Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Dankeschön :D
     
  2. Meine Erlaubnis kam letzte Woche. Beantragt im Dezember, kurzes Telefonat mit dem SB, sonst keine weiteren Nachfragen. Lief alles problemlos.
    Danke für die ganzen Informationen in diesem Thread, das hat mir sehr geholfen.
     
  3. Hallo zusammen,
    ich hatte am 02.02. meinen Antrag per Mail an den zuständigen SB meines Landkreises geschickt.
    Diese Woche wollte ich eigentlich mal anrufen und nachfragen, ob alles ok ist mit dem Antrag.
    Heute lag er dann überraschenderweise im Briefkasten.
    Auch mein Dank an alle, die sich hier rege beteiligen und wertvolle Tipps geben!

    Mich wundert eine Auflage unter III
    "Das beabsichtige Abbrennen der PTGs der Kategorie F2 und F3 ist ganzjährig (auch zu Silvester!) der zuständigen Behörde zwei Wochen......schriftlich anzuzeigen"
    Habe ich mir in Bezug auf F2 und Silvester jetzt ein Ei gelegt?
     
  4. Dass ist etwas blöd formuliert, F2 hätte bei Silvester wieder ausgeklammert sein müssen da sich dass bloß auf F3 bezieht.
    Kannst ja mal anrufen und um Änderung bitten, mir persönlich wäre es egal da F2 nur unterjährig angezeigt werden muss.
     
    KohleGold gefällt das.
  5. So. Nach dem Studium des Threads habe ich heute mal meinen Antrag fertig gemacht. Hatte noch ein paar Fragen, also ab ans Telefon und bei der Sachbearbeiterin angerufen… Sie wusste sofort was ich möchte, sagte mir gleich das „F2+“ ausgeklammert wird, weil man dafür eine Sachkunde benötigt. Lese ich zwar aus dem Gesetz bzw. der Verordnung anders, aber gut. Interessant ist das ich die abgeschlossene Versicherung schon bei der Antragsabgabe nachweisen muss, Sie die laut der Homepage des Kreises verpflichtenden Lagerinformationen aber überhaupt nicht interessiert…. :rolleyes: O-Ton: Das brauche ich null, nur Antrag und Versicherung.
    Schauen wir mal was dabei rauskommt. :oops:
     
  6. Klingt nach einer gut informierten SBiene die weiß was sie tut.
     
  7. Ja, sie wusste sofort was ich wollte…. Aber gut Abteilung Waffen, Jagd und Sprengstoff. Da sollte das passen ;)
     

  8. §23 der 1. SprengV regelt das Abbrennen der Pyrotechnischen Gegenstände. Absatz 2 und 3 ist da für Dich relevant!



    (2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    (3) Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2 ganzjährig der zuständigen Behörde zwei Wochen, ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, vier Wochen vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Satz 1 findet keine Anwendung auf die Vorführung von Effekten mit pyrotechnischen Gegenständen und deren Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall auf die Einhaltung der Frist nach Satz 1 verzichten, wenn dies aus besonderen Gründen gerechtfertigt erscheint.


    Gruß
    feuermarco
     
  9. Ja klar- nur weil es explizit da so drin steht - sogar mit Ausrufezeichen- stört es mich.
    Aber gut wenn ich Silvester im Garten F2 zünde wird wohl keiner kontrollieren kommen
     
  10. Wäre schon seltsam, wenn dir als Scheininhaber nicht mehr erlaubt ist an Silvester F2 ohne Anzeige abzubrennen.

    Auch wenn du vermutlich eh jedes Silvester ein Feuerwerk anzeigen wirst, dürftest du ja außerhalb des Bereichs nur F1 abbrennen.
    Also keine Böllerntouren mehr:rolleyes:
     

  11. Die Erlaubnis nach §27 SprengG bezieht sich nur auf Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F3.
    Hierfür ist keine Sachkunde (Fachkundenachweis) nötig. Du darfst zwar auch mit dem §27 SprengG Kategorie F2 kaufen und verwenden, aber nur was jeder Bürger (ohne Sachkunde) ab 18 Jahren zu Silvester auch kaufen und zünden darf! Also z.b. nur maximal 20g Raketen. Hierfür braucht niemand ein Fachkundenachweis!
    Ausgeschlossen werden, ohne Sachkunde aber dann oft die Pyrotechnischen Gegenstände die laut §20, Absatz 4 der 1. SprengV genannt werden.
    Im Gesetz ist ausdrücklich erwähnt das man für Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F3 keine Fachkunde benötigt. Dieses gilt auch für die (normale) Kategorie F2 (z.b Raketen nur max. 20g).
    Für das sogenannte F2+ scheint dieses aber nicht zu gelten! Deswegen ist eine Fachkunde nötig!
    In der Kategorie F3 sind z.b 200g Satzmenge in Raketen erlaubt und in der Kategorie F2 75g Satzmenge.
    Warum darf ich in F3 200g Raketen kaufen und verwenden und in F2 keine 75g Raketen?
    Ganz einfach, F3 muß immer der zuständigen Behörde, egal ob an Silvester oder unterjährig abgebrannt wird, angezeigt werden. F2 ist nur bei unterjährigen Abbrand anzuzeigen, an Silvester braucht man es nicht!
    Man vermeidet und beschränkt sozusagen den Abbrand von F2 mit größerer Satzmenge der unkontrolliert erfolgen würde ( da Silvester keine Anzeige bei F2 nötig ist).

    Gruß
    feuermarco
     
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  12. Außer man beantragt den auch mit F4 :)
     
    feuermarco und PyroWolle gefällt das.
  13. dann wird das „Problem „ an der falschen Stelle angegangen. Dann muss man für größere Satzmengen eben auch eine Anzeigepflicht verankern. Und nicht den sinnfreien Umweg über die Fachkunde nehmen. Denn diese war vom Gesetzgeber für die Satzmengen bis F3 gerade nie vorgesehen.
     
    Siggi_Sauer gefällt das.
  14. Und genau das war auch mein Gedankengang. ;) Aber gut, ich will mich nicht beschweren.
     
  15. Das stimmt. Ich bezog mich auch nur auf §27 Kategorie F3 ohne Sachkundenachweis! Hatte mich wohl ein wenig schlecht ausgedrückt.

    Gruß
    feuermarco
     
    Excalibur75 gefällt das.
  16. Nun mal kurz mein Update:

    Bei mir liegt der liegt der Schein seit letzten DO wohl vor (4 Wochen nach Antragstellung). Man will aber persönliche Übergabe und da dann ärztliche Bescheinigung und Versicherungsbestätigung als Auflage. Alles eingeholt, gestern Termin gemacht, kann Donnerstag abgeholt werden. Kostenpunkt 105 Euronen.

    Auch von mir an dieser Stelle großen Dank an die vielen guten Beiträge der eingefleischten und nicht müde werdenden Forianer hier. Hat dann auch im Nachgang schon Spass gemacht sich auch mit dieser Materie dann tiefgehender auseinander zu setzen.

    mfg sebbo
     
  17. so, nun habe auch meinen 27er in den Händen. Leider wurde hier was falsches eingetragen, denn die Gesamtmenge wird demnach auf 15kg NEM beschränkt. Macht ja wenn man sich §16 SprengG durchliest nicht wirklich sinn, abgesehen davon das es gar nicht kontrolliert werden kann. Interessant finde ich auch die Auflage:
    1. Die max. zulässige Lagermenge richtet sich nach der Zweiten Verordnung zum SprengG Anlage 7
    2 Die erlaubten Stoffe sind entsprechend der Sprengstofflager-Richtlinien "kleine Mengen" SprengLR410 aufzubewahren.
    Würde ich jetzt ein Lager anmieten, dürfte ich streng genommen nach der eingetragenen Auflage auch dort nur in kleinen Mengen lagern oder?
    Auf der anderen Seite hebt der Hinweis Nr. 3 im Schein dies auch wieder auf.
    Nun ja, die SB möchte meine Aufbewahrungsmöglichkeit noch in Augenschein nehmen in Kürze. Denke ich werde sie diesbezüglich nochmal ansprechen.
     
    bottzi gefällt das.
  18. Mir wollten sie in köln keinen ausstellen, deshalb Versuch ich es jetzt in Euskirchen
     
  19. Okay warum haben Sie denn abgelehnt? Muss ja ein Grund geben, dass Sie dir das nicht aushändigen wollen.
    Mit wem hast du bei der Stadt gesprochen? Ich weiß ja nicht wo dein Wohnsitz ist, wenn er aber in Köln sein sollte wirst du in Euskrichen kein Glück haben.
    Kannst mir gerne auch private schreiben wenn du magst.
     
  20. Hast Du auch Deinen Hauptwohnsitz von Köln nach Euskirchen verlagert?
    Ansonsten kannst Du Dir das Porto sparen.
     
  21. Jep ;) Sonst hätte mich die Flut letztes Jahr auch nicht erwischt:D
     
    chr gefällt das.
  22. PN ist raus :)
     
  23. Ich liebe solche Antworten...
    Hab bei einer weiteren Versicherung angefragt ob auch F3 Feuerwerk versichert ist:
    ..."Mitversichert in unserer Privathaftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten Abbrennen von privaten Kleinst- und Kleinfeuerwerken (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 bis F4 gemäß § 3 a des Sprengstoffgesetzes in Verbindung mit § 4, Absatz 4 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz 1.SprengV."
    Kleinst- Und Kleinfeuerwerk ist doch F1 und F2 und nicht bis F4. Ich hab jetzt nochmal genau nachgefragt..
     
  24. Ja sowas kenne ich... Hatte zuerst von der AXA eine Zusage telefonisch und deshalb die Versicherung abgeschlossen. Als ich dann den schrieb angefordert habe mit der Begründung Amt möchte das, gab es einen Widerruf.
     
  25. Das ist hier die VHV die auch hier im Thread schon mal empfohlen wurde. Deshalb wundere ich mich über so eine Aussage. Ich bin sehr gespannt was sie auf meine email antworten..
     
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