Signalmunition Wer darf Knallpatronen abfeuern?

Dieses Thema im Forum "Kartuschen, pyrotechnische Munition, Effekte" wurde erstellt von sgrund, 21. Jan. 2022.

  1. Hallo,

    ich bin neu hier und kenne mich mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht aus. Ein Bekannter war vor Silvester in Frankreich und hat sich dort mit Silvesterkrachern der Kategorie F2 eingedeckt. Soweit so gut. Er kaufte aber auch eine Packung Knallpatronen "P1", sogenannte Vogelschreckpetarden von Zink, welche bei SSW vorne aus einem Abschußbecher verschossen werden können. Meine Frage ist ob man solche Patronen in D abfeuern darf, scheinbar gibt es sowas ähnliches das ganze Jahr über auch in D zu kaufen.

    LG
     
  2. P1 ist ne Grauzone, die oftmals zu solchen Missverständnissen führt. Vogelschreck fällt beim Verbringen nach Deutschland von P1 in PM2, weil Pyromunition. Damit haben wir ohne entsprechende Erlaubnis hier einem Verstoß. Meiner Meinung nach Waffen und Munitionsgesetz. Bin aber absoluter Laie. Müsste eigentlich auf der Packung stehen, wenn die von Zink ist.
     
    Gattaca303 gefällt das.
  3. Genau richtig!
    Obstbauern bei einer bestimmten Obstfläche dürfen nach einem Antrag mit Genehmigung solche erwerben und abfeuern
     
  4. Ganz einfach Nein ist bei uns PM2, da dies aus einer Waffe/Abschussbecher verschossen wird. Und dies fällt unter das Waffengesetz da MES pflichtig.
     
  5. #5 HollyMolly87, 21. Jan. 2022
    Zuletzt bearbeitet: 21. Jan. 2022
    Auch der Erwerb und Besitz von Knallpatronen P1 ist illegal dachte nur die Verwendung fällt unter PM2. Bei Zink steht ein Vermerk drauf bei Funke nicht
     
  6. Funke sollte man auch nicht in Deutschland kaufen können. Wahrscheinlich währe die Verwendung in Deutschland sogar für MES Inhaber verboten weil die keine PM2 Zulassung haben.
     
  7. Was bedeutet MES?
     
  8. Munitionserwerbsschein :)
     
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