festgehalten wie viele Patienten auf welcher Station liegen - diese Art von Daten hat es (meines Wissens nach) über Feuerwerksverletzungen schlicht nie gegeben.

    Die Argumente kenne ich und halte ich auch für richtig.
    Vermutlich wird argumentiert worden sein, dass andere Dinge mit ggf. noch größerem Verletzungspotential, das theoretische Verletzungspotential durch Feuerwerk nicht einfach relativieren. Und das ist von der Theorie her ja auch richtig. Es wird dann hoffentlich im Nachhinein geprüft ob andere oder mildere Maßnahmen nicht den gleichen oder einen besseren Effekt gehabt hätten.
     
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  24. Dann würden die Pakete jetzt allerhöchstens bei den Speditionen liegen.
    Die sind für die Zustellung zuständig und verantwortlich. Nicht die Händler.
     
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