Sonstiges Wann darf die Behörde ein F2 Feuerwek unter dem Jahr verbieten als Scheininhaber

Dieses Thema im Forum "Pyrotechnik allgemein, Erfahrungen, Tipps" wurde erstellt von PyroAlex22, 10. Juni 2022.

  1. Hallo,

    Habe vor ein GB Feuerwerk Kat2 zu zünden. Habe diesbezüglich schon mit dem Ortnungsamt Telefoniert. Unter welche Umstände darf die Behörde es verbieten, Abstand zu Häuser, Kirche etc. Ist genug da. Zur Sicherung des Abrandplatzes alles vorhanden. 27er ist im Besitz. Normalerweise dürfte doch da nichts im Wege stehen wenn ich mich nach allen Vorschrifte halte.
     
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  2. Wenn es nicht zu trocken ist, sollte doch alles passen:)
     
  3. Feuergefahr, Vogelbrut, Waldnähe wär so gesehen das einzige was problematisch sein könnte.

    Ansonste machst eine schöne Anzeige, legst alles Nötige bei, wartest 2 Wochen, stellst 2 Feuerlöscher und nen paar Eimer Wasser bereit und dann Feuer frei.
     
  4. Das sehe ich auch so, habe es vor 2 Wochen angezeigt, darauf hin wurde mir gesagt das Die sich erst die Örtlichkeit anschauen wollen und sich bei mir melden würden. Bis jetzt kam noch nichts von den Herrn.
     
  5. Muss ich aber nicht erst das ok vom Ordnungsamt habe. Ist das erste mal das ich ein F2 Anzeige deswegen frag ich
     
  6. Wenn nichts mehr kommt bist deiner Pflicht nachgekommen und hast sofern dich an SprengG und V hällst freie Bahn. In sehr vielen Fällen wird deine Anzeige stillschweigend zur Kenntnis genommen und du hörst nie wieder was von ihnen, außer es geht bei Abbrand was schief :) dann wird genau hingeschaut.
     
  7. Ahh ok ich habe immer gedacht auch bei nur Anzeigepflicht muss ich auf das ok von denen warten
     
  8. Zu zeigst ja was an, und beantragst nicht :D
     
  9. Wofür steht eigentlich das "GB" ?
    Gerburtstag, oder wie?:)
     
  10. Jupp
     
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  11. Im kaufmännischen bedeutet Schweigen = Zustimmung;). Die Kollegen @der_berto und @Lavastion haben es schon richtig geschrieben. Du zeigst ein Fw bei der Behörde an und dann machst Du es auch. Liegt der Anzeige ein gescheites Luftbild vor, kann die Behörde gern zu einer Ortsbesichtigung kommen...........nach dem Fw:rolleyes:.
    Alles andere wäre Behördenwillkür.......und die ist rechtlich nicht haltbar. Deshalb....."Gut Schuss"
     
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  12. Eine Genehmigung kann auch stillschweigend erfolgen, hast du bis zum Tag x nichts vom Ordnungsamt gehört, befolge die Bestimmungen des SprengG der SprengV, und dann gut Schuss. Beachte noch folgendes, am Abbrenplatz wo du dein Zeug abbrennen hat nur der Helfer und der jenige (Pyrotechniker) etwas zu suchen sonst keiner, wirklich keiner nicht mal jemand von der Behörde, Polizei, Ordnungsamt usw.
     
  13. Und so wie ich eben lese bringt es @Dobi noch mal richtig auf den Punkt.
     
  14. Irrtum, das Amt für öffentliche Ordnung und die Polizei dürfen jederzeit den Abbrennplatz nach Absprache mit dem Verantwortlichen betreten.
     
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  15. Danke für die Hilfreichen Antworten, hatte eher mit anderen Antworten gerechnet hier im Forum.

    Wie gesagt, da es meine erste Anzeige ist will ich da lieber nichts falsch machen. Lieber einmal zuviel gefragt als einmal zu wenig.

    DANKE
     
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  16. Du bringst es auf den Punkt, nach "Absprache" mit den Verantwortlichen, sag ich nö dann ist nö, meine Aussage bezieht sich er darauf, manche Beamte Stiefeln einfach drauf los weil sie zeigen wollen wer sie sind.
     
  17. Kommt doch drauf an, wie man angesprochen wird von der Ordnungsbehörde oder Polizei. Sind sie nett, bin ichs auch und dann können die doch in Begleitung sich das anschauen. Wenn man alles sauber macht kann doch keiner einen Einwand haben.

    @PyroAlex22 Am Tag des FW alles an Anzeigen und was dazugehört an Papierkram dabei haben und - hier gibt es sicherlich auch andere Meinungen - vorher bei der örtlichen Polizei Bescheid geben. Kann ja sein das die Informationsweitergabe der Behörden nicht so funktioniert und dann kann das einem vielleicht einen Besuch ersparen weil eine Karen meint anzurufen.
     
  18. Da kann ich zu 100% zustimmen. Habe letztes Jahr Silvester das erste mal ein F3 Feuerwerk angezeigt. Gleiche Behörde hatte mir vor 3 Jahren eine Ausnahmegenehmigung abgelehnt mit der Begründung der Antrag wäre zu spät eingegangen.

    hätte also gedacht das dieses Amt versuchen wird mir irgendwelche Steine in den Weg legen zu wollen. Aber falsch gedacht , es kam keinerlei Brief von denen und persönlich zur Kontrolle war auch niemand da :D
     
  19. Stimmt, das ist ganz wichtig. Die Anzeige mit dem Luftbild und der 27er ist unbedingt mitzuführen und eine vorherige Info an die Polizei erspart Dir unnötigen Stress. Man kann sich nicht darauf verlassen, die die Behörde eine Kopie deiner Anzeige weiter geleitet hat.
     
  20. Jepp. Aber nicht wenn alles verleitet und scharf geschaltet ist... ;)
    Oder - Paradebeispiel - sobald die ihre Rüssel über die geladenen, verleiteten Rohre halten, fliegen die wieder runter. Und zwar umgehend. Da bin ich völlig humorlos...
     
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  21. So sehe ich es auch, natürlich bleibt einer selbst erst mal freundlich, sind sie es auch ist alles gut, dürfen die von mir aus auch da stehen bleiben, sind sie es nicht, bitte ich sie höflichst den Platz zu verlassen, machen sie es nicht haben Sie die Konsequenzen zu tragen und sich bei ihren vVorgesetzten zu rechtfertigen bezüglich des Disziplinaverfahren
     
  22. Lasst doch mal "die Kirche im Dorf".
    Ich selber bin zwar nur normaler Silvesterzündler, der im 27'er keine langfristig tragfähige Option sieht (eher im Gegenteil) - aber ist es euch denn wirklich schon passiert, das zum Zeitpunkt des angezeigten Feuerwerks ein Vertreter der Behörden persönlich auf dem Abbrenner erschienen ist und Stress gemacht hat?
    Wenn ja, dann werden das wohl sehr seltene Ausnahmen gewesen sein, denke ich. Normalerweise machen diese Damen und Herren einfach mehr oder minder gelangweilt ihren mehr oder minder öden Job, und haben sicherlich nur selten Interesse daran, außerhalb ihrer bezahlten Arbeitszeit auf eigene Kosten mit dem eigenen PKW irgendwelche privaten Feuerwerke zu kontrollieren.
     
    ViSa gefällt das.
  23. Natürlich nicht, denn wenn, dann dienstlich. Und das hat bei einem angezeigten FW dazu geführt, daß der durchaus aufgeschlossene und interessierte Bezregmitarbeiter den Ärger seines Vorgesetzen erfahren durfte, der die Rechnung für diesen Ausflug wiederum seinem Vorgesetzten zu rechtfertigen hatte... :D
     
    ViSa gefällt das.
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