Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Eine kleine klarsichthülle reicht vollkommen. Den Schein nimmt man ja nicht ständig in die hand
     
  2. Den Vergleich mit dem Impfpass habe ich gerade mal angestellt, mit dem Ergebnis, dass es nicht passt.
    Der 27-er ist in beide Richtungen etwa einen Zentimeter größer, das Format müsste eigentlich ziemlich genau A6 entsprechen.

    Sehr gut finde ich den Vorschlag, nach Hüllen für Jagdschine zu suchen. Wer die klassischen A6-Klarsichtlösungen nicht so schön findet, bekommt dort so einige Lederlösungen vorgeschlagen.
     
  3. Der hier passt genau, habe meinen Schein auch da reinbekommen:


    https://www.amazon.de/gp/product/B097YJQ565/ref=ppx_yo_dt_b_asin_title_o02_s00?ie=UTF8&psc=1
     
    draco und Destínesía gefällt das.
  4. Wie erklärt es sich denn von alleine, dass man für ne 30 Gramm Rakete in Deutschland eine Befähigung braucht. Für eine 200 Gramm Rakete nicht?

    im übrigen sieht es der Gesetzgeber auch so.
    So hat der Gesetzgeber bereits mit Einführung der 1. SprengV im Jahre 1977 auf einen Nachweis der Fachkunde für die (damals Klasse III) Kategorie F3 verzichtet.

    Die Begründung in der damaligen Beschlussvorlage des § 4 der 1. SprengV
    „Ferner soll die Erlaubnis für das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb und die Beförderung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse III nicht vom Nachweis der Fachkunde abhängig gemacht werden (Abs. 2 S. 2). Die Gegenstände gleichen mit Ausnahme ihrer höheren Antriebs- und Effektsatzmengen denen der Klasse II. Sie brauchen zur Verwendung nicht besonders hergerichtet zu werden und sind im übrigen mit einer Gebrauchsanweisung versehen.“


    Der Wortlaut hat sich seither nur insoweit verändert, als aus Klasse III nun Kategorie 3 wurde.
     
  5. Weil in DE die Verwendung von F3 an bestimmte Bedingungen gebunden ist. Schon alleine diese Bedingungen erkären de fakto automatisch warum "F2+" davon ausgenommen ist, es geht gar nicht anders.
    Mehr werde ich dazu auch nicht schreiben, weil es sonst in Richtung "vorbeten" läuft und das ist hier nicht erwünscht.Sorry.
     
    Micha87 und schnix gefällt das.
  6. #5482 Blitzcracker, 3. April 2022
    Zuletzt bearbeitet: 3. April 2022
    Es ist dennoch Unsinn. Wer so argumentiert, unterläuft die maßgebenden Voraussetzungen der Kategorie F2, hier insbesondere die Gefährlichkeit (geringe Gefahr). In der Kategorie F3 ist die Gefährlichkeit anders gewichtet, also müßte man nach dieser Logik die F2 komplett abschaffen. Noch dazu wird ja auch zusätzlich in 1.4 und 1.3 unterschieden, zumindest für Transport und Aufbewahrung. Auch 1.3 ist nicht an eine Erlaubnis gebunden. So, wie ich es drehe und wende, liegen die Ursachen für diese Gesetzespassagen an völlig anderer Stelle.
    Und, da wohl niemand die Intention dieser Gesetze wirklich kennt und nachweisen kann, stehen die Versuche, eine Sinnhaftigkeit herbeizuführen, auf der Grundlage von Mutmaßungen.
    Den meisten Sinn erkenne ich, wenn ich so vorgehe:
    Blitzböller mit 0,5gr, kriegt ihr nicht.
    Raketen >20gr, kriegt ihr nicht.
    Und wir können euch auch in den Schein schreiben, daß ihr diese Artikel nicht aufbewahren dürft...
    ...
    verbringen...kriegt ihr nicht. Bätsch.
     
  7. Der eine sieht einen Sinn darin, der andere nicht. Belegen kann es keiner der Beiden, also wäre es auch gut jetzt mit dieser ewig wiederkehrenden Diskussion.
    Gesetz ist Gesetz, daran muss sich jeder halten - egal ob man es als sinnvoll erachtet oder nicht.
     
    ViSa gefällt das.
  8. Ja, sage ich ja, beruht auf Mutmaßungen. Da hast du jetzt auch nichts zur Sache beigetragen.
     
  9. F3 hat andere Sicherheitsabstände, Zuverlässigkeit etc. Die Regelung würde ggf. noch etwas Sinn machen, wenn man sagen würde, dass für „F2+“ die selben Regeln gelten würden, als für F3. So war es meiner Ansicht auch gemeint.

    Aber für diese Gruppe einen Lehrgang zu verlangen, für F3 aber nicht, macht echt keinen Sinn. Zumindest fehlt mir hierfür die Fantasie.

    Und nochmals. Der Gesetzgeber wollte für F3 gerade keinen Fachkundenachweis.
    Die entsprechende Gesetzesbegründung habe ich genannt.

    Warum also für F2+? Wenn jemand zuverlässig genug für die Anwendung von einer 200 Gramm Rakete ist, warum nicht für eine 25 Gramm?
     
    Blitzcracker gefällt das.
  10. Exakt wieder das, was ich gesagt habe. Entweder, F2, oder F3, wie auch vorgesehen. Dazwischen gibt es nichts, oder eben mit der vorgebrachten Argumentation garkeine Kategorie F2. Fertig.
     
  11. #5487 ViSa, 3. April 2022
    Zuletzt bearbeitet: 3. April 2022
    Was gehört denn noch zum "etc."?
    Liste mal bitte auf, vielleicht fällt dann der Groschen. Das betrifft vor allem den erstgenannten Punkt.
     
  12. dann sag mir doch, warum ein 27er ausreicht für F3 unter Erfüllung der Voraussetzungen hierfür. aber nicht für F2+?
    Mir gehts es nicht darum, dass F2+ Artikel anders behandelt wird als F2.


    Aber warum strenger als F3?
    auch unter dem Gesichtspunkt der Gesetzesbegründung. Gerne auch per PN
     
  13. Für mich und meine Sicht auf das Thema "F2+" hat vor allem der ein oder andere Gedanke über das Thema Anzeigepflicht (auch an Silvester) maßgeblich dazu beigetragen, die existierenden Regelungen und den Sinn oder Unsinn dahinter immerhin mal im Kopf sortieren zu können.
    Über die Schiene ergab es für mich erstmals Sinn, die Artikel nicht mit dem Argument "ist doch ungefährlicher als F3" für alle Scheininhaber freizugeben. In dem Moment wären diese Artikel für Scheininhaber an Silvester frei verwendbar, da es sich um F2 handelt. Das Ergebnis könnten - neben unzähligen vorbildlich handelnden Verwendern - dann eben auch 75g-Raketen in den Berliner Häuserschluchten sein.


    Ohne die Sonderregelung aus § 4 der 1. SprengV wäre die Ausgangssituation für den deutschen Konsumenten erst einmal gewesen, dass die vier dort genannten Artikelkategorien zum ganz normalen Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 zählen. Hinsichtlich der Intention des Gesetzgebers ist wohl unstrittig, dass eben diese Situation nicht gewünscht war und daher neue Regelungen getroffen wurden.

    Von den vielen denkbaren Möglichkeiten hat sich der Gesetzgeber für die Variante "F2, aber nur mit Fachkundenachweis" entschieden. Weitere Varianten wären z.B.
    - Beibehaltung der Einstufung in F2, ohne gesonderte Regelungen
    - Einstufung F2, zusätzlich Anzeigepflicht bei Verwendung (auch Silvester)
    - Abgabe nur an Erlaubnisscheininhaber
    - Individuelle Regelungen je Artikel (z.B. F2-Blitzknallkörper mit anderen Regelungen als 75g-Raketen)
    - Einstufung der Artikel in F3
    - komplettes Verbot der Artikel

    Betrachtet man da nur noch Raketen, dann ergibt sich nun das ziemlich wahllos anmutende Bild, dass bis 75g NEM in Kategorie F2 fällt, wobei in Deutschland ab 25g ein Fachkundenachweis gefordert wird. Ab 75g in F3 wird der Fachkundenachweis durch den (einfacher zu erlangenden) Erlaubnisschein ersetzt.

    Meiner persönlichen Meinung nach wäre die zweite Variante von allen die sinnvollste gewesen. Allerdings ist all diese Gedankenspielerei letztlich reine Mutmaßung für jeden, der nicht Überblick über den kompletten Gesetzeswald mit vorrangigen und nachrangigen Gesetzen hat. Da wird dann auch eine Rolle spielen, welche Änderungsvariante mit dem geringsten Aufwand, den wenigstens betroffenen Gesetzen und dem geringsten rechtlichen Risiko umsetzbar ist. Sonst sieht das Ergebnis eines gut gemeinten Gesetzesentwurfs leider aus wie der der PKW-Maut.
     
  14. Wieder nur Mutmaßungen, sowie Aushebelung des bereits genannten Aspekts, daß es keine Unterscheidung bzgl. der Gefährlichkeit innerhalb der Kategorie F2 gibt. Und die ist schließlich maßgeblich für weiteres. Wieder nichts neues, und nichts neues kann ich zu dem Thema auch erwarten. Es kann ja mal jemand versuchen, von den Verantwortlichen eine Erklärung zu bekommen...Das ganze Ding ist einfach nur eine stinkende Kloake, was auch nicht verwundert, bei der Herkunft.
     
    Pyro tha dragon gefällt das.
  15. #5491 AlexBu01, 3. April 2022
    Zuletzt bearbeitet: 3. April 2022
    Meiner Ansicht nach wurde vergessen, bei § 4 Abs. 4 nach den Worten „der Kategorie 3“
    die Worte „und §20 Abs. 4 der Verordnung“ einzufügen.

    Dann hätte man den aktuellen Wunsch des Gesetzgebers erfüllt. Nämlich diese Artikel sind nicht für „Jedermann „ erhältlich, sondern für Erlaubnisinhaber. Für den wiederum bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Persönliche Eignung, 21 Jahre etc.. So ja auch der Wortlaut von § 20 Abs. 4 1.SprengV.

    Und man hätte aber auch den historischen Willen, welcher ja bis jetzt Gültigkeit besitzt, erfüllt, nämlich dass für Artikel einschließlich der Klasse F3, kein Fachkundenachweis erforderlich ist.
     
    Ravio, PyroWolle und schnix gefällt das.
  16. Was genau unterschiedet Häuserschluchten in Österreich eigentlich von denen Deutschlands ? Oder stehen in Polen keine Hochhäuser ?

    mal davon abgesehen das es seit zwei Verkaufsverboten eh keinen mehr interessiert was da für eine Klasse auf der Verpackung steht, den Schuh darf sich die Politik gern anziehen, in so gern sind 75 Gramm Raketen eher zu begrüßen wenn man sieht was letztes Jahr geschossen wurde

    jetzt argumentieren sicherlich wieder welche na dann wird es verboten, man siehe Niederlande wo genau das Gegenteil passiert wenn man alles kaputt regelt
     
    UrsulaO., ViSa und Elroh gefällt das.
  17. Dann hast du aber noch immer Artikel der Kategorie F2 dort, wo sie nicht hingehören, nämlich einer anderen Kategorie zugeordnet.
    Die Regeln standen fest, europäisch harmonisiert. Anschließend etwas anderes wollen, fällt in den Bereich Kindergarten.
    Wir können ja auch einen Vertrag machen: Du leihst mir 10.000 Euro. Die Modalitäten halten wir in dem Vertrag schriftlich fest.
    Anschließend komme ich dann, nee, bin ich nicht mehr mit einverstanden, ich verlange die Rückzahlung der 10.000, die du mir geliehen hast.
    So einfach ist es, und schon habe ich 20.000...

    lotus: Hatte ich ja auch mehrfach geschrieben, es wird u.a. nach Gefährlichkeit klassifiziert, und da ist eben die Gefährlichkeit einer Rakete gleich hoch, ob mit 75 Gramm oder dem technisch notwendigen Minimum an Satz...
     

  18. Nach EU-Recht ist es aber erlaubt, die Anwendung von verschiedenen Artikeln einzuschränken. Daher für mich (noch) nachvollziehbar, dass man den „Zugriff „ auf bestimmte Artikel beschränken wollte.

    Nur macht die aktuelle Einschränkung mit Fachkundenachweis für Artikel die weniger NEM / BKS haben als die der Kategorie F3, wenig Sinn. Darum geht es mir.

    200 Gramm brauch ich keine Fachkunde, 25 Gramm brauch ich eine.

    Wäre ja das gleiche, wie wenn ich zwar ein Motorrad mit 1000ccm fahren dürfte, aber nach Erwerb einer Maschine mit 500ccm eine zusätzliche Prüfung ablegen müsste.
     
  19. ...wenig Sinn...ja, genau darum dreht sich die Tretmühle nun fast ein Jahrzehnt (oder so)...
    Es stinkt halt zum Himmel...und so ist es auch kein Wunder, wenn weiter verbreitet wird, darfst du nicht verbringen, darfst du nicht aufbewahren, ...daß das dann hier immer so weitergeht.
    legal, egal, Scheinegal...was soll ich also mit so einem Schein? Immer mehr Gesetze, Verordnungen, die dann auch niemand mehr kontrollieren kann. Aus der Sache ist bereits der Freifahrtschein geworden, steht ja auch ein paar Beiträge weiter oben, und natürlich auch an anderen Stellen.
     
  20. Das sehe ich anders, F2 is zwar lt. Gesetz
    "[...] geringe Gefahr", da hast du recht, aber ne 75 gr. Rakete is dennoch gefährlicher als eine Rakete mit 10 gr. (Und auch gefährlicher als ein Pyrockracker mit 0.6gr.) Ist zwar alles noch geringe Gefahr aber dennoch unterschiedlich gefährlich, das widerspricht sich ja insofern nicht...

    Ob die F3/"F2+" Regelung in ihrer aktuellen Form Sinn ergibt steht natürlich auf einem anderen Blatt...
     
    ViSa gefällt das.
  21. Es spielt keine Rolle, wer was wie sieht. Es gibt keine Unterscheidung bzgl. der Gefährlichkeit.
    Das wurde so festgelegt, vielleicht, weil es so festgestellt wurde. Das spielt auch keine Rolle.
    In der persönlichen Anwendung unterscheide ich bei den Raketen auch nicht nach Satzmenge (F2).
    Dein Argument läuft ins Leere, so wie alle anderen auch. Mannoman echt...du paß auf, da sind 0,5gr mehr drin...
    So langsam glaube ich, einige sollten sich besser mit etwas anderem befassen?
     
  22. Selbstverständlich gibt es einen Unterschied, eine 75 gr Rakete ist objektiv gefährlicher als ne 10 gr. Rakete. (Alleine schon weil sie mehr Schaden anrichten kann)

    Wenn man deiner Argumentation folgt wäre ne 10gr. Und 75 gr. Rakete gleich Gefährlich weil F2 und ne 75.5 gr. Rakete dann viel gefährlicher weil F3.
     
    ViSa gefällt das.
  23. Das ist nicht meine Argumentation! Die Gefährlichkeit wurde festgelegt, wie man ja nachlesen kann, das stammt nicht von mir.
    Also braucht man auch nicht weiter darauf einzugehen. Auch die Gebrauchsanweisungen auf den Raketen sind identisch, inkl. Sicherheitsabstand. Aber man könnte die ganze Sache natürlich auch neu aufrollen, und nochmal untersuchen, wie sich unterschiedliche Satzmengen auf die Gefährlichkeit auswirken. Ich gehe aber davon aus, daß das bereits gemacht wurde, immerhin ist man ja wohl irgendwie zu diesem Ergebnis gekommen. Und nun kommt der nächste, und blendet diesen Fakt einfach aus, um doch noch irgendwie den Sinn dieses Gesetzes zu erfassen...übrigens: Toilettenpapier nicht von beiden Seiten verwenden! Kann sicher nicht schaden, so ein Hinweis...
     
  24. Eine 50 Gramm F3 Rakete ist gefährlicher als eine F2 75 Gramm Rakete, Der zerleger ist bei F2 immer gleich beschränkt. Eine 75 Gramm Rakete F2 zerlegt nicht wirklich mehr als eine 20 Gramm Rakete, nur der Effekt ist halt fülliger.

    Ansonsten ist das mit der Gefährlichkeit halt relativ weil jene die damit Blödsinn treiben das Label egal ist und auch der Verkauf. Wenn einer Mist damit anstellt wird es besorgen und zünden. Ich halte die Wahrscheinlichkeit dass der Anteil jener die diese legal kaufen könnten gering ist. Sprich wer Mist damit anstellt kauft die halt illegal weil eh egal. Bezugsquellen gibt es ja zu hauf.

    soll heißen der Anteil der diese vernünftig steigen lässt dürfte gleich bleiben , siehe Ausland

    viel wichtiger wäre es Abstände und Menschen Mengen zu kontrollieren bzw. der Umgang mit Feuerwerk
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden