Großfeuerwerk Knallpatronen für Großfeuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Twodogs, 20. November 2006.

  1. Hallo da es öfter diskussionen darüber gab ob ein Großfeuerwerker normale Knallpatronen (VS) PMII erwerben darf habe ich vor einige zeit einen Brief an die BAM geschickt und habe eine Antwort erhalten.


    Habe sie mal zusammen gefasst die komplette msg sollte in wenigen Tagen auf der Seite von der BAM zu finden sein.

    so wie man lesen kann sind normale VS nicht geprüft um sie für ein Großfeuerwerk einzusetzen dürfen also illegal was manche Großfeuerwerker gemacht haben.
    Und der MES was manche haben erlaubt die teile zwar zu kaufen aber auch net zu benützen oder vielleicht eine grauzone ? :p

    mfg
     
  2. Halllo!

    Nein, es ist keine Grauzone. Pyromunition darf nur als solche (eben mit PM-I oder PM-II Zulassung) im Sinne des Waffengesetzes gehandelt, verkauft und verwendet werden. Ein solcher Feuerwerkskörper bedarf für die Verwendung im Großfeuerwerk einer entsprechenden Zulassung und Qualitätsprüfung. Er ist dann also quasi eine "15mm-Bombette", wenn man so will. Dies regelt dann wieder das SprengG, das heißt, der Pyrotechniker darf kaufen und verwenden.

    tschüß
    Alex
     
  3. aber wie ich aus dem BAM schreiben sehe haben die normalen Knallpatronen diese prüfung nicht sondern nur diese Kl. IV Knallpatronen von zb. Zink in der 100er schachtel
    wäre ja auch sonst unlogisch kl IV vs auf den Markt zu bringen wenn man auch hätte die nur als PM II prüfen zulassen.


    mfg


    ps. du kannst aber auch gerne bilder posten wo auf normalen patronen draufsteht geprüft für kl IV oder auch zulässig für Großfeuerwerk
     
  4. Selbst wenn mans net genau weiss,logisch klingt das schon.Da dürften ja so einige Feuerwerker angekackt sein ^^ Da hilft auch kein §56 oder sowas,man darf es nicht! :p

    Am besten die Videos wo man sein Feuerwerk aufgenommen hat,die Stelle wo die VS benutzt worden sind rauszuschneiden.Beweismittel :shocked: :D


    Nicht schlecht,aber man hatte es ja geahnt das da was nicht stimmen kann! :D
     
  5. Morgen früh klicken die ersten Handschellen
     
  6. Alles praktisch gesagt,genau @Hanabi du mußt Großfeuerwerker mit 27§Schein,vorweisen,und eine Behördliche Genehmigung,für VS-PM2 Knallpatronen,so auch wie bei 24er Bombetten oder Kreiselblitze,was unter die Klasse 4 fällt.Mit Schein nach §20 darfst du sie schießen beim Großfeuerwerk 7 gebündelt aus 45er Fächer. Wobei bei PM1 das verschießen nur auf eigenem eingefriedeten Privatgrundstück erlaubt ist,wobei die Hülsen auch im eingefriedeten Bereich landen dürfen,und nicht außerhalb des eingefriedeten Bereichs.
    Wurde aber ansonsten alles schon hier mehrmals bekannt gegeben!

    MFG Suko:)
     
  7. Häää? ;) Sry aber das kann ich nun wirklich nicht mehr entwirren, auch wenn ich schon verstanden haben, (glaube) was Du sagen wolltest ;)

    cya Tobi
     
  8. wie ich oben schon geschrieben hab aber gerne nochmal kopiert



    Um die Munition im Großfeuerwerk einsetzen zu können, sind einige Hersteller​
    dazu übergegangen, die Munition als Gegenstände der Klasse IV​

    (gemäß § 6 der 1. SprengV) zu kennzeichnen.​

    Hierfür muss der Munitionshersteller gemäß § 20 Abs. (4) der 1. SprengV​

    über ein akkreditiertes Qualitätssicherungssystem nach Anlage 11 zur​

    1. SprengV für das Großfeuerwerk verfügen.​



    dann zeigt mal eure normalen VS her die als klasse IV gekennzeichnet sind ​
    edit hab mir grad §20 durchgelesen und da steht nix von der verwendung sondern nur themen für die hersteller​
     
  9. Da muß einer mit 14 Post daher kommen um aufzuräumen
     
  10. Manche verwechseln eben den Kreiselblitz von Zink mit VS ..... :D
     

  11. Und Du hast deine posts wohl durch spammerei erlangt oder? :rolleyes:

    Selbst wenn er ein Post nur hat,hat er immernoch recht.Da fällt wohl bei einigen feuerwerkern eher die fassade eines nach gesetz arbeitenden :D So ist das numal...


    Aber wie ich seh machen sich einige drüber noch lustig.wie immer.frag mich nur wo thorins post solang bleibt :dontthinkso: :p scheint als ob er grad das gesetz ändern will,damit er es wiederrufen kann.lol

    Wie auch immer.ALLE müssen sich nunmal an solche Vorschriften halten.Da hilft auch kein §20/27 .

    Da werden einige gesperrt weil sie nach verbotenen sachen fragen o.ä,aber das soll mal so salopp in ordnung gehn oder wie? ??? :rolleyes:


    Das find ich aber jetz garnicht gut!
     
  12. Und Du musst Deinen schwer lesbaren Senf auch zu allem abgeben...?! Dein Kommentar tut doch wirklich überhaupt nichts zur Sache.

    Bleibt doch einfach mal bei der inhaltlichen Diskussion, die wir übrigens in ähnlicher Weise bereits in den Profi-Rubriken hatten.
     
  13. bleibt mal bitte beim thema oder muss der thread jetzt vollgespammt werden damit er geclosed oder gelöscht wird weil ihr nix gegen den illegalen gebrauch habt das ihr vorzeigen könnt oder andere sachlichen beiträge.


    mfg
     
  14. Schreiben und Bilder hochladen kann man viel im Internet.

    Wenn dann braucht man Fakten....da mußt du schon den Täter oder die Täter bei frischer Tat ertappen....

    ansonst man kann ja drüber reden, aber bisher seh ich kaum Resonaz von den G.- Feuerwerkern.

    Was ist los ???

    Wollt ihr euch den Vorwurf eine Straftat begannen zu haben , etwa gefallen lassen ???
     
  15. Bei solch lächerlichen "Straftaten" ist es echt nen Witz darüber zu Diskutieren.. Bringt mich echt immer zum lachen solche Schreiberreien..
     
  16. na ob die Strafen auch so lächerlich ausfallen dürften , stell ich mal in den Raum.

    Wer klärt diesen Fall mal auf ???
     
  17. Wenn man bei soetwas überhaupt von einer STRAFTAT sprechen kann !!
     
  18. Ordnungswiedrigkeit ???
     
  19. Ist ja ein "nicht bestimmungsgemäßes Verwenden" !!
    Also wenn das ne Straftat ist das beiß ich mir ne Beule in Bart.
    Der Besitz ohne MES wäre ne Straftat. Für Pyro-Munition ist das Waffengesetz zuständig und nicht das Sprengstoffgesetz.
    Ein Klasse IV Feuerwerker darf mit den mächtigsten Sachen schießen aber die Zink Knallpatronen in PM II darf er nicht erwerben und verbrauchen mit seinem 20er, 27er oder 7er Schein.
    Deutsche Bürokratie und Logik in Aktion !!
     
  20. Letzlich handelt es sich um eine Formsache, die aber schon mal endgültig geklärt werden sollte. Zink zum Beispiel verkauft die Knallpatronen mit Schweif (in der langen, normalen PM-II Hülse, also nicht die kürzeren Lichtspur-Plastik-Knallpatronen) in einer 100er Packung mit dem üblichen 'Klasse IV - Abgabe nur an Personen mit Erlaubnis nach §7....'

    Auf den Patronen selbst steht dann wieder Kl. PM-II - aus fertigungstechnischen Gründen hat Zink da wohl die normalen Hülsen benutzt. Fraglich ist ob jetzt gerade diese Patronen, die häufig bei Feuerwerken Einsatz finden überhaupt (trotz Aufschrift) eine PM-II Zulassung besitzen. Sollte dies nicht der Fall sein, tja - da haben wir wieder einen Großfeuerwerkskörper und die Diskussion ist überflüssig.

    Bei der Verwendung/Kauf/Verkauf 'normaler' PM-II Knallpatronen begibt sich Hersteller/Käufer natürlich in der Tat auf rechtlich dünnes Eis, denn wie richtig geschrieben wurde handelt es sich um eine Frage des Waffen- nicht des Sprengstoffrechts. Früher wurde mal argumentiert, daß bei nicht bestimmungsgemässer Verwendung (=Abschiessen aus einer zugelassenen Waffe) die PM-II Zulassung erlischt und die Patronen automatisch Großfeuerwerk werden. Dies mag für die Verwendung stimmen, der vorherige Kauf steht jedoch wieder auf einem anderen Blatt.

    Soweit ich das mitbekommen habe wird hier gerade von den Herstellern in Absprache mit der BAM eine etwas eindeutigere Lage erstrebt.

    Die Frage der QS ist davon unabhängig natürlich auch zu klären, sollte aber bei Kl. IV Artikeln selbstverständlich sein.

    Cheers,
    -Michael

    PS: Bitte in diesem Thema sachlich diskutieren, Trollpostings Marke Pyromaner sind zwar ganz niedlich, passen aber eher in andere Threads oder besser noch andere Foren.
     
  21. Ähh, sorry für die blöde Frage, hab ich das jetzt richtig verstanden?
    Da werden die Patronen für ihre Zulassung als PM so aufwändig geprüft:
    Zur Verwendung durch Personen auch ohne Fachkunde (wie bei Kl. II) und zusätzlich nochmal durch die Beschußprüfung - gleichzeitig schließt diese Zulassung, die mit solch hohen Anforderungen verknüpft ist, nicht mal die "läppische" QS für Kl. IV selbstverständlich mit ein ?
    Verändert beispielsweise ein befähigter Großfeuerwerker einen aufwändig für Otto-Normalverbraucher zugelassenen ptG in einer Weise, dass die Zulassung flöten geht (z.B. Direktverzündern: Visko raus -> Pille rein oder eben Gebrauch, der nicht den zulassungsgebundenen Verwendungsbestimmungen entspricht), dann benötigt die Cakebox ein zusätzliches QS-Zertifikat ?

    ???
    Thomas
     
  22. Hallo Thomas!

    Ja, genau so ist es. Die Zulassung ist nämlich immer an die Verwendungsart gekoppelt. Früher, als es noch keine QS-Vorschrift für Klasse IV gab, war dem nicht so, aber da eine Prüfung nun zwingend erforderlich ist, muß dies nun so erfolgen, egal, um was für einen Gegenstand es sich handelt.

    tschüß
    Alex
     
  23. Ob das der Hintergedanke der QS war und wirklich auch so praktiziert wird wage ich aber zu bezweifeln. Die QS soll doch meiner Meinung nach einen Produktionsprozess und damit letztlich Inhaltsstoffe, Zuverlässigkeit, Steighöhen etc. von ptG sichern.

    Nur weil ein Großfeuerwerker eine Klasse II Cakebox elektrisch anfeuert, sollte in diesem Zusammenhang (Großfeuerwerker mit Erfahrung) die Zulassung nicht automatisch erlöschen. Gesunder Menschenverstand ist natürlich nicht immer einer erlaubte Erklärung, aber hier ist wohl zwingend eine erneute Stellungnahme der BAM angebracht...
     
  24. Hallo Markus!

    Das elektrische Anzünden ist d<bei auch kein Problem, wenn ich die Batterie aber dabei nicht baulich verändere. Hatten wir ja schon als Thema bei der Verwendung von zugelassenen Anzündmitteln. Wenn ich allerdings die Zündschnur herausziehe und den Anzünder direkt einsetze, erlischt die Zulassung, weil die Cakebox nur so zugelassen ist. Alles, was keine Zulassung hat, fällt unter Klasse IV und dafür brauche ich zwingend eine QS-Prüfung. So wurde es zumindest mir von der BAM und der BG Chemie dargelegt. Die Gesetze sind ja auch leider so. Die aktuellen Überlegungen gehen sowieso schon hin zu einer Baumusterzulassung für Großfeuerwerk.

    tschüß
    Alex
     
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