Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Darf ich es mal ganz salopp sagen? Bitte, darf ich? Danke.

    Am Arsch!
    Oder halt so Meldung wie:
    FWK gemacht: Ja. Bunt und laut.
    FWK eingekauft: Ja. Viereckiges, rundes, zylinderförmiges.

    Die haben doch nicht mehr alle Latten am Zaun. :wall:


    Trotzdem Glückwunsch zum 27er. Gut Schuß. :good:
     
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  2. 1x PP36-18, 2x Krützgaarden Fintofall, 3x Blauer Eimer, 4x Eierdreck, 5x kreischende Schwiegermutter, 6x Darfseinbißchenmehrsein?, 7x Die Welt ist nicht genug, 8x Noch Fragen?
     
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  3. 1x1 Wunderkerze und dann täglich melden.

    Mal sehen ob Du die 356 Wunderkerzen schaffst oder der SB aus Eigeninteresse auf diese Auflage verzichtet.
     
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  4. :D:D

    Gut das du es so zitiert hast, ich habe den selben Gedanken gehabt, trotzdem aber die Netiquette bewahrt.

    Was keines Wegs heißen soll dass ich dir nicht zustimme
     
  5. Ja ja ;) Ihr habt grundsätzlich nicht unrecht, aber ich habe nochmal nachgefragt beim SB, die Meldung bezieht sich nur auf alles was man außerhalb des normalen mit dem Schein kauft oder macht, d.h. heißt Kauf / Verwendung F3 und Kauf / Verwendung F2 außerhalb von Silvester. o_O Sonst müsste man ja wirklich den Wunderkerzen Kauf beim EDEKA theoretisch melden... :rolleyes::D

    Man bleibt ja nett und freundlich und dann macht man halt 1x im Jahr ne kurze Mail (1 FWK an Tag xyz, bei Amt ABC angezeigt), 1 Bestellung gem. anliegender Rechnung, alle Artikel bei oben genanntem FWK verbraucht, bumms fertig.

    Ist Kinderkram, aber damit kann man leben :p Das verschwindet dann in der Versenkung einer Akte und es wird niemanden je interessieren...
     
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  6. Sehr zum lachen ist übrigens auch das:

    In den 27er Scheinen ist doch eine Seite mit den Mengen vorhanden, dort ist fest eingedruckt: "Die Gesamtmenge wird festgesetzt auf:"

    Bei mir steht darunter: "Nach Bedarf, jedoch nicht mehr als" :dontthinkso:

    Dann steht aber nichts mehr drin, also quasi eine angefangene Beschränkung, ohne wirklich was zu beschränken :D
     
  7. Diese Seite ist für Böllerschützen und ihre Schwarzpulvermengen :D bei denen wird dann das auf der im Schein stehenden Menge beschränkt.
     
  8. Je nach Bundesland wird für das Anzeigen des Feuerwerk eine Gebühr angestrebt, hier in NRW sind es 55€uronen.

    Da stell ich mir doch die Frage ob die Gebühr auch angestrebt wird wenn ich ein Feuerwerk zu Silvester beanzeige :);)
     
  9. Es gibt hier keinen festen Satz, die Gebührenverordnung NRW hat eine Spanne dafür!
    Bisher hab ich Gebühren von 0 bis 120€ für eine Anzeige in NRW gesehen.
    (Wer bietet mehr?)
     
  10. Wenn du F3 anzeigst für Silvester nehmen die bestimmt die Gebühr und F2 brauchst du ja nicht anzeigen an dem Tag
     
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  11. Selbstverständlich, es spielt doch beim Amt keine Rolle für welchem Tag du dein Feuerwerk anzeigst (außer es ist an einem stillen Feiertag geplant), bearbeitet werden muss es so oder so.
     
  12. Sorry aber das ist langsam nicht mehr zum lachen...
    Ist dem SB eigentlich entgangen, dass er die Mengen bei jedem angezeigten FWK, grundsätzlich immer auf den Tisch bekommt? Außer du zeigst außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs an...
    So richtig durchblicken kann der das ganze Thema nicht wirklich oder?
     
  13. Nein genau das bleibt man nicht.
    Man bleibt höflich und freundlich, aber in der Sache knallhart und verlangt schriftlich die Streichung dieser Auflage!

    Dein Vorgehen ebned den weg zukünftiger Verschärfungen aller 27er! Du leistest also allen einen Bärendienst.

    Das ist Deine Annahme.
    Vielleicht taucht der Sachbearbeiter aber auch im Zuge einer Aufbewahrungskontrolle bei Dir auf und möcht sehen, wo die Artikel stehen die gekauft, aber nicht durch ein Feuerwerk abgebrannt wurden.
    Kannst Du das dann nicht zeigen, dann steht sehr schnell die Vermutung des illegalen Handels mit Ptg im Raum.

    Also überlege noch mal wirklich gut, ob Du es als KINDERKRAM bezeichnen möchtest, oder vielleicht doch als messerscharfes Schwert.

    Im Grunde ist das was man Dir hier versucht aufzuerlegen das Pulverbuch, welches jeder 7er führen muss.
     
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  14. Hallo Leute,

    ich habe meinen Schein die letzten Tage ebenfalls nach langer Überlegung beantragt. Eine Rückmeldung vom SB habe ich auch schon. Unter anderem wird verlangt ein Grundstück nachzuweisen bzw. die Erlaubnis eines Besitzers (Abbrennplatz). Ist das mittlerweile üblich schon bei der Beantragung nach so etwas zu fragen? Das verwirrt mich ein wenig, soll es ja nach Bedarf mal dort und mal dort sein wenn es sich ergibt und der Wunsch besteht wird dann entsprechend angezeigt.
     
  15. Wo grabt ihr nur solche Sachbearbeiter aus :crash:
     
  16. Nein ist nicht üblich und vorallem quatsch da du ja quasi überall zünden kannst solange du das Einverständnis des grundbesitzers hast
     
  17. Aber keiner von denen wo ich ein Denkmal aufbaue, bei mir gibt's immer ein paar extra schippen Beton für dass Fundament. Da kommt keiner mehr raus.
     
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  18. Ja das dachte ich mir schon, nur bin ich mir sicher das es sinnfrei wäre deshalb ein Fass aufzumachen und es mit denjenigen komplett zu verscherzen. Das würde mir wahrscheinlich nur Steine in den Weg legen dort mit weiteren Paragraphen rumzufucheln.

    Ich hab ja Verwandte in einem Nachbarbundesland mit riesigem Grundstück die mir ihre permanente Erlaubnis erteilt haben. Trotzdem schade, dass man da wieder mit zweierlei Maß misst.
     
  19. Nein ist es nicht! Willst du den SB privat kennenlernen oder was ist dein Begehr? Der Vogel hat sich an Recht und Gesetz zu halten. Punkt! Verscherzen... Ich glaube es hupt... :mad: Verlangen kann der viel. Als nächstes verlangt der Nacktbilder oder wie... :eek:
    Lies weiter oben, was @chr schrieb. Dem ist fast nix hinzuzufügen.
     
  20. Passt mir auf @Condomino auf, er bekommt sonst extreme Schnappatmung ;)
     
  21. Zu spät, schon passiert... :rofl:
     
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  22. Aus Gründen der Netiquette habe ich mich zurück gehalten, wie ich sehe geht es auch anders :D:D Wie ich finde zurecht...

    Den Handel mit PtG muss die Behörde erst einmal einen Nachweisen wenn der Verdacht sich nicht erhärtet ist doch für den jenigen alles in Ordnung. Ach Mist jetzt hab ich nicht gegendert :D:D:D:D:D:D sorry dafür :p:p

    Ich finde das @Condomino mit seine Äußerungen recht hat, die SB's haben sich genau so an Gesetz zu halten wie wir es haben, wir wissen es doch der noch so kleinste Verstoß wird seitens der Behörde geahndet werden.

    Aber mich interessiert was ihr zu folgendem haltet.

    Das Aufbewahren wird beschränkt auf das Aufbewahren gemäß §2 Abs.6 GefStoffV eine Lagerung im Sinne dieser Rechtsnorm ist von dieser Erlaubnis nicht umfasst.

    Desweiteren hörte ich heute in einen Stream auf YT das der 27er bald Geschichte sein wird, soll wohl folgender Maßen aussehen, dass man Kat.F2 & F3 kaufen kann es aber nicht mehr beanzeigen kann sowie verwenden, das verwenden soll sich wohl auf Kat.F3 beziehen F2 soll man dann nur noch zu Silvester verwenden dürfen.
     

  23. An Silvester kann man doch so oder so Kat.F2 zünden, okay Kat. F3 wohl er nur mit Erlaubnis und wenn es angezeigt worden ist...

    Generell finde ich die Gebühr für die Anzeige eines Feuerwerk quatsch da man die Erlaubnis schon (zum Teil) teuer bezahlt hat man könnte da auch hergehen und sagen okay das kostet soviel fürs beanzeigen nehmen wir kein Geld, dafür sollte es dann aber auch in jeden Bundesland so gelten. Aber dass ist bloß meine persönliche Meinung
     
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  24. kannst du die Quelle mal bitte verlinken?
     
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