Besucher Die dunkle Seite der Behörden

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von PyroOverlord, 18. Juni 2022.

  1. Hallo Ihr Lieben,

    ich bin auf der Suche nach einem Abbrennplatz, auf dem ich regelmäßig FW abbrennen kann. Wie komme ich zu so einem Abbrennplatz, leider bekommen ich nur Negativmeldungen von den Behörden bzw. Eigentümern, z. B.:

    "Sehr geehrter Herr Overlord,


    nach Rücksprache mit der Amtsleitung kann ich ihnen im Bereich des Amtes -/- keinen Platz zum Abbrennen von Feuerwerken zum Zwecke der Vermarktung der aufgenommen Videos im Internet anbieten. Die immissionsschutzrechtlichen Bedingungen lassen hier leider nicht genügend Spielraum für eine Genehmigung, ferner kann ein öffentliches oder ein überwiegendes besonders privates Interesse nicht festgestellt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ordnungsamt/Gewerbe"

    Wie sind die gesetzlichen Bestimmungen, dürfen mir die Behörden Abbrennplätze einfach zu verwehren? Ich bin 7er und 20er, eigentlich wollte ich den 27er angehen, der wird aber bei uns ausdrücklich verboten, egal ob mich Fachkunde oder ohne. Das OA begründet das so: "Da die Gemeinde gegen FW ist bestimmt kein öffentliches bzw. privates Interesse besteht gibt es auch keine Genehmigung ohne irgendwelche gesetztes Bezüge"

    Viele Grüße euer Overlord
     
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  2. Du brauchst für den Abbrand die Zustimmung des Grundstückseigentümers, der sie dir nach eigenem Gutdünken erteilen kann oder auch nicht - dazu besteht kein Zwang. Es ist nicht Aufgabe der Behörde, dir Plätze für den Abbrand zur Verfügung zu stellen, sondern du musst jemanden finden, der dich auf seinem Grund arbeiten lässt.
     
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  3. Oh man………..
     
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  4. Ich verstehe das auch nicht so recht. Soll die Behörde jetzt ernsthaft einen Abbrenner festgelegen ?
     
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  5. Gibt dafür ja überhaupt keine rechtliche Grundlage. Hält doch keiner Prüfung stand...

    Interessanter Weg, aber ich denke so wirst du kein Erfolg haben.
    Wenn die Gemeinden bei dir eh gegen Feuerwerk sind, wäre es vielleicht besser nach einem privatem Grundstück zu suchen.
    Aber auch hier gilt selbstverständlich, dass der Grundstückseigentümer zustimmen muss.
     
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  6. Sollte man denn nicht grundsätzlich mit den Behörden kooperieren? Warum also nicht direkt fragen, ob ein Platz genutzt werden kann.
    Das haben wir auch schon so gemacht, zumindest bei der Polizei (=Behörde), und diesen Platz dann am ersten Januar für das Abbrennen von F2 Feuerwerk nutzen können. Tja, oh man, was es so alles gibt.
    Thomas Jefferson: The government should be your servant, not your master. Guten Morgen :)
     
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  7. Erst einmal besten Dank für die raschen Rückmeldungen, ich habe den Betrag gestern recht spät erfasst, aber trotzdem zeitnah Rückmeldungen bekommen, Klasse.

    Ich würde den Sachverhalt zu erst weiter vertiefen, konkretisieren und im 2. Schritt auf eure Antworten eingehen und zum Schluss eine Art Antwort an das OA formulieren, evtl. geht ja doch noch was.

    Sachverhalt:
    - Ich hatte eigentlich mit einem anderen OA Kontakt aufgenommen, wurde dann aber an das besagte OA verwiesen mit der o. g. Antwort. (Kein Spielraum, kein ö. u. p. Interesse)
    - Bevor ich die E-Mail vom besagten OA bekommen habe, hatte ich mit dem Sachbearbeiter ca. eine halbe Stunde telefoniert. Der ist in seinem Sachgebiet noch neu, hat mir gute Tipps gegeben bezüglich Vorgehensweise (Nachfragen bei der Amtsscheffin bzw. sollte ich in einer E-Mail kurz schildern was ich vor habe, wie lange, wie oft und für welchen Verwendungszweck)
    - Der Sachbearbeiter war so, sehr freundlich und Hilfsbereit. Es ist halt bloß fraglich, ob seine Begründung bzw. Vorgehensweise rechtlich für mich zutreffend ist, als 7er? (Dazu später mehr) Mit seinen 2 Zeilen kann man ja so ziemlich alles verbieten was in die Richtung Schall, Emissionen usw. geht.
    - Es kamen 2 Abbrenner in Frage. Ich wollte auf einer abgelegten Straße bzw. Feldweg meine FW abbrennen, das nächste Dorf ist 3 km entfernt, wobei es kein richtiges Dorf ist, sondern eine Anlage, für Getreide. (Kornmahlmühle, irgend sowas xD) – Hier hat der Sb gleich Dicht gemacht, er meinte, Wildtiere, Brutzeit bzw. Bewachsung am Feldweg. (Da stehen ab und zu mal paar Bäume am Weg, ok)
    - Deswegen die Nachfrage an das OA, weil m. E. Straßen, Feldwege der Gemeinde gehören? (Könnt mich gerne Berichtigen falls es nicht so ist)
    - Der 2. Abbrenner hat der Sachbearbeiter vom OA vorgeschlagen. Aber bevor ich da regelmäßig FW abbrennen darf, will er vorher mit der Amtsleitung reden bzw. noch den Eigentümer informieren. Sprich, das hat er gleich für mich übernommen. Der 2. Abbrenner war dem Sachbearbeiter lieber, weil weniger Wildtiere und einfach nur Wiese oder Feld.
    - Sowie die Amtsleitung zustimmt, dürfte ich dann FW entsprechend der Vereinbarung abbrennen, ca. 10-mal im Jahr, a 2 – 3 Stunden bis max. 22:00 Uhr. (reicht mir) Ich sollte dann im 2. Schritt meine Erlaubnis und Befähigung senden, leider ist es soweit nicht gekommen, siehe oben, Absage. -_-

    Als YouTuber brauche ich keinen Abbrenner mit viel Publikum. Mein Publikum hockt zuhause bequem hinter QLED´s und OLED´s.^^ Daher, um dem Ordnungsamt entgegenzukommen, weil, die müssten sich ja „eigentlich“ auskennen, welcher Abbrenner geht und welcher nicht. (Also wo kommen viele Beschwerden rein, oder wo gibt es nur wenig Leute oder gar keine Leute und daher weniger Beschwerden) Daher kann mir auch das OA gleich einen Abbrenner zuweisen und gut ist. Schlimmer ist es, wenn ich einen Abbrenner besitze, also Eigentümer hat eingewilligt, aber in der Zone, in dem Bereich gibt es entsprechend Beschwerden, dann ist der Weg 1 bequemer für das OA als Weg 2. Beim 1. Weg können die sich das noch aussuchen beim 2. Weg können die nur noch prüfen und ggf. einschränken.

    Zu Euren Antworten:

    #2 Hi zuendlER84, dass ich die Erlaubnis des Eigentümers benötige ist mir bewusst. Die OA können und werden dir aber auch erlaubte Grundstücke sperren, wenn Sie es für Notwendig erachten. Daher war meine Vorgehensweise direkt das OA anschreiben und die sollen sich das selber aussuchen. Fand der Sachbearbeiter auch cool von mir.

    #4 Hi lotusXback, jep, das ist ernsthaft so. Grundsätzlich ist es so, wenn du als 7er (gewerblich) ein FW abbrennen möchtest, brauchst du einen Abbrenner. Dieses Verfahren ist „eigentlich“ NICHT, Genehmigungspflichtig, sondern du musst das FW nur beim zuständigen OA anzeigen. Und bei uns ist es halt nun mal so, wahrscheinlich auch bei fast allen anderen OA, dass diese sich den Abbrenner genau anschauen (Wald in der Nähe, dicht besiedelte Einwohner in der Nähe, Naturschutzgebiet/e, Wildtiere, Brutzeit, Speergebiete usw.) – Damit, finde ich, ist der ganze Prozess doch irgendwie genehmigungspflichtig. xD Ob ich jetzt privat Eigentum besitze oder bevollmächtigt bin fremdes Eigentum zu nutzen oder ob ich gleich ö. Gebiet für FW nutze ist Gegenstandslos. Was mich stört ist, dass das OA generell im Allgemeinen geschrieben hat, das ein ö. bzw. p. Interesse nicht besteht. Ich gehe also davon aus, selbst, wenn ich angenommen Eigentümer wäre, durfte ich keine FW abbrennen, weil wohl ein Spielraum zu klein ist bzw. die Amtsleitung dagegen ist.

    #5 Hallöchen PyroWolle, Zu deiner 1. Antwort, leider ja, selbst meine Schule, wo ich meine Fachkunde erhalten habe, hatte beim OA angerufen. War wieder ein anderes OA. Den 27er bekommst du bei uns nur mit sehr strengen Auflagen, kann dir gerne in einem separaten Beitrag darüber berichten. Ich musste erst einmal dutzende Fachfragen für den 27er beantworten, das waren 6 Seiten Antworten und am Ende durfte ich dann nur F3 1.4 G abbrennen F2 in 1.4 G wurde komplett verboten usw. (Ohne Fachkunde) Die Ordnungsämter haben von der Regierung ein entsprechendes Muster bekommen, wo diese Massiv Einschränkungen ausüben dürfen. Damit ist der 27er hinfällig. Ich müsste dann vor das Verwaltungsgericht klagen. Das Geld spare ich mir, deswegen der 7er + 20er. Glaub mir, beim 27er habe ich schon alles versucht.^^

    Zu deiner 2. Antwort. Ja denke ich auch. Ich glaube auch, dass kein OA dir freiwillig mit offenen Armen öffentliche Gebiete zur Verfügung stellt. Auch nicht, wenn die Gebiete weit weg von irgendwelchen Siedlungen sind, … da wird es immer einen geben, der sich beschwert bzw. rufen die Leute ja nicht beim OA an, weil Sie das FW schön fanden, sondern weil es ja soooo unheimlich laut war. ^^

    Naja privates Grundstück kaufen und dann ballern ist ja auch nicht. Wie gesagt wird jeder Abbrenner vom OA geprüft. Daher ist es mir lieber gleich mit dem OA klaren Tisch zu machen, weil auf die bin ich am Ende angewiesen. Bei privaten Anfragen bekomme ich nie eine Rückmeldung. Anfragen an das Amt müssen beantwortet werden, nur hatte ich halt bisher kein Glück.

    #6 Hallöle Blitzcracker, genau so sehe ich das auch. Am Ende bist du mit dem OA verheiratet. Bei jeder Aktivität wollen die Bescheid wissen. Es hatte ja auch fast geklappt. xD

    Vorgehensweise: (Was meint Ihr?)

    Ich würde gerne dem OA antworten. Ich würde auf die Themen: Eigentum, Emissionen und Interesse eingehen. Habt Ihr noch Ideen wie ich das politisch geschmeidig abwickeln kann?

    Sehr geehrtes Ordnungsamt,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Ihre Bemühungen. Bei den folgenden Punkten Bitte ich Sie, diese mir näher zu erläutern:

    - Gilt das ö. u. p. Interesse auch dann, wenn ich Eigentümer bin?
    - Welche Emissionen meinen Sie genau? Welchen Mindestabstand benötigen Sie? Nach welcher gesetzlichen Vorgabe verfahren Sie?
    - …

    Viele Grüße
     
  8. Hi,
    du scheinst da recht energisch und unter Druck zu sein. Ich habe bisher recht gute Erfahrung gemacht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass auch mit 7er und 20er so etwas einfach durchzusetzen ist.
    An deiner Stelle würde ich versuchen einen abgelegenen Hof ohne Tiere, oder Steinbruch, o.Ä. zu finden. Evtl. kannst du einfach die Ausnahmen mit dem Ordnungsamt besprechen wenn es um die 10 pro Jahr sein sollen.

    Das größte Problem ist wirklich, dass niemand beim OA das OK für einen Abbrennplatz in dem Ausmaß geben möchte. Die Sorge, dass im Nachhinein etwas schiefläuft ist viel zu groß. Denk einfach nur mal daran wie es für dich wäre, wenn du jemandem dauerhaft erlauben sollst, oder zumindest ziemlich häufig im Jahr... Feuerwerk ohne Anlass abzubrennen (öffentliches Interesse sowieso nicht, YT reicht da nicht... das besondere private Interesse wie ein Geburtstag, hat bei mir eigentlich immer funktioniert) über das sich vermutlich dann auch Menschen in der Umgebung beschweren könnten ? Auch wenn es abgelegen ist. Man hört es nun mal weit und es gibt immer Wanderer, Spaziergänger mit Hunden, usw.. Das möchte als Mitarbeiter im OA niemand, da es auf denjenigen zurück fällt. Und die Natur/Tierwelt wird immer ein Thema sein.
    Aber ich sage mal, andere Länder, andere Sitten. Ist es keine Option Richtung Österreich oder gen Osten zu fahren um den Content zu machen ?

    Ich kann da wirklich nur @zuendlER84 zustimmen. Versuch einen netten Anwohner/Firma/Großgrundbesitzer zu finden und besprich eine Anzahl AGs bzw. Anzeigen im Jahr, dann ist da OA auch entspannter.

    Good Luck ;)
     
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  9. Mir wäre neu, dass eine Behörde dir den Abbrand verbieten kann, wenn du die Einwilligung des Eigentümers (bei öffentlichem Grund schwierig zu bekommen, da ist ja meist die Behörde selbst) vorweisen kannst und die entsprechenden Vorschriften wie §23 Absatz 1 der 1. SprengV nicht entgegenstehen. Ich hatte sogar schon nette Behördenvertreter, die mir sogar die Eigentümer bestimmter Grundstücke zwecks Kontaktaufnahme herausgesucht haben. Die Grundstücke musste ich aber selbst finden.

    Erfahrungsgemäß wollen die Leute in den Ämtern keinen Ärger und beteiligen sich deshalb einerseits ungern aktiv an dem gesamten Prozess. Eine Genehmigung stellen sie deshalb eher nicht aus, aber mangels gesetzlicher Grundlage schreiten sie andererseits auch nicht ein, wenn man alles vernünftig anzeigt. Sollten dann Beschwerden kommen, können sie sich auf ihre Machtlosigkeit berufen.
     
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  10. Ich nehme an denselben Namen nutzt Du auf Youtube. So rein aus Interesse warum der Stimmenverzerrer :rofl:.
     
  11. #11 PyroOverlord, 19. Juni 2022
    Zuletzt bearbeitet: 19. Juni 2022
    Ja, klasse Forum hier, sofort Rückmeldungen und das auch nicht zu kurz, besten Dank.

    #8 Hi @Bielefelder, naja unter Druck nicht wirklich, bei einem Landkreis habe ich bereits einen Abbrenner, nur geht es dort bis maximal 150, 175 mm und dann ist Schluss. Der gesuchte Abbrenner soll für die richtig harten Sachen entsprechend herhalten und bei meinem Vorhaben und bei der geplanten Menge sind einige km Abstand bis zur nächsten Siedlung wünschenswert. Wie gesagt brauche ich kein Publikum.

    Steinbrüche Kiesgruben bereits alle in der Nähe abgefragt, wie gesagt, da bekommst du nicht mal eine Rückmeldung. xD

    Bezüglich mit der Frage des Rechts. Wir hatten in der Ausbildung (Fachkunde) gelernt, sobald eine finanzielle Gewinnabsicht vorhanden ist (YT), also gewerblich, muss die Gemeinde, das OA befürworten, bei privaten Angelegenheiten (27er) dürfen die OA immer mehr Einschränken, da private Gründe nicht so sehr gewichtet werden. So nach Aussage meiner Schule bzw. bestätigen das auch die Sachbearbeiter im Ordnungsamt. Dazu durfte ich mir auch schon einen Vortrag in Extralänge von der Behörde anhören. „Was wollen Sie mit einem 27er? Private Nutzung wollen wir nicht bzw. ist FW im Bereich F3 und F4 nicht für private Nutzung bestimmt“ – Es muss eine gewerbliche Absicht dahinterstecken.

    Ich denke mir sowas nicht aus, kommt alles von unseren Behörden bzw. von höheren Instanzen.

    Zu deiner letzten Anmerkung. Andere Länder, bedeutet dann aber auch, dass ich meine Erlaubnis bzw. Befähigung od. wie es dort gehandhabt wird neu machen darf. 7er und 20er ist nach SprengG und gilt nur für Deutschland. Österreich hat glaube pyrotechnische Gegenstände in einem Extra Gesetzt stehen die unterscheiden zwischen Sprengstoffen und Explosivstoffen. Polen oder Tschechien k. A. wie die es handhaben. Aber so weit kommt es noch, dass ich als 7er in DE nicht tätig werden kann/darf, weil die OA rumzicken. Ich bleibe am Ball. xD

    #9 Hi @zuendlER84, § 23, (1) „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.“

    Liegt bei mir alles nicht vor, nur ist das halt nur das SprengG, unsere Freunde von der Behörde beachten und begutachten auch noch andere Gesetzte, (WaldG usw.) und meistens hapert es dann an irgendwelchen Emissionen bzw. so genannte „Spielräume“. Wie auch immer dieser Spielraum festgelegt bzw. bestimmt wird. xD

    Daher ist §23 Absatz 1 der 1. SprengV hinfällig bzw. nur Eigentum besitzen oder eine entsprechende Vollmacht ist heutzutage leider nix Wert. Und dann sieht man eigentlich ganz gut, dass du als Pyro mehr Jurist sein musst als Zündler. Das ist schon traurig.

    Ich glaube so kommen wir nicht weiter. Ich rufe am besten nochmal bei der Behörde an und die sollen mir Ihre logischen Schritte nochmal genau erklären. Ich bräuchte schon einen Ablehnungsbescheid oder eine Stellungnahme und keinen billigen Zweizeiler den jeder Schreiben kann.^^

    Es gibt dann ein Update von mir.

    Diese Erfahrungen konnte ich auch sammeln. Hatte da auch mal eine sehr nette Dame vom Amt, die mir 25 min. nach meiner Anfrage sofort den Eigentümer eines Steinbruchs ausgehändigt hat. Wiederum die Rückmeldung vom Eigentümer des Steinbruchs ist bis heute noch nicht passiert. xD

    Bezüglich Machtlosigkeit des OA. Ja aber auch nein. Machtlos in dem Sinne, dass, wenn das FW ordnungsgemäß angezeigt ist bzw. alles dann reibungslos abgelaufen ist und dann bei Beschwerden (Körperverletzung, versuchter Totschlag …) das Verfahren Gott sein Dank eingestellt wird. Aber wiederum über die Hintertür versuchen die OA die Eigentümer einzuschüchtern, indem Sie z. B. einem Gasthof oder einem Hotel drohen, (Da, wo viele FW stattfinden) indem Sie dann die berüchtigten Emissionen bzw. engen Spielräume aus dem Handgelenk schütteln. Ein No-Go wie ich finde.

    #10 Hi @Dexter, genauso ist es. Naja, wie soll ich es sagen xD, ich habe zu viel Batman und Star Wars geschaut. Ich stehe total auf solche Spielerein.^^ Auch wenn man das Gesagte zur Hälfte nicht richtig versteht, Hauptsache es klingt cool.^^

    Fazit:

    Also Ihr beruft euch voll auf die Erlaubnis des Eigentümers bzw. einfach selber Grundstück zu kaufen? Ich versuche nochmal mein Glück und schreibe ein paar Eigentümer an. Und je nach dem ob ich fündig geworden bin oder nicht, trete ich nochmal gegen die dunkle Seite der Macht an. xD

    Viele Grüße und Danke für die Infos bzw. Denkansätze, bin ich auf jeden Fall schlauer wie gestern Abend um 22:00 Uhr.^^

    Möge die Macht mit Euch sein.
     
  12. Selbst in Bayern habe ich keine Probleme ein FW anzuzeigen. Luftbilder/Standort etc. dann alles zum Gaa.

    Eine Behörde handelt erst wenn sie dadurch einnimmt. Diese wird sich kaum die Mühe machen, einen die Arbeit abzunehmen. Und einen Standort zufinden, wo man gefühlt jedes FW abbrennt. Das halte ich wie einen 6er im Lotto. Silvester sehen es die meisten noch ein aber unter dem Jahr nope.
     
  13. Nagut OK, das es jetzt 200er und 300er sein sollen hätte ich nicht gedacht. Da kann ich mir natürlich vorstellen, dass das nicht so ganz einfach ist. :D
     
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