Bestimmung Klage 2021 - HAMBURG - gegen das Abbrennverbot

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Teddygaengsta, 4. Dez. 2021.

  1. Ich wohne nicht in Hamburg und bin da nur zu Besuch.

    Und bringe ein wenig F1 Feuerwerk mit und hab erst heute von dem abbrennverbot gehört. Bin da ziemlich irritiert.

    Für die Damen hab ich 70 cm Wunderkerzen geholt und auf der Internetseite von Hamburg lese ich das kleinstfeuwerk erlaut ist zb Wunderkerzen bis 30cm.

    Also tut mir leid liebe Hamburger, aber was habt ihr da im Senat zu sitzen? Und das sage ich als Berliner.

    Jetzt ist schon Wunderkerzen die über 30 cm sind verboten?

    Nein im Ernst, was ist bitte da noch erlaubt? Ich glaube meine 7m Fontäne (F1 Kategorie) wird wohl auch nicht erlaubt sein?

    Bzw das abbrennen von F1 artikeln wie Silberkreisel auch verboten?

    Ich bin sehr, sehr, sehr irritiert...
     
  2. F1 ist auch in der Öffentlichkeit erlaubt, alles andere nur auf befriedetem Privatgrund inklusive F2 Wunderkerzen.
     
  3. Überall wo Rot/ Grün regiert - ist Chaos!
    Auf privaten Grundstücken ist scheinbar alles erlaubt. Aber was zählt genau dazu? Private Wege mit anderen Bewohnern mit Zugang zum Reihenhaus?
     
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  4. Weiß einer, ob man in Schenefeld, was zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein liegt, Feuerwerk der Kategorie F2/P2 anzünden darf.
     
  5. #455 Teddygaengsta, 30. Dez. 2021
    Zuletzt bearbeitet: 30. Dez. 2021
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  6. Lass sein. Bringt eh nix.
     
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  7. Ideologie kannst nicht mit Wissenschaft verändern. Es ist nur schade das unsere Richter Hand in Hand mit denen gehen. Aber gutes Essen verändert einiges.

    Lasst gut sein, deckt euch anderswo ein und lasst es krachen!
     
  8. Den Weg können wir uns getrost sparen. Ein Gericht, dass in sein Urteil schreibt, du willst mit mehr als 10 Leuten zünden. Die haben deine Klage ja schon (absichtlich?) falsch aufgefasst. Lass gut sein, der Senat in HH kontrolliert alles. Die Nico Hamburg Kollektion sollte ne große Wunderkerze mit "1 Pimmel" rausbringen.... :D
     
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  9. Lass gut sein. Es war ein Versuch wert, aber allein schon die falsche Auffassung resp. Darstellung der Klage zeigt einmal mehr, dass man seitens des Gerichts keinen Bock hatte sich en Detail damit zu beschäftigen. Eine weitere Instanz kostet noch mehr Geld für noch mehr Bocklosigkeit. Danke für Deinen Einsatz und danke an uns alle Beteiligten für den (finanziellen) Support. Kommt gut ins neue Jahr!
     
  10. Ne, das ist ideologisch motivert, dagegen kommt man nicht an. ;( Nur rausgeschmissenes Geld.

    DANKE allen Beteiligten für die Mühe!
     
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  11. Danke ebenfalls von mir!
    OVG würde, aus meiner Sicht, leider wohl auch im Sand verlaufen.
     
  12. Darauf werden wir nochmal zu sprechen kommen.
    Wir haben 1-2 Tage bedenkzeit dafür.

    Fakt ist es würde nur zusammen mit dem BVPK laufen, allein kostentechnisch bin ich dazu nicht allein in der Lage.
    Die Anwälte nehmen pauschal für die Gerichtsverhandlung 4000€ plus die Stunden zuvor fürs Hin-Her schreiben. (~ 8000€?) Da müssten sich sonst einige Personen zusammenfinden für.



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  13. #463 Arnuesli, 30. Dez. 2021
    Zuletzt bearbeitet: 30. Dez. 2021
    Vielen Dank für Dein Engagement. Aber wie meine Vorredner schon schreiben lass es an dieser Stelle. Wir werden hier nichts ändern.
    Hoffe ihr konntet Euch alle eindecken und habt ein tolles Silvester.
     
  14. Zwar sehr schade aber damit werden wir wohl dieses Jahr auch wieder leben müssen. Einfach nur weil die sich immer absichtlich soviel Zeit nehmen für diese Beschlüsse einfach unfair gegen uns Über die sich soviel mühe geben.

    Von mir allerdings auch ein schönes Silvester

    :mad:
     
  15. Ich verstehe euch, aber ganz ehrlich, so wie ich es verstanden habe ist es in Hamburg auf dem Privatgrundstück erlaubt?

    So wie einige Allgemeinverfügungen von Städten und Kreisen aussieht, scheint das von Gerichten der Konsens zu sein, dass die Verwaltungen das Verbot für den öffentlichen Raum aussprechen können.

    Im Gegensatz dazu steht Bremen mit dem Totalverbot, was (bis auf Bremen und Hamburg letztes Jahr) eigentlich alle Gerichte gekippt haben, da ein Verbot auf dem Privatgrundstück eigentlich nicht geht.

    Es tut mir leid für euch.
     
  16. Danke für euer Einsatz!
    Aber man kann ja ab zu Grenze (
    (hh-Schließwig-Holstein), sein Feuerwerk der KAT2 anzünden richtig?

    Oder gibt es in Schleswig-Holstein auch ein Böllerverbot wie in HH?
    Wie sieht es aus mit Schenefeld? LG
     
  17. In SH gibt es kein generelles Abbrennverbot. Die Gemeinden/Städte können selbst "Sperrzonen" mit Abbrennverbot festlegen (belebte, öffentliche Plätze o. ä.). Wenn es solche Zonen gibt, geben es die Kommunen selbst bekannt. Im Großen und ganzen ist das aber recht entspannt in SH und die "Sperrzonen" ohnehin nicht relevant fürs Zünden.
     
  18. Du kannst die Begründung für die Ablehnung nachlesen. Dort steht nichts mit mehr als zehn Personen. Somit wird es von den Medien lediglich so beschrieben weil sie es so auffassen.
     
  19. Vielleicht können sie es ja selbst nicht glauben, dass es NUR um Feuerwerk zünden auf dem Gehweg vor dem Haus geht...:D

    Ich danke dir TeddyG für die Mühe und den Spendern an die Investition.
     
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  20. Welchen Ort würdet ihr empfehlen wenn man zu 0 Uhr aus Hamburg raus fahren will zum zünden
     
  21. Müsstest vielleicht erläutern aus welcher Ecke du rausfahren willst? :D
     
  22. Morgen Mittag ca.14 Uhr geht es erst mal bei Real Oststeinbek (Schleswig Holstein) aufn Parkplatz
     
  23. Ach, das ist also die neue "Stadtflucht", von der man ab und zu liest ... nun, denn: Herzlich willkommen bei uns, im "echten Norden". :)
     
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  24. Schenefeld!
     
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  25. Defenitiv Billstedt/Mümmel Grüße!
     
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