Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. #5376 TIE Fighter, 20. Januar 2022
    Zuletzt bearbeitet: 20. Januar 2022
    Weil ich als 20er weder Erwerben noch Anzeigen darf und keine Versicherung habe. Was soll ich denn dann zu Silvestern machen. Mit Knallerbsen schmeissen? :D
     
    Kevin1887, KLONK und Knalapenjo gefällt das.
  2. Oder einfach deinen 7er für dich anzeigen lassen?!
     
  3. Ja, geht zwar auch, ist aber nicht ganz sauber :rolleyes:
     
  4. Das hab ich schon öfter gehört, aber nie verstanden.
    Du bist als 20er Kunde und verantwortliche Person in einem.
    Der Unternehmer muss mit seinem Unternehmen Gewinn erzielen, jedoch nicht mit jeder einzelnen Unternehmung, sondern am Ende des Jahres unterm Strich sollte ein + stehen. Also kann er dir in die Rechnung nur die ptGs + Mwst. schreiben.

    Also wo läuft jetzt was "unsauber"?
    SprengG, Finanzamt, Gewerberecht...ich weiß es wirklich nicht.
     
    Mittelalter gefällt das.
  5. Nein, rechtlich ist das bestimmt alles nachzuvollziehen und auch sauber zu lösen.
    Es ist mir einfach zu komliziert.
    Ich möchte mir z. B. die Ware kaufen die ich gerne möchte, wo und wann ich möchte. Evtl. hat mein 7er garnicht das, was ich mir vorstelle zu bieten.
    Die Freiheit möchte ich einfach haben.
    Außerdem möchte ich einmal im Jahr mein eigenes Ding machen.
    Ja ist viellecht beknackt, ist aber so.
    Und letztendlich steht es mir zu. Solange es geht möchte ich diesen beknackten 27er haben. Ich möchte mich doch nicht schlechterstellen als ich ohnehin schon muss.
    Sollte es den 27er irgendwann einmal nicht mehr geben, wovon ich erstmal nicht ausgehe, müssen andere Lösungen gefunden werden. Bis dahin bleibt er für mich aber der sauberste Weg.
     
    Micha87, T.o.1 und Christoph gefällt das.
  6. Warum genau kostet eine Abfrage mehr, nur weil das Ergebnis ein anderes ist?

    Der Aufwand für den SB ändert sich doch nicht.
     
  7. "Sollten im Rahmen der anschließenden Zuverlässigkeitsprüfungen - wider Erwarten - beispielsweise Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft oder Urteile von Gerichten beigezogen werden müssen, kann dies einen erheblichen zusätzlichen Aufwand darstellen, der u. U. die Höchstgebühr von 400,00 € nach Tarifstelle 11.11.3 AVwGebO NRW nach sich zieht. In diesem Fall würde von hier schriftlich eine entsprechende Nachforderung an Sie ergehen."

    So die Aussage meines SB.
    + der Höchstsatz für die Ausstellung i.H.v. 250€.
     
    chrisL und Mittelalter gefällt das.
  8. Ja das stimmt natürlich bzw. kann der Fall sein.
    Ich wollte halt nur nochmal deutlich machen, dass viele da eine Grauzone sehen, wo es keine gibt.
     
    pyrofan360, Knalapenjo und TIE Fighter gefällt das.
  9. Nabend!
    Ich habe das miese Wetter genutzt und den Antrag auf Erlaubnis 27 mal ausgefüllt sowie mein Aufbewahrungsschrank beklebt.

    Ich wollte dem Antrag auch zB ein Foto davon beilegen damit der SB sieht, dass es korrekt aufbewahrt wird.
    Könnt Ihr Euch das mal ansehen und feedback geben bitte- ich bin mir unsicher was die Kennzeichnungspflicht betrifft.
    Ich gebe zusätzlich an, dass ich einen „Bunkerplatz“ angemietet habe und die Aufbewahrung zu hause nur temporär erfolgen soll nach Lieferung der PTG oder falls ein Feuerwerk ausfällt wegen Regen zB

    2. Da ich hier öfter las, dass ausgefüllte Anträge nicht gern gesehen sind wegen copy and paste- ist vielleicht ein versierter User bereit sich meinen Antrag mal snzuschauen per PN?
     

    Anhänge:

  10. Sowas macht man einfach nicht, wenn es nicht ausdrücklich gefordert ist...
     
    KLONK gefällt das.
  11. Da bin ich voll und ganz bei @Mittelalter.

    solange nichts gefordert wird , würd ich auch nichts dazu legen. Hab ich bei meinem Antrag auch nicht und der ging ohne jegliche Nachfrage durch.
     
    Trinkobst und Mittelalter gefällt das.
  12. Ich pflichte meinen Vorrednern bei.
    Wenn ich ein feuerwerks- und menschenhassender Sachbearbeiter wäre, würde ich die Erluabnis erstmal auf 1.4G beschränken, da die Aufbewahrungstätte kein 1.3G hergibt. Du verstehst worauf ich hinaus will?

    Das 1.4G hätte ich ohnehin weggelassen, der Schrank ist ja kein Versandstück...
     
    Mopar, schnix und Mittelalter gefällt das.
  13. Ok gut, dass ich fragte. Also kein Foto vom Schrank:)
     
  14. Richtig :good:
     
  15. Darf ich fragen woher du den Aufbewahrungsschrank hast? Gerne auch via Pn
     
  16. Klar- das war nix dolles.
    Aufbau alleine immerhin in 5-10 Minuten erledigt.
    TecTake Aktenschrank mit Fächern...
    https://www.amazon.de/dp/B076HPZXQG?ref=ppx_pop_mob_ap_share
     
  17. Dankeschön,

    Ich denke das wird reichen

    Gegen Wegnehme gesichert?
     
  18. Ja- an die Wand geschraubt.
    Dazu muss man allerdings selber erst Mal mit dem Metallbohrer loslegen- keine entsprechenden Bohrungen/ Vorkehrungen von Werk aus.
     
  19. Dass dachte ich mir schon...

    Ist aber auch nicht der große Akt den Schrank gegen die Wegnehme zu sichern
     
  20. Hallo Expertens ,

    ich habe jetzt schon Stunden mit suchen zum Thema Transport für/durch Privatpersonen gesucht.
    Habe hier fleißig gelesen/mitgelesen aber nicht wirklich rechtlich belastbare Vorschriften gefunden.


    Mein Stand :

    Transport 1.4G max. 50kg Brutto , ab einen einzigen Artikel 1.3G nur noch 5kg Brutto !

    Weiterhin wird hier im Forum davon ausgegangen das die ADR-1000 Punkte-Regel auch für Privatpersonen / Transport gilt.
    (dazu braucht es zwingend/nur einen 2kg ABC-Löscher und alles in die entsprechenden UN-Kartons mit korrekter Aufschrift)


    Wenn ich nun die "Flugblätter" der BAM lese , finde ich weder 1.3G zu 1.4G noch was zur ADR !??

    Schreibt die BAM hier halbe Sachen oder kann ich den Zettel ausdrucken und 2 Verbünde mit 1.3G damit transportieren ?? :D:D


    BAM - Pressemitteilungen - BAM gibt Tipps für ein sicheres Silvester 2019: Feuerwerk richtig transportieren, lagern und verwenden

    broschuere-sicheres-silvester.pdf (bam.de)
     
  21. Ich habe noch, nicht mal die 1000 Punkte Regel sichten können
     
  22. Echt ? Bestimmung - Privat-Transport von Feuerwerk an den Verkaufstagen
     
    Noerm, Knalapenjo und Trinkobst gefällt das.
  23. Ich hatte noch Mal beim Amt angerufen- dieses Mal ein anderer SB.
    Ich wollte fragen ob ich in der Vorlage bei Umgang das „Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen und VERNICHTEN“ mit XXXX überschreiben kann oder ob der das macht.

    Ich hätte dann „nur“ noch „Erwerb, Aufbewahren, Verwenden und Transportieren“

    Er sagte dann kann ich damit ja „gar nix anfangen“ ohne Vernichten. Beim Zünden werden die PTGs ja vernichtet.

    ist „Verwenden“ nicht „Zünden“?

    Vernichten ist nach meinem Verständnis eher fachgerechte Entsorgung oder?
     
  24. Zünden der PtG wäre bereits mit "Verwenden" abgedeckt. Entsorgung mit drin zu haben schadet sicherlich nicht, im Zweifel besteht Entsorgen schließlich nur aus Wasserbad mit anschließender Restmülltonne, beispielsweise um deine Aufbewahrungsmengen kurzfristig auf die zulässigen Mengen zu reduzieren.
    Spätestens wenn ein Bunkerplatz vorhanden ist, dann spielt das vermutlich keine relevante Rolle mehr, aber ich denke es wird ersichtlich worauf ich hinaus will.
     
    Trinkobst gefällt das.
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden