Pläne & Erlebnisse Planung Feuerwerk F2 2022 Online Kauf Ausland?

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von Dingobert, 10. Jan. 2022.

  1. Ich würde behaupten, in dem Moment, in dem der Verkäufer die Ware an den Versand- Dienstleister übergibt. Warum? Weil die Ware in dem Moment aus dem Besitz des Verkäufers geht und somit überlassen wird. Bezahlt habe ich die Ware ja schon, daher ist sie nun mein Eigentum. Der Versand Dienstleister überbringt ja nur. Da der Verkäufer es in Österreich übergibt, würde es so gesehen passen.
     
  2. Wenn du im Ausland bestellst und online/per Überweisung bezahlst, wechselt das Eigentum.
    Dann wird ein Versanddienstleister beauftragt dir das zu überlassen.
    Überlassen ist also der Moment wo die Ware in deinen Besitz übergeht.
    Also hier in Deutschland und damit leider nur die letzten drei Tage erlaubt.
     
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  3. Okay. Klär mich bitte auf.
    Ich lerne immer gern dazu...
     
  4. So verstehe ich das auch. Wäre es anders möglich, würden doch hiesige Shops schon längst "Filialen" in Nachbarländern haben.
     
  5. Das kann gut sein- muss echt mal nach dem Begriff suchen- „überlassen“ die Händler eigentlich erst den Versandunternehmen die Ware oder wie nennt man das dann?
     
  6. Ich bin zwar nicht gemeint, aber:
    1.4G: 1 kg NEM in bewohntem Raum, 10 kg NEM in unbewohntem Raum (z.B. Keller) und 15 kg NEM in einem Gebäude ohne Wohnraum.
    1.3G: 3 kg NEM in unbewohntem Raum (z.B. Keller) und 5 kg in einem Gebäude ohne Wohnraum.

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass du das bereits wusstest, aber woher stammen die 3-5 kg, die du aufgeführt hast? Ok, wenn du nur 1.3G meinst, hast du natürlich recht. Aber in 1.4G geht wesentlich mehr.
     
  7. ist in meinen Augen auch ein überlassen. Die verbringen dann und überlassen es wieder dir
     
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  8. Das du im Saarland wohnst passt ja.. komme aus SB. mich habe letztes jahr bei Activfire bestellt und bin voll zufrieden. Hat alles prima geklappt mit der Spedition kam auch sicher verpackt per Gefahrgut an.
    wenn du möchtest können wir gemeinsam dort bestellen und uns den Versand sparen.
    Pn?;)

    lg
     
  9. #34 Mirko88, 11. Jan. 2022
    Zuletzt bearbeitet: 11. Jan. 2022
  10. Jetzt hast du mir den ganzen Spaß versaut... :(:D
    Der Großteil der ausländischen, interessanten Artikel ist 1.3 — und was passiert wenn nur ein einziger 1.3 Artikel dabei ist? Rischtisch. Alles wird 1.3... NEM max. 3 - 5 kg. Daher kommen die Zahlen. ;)
     
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  11. Dann wird das aber auch nichts mit unterm dem Bett ;)
     
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  12. 1 Kilo bei 1.4 wenn ich mich richtig erinnere. Wäre mir unterm Bett aber auch schon zuviel :p
     
  13. Bei 1.3 für den privaten Gebrauch sind die Zahlen korrekt. Unterteilt in unbewohnten Raum und Gebäude ohne Wohnraum
     
  14. weiter gesponnen müssten dann alle Auslieferungsfahrer eine Erlaubnis haben die Artikel schon vor dem 29.12 überlassen zu bekommen - keine Ahnung ob die entsprechenden ADR Scheine das beinhalten:) naja wie auch immer ich bestelle lieber nix solange das nicht 100% klar ist und meine Reserven nicht abgespeckt sind
     
  15. sind ja keine Verbraucher
     
  16. Mit der erlaubten NEM in bewohnten Räumen habe ich kein Problem, auch nicht im Bettkasten…..:D
     
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  17. Die Explosionen sollten ja auch oberhalb des Bettes stattfinden.
     
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  18. Danke.
    Wo ist der Beitrag den du da zitiert hast? :eek: Würde gern was dazu schreiben... Oder ist das der Grund warum ich es nicht sehen kann? :D
     
  19. hat er wohl gelöscht :)
     
  20. Ich habe auch schon über einen F3-Schein nachgedacht.
    Irgendwas wehrt sich da in mir. Ich abstrahiere einmal etwas:
    Ich darf spazieren gehen, das ist mein gutes Recht.
    Jetzt kommen ein paar Radfahrer, die behaupten Fußgänger auf dem Bürgersteig behindern Radfahrer beim Radfahren. Außerdem wäre es schlecht für das Wild. Die Fußgänger sollten auf ihr Recht verzichten, und auch radfahren. Außerdem sei der Verkauf und das Überlassen von Schuhen die nächsten 2 Jahre wegen dem Sohlenabrieb (Feinstaub) verboten. Der verstopfe die Rillen in den Gehwegen, was zu Überschwemmungen führen könnte.

    Jetzt habe ich die Möglichkeit, für mein altgedientes Recht auf Spazieren zu kämpfen oder ich mache einen Botenschein, der es mir erlaubt, ganzjährig Pakete von A nach B zu tragen. Ich bräuchte dafür eine Versicherung, müsste unterjährig ein paar Paketlieferungen nachweisen und alle 5 Jahre würde irgend jemand urteilen, ob ich weiterhin den Schein behalten darf.
    Würde ich irgend einen belastbaren Sinn in der Einschränkung meiner Rechte sehen, würde ich vermmutlich mit dem Spazierengehen aufhören. Aber nur weil irgend jemand mein Hobby nicht mag, es aufzugeben, obwohl der Gesetzgeber aus gutem Grund mir dieses Recht in einem Gesetz verankert hat, das ist für mich kein Argument. Das ist ein bösartiger Angriff auf meine Rechte.
    Mit dem gleichen "Recht" könnte ich das Verbot von Religionen (nachweislich negativ), Mode (zweitschlimmster Umweltverschmutzer weltweit), Geburten (wir haben Überbevölkerung) fordern.
    Diese Dinge sind aus meiner Sicht schlimm, aber als toleranter Mensch dulde ich das, weil ich weiss dass manche Leute ohne den Kirchgang, das wöchentliche Shoppen und eigene Kinder nicht leben wollen.
    Dann muß es verdammt noch mal möglich sein, dass mein Umfeld die 10 Minuten Pyrotechnik/Silvesterfeuerwerk im Jahr erträgt.
     
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  21. Tja....
    Das ist Demokratie...
    Und wie die letzen Wahlen gezeigt haben, wollen die meisten halt einfach weiter so und keine Veränderung, abgesehen von steigenden Spritpreisen, das ist okay.......
    Pech für Dich, Pech für mich....
     
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