Besucher Feuerwerk in Leipzig zünden?

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von DucLol, 30. Dez. 2021.

  1. Huhu leude,

    hätte eine Frage und zwar darf man in Leipzig noch knallen oder ist das komplett verboten?
     
  2. Nein, ich bin selbst Leidensgenosse aus Le aber außer auf einem Privatgrundstück darfst du hier gar nichts. In Sachsen gibts nen Komplettverbot (abgesehen eben von eigenem Grund und Boden).
     
  3. Was heißt du darfst gar nichts F1,P1 und T1 sind nicht verboten.
    Und was ich bei uns die letzten Tage so gehört habe (BKS) werden sich die wenigsten die dran halten.
     
  4. Von "eigener Grund und Boden" steht in der Coronaverordnung Sachsens aber nichts.

    Da steht: "Verboten ist es, außerhalb der eigenen Unterkunft, Feuerwerkskörper mit sich zu führen und abzubrennen. Das Verbot gilt außerhalb der eigenen Unterkunft. Damit ist das Wohnhaus oder die Wohnung sowie das dazugehörige Außengelände gemeint."

    Ist bei den FAQ unter "Wo gilt das Böllerverbot" zu finden:

    Häufige Fragen zu den Bekanntmachungen - sachsen.de

    Druck dir die Passage aus und führe sie immer mit, wenn du im Vorgarten/Hinterhof/Garagenkomplex deines Wohnhauses zündest.

    Das hab ich jetzt hier schon einige Male gepostet... :rolleyes:
     
  5. Mag sein dass F1 davon nicht betroffen ist (wem das genügt ist alles in Butter) und über P1 und T1 brauchen wir nicht sprechen, das ist eh Grauzone und ich hab den Spaß dank netter Nachbarn und den darauffolgenden Besuch schon durch.

    Ist korrekt dass Unterkunft ein wenig mehr einschließt als das eigene Grundstück, nur wirst du damit im Zweifel keinen Spaß oder ausreichenden Platz haben. Der einzige Fall der mir hier noch einfallen würde wäre ein Innenhof von Häuserblocks oder Eigenheimbesitzer.

    Gibts den aber nicht und vor deinem Haus ist direkt die Straße ist hat sich das. Bevor ich mit nem ausgedruckten Stück Papier herum winken muss ist der Spaß schon lange vorbei. Den Beamten zu begründen was du gerade für einen Einsatzzweck mit T und P vor hast ist dann eine andere Geschichte.
     
  6. Steht doch alles da...
    Wenn du in einem MFH wohnst und deine Wohnungsgesellschaft z.B. die große Wiese vorm Haus pflegen lässt - du also mit der Betriebskostenabrechnung dafür bezahlst - gehört das zum Außengelände. ;)
    Kein ******, ist rechtlich genau so.
     
  7. Also es geht hier ordentlich ab. I
     
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