Pyrotechniker Mindestalter für Helfertätigkeit

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von Dr.Mo, 6. Mai 2002.

  1. Hallo allerseits!

    Nachdem ich am Wochenende bei Rhein in Flammen in Bonn war, steht mein Entschluss nun definitiv fest: ich will einen Abbrennerschein :)

    Habe schon einiges in den FAQ usw. gelesen, jedoch wurde nirgends auf das Mindestalter eingegangen, das zur Helfertätigkeit bzw. zum Lehrgang berechtigt.

    Wie ist das damit? Kann man schon ab 18 Jahren an FWK als Helfer teilnehmen oder einen Lehrgang absolvieren? Oder muss man erst 21 sein?

    Danke für alle Antworten,

    Mo
     
  2. Hallo!
    Schau mal hier, da wurde schonmal über dieses Thema geschrieben.
    Cheers,
    -Michael
     
  3. Hallo Dr.Mo

    um sich nicht im Dschungel der inzwischen vielen Postings zu verlieren, hier das wesentliche:

    Zulassung zum Lehrgang für den Befähigungsschein nach §20 SprengG. = Abbrennerlehrgang:

    1.) erforderliche körperliche Eignung (einem Blinden oder ähnlich kranker Person wird die Eignung aberkannt)
    2.) 21. Lebensjahr muss vollendet sein
    3.) Unbedenklichkeitsbescheinung (nicht älter als 1 Jahr bis Lehrgangsbeginn) muss vorliegen
    4.) Zuverlässigkeit

    Zum Thema Helferalter steht im SprengG. (§22 Vertrieb und Überlassen) folgendes:

    Das Überlassen innerhalb des Betriebes ist erlaubt:

    1.) an Personen über 18 Jahren unter Aufsicht
    2.) an Personen von 16-18 Jahren unter Aufsicht, wenn:
    a) für Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich
    b) Betreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit sichergestellt

    Soweit die gesetzlichen Vorschriften laut SprengG.

    In den meisten Fällen, werden Helfer ab einem Alter von 18 Jahren "beschäftigt".
    Ich würde Dir empfehlen, bei verschiedenen Firmen in Deiner Umgebung einfach einmal höflich nachzufragen, ggfls. bewerben.

    In diesem Sinn viel Glück
    Pyroplus
     
  4. Danke für die klärenden Worte :)
     
  5. Hallo Dr.Mo & Pyros,

    Wichtig !
    als aller erstes! muß die Schriftliche Erlaubnis des Erziehungsberechtigten vorliegen.
    Den Eltern muß verdeutlicht werden, welsche Gefahren im Umgang mit Pyrotechnik Verbunden sind. Erst dann kann eine Beschäftigung / Ausbildung erfolgen.

    Mit freundlichen Grüßen
    BOMBY
     
  6. Hallo liebe Gemeinde des gepflegten Pyro,

    Also bisher liest es für mich so, daß es sein kann aber nicht muss und es eine Grauzone zu seien scheint
     
  7. Der Thread ist fast so alt wie ich :eek:
     
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  8. Ich denke, aus Versicherungstechnischen Gründen wird dich keiner als Helfer mitnehmen, es sei denn, du gehörst zu einer Feuerwerker Familie.... wenn du unter 18 bist.... und wenn du zu früh mit den Helferfeuerwerken anfängst... "verjähren" diese ja bist du 21 bist und zur Prüfung kannst.....
     
  9. Dr.Mo wurde zuletzt gesehen: vor 13y 3w
     
    Saul.Goodman und Kenny gefällt das.
  10. Nein. Ist eindeutig geregelt und damit keine Grauzone.

    In diesen Genuss wirst du i.d.R. lediglich im Rahmen einer Berufsausbildung innerhalb eines Betriebs kommen. Wenn überhaupt. Sicherlich aber nicht als Helfer.
     
  11. Sollte nun wohl über 21 sein und die Frage hat sich für ihn erledigt. :lol:
     
    Micha87, KLONK und PyroEagle gefällt das.
  12. Und die Frage geht's dabei nicht wirklich um meine Person...

    Was meine Person betrifft, ist alles geregelt.
     
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