Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Ich glaube ich könnte bei Erteilung der Erlaubnis einfach nicht stark bleiben und letztlich viel zu viel shoppen ;)
    Vorab möchte ich die Aufbewahrungsmögichkeiten optimieren und eine Bestandsaufnahme machen. Dann werden alle 1.3 G Artikel in den Bunker gebracht. Danach überlege ich neu. Jetzt renoviere ich erst Mal und schaue mir den bestellten Stahlschrank an, der schon Übermorgen eintrudeln wird.
     
  2. Einfach nicht so zimperlich am abbrenner abstellen. Ich hau alle cakes die ich zünde vorher mit Gefühl auf den Boden. Du weißt ja schließlich auch nicht wie die vorher gelagert oder transportiert wurden ;)
     
    Micha87, Condomino und KLONK gefällt das.
  3. Sollte auch nur n Witz sein,)
     
  4. Moin zusammen,

    auch ich habe den Antrag auf Erteilung eines 27er Schein gestellt. Begründung: Anzünden von Feuerwerk der Kategorie F3.

    Die nette Dame v. Ordnungsamt meinte die Kleinmengenregelung 2. SprengV Anlage 7 würde sie so nicht akzeptieren. Ich sollte Bilder vom Aufbewahrungsraum machen und Ihr zukommen lassen.

    Wie ist das rechtlich was die Kleinmengenregelung angeht?
    Ich kenne einige im Netz, die den Schein mit Vermerk auf die "Kleinmengenregelung" bekommen haben.

    Sollte man hier darauf bestehen oder doch klein beigeben?
     
  5. Ich würd die Fotos der netten Dame übermitteln.

    entweder würde Sie sonst selbst vorbei kommen und sich deine Möglichkeit anschauen ( kostet dann natürlich ) oder dir die Aufbewahrung verwehren.
     
  6. Ich würde auch ein Foto von der bevorzugten Aufbewahrungsstelle abgeben.
     
  7. #5182 Kieler, 10. Januar 2022
    Zuletzt bearbeitet: 10. Januar 2022
    Aufbewahrungsort:
    Mehrfamilienhaus, Keller, Stahlschrank abschließbar und gegen Wegnahme gesichert. Fenster mit Gitter. Kellertür aus Holz.
    Müsste hier die Kellertür aus Metall sein?
     
  8. Wenn du der netten Dame vom Amt mitteils du würdest nach Kleinmengenregelung aufbewaren, teilst du ihr ja nur "was" und "wieviel" du aufbewaren möchtest. Verständlicherweise möchte sie noch wissen "wo" und "wie" du aufbewahrst ;)
     
  9. SprengLR410:

    In Mehrfamilienhäusern sind Keller- und Dachräume nur dann geeignet, wenn der Aufbewahrungsraum feuerhemmend von den übrigen Räumen abgetrennt ist.

    Holztüren sind in der Regel nicht feuerhemmend. :rules:
     
  10. Und ich dachte du hast aufgepasst... :rolleyes:
    Ich erkenne keinen rechtlichen Versagungsgründe. ;)
     
  11. Ich wusste wenn ich das schreibe wird’s so enden :D
     
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  12. Danke für die schnellen Antworten!
     
  13. Ich werde dank der Hilfe von @Condomino nun auch meinen Antrag stellen. Ich bin gespannt, ob ich wohl der 1 in meinem Lk bin. Ich bin aber ziemlich guter Dinge dank der Hilfe!
     
  14. Hab gesehen das gerade viel über die Aufbewahrung geschrieben wird.

    Hier eine günstige Lösung:

    Werkzeugkiste rot 1000 mm bei HORNBACH kaufen

    Hab das Ding selber in einer Gartenhütte stehen. Macht einen sehr soliden Eindruck, ist rundum lackiert und die Nähte sind dicht. Eine Stange durch beide Bügel macht es so, dass ein Schloß ausreicht zum Abschließen. Zwei Tragegriffe sind auch dran.

    Bisher waren vier Packungen Raketen schräg, eine 50mm Batterie, zwei kleinere Kaliber Batterien, zwei Schachteln und ein Vulkan darin verstaut (s. Bild)
    Nach der Leerung an Silvester kann man die Kiste auch gut hochkant stellen mit einem kleinen Unterbau aus Holz

    Wenn man sich auch brav an die 5Kg NEM hält sollte die Kiste durchaus reichen ;)

    Das nicht-Erlaubnispflichtige muss ja nicht weggesperrt werden oder zumindest in einem eigenen Schrank ¯\_(ツ)_/¯
     

    Anhänge:

  15. Also wäre die Gartenhütte- falls vorhanden- ja sogar deutlich besser geeignet wegen höherer NEM ? Müsste die Kiste dann nicht fest verankert sein? Hatte parallel auch mal geschaut weil ich es vor ein paar Tagen fragte. Gartenhaus = Nebengebäude


    Was meinst Du mit „Nicht Erlaubnispflichtige“? F1 oder PM1

    Davon muss die NEM doch auch berücksichtigt werden oder verstehe ich Dich da falsch?
     
  16. #5191 ThiefRainbow, 11. Januar 2022
    Zuletzt bearbeitet: 11. Januar 2022
    Die Hütte selbst kann man abschließen und es gibt eine Kette mit der ich die Kiste gegen Mitnahme noch zusätzlich sichern kann.

    Diese Hütte fällt in die "Gebäude ohne Wohnraum" in Verbindung mit Anlage 7 der 2. SprengV, deshalb gehe ich bei der Aufbewahrung von 5Kg NEM bei 1.3G aus bzw. F3 weil das gegen unbefugte Benutzung gesichert sein soll.

    F2 in 1.4/.3G ist ja nicht verboten zu haben für jedermann, deshalb reicht das in meinen Augen da nur die NEM im Auge zu behalten wegen der Lagergruppe.

    Zumindest halte ich das so für ausreichend, ob das jetzt in jedem Aspekt gänzlich und vollkommend die LR410 erfüllt ist mir dabei nicht ganz so wichtig weil ich finde die wichtigsten Punkte abgedeckt sind.

    Niemand der nicht darf kommt nicht an das erlaubnispflichtige Feuerwerk und niemand kann die Kiste im ganzen entwenden und keiner wohnt in dem Kabuff.
     
    KLONK und Trinkobst gefällt das.
  17. Gut... Wenn sich jeder die Punkte raus sucht, die er halt am wichtigsten hält.....
    Das Ding heißt zwar Richtlinie, kannst du aber gerne als "rote Linie" sehen!
    Besser geht immer, schlechter sollte man sehr gut begründen können und (!) im Vorfeld mit seiner Behörde abgesprochen haben...
    Sprengstoffgesetz wird ein bisschen anders angefasst, als 40 kmh in der 30er Zone....
     
  18. Wenn er keine Angaben zur Aufbewahrung machen will, fehlende Zuverlässigkeit, weil Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er die Stoffe nicht sorgfältig aufbewahren wird.
     
  19. Was wird das jetzt? Eine Konstruktion a la: Wenn kein Haar in der Suppe ist, werfe ich eins rein damit ich was zu meckern habe? Mit deiner "Argumentation" kann ich demzufolge jeden Antrag ablehnen... Zumal Versagungsgründe im Rahmen der Überprüfung (Ergebnis und Rechtsgrundlage der zugrunde gelegten Überprüfung) aktenkundig zu machen sind. Könnte sehr interessant werden... :D

    Die letzten zwei Anträge die ich unterstützt habe, hatten bei Aufbewahrung folgende Info drin: Aufbewahrung nach LR410 Anhang 7
    Im Schein steht das genau so. Komisch, oder? ;)
     
    Mittelalter und Timbo79 gefällt das.
  20. Das geht hier im nördlichen Franken auch so durch... Ohne Rückfragen
     
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  21. Die LR410 hat gar keine Anhänge nur eine Tabelle als Anlage.
     
    Condomino gefällt das.
  22. Bei meiner Stadt erwartet man zum Antrag noch folgendes:
    "
    -Sie benötigen eine Bescheinigung in beglaubigter Übersetzung der zuständigen Justiz‐ oder Verwaltungsbehörde Ihres Heimat‐ oder Herkunftslandes über bestimmte Tatsachen, die für die Beurteilung Ihrer Zuverlässigkeit erheblich sind (z.B. Strafregisterauszug).
    "
    Wollen die jetzt ein Führungszeugnis oder was soll mir dieser Satz sagen :confused:?
    Vielleicht weiß ja einer von euch was damit gemeint ist, bevor ich da jetzt ne Email hinschreiben.
     
  23. Damit ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung gemeint. Die muss eigentlich die ausstellende Behörde "beantragen"
     
  24. Nein ist sie nicht, die braucht man nur zur Teilnahme an Lehrgängen.

    Wenn man Ausländer ist, kann die Behörde die für die Zuverlässigkeitsüberprüfungen notwendigen Auskünfte nicht einholen, das ist gemeint, dann muss man die selber erbringen.
     
  25. :eek: Asche auf mein Haupt.
    Erst lesen dann abschicken. Natürlich hast du Recht!
    ANLAGE nicht Anhang.
     
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