Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Okt. 2015.

  1. Moin moin Liebe Pyro's
    Ich bin neu hier im Chat und weiß nicht ab ich hier richtig bin für meine frage

    Ich habe heute einen 27er beantragt. Der netter her vom Amt hat mir noch geschrieben das ich beim Schein abholen Bitte eine Versicherung Vorzeigen soll. Ich weiß noch nicht mal ob ich den bekomme. Wann soll ich dann bitte die Versicherung abschließen Danke schonmal für eure Hilfe, Gruß
     
  2. Hallo, guck dir mal die Versicherung vom BVPK an. Diese kostet 36€ + 24€ Mitgliederbeitrag pro Jahr
     
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  3. Wo genau stehen da zeitliche Einschränkungen bzgl. F3?
     
  4. Danke genau bei der Bvpk wollte ich die Versicherung abschließen. Ist die Frage ob man die Versicherung bei schein Abholung machen kann? Falls die noch Fragen haben und den Schein dann doch nicht bekommt. dann hat man die Versicherung
     
  5. Im Endeffekt muss die Versicherung in der Regel schon beim Antrag vorgezeigt werden. Sonst kann man den Antrag ja prinzipiell direkt ablehnen mit der Begründung, dass die Versicherung fehlt.
     
    pyrofan360 gefällt das.
  6. Die kostet dich den Mitgliedsbeitrag der für klagen, Öffentlichkeitsarbeit etc verwendet wird und nochmal um die 40€ für die Versicherung für 1 Jahr. Das wird man im Zweifelsfall gerade so verkraften. Da wie ich gerade gesagt habe, die Versicherung zum Antrag quasi dazu gehört. Sonst möglicherweise ein darauf begründetes abweisen. Ggf ist eine entsprechende Versicherung bereits in deiner Haftpflicht drin, vielleicht auch erstmal da noch nachschauen.
     
    Pyro on Fire gefällt das.
  7. Der Herr vom Amt hatte mir geschrieben. das wenn ich den Schein abholen kann, einen Versicherungsnachweis mitzubringen haben
     
  8. Diese Info habe ich aus den vorhergehenden 200 Seiten gefunden

    Vielen Dank für eure Antworten , werde mal drüber schlafen

    Habe aber schon mal meine Haftpflicht angeschrieben und ein paar Feuerwerker im Umkreis angeschrieben ob sie Lagerfläche für 1.3 vermieten . Hat hier jemand einen ca. Preis was ein Lagerplatz so 4-5 m2 im Jahr kostet ?

    Viele Grüße

    Sascha
     
  9. Je nachdem wie viele Feuerwerke man macht, kann die Versicherung vom BVPK aber auch ganz schnell teuer werden.
     
  10. Dann hast du ja deine Frage bereits selbst beantwortet. Im Büro von dem Herrn wirst du wohl kaum die Versicherung abschließen können, damit er es dann gesehen hat, dass du eine hast.
     
  11. Jetzt macht doch nicht so einen Wirbel um die Versicherung...
    1. Beim Antrag braucht man keine!
    2. Keine Versicherung bei Antrag, ist kein Versagungsgrund!
    Niemand schließt ab um da erstmal 9 Monate sinnlos zu bezahlen nur weil der Amtsschimmel nicht aus dem A*sch kommt. Wenn die in der Privathaftpflicht inkludiert ist, kann man die mit angeben. Wichtig ist nur das bei Abholung ein vorhanden ist. Oder nachreichen - wird auch gern genommen.
    3. Es gibt hier einige sehr hilfreiche Themen bzgl. Versicherung!
     
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  12. Gabs bei jemandem eigentlich schonmal die Situation, dass jemand die ''Aufbewahrungsstätte'' einfach so, unangekündigt kontrolliert hat?
     
  13. Bei mir noch nie. Oder es kam - wie sich das gehört - Anruf/Fax/Mail mit Termin.
    Nicht jeder sitzt wie eine Glucke 24/7 mit dem Popo auf seinem FWK.
    Hab ich probiert - wird davon nicht mehr... :D
     
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  14. Ja da gab es jemanden im erweiterten Bekanntenkreis und das lief wie folgt:
    Behördenvertreter kommt unangemeldet und klingelt. Die Frau des Scheininhabers öffnet die Türe und der Herr fragte nach dem 27er (F4), dazu erklärt er noch sein Anliegen. Die Frau erwidert, dass der Gate nicht daheim sei, aber sie kann mal nach dem Schlüssel zum unbewohnten Raum im Keller sehen.
    Indem Moment als sie den Schlüssel in der Hand hat, denkt sie sich „Ne besser nicht, das soll mal mein Mann erledigen, falls der Herr blöde Fragen stellt.“.
    Daraufhin entschuldigt sich die Dame und schlägt vor, dass der Herr nochmal wieder kommen möge wenn der Ehemann auch im Haus ist.
    Der Behördenvertreter verabschiedet sich freundlich und ward bis heute nicht mehr gesehen.

    Nun…was wäre gewesen, wenn die Dame des Hauses doch den Schlüssel genutzt hätte und damit zeigt, dass sie als Unbefugte Zugriff auf die ptGs hätte?
    Wäre auf den Punkt überhaupt reagiert worden? Wollte man wirklich nur Aufbewahrung und Menge kontrollieren?
    Man weiß es nicht, ich sag mal: Schwein gehabt!
     
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  15. Das hätte ich glaube ich keine gute Nacht gegeben, gut reagiert.
     
    Shizm gefällt das.
  16. Hallo zusammen,
    nach den Erfahrungen der letzten beiden Jahre beschäftige ich mich auch intensiver mit der Thematik.
    Ich muss gestehen- ich bin erst auf Seite 17 dieses Threads angekommen da ich mir die Bestimmungen und Gesetze wie die SprengLR usw. genauer ansehe. Ich würde gerne vorab in die Runde zwei Fragen stellen um Meinungen einzuholen, ob es überhaupt sinnvoll erscheint hier weitere 190 Seiten intensiv zu studieren.

    Wichtigste Frage vorweg auf die ich in den ersten Seiten keine Antwort fand: Ich möchte weder einen Außenanbau am Haus erstellen noch habe ich innerhalb des Hauses geeignete Räume zur Aufbewahrung- mein Plan wäre die Artikel direkt nach Erwerb in einen angemieteten Bunker für Pyrotechnik zu bringen.
    Ist das schon ein KO- Kriterium für die Beantragung oder vielleicht gerade gut? Einen Bunkerplatz habe ich bereits seit einem Jahr angemietet....

    Für meinen Kreis habe ich sogar einen Antrag gefunden- gibt es hier Auffälligkeiten auf den ersten Blick eines Fachmannes?
     
  17. Bunker Platz ist tiptop, da kann keiner meckern solange niemand ohne Erlaubnis oder Befähigung darauf zugreifen kann.

    Der Vordruck sieht soweit ganz gut aus, ein bischen was kann gestrichen werden und unter Bemerkungen kannst du dann angeben warum du z.B keine Fachkunde brauchst.

    Viel lesen hilft viel, wenn du aber mit der/dem SprengV/SprengG gut vertraut bist sollte dass kein Problem sein wenn du die paar seitennaus dem Thema hier auslässt.
     
  18. Hallo miteinander und nachträglich noch ein frohes neues Jahr! :)

    Ich bin bereits seit 2-3 Jahren stiller Mitleser und habe mich nun auch dazu entschieden eine Erlaubnis für F3 Feuerwerk nach §27 SprengG zu beantragen.

    Hat jemand aus Essen Erfahrung mit der Beantragung?

    Ich habe gestern dem SB eine Vorab E-Mail zu dem Thema geschickt um zu erfragen, ob es ein Formular der Stadt gibt, oder ob ich ein Allgemeines nehmen kann. Er hat mir heute geantwortet und mich für kommende Woche zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Ich bin erfreut und positiv überrascht über die schnelle Reaktion und die Einladung.

    Ich bin gespannt und werde berichten. :)
     
    Trinkobst gefällt das.
  19. Danke für Deine Rückmeldung schon mal! :)

    Ich werde auf jeden Fall alle Seiten aufmerksam durchlesen und externe Quelle lesen. Ist ja noch nicht entscheiden, ob ich den Schein überhaupt beantrage... aber es ist ja schon gut zu wissen, dass ich mit dem ausschließlichen Aufbewahren im Bunker kein KO Kriterium habe....ich denke das wird schon ein paar Tage/ Wochen Zeitaufwand bedeuten um sich mit der Materie vertraut zu machen...was ja an sich nicht schlimm ist.
    Danke
     
    Hakky gefällt das.
  20. "Bitte nach vorne beugen und drei Mal Husten...."

    Sorry musste sein- aber ernsthaft: berichte mal nach dem Gespräch. Man muss vielleicht damit rechnen, dass er Dir das Ganze "ausreden" will oder fachliche Fragen stellt um Dich zu verunsichern.

    kann natürlich auch sein, dass das ein ganz netter, hilfsbereiter Sachbearbeiter ist :)
     
    mechworm und Mittelalter gefällt das.
  21. Gerade für Verständnis Fragen ist es sehr gut wenn man sich dass Thema durchliest. Irgendwann wiederholt sich zwar alles aber dazwischen sind dann wieder hilfreiche Beiträge über z.B die verweise in den unterschiedlichen § die zu weiteren § führen.

    Gerade beim Beamtendeutsch und dem Paragraphenwald kann einem schnell der Kopf qualmen.
     
    Trinkobst gefällt das.
  22. Hallo, ist hier ggf. jemand der seinen 27er Schein in Hessen beantragt hat ?
    Ich habe mir heute denn Antrag bei unsere zuständigen Kreisverwaltung eingeholt und der sieht ganz anders aus als alle die ich bisher gesehen habe.
    Die genaue Bezeichnung ist:
    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes für Jäger, Sportschützen und Böllerschützen

    In dem ganzen Dokument gibt es nicht die Möglichkeit sein eigentliches Anliegen, den ganzjährigen Erwerb und Nutzung von pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F3 zu beantragen.

    Hat hier ggf. jemand Erfahrung und könnte mir weiterhelfen.
    Danke
     
  23. Ich gehe davon aus, dass du bei der falschen Behörde gelandet bist...
    Die 27er für Schützen und Böllerbedarf werden beispielsweise in Bayern von den Waffenbehörden an den Landratsämtern ausgestellt.
    Die 27er für Feuerwerk werden von der Regierung des Regierungsbezirks ausgestellt.
    Wird in Hessen ähnlich sein.
     
    Christoph gefällt das.
  24. #5125 schnix, 6. Jan. 2022
    Zuletzt bearbeitet: 6. Jan. 2022
    Nein, muss nicht sein. Gegenbeispiel NRW: Hier ist Ordnungsamt zuständig. Genauer: Der Bereich für Gewerbe, Jagd, Fischerei und wasweißichnochwas.

    @UltronRocks ich gehe mal davon aus, dass du beim Formular der "Dienstleistungsplattform Hessen" gelandet bist. Das ist im Prinzip durchaus richtig, allerdings ist ein Gutteil der Felder letztlich als nicht zutreffend zu streichen oder das Feld Sonstiges für PtG zu benutzen.
    Wie detailliert du die gestrichenen Bereiche in einem eventuellen Anschreiben erläutern willst, bleibt dann ein wenig deiner Grundeinstellung und deiner bisherigen Erfahrung mit dem Amt überlassen.
     
    UltronRocks und Mittelalter gefällt das.
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