Bestimmung Anzeige F3 für Silvester

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Speedy, 24. Dez. 2021.

  1. Nabend alle zusammen,
    Ich habe am Anfang des Dezembers eine Anzeige für F3-Feuerwerk bei der zuständigen Stadt eingereicht. Mein Plan für den 31. sah dahingehend aus, dass ich die genannte Location im Laufe des Abends 2 mal aufsuche, darunter auch 0 Uhr, und dort meine 20min verbringe.
    Nun habe ich folgenden Brief von der Stadt zurück bekommen und wollte euch fragen, ob man Einspruch mit Erfolg dagegen einlegen kann.
    Frohe Weihnachten
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  2. steht ja so drin, das Du Einspruch einlegen kannst. Anderseits solltest Du froh sein überhaupt was machen zu dürfen. Die hätten es auch komplett ablehnen können. Viele im Forum würden für den Bescheid vor Freude mit der Trommel um den Christbaum laufen:D
     
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  3. Ich denke du kannst da nicht viel machen. Der Bearbeiter hat ja die Entscheidungen sogar mit den Paragraphen belegt.
     
  4. #4 ReajZo, 24. Dez. 2021
    Zuletzt bearbeitet: 24. Dez. 2021
    § 12 LImschG ? Da hat sich wohl einer vertippt. Im Zweifel..

    § 11 Absatz 2 hingegen besagt: "Die örtliche Ordnungsbehörde kann bei Veranstaltungen von besonderer Bedeutung Ausnahmen zulassen."
    Also wenn die Ordnungsbehörde (wie Deutschlandweit üblich) zu Silvester Feuerwerk auch nach 22 Uhr duldet...

    Ich sehe dort viel Spielraum.


    Edit;
    War da nicht auch noch was von wegen Tradition/Brauchtum/Glaube/Gesetz/etc?
    Meine mich zu erinnern das es gewisse Ausnahmen gibt.

    Edit2;
    Vielleicht sollte man so dreist sein und einfach kurz vor knapp Einspruch einreichen mit der Begründung:

    Ich habe keine Haustiere.
    Oder.. "Mein Hund bellt nur leise" ;)
     
  5. Das SprengG ist abschließend geregelt, da kann einem das LImschG aus meiner Sicht sonst was...

    Ich meine es gab hier mal einen guten Artikel vom RA Wübbe dazu.

    Man könnte auch in die vollen gehen:
    Einfach am Montag Einspruch per Einschreiben verschicken, vermutlich ist zwischen den Jahren eh keiner mehr, der das bearbeitet und so lange nix zurück kommt, schießen....
     
  6. #6 Planlos1988, 25. Dez. 2021
    Zuletzt bearbeitet: 25. Dez. 2021
    Ich wusste garnicht das der 31.12.2022 ebenfalls ein Freitag ist :cool:
    Das würde ich auf jeden Fall noch mal korrigieren lassen, denke da sollte 2021 stehen, nicht das mal nen weniger kulanter Polizist das überprüft und dir da nen Strick draus dreht. Das mit dem 00uhr Feuerwerk ist natürluch ärgerlich das sie das abgelehnt haben.
     
  7. Ja Einspruch einlegen, außer du wolltest wirklich am 31.12.2022 zwischen den genannten Uhrzeiten zünden !
     
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  8. Vor allem am "Freitag den 31.12.2022"
    Wäre ja echt nen sehr besonderes Jahr wenn Silvester zwei mal auf einander folgend an nem Freitag statt fände :D
     
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  9. Ja :D:D. Ansonsten hält sich der SB wohl an die ortsüblichen Abbrennzeiten von F3 in den Wintermonaten, auch wenn das an Silvester ist. Besser als an noch mehr Auflagen gebunden zu sein
     
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  10. #10 Mopar, 25. Dez. 2021
    Zuletzt bearbeitet: 25. Dez. 2021
    *keine Texte mehr in Delirium verfassen*
     
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  11. #11 Excalibur75, 25. Dez. 2021
    Zuletzt bearbeitet: 25. Dez. 2021
    Nun, es gibt ja eine Genehmigung, nur halt mit Einschränkungen bezüglich der Uhrzeit. Punkt 1 ist ja genehmigt, zwar falsches Datum, Punkt 2 abgelehnt aufgrund der Uhrzeit in Verbindung mit F3, siehe Punkt 2
     
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  12. Ich finde auch, dass das ein Grund zum feiern und nicht zum Einspruch einlegen ist. ****** doch auf F3 um Mitternacht und lass es dafür um 21:30 Uhr so richtig krachen!
     
  13. oder einfach um Mitternacht nur F2 Schiessen....
    - braucht nicht angemeldet werden und ist auf Grund von Silvester grundsätzlich zulässig, es sei denn es ist für die Örtlichkeit ein Abbrandverbot verhängt worden.
     
  14. naja ich würd‘s auch bissl blöd finden. Habe dieses Jahr die Ehre F3 zünden zu dürfen. Daher möchte ich so um 00:30 F3 zünden.

    möchte ja nicht um 21:30 die top Artikel zünden und dann um 00 Uhr nur die F2 Sachen :D
     
  15. Heißt Er kann doch auch an Silvester f2 Raketen mit mehr als 20g zünden ohne Es anzumelden Oder?
     
  16. Kommt drauf an was im Schein steht.

    Bei mir steht drin das ich’s nicht darf. Find‘s zwar übel unnötig da in F3 Raketen mit bis zu 200g erlaubt sind aber so ist‘s eben :)
     
  17. Ich weiß ja nicht was du denen geschrieben hast aber:
    1. Ich erlaube Ihnen
    2. Der Antrag ... wird abgelehnt
    :wall:

    Mal abgesehen vom Datum - und der daraus resultierenden Ungültigkeit des Schreibens - kannst du dir den Wisch schenken. Aber schön zu lesen, in was für Phantasiewelten der SB lebt.

    Solange du deine vollständigen Unterlagen mit auf dem Abbrennern hast (falls irgend eine berechtigte Behörde diese sehen möchte) - viel Spaß beim schießen. ;) Ich kann nämlich keine Versagungsgründe erkennen.
     
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  18. Von 21:30 bis 1:00 wollte er 3 1/2 Stunden F3 Feuerwerk machen.
    In den dunklen Wintermonaten wird halt nur eine halbe Stunde vor 22 Uhr genehmigt.
    Scheint wohl egal zu sein, ob Jahreswechsel oder nicht ... oder Dienst nach Vorschrift gemacht.
    Privates stundenlanges F3 "böllern" an Silvester ist halt keine Veranstaltung besonderer Bedeutung.
     
  19. Ich sehe den Formfehler von denen. Du hast angezeigt und nichts beantragt. Woher nehmen die das Recht einen Kostenbescheid abzugeben?

    Die können dir Auflagen geben aber nicht verwehren.

     
  20. #20 Steven, 25. Dez. 2021
    Zuletzt bearbeitet: 25. Dez. 2021
    Also ich würde jetzt mal salopp sagen, Feuer Frei!
    Der Bescheid ist meiner Meinung nach Ungültig da er sich auf ein Falsches Datum bezieht!
    Du hast alle Unterlagen eingereicht und Gesetzeskonform Angezeigt !!

    Ich an deiner stelle würde so verfahren wie es die Politik zur zeit überall macht.
    Am Montag musst du den Bescheid vom Amt überprüfen.
    Am Dienstag musst du dir einen Umschlag für deinen Einspruch besorgen.
    Am Mittwoch brauchst du ja auch noch eine Briefmarke, ganz wichtig!
    Am Donnerstag, den 30.12.2021 würde ich den Einspruch(Ungültigkeit wegen falschen Datum) zur Post bringen.
    Und natürlich würde ich ihn dann als Einschreiben abschicken.
    (Edit, stimmt auf den Rückschein kann man verzichten :D)

    Falls dann noch jemand auf dem Amt Arbeiten sollte wäre es zu Spät für eine Antwort :p

    Auf dem abbrenner, Papiere dabei haben und für den absoluten Notfall, eine gute Rechtschutzversicherung.

    Ansonsten Feuer Frei und einen guten Rutsch!
     
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  21. Keine Ahnung wie das rechtlich genau zu bewerten ist,
    ich würde Einspruch gegen die Gebühr von 10,00 € einlegen, sowie gegen die Behauptung du hättest einen Antrag nach §12 LlmschG gestellt (Punkt 2).
    (Hier muss ein Irrtum vorliegen, es wurde von mir kein Antrag nach .. gestellt usw.)

    Dann würde ich freundlich darauf hinweisen, dass du dich über die Erlaubnis für 2022 zwar freust, du aber für 2022 noch gar kein Feuerwerk angezeigt hast (Punkt 1).
    (Meinerseits erfolgte noch keine Anzeige über ein Feuerwerk zum oben genannten Datum)

    Eventuell kannst du ja noch erwähnen, dass du noch keine Antwort betreffs deiner Anzeige vom *Datum einfügen* bekommen hast, da diese im gesamten Brief nicht besprochen wird.
    Oder du gehst auf diesen Punkt einfach garnicht erst ein, schließlich hast du ordnungsgemäß angezeigt und fertig ist.

    Aber: Auf keinen Fall Einschreiben mit Rückschein!
    Entweder Einschreiben Einwurf oder per E-Post senden (E-Post hast du sogar noch den Nachweis was du genau geschrieben hast).
     
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  22. Und?
    Wie hast du dich jetzt entschieden, @Speedy?
     
  23. Hat sich alles als einfacher entpuppt als es war. Die Stadt und deren Bewohner waren auch sehr aufgeschlossen und begeistert von meinem Feuerwerk.
    Zumal deutlich häufiger Pollenböller zu hören waren.
    Hab mich für nen „mix“ entschieden.
     
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  24. So ist das! Der Bescheid ist aufgrund von Formfehlern rechtsungültig. Da hat der SB dann Pech gehabt. Merken fürs nächste Mal.
     
  25. Wenn ich so ein Wisch zurückbekommen hätte, würde ich mich auch auf den Abbrenner stellen und zünden. Von daher, da ich annehme, dass du geschossen hast, alles richtig gemacht.

    Da sind so viele Formfehler drin, da muss ich echt lachen. Oben steht richtigerweise was von Anzeige nach § 23, zwei Zeilen tiefer dichtet der SB einen Antrag dazu...:rolleyes:

    Auf die Antwort hin, hätte ich vermutlich sogar noch eine Anzeige für Neujahr 01:30 Uhr mit 1000 "Bodeneffekten der Kategorie F3" hinterhergeschickt, da der SB ja konkrette Uhrzeiten nennt, just um ihn oder sie zu nerven.

    Beste Grüße
     
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