Bestimmung Angezeiges Feuerwerk durch OA abgesagt / verboten

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von meifi, 25. Juli 2022.

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  1. Hallo zusammen,

    wir sind gerade ein wenig Ratlos. Wir haben für eine öffentliche VA eine Anzeige beim OA eingereicht für das Abbrennen von T1. Soweit alles gut und es wurde auch
    vom OA schriftlich bestätigt. Nun steht die VA kommenden Samstag an und wir haben heute einen Anruf vom OA erhalten, dass die Genehmigung zurückgezogen wird und wir dies bitte Aufgrund der Trockheit zu unterlassen haben.

    Wie sieht es hier Rechtlich aus ? Darf das OA dies Untersagen, auch wenn der Waldbranindex unter 4 ist oder ist dies nebensächlich ? Parallel hierzu wollten wir uns nun mit dem Wehrführer der örtlichen Feuerwehr kurzschließen, ob diese für den Zeitraum des Abbrennes eine Brandwache stellen würden.

    Wie würdet ihr hier vorgehen ? Hinnehmen und sein lassen? Bei einem Waldbrandindex von 4 und höher sagt uns natürlich schon der Verstand, dass wir drauf verzichten.

    Viele Grüße und schonmal vielen Dank

    meifi
     
  2. Steht dort Wald im Waldkataster?
    Wie groß ist der Abstand des Abbrennplatzes zu Wald (nicht nur einzelnen Bäumen)?
     
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  3. Also nach Satellitenbild stehen da schon mehr als 2-3 Bäume... Der genaue Abstand wäre definitiv interessant.
    Vor allem aber T1 angezeigt? Echt jetzt? Dir ist klar das bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine Anzeige nötig ist?
     
  4. Einspruch....
    Der §23er in der SprengV wird allgemein schon so verstanden, dass der Erlaubnisinhaber auch T1 anzeigen muss...
     
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  5. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Anzahl der Bäume und eine persönliche Einschätzung erst einmal nicht wichtig. Aber wenn sich auf die Waldbrandstufe bezogen wird, muss dort "Wald" im Kataster eingetragen sein. Natürlich muss Euer Abbrennplatz einen entsprechenden Sicherheitsabstand zu eingetragenen Waldflächen besitzen.

    Unabhängig davon, was der verantwortliche Pyrotechniker dann vor Ort für Vorkehrungen und Entscheidungen trifft, damit es nicht brennt.
     
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  6. Steht das irgendwo nachzulesen?
    Wusste ich nicht, finde ich aber maximal interessant.
    Ich hatte letzte Woche auch die Diskussion mit dem örtlichen Ordnungsamt. Anbrennen von PTG innerorts.
    Die Tante hat sämtliche Feuerwehrhäuptlinge, bgm und sonstiges mit in CC genommen, übelst geschimpft und dann im letzten Satz geschrieben, dass sie nicht zuständig wäre (was zwar falsch war, aber ich habe es mal so stehen gelassen)
     
  7. Gilt aber nur für nicht Scheininhaber
     
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  8. Ich glaube mir ist zu warm...
    Ich halte mich lieber raus. AG und Anzeige sowie Scheini und Nichtscheini vollständig verwurstet...

    :shok:
     
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  9. Was ist mit den Feldern? Oder sind die außerhalb der Gefahrenzone?

    Jeder Baum ist in der heutigen Zeit wichtig.
    Daher egal wie groß oder klein die Baumflächen für dich auch sein mögen.
     
  10. Der Grasbrandindex sollte bei Wiesen und Feldern auch betrachtet werden.
     
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  11. Mit entscheidend ist wem der Grund gehört, auf dem das Feuerwerk abgebrannt werden soll. Wenn es ein öffentliches Grundstück ist, kann die Gemeinde immer die Genehmigung zurück ziehen.

    Sollte es ein Privatgrundstück mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers sind, sieht es anders aus. Ist das eine Anzeige eines Feuerwerks (Scheininhaber) oder ein Feuerwerk mit einer Ausnahmegenehmigung (privat)?
     
  12. Schon einmal vielen Dank für die Antworten.

    Es handelt sich um eine öffentliche VA auf einem Privatgrundstück. Feuerwerk wurde durch Scheininhaber angezeigt.

    Den haben wir natürlich auch im Blick. Zwecks Vorbeugung wird der Bereich um den Abbrenner gewässert. Auch wird gerade geklärt ob ein Bauer aus der Umgebung um das Grundstück die Felder einmal zum Abend hin bewässern könnte.

    Hier warte ich gerade noch auf Infos zu den T1 Artikeln - Sobald ich diese habe, stell ich die hier auch nochmal mit rein - mit einer groben Zeichnung der Abstände (vorgeschrieben und umgesetzt)

    Selbstverständlich ist jeder Baum heutzutage wichtig und wir setzen selbstverständlich alles dran, dass es zu keinen Problemen kommt, jedoch ist ja bekanntlich die Vorsorge besser als die Nachsorge. Daher auch das evtl. Bewässern, Stellung von Wasserentnahmestellen vor Ort z.B. in Form von zwei größeren Pools
     
  13. Kurze Info dazu:
    Wald wird durch das Waldgesetz genau definiert. Eine Waldbrandstufe gilt daher ausschließlich im Wald, nirgend wo anders. Auf Wiesenflächen etc. gilt der Grasbrandflächenindex. Dieser ist jeweils aktuell abrufbar bei DWD. Im Zuge des abwehrenden Brandschutzes kann die örtlich zuständige Ordnungsbehörde jedoch Feuer und Feuerwerke auch außerhalb dieser Indexe untersagen, muss es dann allerdings auch stichhaltig begründen können. Anderenfalls macht sie sich u.u. angreifbar bezüglich Schadensersatz.
    Ich würde nochmals mit der Behörde Kontakt aufnehmen und gemeinsam nach einer Lösung suchen. Sicher hilft es darauf zu verweisen, dass die verwendeten T1-Effekte nur eine sehr geringe Brandgefahr darstellen und ggf. mehr Löschmittel als die geforderten 2 Feuerlöscher vor Ort bereit gehalten werden.

    Das ist falsch. Der §23 Abs. 3 der 1. SprengV regelt die Anzeigepflicht zum Abbrennen von PTG auch der Kategorie T1 eindeutig. Werden PTG außerhalb eines Feuerwerkes zu Vergnügungszwecken, etwa auf Bühnen oder zu andren Darstellungszwecken verwendet, so bedarf es sogar mindestens der Genehmigungen der für den Brandschutz sowie der für die öffentliche Ordnung und Sicherheit zuständigen Stelle, vgl. §23 Abs.6 d. 1. SprengV. T1-Pyrotechnik darf also keinesfalls "einfach so" abgebrannt werden, aber das lernt man alles bei einem Pyrotechniker-Lehrgang...
     
  14. Genau so sieht es aus... und in Deutschland mit der Bürokratie ist nicht alles Wald was nach Wald aussieht. Wald wird offiziell zu einem Wald wenn das Grundstück als Wald eingetragen ist.

    Es gibt somit 2 extreme Möglichkeiten:

    1. Eine Fläche mit Baumbestand, nicht als Wald eingetragen ist kein Wald auch wenn das Grundstück optisch nach Wald aussieht.

    2. Eine Fläche mit einer Neupflanzung, mit 20cm grossen Bäumchen sieht optisch nicht nach Wald aus, wenn die Fläche im Kataster als Wald eingezeichnet ist dann ist das Wald.

    Vor einiger Zeit hatte ich einmal den kuriosen Fall das ich auf der von mir bevorzugten Fläche nicht abbrennen durfte da Möglichkeit 2 vorherrschte. Direkt neben einer Fläche nach Möglichkeit 1, die ich nicht wollte, durfte ich aber dann abbrennen.
     
    Christoph und Pyro gefällt das.
  15. Hatte vor einer Weile auch den Fall das ein paar Bäumchen um den geplanten Abrennplatz als Wald eingestuft waren und ich den Mindestabstand von 100 Meter nicht Einhalten konnte.
    Hab dann ganz freundlich mit dem Forstamt telefoniert und erklärt was ich vor habe und darauf eine Sondergenehmigung Bekommen das ich Trotzdem schießen darf.

    Vielleicht gibt es ja da eine Möglichkeit.
     
  16. Vielen Dank für die ganzen Antworten und Tipps :) Wir haben heute Abend einen Termin mit dem Wehrführer der örtlichen Feuerwehr zwecks Begehung und Besprechung - evtl kann sogar eine offizielle Brandwache für den Zeitraum gestellt werden - danach gilt es dann wieder mit dem OA zu sprechen ... wir sind gespannt ...

    Wir werden euch dann nochmal informieren, wie es ausgegangen ist - vielleicht ist es ja für den ein oder anderen hier ja auch nochmal ganz hilfreich :)
     
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  17. Zum Beispiel für mich. Ich folge dem Geschehen die ganze Zeit und finde die ganzen dabei aufkommenden Infos sehr spannend / interessant. Also auch ein "Danke" an die mithelfenden Kommentatoren. :good:
     
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  18. Achtung... Offiziell heißt auch: kosten müssen abgerechnet werden.
    In Bayern bekommen Feuerwehrleute 16.40 Euro je Stunde für ihren Dienst bei einer siwa. Das ist ein gesetzlicher Anspruch, den die haben. Die örtliche Kommune kann selbstverständlich mehr verrechnen, bzw zusätzlich auch die Fahrzeuge und Ausrüstung verrechnen...
     
  19. Für NRW sind die Waldgebiete im GEOportal.NRW zu finden:
    Themenkarten | Geoportal
    Dort unter Liegenschaftskataster > Umwelt und Klima > Wald > Wald und Holz und dort Waldbedeckung auswählen.
     
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  20. Was ist denn nun schlussendlich rumgekommen?
     
    alfons schwabbelbacke gefällt das.
  21. #23 Lavastion, 17. Sep. 2022
    Zuletzt bearbeitet: 17. Sep. 2022
    Also das eine Anzeige mit Verweis auf den Waldbrandstufenindex bzw. je nach Abbrenner Grasbrandindex untersagt werden kann ist richtig und gut.
    Eine allgemeine Untersagung Index-Unabhängig halte ich für unzulässig - aber das ist nur mein Gefühl. Wenn da jemand mehr Kenntnis hat - immer her damit :)

    Edit:
    MDR: "Die Stadt Freiberg hat ein Feuerwerksverbot erlassen. Demnach darf bis zum 30. September keine Pyrotechnik der Kategorie F2 gezündet werden. Darunter fallen Raketen, Batterien und Böller. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis 50.000 Euro."

    Dresden.de:
    Darüber hinaus ist auch das Abbrennen von Klein-, Mittel- und Großfeuerwerken (Kategorien F2, F3 und F4) auf allen Flächen sowie von Bühnenfeuerwerken (T1 und T2) außerhalb geschlossener Räume untersagt.
    Das Verbot greift ab Waldbrandgefahrenstufe 4.

    Was auf Dresden.de steht ist meiner Meinung nach vollkommen richtig und gilt doch glaub ich sogar allgemein.
    Ich würde kein Feuerwerk anzeigen und durchführen wenn im Umkreis Wald und Wiesen mit Gefahrenstufe 4-5 vorhanden sind - jahreszeitunabhängig. Trotz Haftpflicht wäre das grob fahrlässig und könnte zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
     
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  22. könnte zu allgemein sein (bzw. nicht exakt definiert / zu schwammig formuliert), weil genaue Schwellenwerte (Index) oder Gebiete ausgewiesen werden müssen (ist das nicht so?)

    dann müsste man aber den Weg über die Normenkontrolle der Verwaltungsgerichtsbarkeit gehen, oder sehe ich das falsch?
    bis du da beim OVG angekommen bist, vergehen erfahrungsgemäß Wochen. dann ist der angemeldete Termin "durch", denn so wie der TE das schildert, kam der Anruf ja "kurz vor" der angemeldeten VA.

    könnte man auch aus reine Boshaftigkeit werten, denn gerade jetzt wird es ja wieder nasser und kühler..

    vor allem kostet so eine Anmeldung ja auch in 99% der Kommunen bares Geld. wenn es absehbar war, warum wird dann nicht gleich bei Stellung des Antrags darauf hingewiesen, dass dieser sowieso abgelehnt werden würde und man das Geld dann für nix verballert?
    finde ich fragwürdig, wie hier vorgegangen wird, telefonisch (wäre einfach nicht rangegangen!) ohne schriftlichen Bescheid...

    woher haben die überhaupt deine Nummer? gebe ich bei meinen AG niemals an. wenn die was wollen, müssen sie mir schon per Einschreiben kommunizieren.sonst könnte der Brief ja "verloren gehen"...

    als Antragssteller habe ich Fristen einzuhalten.
    ich würde mich niemals darauf einlassen, mir sowas am Telefon sagen zu lassen.
    im Zweifel nicht rangehen. unbekannte Nummer = muss man nicht abheben +Meldung an die BNetzA.
     
  23. Dafür gibt es ja die entsprechenden Karten bei den Ämtern (frag mich jetzt nicht wo) die den jeweiligen Waldbrandgefahrenindex und Grasbrandindex zeigen in der Region. Das ist ja auch wichtig z.B. für offene Feuer bei Zeltlagern usw.
    Also man kann das schon nachschauen jederzeit. Da kann man sich auch mit der örtlichen Feuerwehr kurzschließen, welche Stufe vorliegt.

    Jeder der einen 27er hat und anzeigt hat eine Verantwortung. Dazu zählt meiner Meinung nach auch die Berücksichtigung der entsprechenden Gefahrenindexe und wenn dabei rauskommt, dass am Tag des Feuerwerks der Index von 3 auf 4 springt. Dann muss ich es eben absagen und kann es nicht durchführen.
     
    Maro gefällt das.
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