Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. :good::cool::applause:
     
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  2. Aaaach soooo, dann sind 20 Gramm Raketen also doch gefährlicher, als 21 Gramm Raketen. Ja, ich glaube, so langsam verstehe ich das auch...
     
  3. Oder siehe z.B. die letzten beiden Silvester.

    Die Einschränkung ist dumm und macht n.m.M. auch keinen Sinn. Hier ist seitens der Politik einfach der Unwille da.
    Oder sie gehen davon aus das bei Alkohlisiertem Zustand der Anwender bei Missbrauch der Schaden nicht so groß ist, was weiß ich denn was in so einer Politikerbirne vor sich geht ..
     
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  4. Was du hier treibst sind Wortspielchen ..
    Ist wie beim zu schnell fahren ... es gibt eine kleine Toleranz und wenn die "verbraucht" wurde kriegst du ein Ticket, und wenn es nur 1 Km/h ist ..
     
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  5. Oh, da habe ich mal einen Witz gemacht...kommt nicht wieder vor.
     
  6. Mir ist schon klar, worauf du abspielst. Aber dies ist doch nicht über einen Fachkundenachweis für diese Artikel zu regeln.

    Sondern über eine Anzeigepflicht entsprechend F3.

    Also ich kenne keinen 27er der „nur“ F2 schießt. Es muss also immer angezeigt werden.
    Nur mit der Konsequenz, dass dank der aktuellen Regelung immer auf F3 Raketen zurückgegriffen wird, wenn es über 20 Gramm sein soll.
    Bei Knallkörpern entsprechend ebenfalls.

    Und dies kann ja nun wirklich nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.

    Wobei ich bei der Gefährlichkeit bei meinen Vorrednern bin.
    Die DIN zu F2 und F3 wurde ja auch nicht ausgewürfelt.

    Wenn das Ergebnis ist/war, dass diese Artikel unter F2 laufen dürfen, hat es sicher seinen Grund.

    Und was die Häuserschluchten betrifft. Dann sind da mA nachFächerbatterien mehr fehl am Platz.
     
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  7. #5507 ViSa, 4. April 2022
    Zuletzt bearbeitet: 4. April 2022
    Dass das Gesetz nicht besonders clever ist, dürfte hier jedem klar sein.
    Aber es ist nun mal so wie es ist.

    Und um dem zu genügen, ist diese Ausnahme eben eingebaut worden.
    F3 ist ja nicht nur Anzeigepflichtig, es gibt weitere Auflagen (vor allem eine) die F2 von F3 grundlegend unterscheidet. Und genau das ist der Grund warum die "+" Artikel ausgenommen sind obwohl auch in F2 klassifiziert.
    F2 ohne "+" ist nach wie vor kein Problem. (Ich rede nur von Silvester, unterjährig weiß ich es nicht.)

    Wenn du diese Ausnahme nicht akzeptieren und F2+ auch zünden möchtest, brauchst du halt einen Fachkundenachweis. Es ist auch total Sinnbefreit, aber darüber weiter zu diskutieren ist müßig ..
     
  8. Und bei eben diesem Nachweis liegt das Problem. Um den erbringen zu können, braucht es einen Lehrgang zum Feuerwerker. Ich brauche also für F3 keine Fachkunde, aber für F2+ brauche ich die gleiche wie für F4.

    Darf dann aber F2+ Artikel verwenden wie „normale“ F2 Artikel. Ohne Anzeige etc. Was deiner Meinung nach ja gerade nicht erwünscht ist und der Grund für diese Regelung sein sollte.

    Und dieses Ergebnis macht dann erst gar keinen Sinn mehr.
     
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  9. so sehe ich das auch, Fächerbatterien sind deutlich gefährlicher, insbesondere weil die meisten nur schlecht darauf hinweisen , insbesondere Funke setzt meiner Meinung hier viel zu viel auf die vorhandene Kenntnis der Käufer. Mein Bekannter hat es Letztes Silvester geschafft die Ectasy of Gold 2 falsch zu drehen, zum Glück auf dem Feld und Glück im Unglück ist sie stehen geblieben beim Übergang auf den größeren Teil. Aber selbst er ist nicht ungeübt, hat jedoch im Dunkeln nicht aufgepasst und das Teil ist nunmal brachial , dagegen sind 75 Gramm Raketen ein Witz
     
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  10. und genau daran erkennt man doch wie falsch dieser Ansatz ist.
    Denn der Fachkundenachweis ändert ja nichts an dem Artikel und der Verwendung selbst.

    Wenn die Fachkunde vorliegt, darf ich die Artikel genau wie alle anderen F2 Artikel an Silvester frei verwenden. Ohne Anzeige etc..

    Und eben nicht wie bei F3 und deren Vorschriften.
     
  11. Genauso sehe ich das auch, danke.
    Ich würde in meinem laienhaften Rechtsverständnis sogar sagen, dass ein gewiefter Anwalt das kippen könnte.

    Prinzipell gebe ich dir recht, aber das Problem hast du ja immer.
    Wenn der "Ottonormal"-Bürger seine 3kg Funke-Fächer-Cake auf die Verkehrsinsel stellt, macht mir das eigentlich mehr Sorgen.
    Ich denke, dass das Verhältnis zwischen sachgemäßer und unsachgemäßer Verwendung von PTGs bei den Erlaubnisinhabern doch wesentlich positiver ausfällt.

    Genauso sehe ich das auch, danke.
    Ich würde in meinem laienhaften Rechtsverständnis sogar sagen, dass ein gewiefter Anwalt das kippen könnte.

    Prinzipell gebe ich dir recht, aber das Problem hast du ja immer.
    Wenn der "Ottonormal"-Bürger seine 3kg Funke-Fächer-Cake auf die Verkehrsinsel stellt, macht mir das eigentlich mehr Sorgen.
    Ich denke, dass das Verhältnis zwischen sachgemäßer und unsachgemäßer Verwendung von PTGs bei den Erlaubnisinhabern doch wesentlich positiver ausfällt.

    Wie gesagt, ich sehe es immernoch so, dass "F2+" in der Textpassage einfach vergessen wurde.
    Wenn wir mal annehmen, der Gesetzgeber hätte das wirklich aus dem Grund so gemacht, damit man Silvester nicht unkontrolliert mit den Raketen um sich schießt, dann ist diese "Angst" doch bei Erlaubnisinhabern eher unbegründet.
    Zumindest sehe ich das so.

    BTW, ich kenne ein RP, dass dies genauso sieht und die Behörde F2+ auch ohne FK in die Erlaubnis geschrieben hat, ob das immernoch so ist weiß ich nicht.

    Würde ich so nicht sagen. Ich kenne einige 27er die an wechselnden Lokalitäten Silvester feiern und nicht jeder gibt die Möglichkeit her F3 zu verwenden.

    Ich zum Beispiel, schieße mich gerne am Abend mit Raketen warm, da möchte ich die 905er nicht missen.
    Platz ist genug da, aber in meinem Ort kostet die Anzeige 60€ und das Amt ist dem Feuerwerk ohnehin sehr abgeneigt, im Nachbarort kostet das nix und sind völlig entspannt, daher schieße ich dann F3 (und mittlerweile F4) eben dort und nicht bei mir...

    Genau hier sehe ich die Möglichkeit das zu kippen.
    Erinnert Euch an den Gesetzesentwurf vor ein paar Jahren, in dessem die Anzeigeoption von F2 gestrichen werden sollte.
    Hier wurde genau so Argumentiert.
    Der Gesetzgeber verbietet eine "ungefährlichere" Kategorie und zwingt dem Anwender dann sozusagen auf eine "gefährlichere" Kategorie auszuweichen und der Entwurf ging so nicht durch.


    Wie gesagt, ich sehe es immernoch so, dass "F2+" in der Textpassage einfach vergessen wurde.
    Wenn wir mal annehmen, der Gesetzgeber hätte das wirklich aus dem Grund so gemacht, damit man Silvester nicht unkontrolliert mit den Raketen um sich schießt, dann ist diese "Angst" doch bei Erlaubnisinhabern eher unbegründet.
    Zumindest sehe ich das so.

    BTW, ich kenne ein RP, dass dies genauso sieht und die Behörde F2+ auch ohne FK in die Erlaubnis geschrieben hat, ob das immernoch so ist weiß ich nicht.

    Würde ich so nicht sagen. Ich kenne einige 27er die an wechselnden Lokalitäten Silvester feiern und nicht jeder gibt die Möglichkeit her F3 zu verwenden.

    Ich zum Beispiel, schieße mich gerne am Abend mit Raketen warm, da möchte ich die 905er nicht missen.
    Platz ist genug da, aber in meinem Ort kostet die Anzeige 60€ und das Amt ist dem Feuerwerk ohnehin sehr abgeneigt, im Nachbarort kostet das nix und sind völlig entspannt, daher schieße ich dann F3 (und mittlerweile F4) eben dort und nicht bei mir...

    Genau hier sehe ich die Möglichkeit das zu kippen.
    Erinnert Euch an den Gesetzesentwurf vor ein paar Jahren, in dessem die Anzeigeoption von F2 gestrichen werden sollte.
    Hier wurde genau so Argumentiert.
    Der Gesetzgeber verbietet eine "ungefährlichere" Kategorie und zwingt dem Anwender dann sozusagen auf eine "gefährlichere" Kategorie auszuweichen und der Entwurf ging so nicht durch.
     
  12. Genauso ist es, die FK ändert doch nichts am Wesen der Person, was nicht schon die Erlaubnis getan hätte.
    Faktisch bekomme ich mit der FK ja sogar dann F4 was ja dann wirklich gefährlich werden kann.

    Der Gesetzgeber möchte nicht, dass ich unkontrolliert F2+ an Silvester verschieße, sondern verlangt von mir eine Fackunde, um dann auch u.a. auch F4 erwerben zu können.
    Sie unterstellen also, dass die Erlaubnisinhaber mit F2+ nicht sachgemäß umgehen, aber bei bestandener FK dann mit F4...
    Klar, muss man das anzeigen.
    Das ist wieder wie im WaffG (bin Sportschütze), die gesetzlichen Verschärfungen bzw. Reglementierungen betreffen im Grunde nur die, die sich ohnehin dran halten. Diejenigen, die das nicht einhalten, werden es auch nicht dann machen, wenn etwas verschärft wird, oder eben eine FK erforderlich ist.
     
  13. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass zu dem Zeitpunkt als die Gesetze gemacht und formuliert wurden, das Ganze so gestaltet hat um 27er durch die Hintertüre zu beschneiden.
    Die Überlegung damals wird meines Erachtens einfach nur gewesen sein, dass man nicht will, dass der Otto Silvesterzündler (was ja immer noch den Großteil ausmacht) mit Blitzböllern, großen Raketen und Schwärmern hantiert. Ich denke das wurde einfach nur unglücklich formuliert und hat nichts damit zu tun, dass man das ohne Anzeige etc. zünden kann, wenn man Zugriff darauf hat.
    Man muss ja immer dazu bedenken, dass wir Vollblut pyros und vor allem 27er nur einen Bruchteil derer ausmachen, die Feuerwerk zünden.
     
    psymon, Maro und ViSa gefällt das.
  14. Die Gesetze wurden ja damals gemacht als F2 Feuerwerk quasi keinen richtigen Bums hatte (mal Böller ausgenommen, die sind wie Drucker heute - ein Rückschritt).

    Wenn man sich anschaut was aus einer Zink Z1 rauskommt hätte ich eher bedenken das Otto Normalverbraucher die völlig falsch einschätzt, also z.B. eine 905 mit ihrem riesigen Stiel wo man selbst als Laie sieht dass die irgendwie hoch fliegt und was her geben wird. Sprich wenn der eigentliche Laie knüppeldicke Lidl-Raketen gewöhnt ist.

    Ich will jetzt kein Off-Topic erzeugen aber ich sehe das wie mit den Masken derzeit, man kann nicht alles kaputt regulieren sondern muss dem Bürger wieder mehr vertrauen entgegenbringen. Sprich eine Testphase von 1-2 Silvester und dann kann man sagen das hier eine größere Gefahr ausgeht oder nicht.

    Allein der Preis einer 905 / 906 sagt nach meinem erfinden aber eher das Gegenteil, sprich solche eine Rakete quer schießen halte ich für unwahrscheinlich. Wir sprechen hier nicht über irgendwelche 40er DumBum Packungen.

    Aber wie gesagt die nächsten Silvester werden gesetzliche Bestimmungen leider mal wieder relativ sein. Ich kam mir mit meinen 20 Gramm Raketen auf dem Dorf um 00:00 etwas blöd vor, da gefühlt alle F3/F4 hatten. Von den Böllern will ich gar nicht reden.
     
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  15. #5515 AlexBu01, 4. April 2022
    Zuletzt bearbeitet: 4. April 2022

    So sehe ich es ja auch.
    F2+ nicht für jedermann, sonder Erlaubnisinhaber. Da die „wenigstens“ etwas an Voraussetzungen mitbringen müssen.

    Und dann wurde die Ergänzung in §4 Abs. 4 der 1. SprengV verschlafen.

    Sieht man meiner Ansicht nach auch am fast gleichen Wortlaut von § 20 Abs. 4 und § 22 Abs. 2 der 1. SprengV
     
    bonobomitgtr gefällt das.
  16. jene wie Mr. Pyromanager ? :)
     
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  17. Da muss man die entsprechende Ausstellende Behörde fragen, wie §8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b SprengG überprüft wurde.
    Da liegt der Fehler nicht im Gesetz sonder bei der Anwendung.
     
  18. #5518 lotusXback, 4. April 2022
    Zuletzt bearbeitet: 4. April 2022
    Und wo genau ist jetzt der Unterschied ob man jetzt einen Schein hat oder nicht ? Sind Schein-Inhaber jetzt bessere Menschen ?

    Man siehe Führerschein, hat irgendwie fast jeder der Auto fährt aber trotzdem passiert so viel das es sogar Youtube-Kanäle mit Fahrfehlern gibt.

    Ein Schein hilft genau 0 bei der Verhinderung von diversen Handlungen, man siehe ein gewisser Flugvogel auf Youtube der genüsslich F4 Böller / F4 Salut Batterie zelebriert und das auch noch hochlädt.
     
  19. Doch die Behörde hat die Möglichkeit, die Eignung abzuerkennen. Und dann ist eine legale Nutzung nicht mehr möglich.

    Ein „Schein“ macht keinen besseren Menschen. Aber zumindest mal einen „überprüften“ Menschen.
     
    ViSa gefällt das.
  20. Genau deshalb kaufe ich mein F2 Feuerwerk aus dem Ausland und verzichte gern auf F3. Wenn ich "überprüften" Menschen lese kommt ganz schnell meine DDR-Kindheit hoch.
     
  21. Ihr seid ja noch immer dran. Also anknüpfen an bereits fertiger Argumentation sieht anders aus. Ihr wiederholt einfach nur alles, was längst entweder bereits widerlegt wurde, und reitet weiter auf Mutmaßungen herum, was denn der Sinn und Zweck des ganzen sein könnte.
    Aber auch das hatten wir ja beim letztenmal schon, und davor, und davor, und nun hier wieder, und auch beim nächstenmal wieder...
    Stattdessen könnte man ja auch mal damit anfangen, neu zu sortieren und zu ordnen, und nicht immer neu zurückzufallen.
    Ich habe meine Argumente dazu bereits stichhaltig erbracht, alles andere läuft einfach ins Leere. Es ist nun auch nicht mehr meine Aufgabe.
    Also dann, bis zum nächstenmal ;)
     
  22. Na bis zum Lebensende. :p
     
    Blitzcracker gefällt das.
  23. Hallo Ihr Alle,

    Da guckt man nichtsahnend in den Briefkasten und was findet man?

    Ich muss echt sagen der Thread hier hat echt weitergeholfen. Wenn man denn Lesen kann und will.;)

    Die üblichen Beschränkungen sind drin, Kosten liegen bei 110 €.

    Danke an alle die so fleißig ihr Wissen geteilt haben.

    Sprengstoff.jpg
     
  24. Hallo zusammen :)

    Nachdem ich meinen §27er irgendwie verpasste rechtzeitig zu verlängern, musste ich ihn neu beantragen.
    Nach 4 Monaten Wartezeit konnte ich ihn heute abholen. Geändert hat sich fast nichts, außer das statt für F2 und F3 nun etwas anderes drin steht. :sneaky::D

    [​IMG]
     
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  25. Zum Thema F2, F2+ und F3 habe ich es damals so verstanden:

    Mit F2 kann man durch die Gegend laufen und unter den jeweiligen örtlichen Gesetzen Böllern wie man möchte. Dies möchte man aber mit F2+ - sprich: Blitzknallgegenständen und bis 75g Raketen verhindern. Daher die Ausgrenzung aus dem normalen F2 Bereich.
    F3 muss angezeigt werden und braucht einen festen abgesperrten Abbrennplatz sowie Versicherung und ggf. Helfer für die Absicherung.

    Damit also nicht jeder mit BKS Böller durch die Straßen rennt, wird dies durch den Gesetzgeber ausgegrenzt.

    Klang für mich logisch und nachvollziehbar
     
    Maro und ViSa gefällt das.
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