PMI/P1 P1 Vogelschreck

Dieses Thema im Forum "Kartuschen, pyrotechnische Munition, Effekte" wurde erstellt von greek_gio, 10. Januar 2022.

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  1. Kann jemand was zu diesen VS sagen? Gibt es die nun offiziell in P1 in DE? zink_knallpatronen_p1.jpg zink_knallpatronen_p1.jpg
     
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  3. Ich kenne in DE keinen zugelassenen Artikel in PM1 mit Knallwirkung . Entsprechende Verordnung schließt es aus .
    Statt der Verordnung mal ein WIKI-Beitrag :Vogelschreck – Wikipedia
     
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  4. Die sind auch nicht PM I sondern P1 (also gleiche Kategorie wie manche Blitzböller oder auch Funke Böller).
    In Deutschland gilt trotzdem PM II und Munitionerwerbscheinpflichtig wie Desert bereits geschrieben hat.
    Im Ausland kennt man sowas wohl nicht wirklich und kann die deswegen in P1 zulassen bzw dort unter dieser Kategorie verkaufen.
     
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  5. Irgendwie komme ich mir manchmal immer noch vor wie in der DDR, da gibt es diverse Produkte die "Wir" nicht kaufen können aber diese hier produziert werden, weil sie für den ausländischen Markt bestimmt sind.
     
  6. Wird trotzdem verboten sein da PM1 ja die Munition ist die aus SSW verschossen werden darf in D.
    P1 zählt ja nicht als Munition und entspricht nicht den Verwendungszweck.
    Wenn ich das so richtig geschrieben habe?
     
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  7. Ich habe mir das schon fast gedacht, dass wir keine in Deutschland hergestellte und geprüfte Knallpatronen in Deutschland benutzen dürfen!
     
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  8. Schade drum ist ein schönes Mischset.
     
  9. Wieso kann man die eigentlich nicht als Verladeartikel kaufen so wie die F4 Version?
     
  10. Genauso wie vieles aus dem Bereich Chemie, Arzneimittel usw.
    Made in Germany, aber in Germany verboten oder nicht erhältlich ))
     
  11. Aber der reine Erwerb müsste doch eigentlich erlaubt sein
    Auf den Funke VS steht dieser Zusatz zb. Nicht auf der Verpackung und P1 ist nunmal P1 und somit frei verkäuflich ab 18 Jahren.
    Und für P1 gibt es ja viele Verwendungszwecke, wer schreibt mir also vor, dass ich die aus ner SSW verschießen muss?
     
  12. Funke schreibt da hinten drauf.
    [​IMG]
     
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  13. Ich weiß :mad:...das ist so logisch wie Ibuprofen 500er in der Apotheke frei kaufen aber für 800er braucht man ein Rezept!
     
  14. Das Thema wurde doch schon ausgiebigst diskutiert...
    Der Link von @Desert sagt eigentlich alles.
     
  15. Dafür braucht man einen Munitions Erwerb Schein !!!

    Und sind auch nicht für Silvester sondern für Schad Vogel Bekämpfung...

    Ist auch sehr gefährlich wenn man damit Mißbrauch beginnt zb Silvester...
    Nemen wir mal an Silvester kommt so eine Knall Patrone wider runter und da steht ein kleines Kind und verliert sein Augen Licht oder Gehör !!!

    Was dann ???

    Überhaupt auf sowas zu Kommen sowas für Silvester zu verwenden der muss echt Psychische Störungen haben und sollt sich mal Hilfe suchen ..

    So ein Mensch darf über haupt keine Waffen und Munition besitzen !!!!!
     
  16. Man kann es auch gleich komplett übertreiben
    Ist jeder eu bürger(ausser DE) dem es rechtlich total frei steht mit seiner SSW Vogelschreck zu schiessen wie er will Phychisch gestört ?? Ich denke nicht !
    Manche Schlagen echt das fass aus dem boden....
     
  17. Das ist Munition und keine Knall Erbse !!!
     
  18. Wenn man einen geeigneten Ort hat und verantwortungsvoll damit umgeht, seh ich kein Problem vogelschreck zu verwenden. Salut Raketen sind teilweise heftiger
     
  19. Warum MES Pflichtig ???

    Salut Raketen sind auch nicht Abschießbar ;)
     
  20. #21 Passion, 11. Januar 2022
    Zuletzt bearbeitet: 11. Januar 2022
    Naja, Unfälle - bei unsachgemäßer Verwendung und unverantwortungsvollem Umgang - können auch mit allerlei anderen Feuerwerkskörpern passieren. Kleine Kinder haben auch nichts in der direkten Umgebung der Zündung zu suchen.

    Wieso das? Ein Salutbombenrohr ist vom Effekt her quasi nichts anderes. Ist man auch psychisch gestört, wenn man dieses zündet? Woran machst du das fest? Hier legale Pyromunition kann auch böse ins Auge gehen (bei unsachgemäßer Verwendung).

    Nicht falsch verstehen - ich zünde kein VS und habe es auch nicht vor, da es hier nicht erlaubt ist. Aber weshalb du es so kriminalisierst, verstehe ich nicht. Es mag ja auch Länder geben, wo es legal ist.
     
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  21. Durch den Hinweis von Funke das die Patronen aus einer PTB Waffe zu schiessen sind greift in Deutschland das Waffenrecht , und damit PM2 = verboten

    Ob ein EU Mitbürger Psychisch krank ist wenn er die VS Gesetzes konform im jeweiligen Land nutzt halte ich für eine gewagte These oder umgangssprachlich Schw.
     
  22. Es geht um die Munition !!!

    Und der Gedanke zu Silvester mit Munition zu schiessen, das ist Krank !

    Das mein ich, wer auf sowas kommt .

    Munition und keine Feuerwerkskörper
     
  23. Tut mir leid Aber ließt du hier eigentlich mit ?
    Es ist in fast jedem EU land auuser DE Ganzjährig mit Vs rumzuballer wie er will
     
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  24. Oh, habe rund um die letzten beiden Jahrewechsel auf einiges an PM1 genutzt. Welche Behandlungsschritte schlägst du vor...?
     
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