Hallo, Könnt ihr mir Mal bitte bitte sagen wie ihr ein Ausnahme Feuerwerk beantragt? Letztes Jahr wurde mein Feuerwerk zum 18 Geburtstag abgelehnt, heute das Feuerwerk für meine Schwester zur Jugendweihe. Freunde haben mich bereits gefragt ob ich auch für sie eins zur Hochzeit machen kann Jedoch wird jedes Feuerwerk mit dem Grund "Es sei kein besonderer Tag" abgelehnt. Ich verstehe auch nicht warum meine Gemeinde das nicht entscheiden kann sondern der Verbraucherschutz Was macht ihr anders? Ich bitte um eure Hilfe. Wäre euch zutiefst verbunden. Danke euch ❤️
Gibt halt leider kein Recht darauf Feuerwerk abzubrennen. Der Sachbearbeiter in meiner Gemeinde hat mir gesagt dass die bis auf 100. Geburtstag, Rubin Hochzeit o.ä. alles ablehnen. Grund: Wenn er mir einmal eine AG gibt, muss er allen anderen die Anfragen auch eine AG geben. Würde er das machen, dann würden die Tierschützer bei denen Sturmklingeln
Stimmt. Ist aber so. Im Sinne der Gleichbehandlung könnten dann andere Gemeindemitglieder auch eine Ausnahmegenehmigung verlangen. Hochzeit wird aber sehr oft genehmigt. Das ist durchaus ein besonderer Tag. Frag mal dazu nach, falls Du das nicht schon gemacht hast. Je nachdem, wie groß deine Stadt/Gemeinde ist, kannst Du auch Kontakte zu Entscheidern knüpfen. Schaden kann das jedenfalls nicht für dein Anliegen
27er regelt. Meine Gemeinde erteilt seit ein paar Jahren generell keine Ausnahmegenehmigungen mehr. Gegen eine Anzeige können Sie glücklicherweise nichts machen.
Da gehen Praxis und Theorie weit auseinander. Die schönen Taschenspielertricks hast Du vermutlich noch nicht selber erlebt. Zudem ist es nur eine Frage der Zeit bis das kassiert wird.
@pesoFIREWORKS Hört sich so an als ob Du aus Thüringen kommst, weil dort auch der Verbraucherschutz in Erfurt zuständig ist. In Thüringen werden nur Ausnahmegenehmigungen ab 90. Geburtstag aufwärts oder ab goldener Hochzeit erteilt. Alles andere ist nach deren Auffassung kein besonderer Grund.
Du musst einfach eine Ausnahmegenehmigung nach §24 SprengV stellen. Dann bekommst du bei Zusage eine Genehmigung und kannst bei Händler Ware abholen und auch an dem angegebenen Termin zünden. § 24 1. SprengV - Einzelnorm Aber wenn das Amt dir diese ablehnt hast du keine Chance legal etwas zu bekommen
„Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Erwerbens und Verwendens (Abbrennen) von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2“ Das steht fettgedruckt in der Überschrift, ansonsten stehen da noch die Angaben aus dem Antrag…..
Was so ein "Brief" bzw. Bestätigung alles bewegen kann, mich würde es nicht Wundern das dabei schon einige gemogelt haben und mal schnell eine eigene Bestätigung aufgesetzt haben
Ich glaube jemand der auf die Idee kommt so etwas zu machen, dem fehlt ganz einfach auch die Intelligenz, ein Schriftstück in perfektem Beamtendeutsch zu verfassen…..
Vor allem wäre das Urkundenfälschung + anschließend die Ordnungswidrigkeit des Abbrennens. Nicht zu empfehlen, zumal du ja im Antrag schon Ort, Zeit und vermutlich deine Adresse angegeben hast. Und wenn dann die Herrn in Blau vorbeikommen, wird gefragt werden wo du das Zeug her hast. Dann würden die bestimmt auch mal beim Händler anfragen, der dann deine Urkundenfälschung hervorzieht
Wenn es wirklich um Thüringen geht... Meine Eltern wohnen in der Ecke Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz. Vielleicht bin ich ja genau zum Datum der Jugendweihe mal bei denen. Man weiß es nicht... Hab zum 60. meiner Mama auch ganz ordentlich Gas gegeben - brauch aber auch keine AG sondern zeige an.
Kümmere dich um einen 7er-Schein Inhaber und lass es dessen Firma anmelden. Einer Firma kann man das Feuerwerk so leicht nicht untersagen. Das ist natürlich mit höheren Kosten verbunden, aber da kannst du auch richtig was machen