Bestimmung 27er Schein in Bremen beantragen

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von HBOstPyro, 5. Januar 2022.

  1. Guck einfach hier rein Anlage 7 zum Anhang 2. SprengV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
    Denk noch mal über einen Schrank nach, der müsste abschließbar sein.

    Schönen Gruß
    Chris ;-)
     
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  2. Versicherung hab ich über Röder abgeschlossen.... kostet 120€ im Jahr
     
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  3. Nur mal so als allgemein gehaltener Tip........ Google hilft in den meisten Fällen weiter :eek:
    Zitat:
    "Haftpflichtversicherung für erlaubtes F3 Feuerwerk
    Konditionen: Jahresbeitrag ca. 65 € (15 Mio. € Deckungssumme) für eine Person.
    Wichtig: Ein zünden des Feuerwerkes auf einer öffentlichen Veranstaltung ist nicht mitversichert.
    Also Firmenfeste, Vereinsfeste oder entgeltliche Feiern."
    Versicherungen für Pyrotechniker & Feuerwerk
     
  4. #29 feuermarco, 26. Januar 2022
    Zuletzt bearbeitet: 26. Januar 2022
    Bitte nicht falsch verstehen, soll kein Klugscheissen sein.

    Eigentlich sollte man sich im Vorfeld mit dieser Thematik beschäftigen und sich auch vorher das Wissen aneignen bevor man mit den Gedanken spielt, einen §27 SprengG zu beantragen!

    Gruss
    feuermarco
     
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  5. Ist aber gerade Klugscheißerei weil
    1.wie du vielleicht vorher gelesen hast habe ich 3 Exemplare von Formularen vom GAA bekommen.
    2. wegen der Räumlichkeiten wollte ich eigentlich nur Erfahrungen sammeln da ja vielleicht auch 1.3G und 1.4G gekauft werden wird und ich mit dem Gedanken spiele die Klassen von einander zu trennen.
    3. gibt es ja nun mal Versicherungen wie Sand am Meer und auch da haben mich einfach eure Meinungen Interessiert!!

    Und noch mal an alle anderen von denen es heißt Google, Google bla, bla, bla, etc.
    Ihr müsst ja hier nichts mehr schreiben aber schön wären echt ernste Antworten auf die Fragen und Ideen!!

    KONSTRUKTIVITÄT!!!

    Danke
     
  6. @feuermarco hat schon recht mit dem was er schreibt. Jeder der einen 27er beantragen möchte, sollte sich dazu belesen. Zum einem mit der der SprengG, SprengV, Lr410 und ganz wichtig das Forum hier. Es gibt einen Super Thread Großfeuerwerk - Schein für Kategorie F3 Feuerwerk
    Niemand hat was gegen Fragen, denn alles kann man nicht wissen aber sich ein wenig belesen und man bekommt es von ganz alleine hin.
     
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  7. Wenn man von seiner Behörde Formulare zugeschickt bekommt und man versteht da nur Bahnhof, dann sollte man da die Finger von lassen!

    All Deine Fragen könntest Du Dir selber beantworten, wenn Du im Thema sein würdest. Das hat nichts damit zu tun, das Du andere Leute fragst….wie , wo, wann und wieviel. Erfahrungen von anderen sind völlig egal. Es liest sich einfach so, als hättest Du null Ahnung und würdest mal eben schnell an die passende Antwort kommen wollen.Wo und wie und das ganze Bla..Bla…Blaaa… das steht alles festgeschrieben in dem SprengG und der SprengV.

    Man sollte auch einen Antrag „Erlaubnis nach §27 SprengG für Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F3“ ohne Hilfe ausfüllen können, wenn man sich mit der Thematik befasst! Ansonsten einfach sein lassen!

    trotzdem schönen Abend noch,

    Gruß
    feuermarco
     
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  8. Ich meine der BVPK ist Versicherungstechnisch auch sehr günstig ;)
     
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  9. Moin ich habe gerade beim GAA angerufen und versucht eine Ausnahmegenehmigung für eine Hochzeit zu erhalten. Die Frau sagte mir das die sowas nicht mehr machen und bei Geburtstagen geht dies erst ab 90+
    Kann mir vielleicht jemand weiter helfen irgendeinen Tipp?
    Mfg
     
  10. Lass ein paar Tage vergehen nochmal a rufen und sagen das es für den 91 Geburtstag deiner Oma wäre.
     
  11. Prüfen die das dann nicht ?
     

  12. Also hier wird nichts geprüft. Die machen sich nicht die Arbeit und prüfen sowas
     
  13. Ok danke für die Info ich werde es versuchen
     
  14. Hallo zusammen,

    nachdem ich es eigentlich schon in den letzten zwei Jahren immer auf'm Zettel hatte, aber irgendwie immer doch nicht dazu kam, möchte ich das Thema §27er gerne angehen.
    Es ist ja auch nichts, was man eben mal "nebenbei" machen kann, da muss man sich schon konzentrieren und sich gut vorbereiten.
    Themen wie Aufbewahrung, Versicherung und überhaupt die Regelungen / Gesetze fordern u.a. nicht nur bloß Zeit, sondern auch gewissen Aufwand.

    Mich würde in diesem Zusammenhang eigentlich nur mal interessieren, wie hier nun die Erfahrungen für Bremen sind. Vielleicht kann insbesondere @HBOstPyro nun etwas zu sagen? Werden einem viele Steine in den Weg gelegt? Wie lange hat es schlussendlich gedauert (nein, ich gehe nicht davon aus, dass das dieses Jahr noch alles über die Bühne gehen könnte ;))?

    Und der zweite Punkt: Spätestens mit dem 27er will ich größtenteils weg von der Aufbewahrung in privaten Räumlichkeiten (Keller).
    Auch wenn es im Rahmen der Kleinmengenregelungen möglich ist, so nimmt es doch Platz weg und ein gewisses ungutes Gefühl - auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass etwas passieren könnte - bleibt.
    Viele mieten sich ja auch irgendwo einen Stellplatz in einem Bunker an. Man liest immer wieder, das ginge "über den Pyrotechniker deines Vertrauens". Tja, sowas habe ich nicht :D Die einzigen "Connections" wären die zu Händlern und die, welche ich schonmal kontaktiert hatte, haben eher selbst aktuell Platzprobleme und bieten das nicht an. Zumal der Aufbewahrungsort nach Möglichkeit nicht super weit weg sein sollte.
    Gibt es eventuell einen Tipp, wen man im Raum Bremen und Umgebung dazu mal ansprechen könnte?

    Vielen Dank und liebe Grüße :)
     
  15. Die Bremer und Hannoveraner Pyrotechnik Lager sind in der Regel hier zu finden :
    Bärenlager §8a - kats-pyrotechnik
     
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  16. Hallöchen, ich bin gerade dran am Thema §27er in Bremen. Für alle, die es interessieren sollte, hier einmal Preise von der Gewerbeaufsicht:

    Unbedenklichkeitsbescheinigung – 65,50 €
    zzgl. Überprüfung der Zuverlässigkeit – 72,00 €

    Erlaubnis nach § 7 SprengG – 192,00 €
    ggf. zzgl.Überprüfung der Zuverlässigkeit – 72,00 €

    Ausstellung eines Befähigungsscheines – 144,00 €
    ggf. zzgl.Überprüfung der Zuverlässigkeit – 72,00 €

    Ausstellung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG – 144,00 €
    ggf. zzgl.Überprüfung der Zuverlässigkeit – 72,00 €

    Eine Änderung einer Erlaubnis ist wie eine Neuausstellung zu bewerten.

    Habe einen guten Kontakt zur Sachbearbeiterin aufgebaut :)
     
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  17. also jetzt quasi 216 - sprich ähnlch wie in Berlin mit ca. 200 Euro? oder muss man die Unbenklichkeitsbescheinigung extra davor beantragen?
     
  18. Hier einmal aus einer vorherigen Mail:

    neben dem Antrag seien folgende Punkte zu beachten:
    • Mindestalter 21 Jahre
    • Nachweis einer geeigneten Lagerstätte (siehe 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz und SprengLR 410)
    • Liegt die Lagerstätte in einem Mietgebäude ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich.
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Umgang mit Feuerwerk der Kategorie F3.
    Ich lese daraus (und auch aus dem Antrag), dass man diese nicht Unbedenklichkeitsbescheinigung erst auf Aufforderung vorlegt... Weil es bei den Gebühren "ggf. zzgl." heisst.
     
  19. das man die Zustimmung des Vermieters tatsächlich benötigt, müsste mir glatt mal im SprengV/SprengG anschauen, habe ich bisher noch von keinem 27er gehört
     
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  20. Geeignete "Lagerstätte" als Privatperson die nur gemäß Kleinmengenregelung aufbewahrt..... Interessant
     
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  21. Wieder mal Profi Sachbearbeiter die LR410 Aufbewahrungsstätte nicht von genehmigtem Lager unterscheiden können.

    Ich würde auch als 27er ohne Fachkunde immer ein genehmigtes Lager vorziehen.

    Wer will mir vorschreiben dass ich nach Kleinmengenregelung aufbewahren MUSS?

    Ein gemieteter Platz in einem genehmigten Lager ist in jeder Hinsicht besser und sicherer als dieser ganze Wohnhaus Kram mit Stahlschrank.
    Was soll ich denn da aufbewahren? Einen 1.3G Verbund mit 3 kg NEM?
     
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  22. Ist perse nichts was mit dem sprengg zu tun hat sondern mit dem Hausrecht des Vermieters.
    Pyrotechnik ist nunmal ein gefährliches Lagergut und wenn dem Vermieter das zu heikel ist, dann kann er dir das auch versagen.
    Genauso wie das aufbewahren von brennbaren flüssigkeiten meist nicht gestattet ist.
     
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  23. Ich hab den Antrag Mitte August abgegeben. Inklusive der Bestätigung für die Haftpflicht bei Verwahrung und Abschuss. Die nette (ernstgemeint...) Dame sagte mir, dass jedoch die Unbedenklichkeitsbescheinigung elendig lange dauern kann und sie teilweise als Behörde 6 bis 8 Wochen warten mussten.
     
  24. --- war erfolgreich :)
     
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