Moin, ich würde gern ein F2 Feuerwerk auf einem Flachdach eines Nebengebäudes anzeigen. Ist das so möglich oder generell problematisch? Ich habe, für mich, keinen eindeutigen Sachverhalt finden können. Abstände zu Personen, Nachbargrundstücken werden eingehalten, besondere Brandlast ist nicht vorhanden. Winkel zum Hauptgebäude ebenfalls unkritisch. Über ein paar kurze Meinungen dazu würde ich mich freuen.
Halte ich für sehr problematisch, da der erforderliche Mindestabstand (auch wenn der Winkel passen sollte) nicht eingehalten wird. Flachdachgarage neben Wohngebäude ?
Eigentlich steht alles in der Technischen Regel Seite 23-27 - Also ohne mehr Infos lässt sich dein Fall so erst mal nicht kommentieren. Gib mal mehr Infos ... Bilder vom Gebäude usw....
Moin, das ist bei ausschließlich F2 unproblematisch, sofern, wie von Dir geschrieben, die SA zu Nachbarn eingehalten werden können, und der Hausbesitzer einverstanden ist. Das handhaben wir seit Jahrzehnten so. Wir schießen z. B. von Steigern, Kirchtürmen...... Bei F4 sieht die Sache etwas anders aus, aber das ist hier ja nicht von Belang. Gruß, Nisch`l
War da nicht noch das kleine Problem, das sich der Sicherheitsabstand um die Gebäudehöhe plus Faktor x vergrößert?
Nein. Wie in dem Dokument aus Beitrag #4, auf Seite 52 ersichtlich, ist alles unter 50mm, Batterien, Feuertöpfe und Römische Lichter nicht geregelt und somit nicht Zuschlagspflichtig. Ob das sinnvoll ist muss jeder mit sich selber ausmachen. Darüber hinaus gilt: Zerlegerhöhe + Bauwerkshöhe x Multiplikator (+ evtl weitere Faktoren (Winkelung, Wind)) ergeben den Sicherheitsabstand. Nicht Sicherheitsabstand + Gebäudehöhe