Bestimmung Klage 2021 - HAMBURG - gegen das Abbrennverbot

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Teddygaengsta, 4. Dezember 2021.

  1. Es muß weiter Druck auf den Senat ausgeübt werden. Jetzt nicht nachlassen und hoffen am Jahresende wird alles gut.
    Das wird zu 100% in die Hose gehen. 30 Euro sind unterwegs.
     
  2. #577 Teddygaengsta, 7. Januar 2022
    Zuletzt bearbeitet: 7. Januar 2022
    - A B S C H L U S S 2021/2022 -

    Urteil: AZ: 7 E 5406/21

    Gesamtkosten 1. Instanz: 4.895,83€.
    Rechnung: Rechnung Nr. 20220016-10.pdf beim Filehorst - filehorst.de
    Stundenaufstellung: Stundenzettel iS .xlsx_19428258.pdf beim Filehorst - filehorst.de

    Alle die, die Möglichkeit haben können gerne weiterhin/erneut unterstützen: https://www.betterplace.me/feuerwerk-forum-punkt-by-punkt-teddygaengsta

    Den Restbetrag trägt zwar der BVPK, aber je mehr wir von dort in Anspruch nehmen - fehlt es am Ende bei der großen Fetstellungsklage die über das Jahr laufen wird.

    Danke an alle Unterstützer bis hier hin:
    Winnetouch,
    Unicorn27,
    original.fan
    ,
    Santa Clau,
    Haussie,
    Matthia,
    localhos,
    Digi-Quic,
    SendNuke,
    Luu,
    Arnuesli,
    Planlos1988.
    Trolltrace,
    Vikingblood77,
    jakobsgd,
    RaketeHH,
    usw. usw. viel zu viele :D

    Und ein dickes DANKE an SSTOTZ für sagenhafte 500€ !




    [​IMG]
     
    Nils_Fuchs, ammerflo, Yue23 und 8 anderen gefällt das.
  3. Ich habe eben nochmal einen Fuffi gespendet. Ich bin mir sicher, dass wir kein Silvester wie in alten Zeiten mehr erleben werden, aber ich möchte trotzdem ein Zeichen senden und mir morgen früh noch in den Spiegel schauen können.
     
  4. Klagen wir denn nun in Hamburg auch weiter also jetz ohne eilverfahren? Wo das Gericht dann tatsächlich sich mal mit Fakten beschäftigen müsste?
     
    Nils_Fuchs, MaxS07 und Pyro_corso gefällt das.
  5. Ich wäre auch dafür...
     
  6. Sieht wohl nicht so aus, da offenbar das benötigte Geld nicht zusammenkommt.
    Derzeit sind ja noch nicht einmal die Kosten für das Eilverfahren im letzten Jahr eingesammelt worden - der BVPK übernimmt hier wohl den Rest.
    Meine Schatulle ist am Anfang des Jahres eigentlich immer ziemlich leer, so daß auch ich mich nicht davon ausnehmen kann.
     
  7. Korrekt. :)
     
  8. Wenn ich mir das Urteil so ansehe, wurde der 1. Ablehnungsgrund denn von den Anwälten explizit so vorgetragen ? Sprich eine Versammlung von mehr als x Personen um zu feiern ? Wenn Nein, warum sollte ein Gericht etwas ablehnen, wenn nicht dagegen geklagt wird ?
    Ergo, vielleicht nächstes Mal ein anderen Advokat beauftragen ?
     
    RaketeHH gefällt das.
  9. Nein, hatte ich auch schonmal geschrieben.

    Tiefer in der Klage wurde klar erwähnt, das es keinen Sinn macht im Vergleich zB Stadien offen zu haben, aber ich als Kläger mich nicht mit mehr als X Personen treffen dürfte. Aber Ende ist es ein zusammengewürfeltes etwas in der Ablehnung.
    Die befassen sich in dem Eilverfahren ja nicht mit dem eigentlichen Inhalt, sondern überfliegen alle Punkte.
     
    GuildoESC1998 gefällt das.
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden